15.05.2024
RELAUNCH IM HERBST

Lernsieg: 21-jährige Gründerin übernimmt Mehrheit und Führung von umstrittener App

Benjamin Hadrigan, der Lernsieg mit 17 gegründet hat, gibt das Unternehmen an Katharina Lang ab, die ihr erstes Startup auch bereits mit 18 gegründet hat. Im Herbst soll der Relaunch erfolgen.
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Lernsieg - vl.n.r.: Die Rechtsanwälte Wieland A. Leopold und Florian Knaipp, die neue Lernsieg-Chefin Katharina Lang, Gründer Benjamin Hadrigan und Stefan Schleicher | © Daniel Schiel
vl.n.r.: Die Rechtsanwälte Wieland A. Leopold und Florian Knaipp, die neue Lernsieg-Chefin Katharina Lang, Gründer Benjamin Hadrigan und Stefan Schleicher | © Daniel Schiel

Es ist eine der spektakulärsten Geschichten der vergangenen Jahre in der heimischen Startup-Welt. Im Herbst 2019 ging der damals erst 17 Jahre alte Wiener Gründer Benjamin Hadrigan mit seiner Lehrerbewertungsapp Lernsieg online. Die App landete innerhalb kürzester Zeit ganz oben in den Download-Charts. Doch der schnelle Erfolg brachte auch eine medial ausgetragene Kontroverse mit sich, die dem jungen Gründer nicht nur Beschimpfungen und Drohungen, sondern auch eine Reihe von Klagen einbrachte. Im Zentrum standen dabei Vorwürfe in den Bereichen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Unterstützt wurden viele Kläger:innen von der Lehrer:innengewerkschaft.

Lernsieg-Käuferin Katharina Lang gründete auch bereits mit 18 erstes Unternehmen

Nach rund 70 gewonnen Verfahren und dem Gang durch alle Instanzen bei einigen davon, gelang Lernsieg schließlich auch der Sieg vor dem OGH. Insgesamt entstanden laut Startup im Laufe der Zeit etwa 500.000 Euro Anwaltskosten.

Wie nun bekanntgegeben wurde, wird Gründer Hadrigan die App selbst nicht zum angestrebten Relaunch führen. Er verkaufte nun die Mehrheit des Unternehmens an die erst 21-jährige Unternehmerin Katharina Lang mit ihrer Lang Invest GmbH. Sie selbst hat ebenfalls bereits mit 18 ihr erstes Startup gegründet – eine Partnervermittlung. Begleitet wurde die Übernahme, wie auch schon die langwierigen Gerichtsprozesse der vergangenen Jahre, von der Rechtsanwaltskanzlei “Knaipp Leopold Rechtsanwälte”.

Firmenbewertung von 740.000 Euro

Lang übernimmt 51 Prozent des Unternehmens bei einer Firmenbewertung von rund 740.000 Euro. Hadrigan hält weiterhin 44 Prozent der Anteile. Operativ zieht er sich aber komplett von Lernsieg zurück. “Das war für mich eine Bedingung beim Verkauf”, sagt er gegenüber brutkasten. “Ich habe vor einem Jahr einen Buchverlag gegründet und der ist immer erfolgreicher geworden. Ich habe gesehen, dass Unternehmertum auch schön sein kann, ohne die ganzen Klagen. Ich habe gesehen, dass es nicht per se Leiden bedeutet – da ist mir der Knopf aufgegangen”, führt er aus.

Lernsieg dank Schweizer Investorenkonsortium nun mit 1,8 Mio. Euro vor Klagen abgesichert

Katharina Lang für ihren Teil hat sich trotz der dank OGH-Urteil gefestigten rechtlichen Position finanziell gegen etwaige weitere Klagen abgesichert. Ein Schweizer Investorenkonsortium stellt für die nächsten fünf Jahre 1,8 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung. “Das Budget wird nur abgerufen, wenn es für diese Zweck gebraucht wird”, präzisiert Lang gegenüber brutkasten. Und warum nimmt sie dieses Risiko auf sich? “Die Möglichkeit, Schüler:innen die Bewertung zu ermöglichen und damit Meinungsfreiheit zu geben, halte ich für extrem wichtig”, sagt sie.

Lehrer:innengewerkschaft blockt Kooperationsangebot weiterhin ab

Mit Schulstart im Herbst soll Lernsieg dann wieder online gehen. Der Fokus soll dabei wie gehabt auf der Bewertung von Lehrer:innen und Schulen liegen, sagt Lang. Sie habe sich auch – wie früher bereits Gründer Hadrigan – an die Lehrer:innengewerkschaft gewandt, mit dem Angebot, im Vorfeld des Relaunches zu kooperieren. “Ich würde mich über ein konstruktives Gespräch freuen. Bisher gab es leider nur Absagen von Paul Kimberger. In der letzten Absage hielt er fest, dass er sich nicht ‘als ein Gestalter’ sehe. Durch die Klagen der Gewerkschaft werden allerdings unnötig die Mitgliedsbeiträge von den hart arbeitenden Lehrer:innen verbrannt, da diese letztinstanzlich verloren worden sind. Deshalb habe ich mich direkt an den Präsidenten der Gewerkschaft [Anm. Eckehard Quin] gewandt mit der Hoffnung, hier ein konstruktives Gespräch zu bekommen”, hält die neue Lernsieg-Chefin in der Aussendung zur Übernahme fest. Quin habe sich mittlerweile zurückgemeldet und auf Kimberger verwiesen, sagt Lang gegenüber brutkasten.

Expansionspläne bei erfolgreichem Relaunch im September

Wenn nach dem Relaunch alles glatt läuft, stehe auch eine Expansion in weitere europäische Länder im Raum. “Dafür gibt es auch schon Datenbanken”, sagt Lang. Wenn es soweit ist, sei auch die Aufnahme eines Investments für die Expansion angedacht. “Ich will aber erst abwarten, wie es nach dem Relaunch im September läuft”, so die Lernsieg-Chefin.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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