04.02.2020

Leo Hillinger: „Ich war selbst einmal ein Startup“

Auch in der siebten Staffel ist der Winzer Leo Hillinger wieder bei „2 Minuten 2 Millionen“ mit an Bord. Dem brutkasten verrät er, warum er Startups unterstützt und worauf er bei den Pitches achtet.
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© Wolfgang Prummer Photography

Welche Highlights können wir in der siebten Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ erwarten?

Leo Hillinger: Es wird einige spektakuläre Investments geben, bei denen alle fünf Juroren investieren. Zudem wird es einige Battles innerhalb der Jury geben. Viel mehr kann ich nicht verraten aber eines vorweg – es wird sehr spannend und unterhaltsam.

Warum hast du dich als Bio-Winzer entschieden, in Startups zu investieren? Das ist ja schon ein ungewöhnlicher Schritt.

Das ist nicht ungewöhnlich, sondern in meinem Fall geschichtlich bedingt: Ich war ja selbst einmal ein Startup. Als ich 1990 den Betrieb übernommen habe war, mein Vater Weinhändler und wir hatten nur Weißwein, Rotwein und halbtrockenen Wein in der damals allseits beliebten Zwei-Liter-Flasche. Zu dieser Zeit habe ich den Betrieb mit einer Schuldensumme von 400.000 Euro übernommen, zu 17 Prozent verzinst. Ich hatte also nur Schulden, keine Kunden, keine Weingärten – die ideale Voraussetzung zum Selbstmord. Damals hätte ich dringend Kapital von einem Business-Angel benötigt, bekam es aber nur von den Banken mit katastrophalen Zinsen. Hätte ich damals Investoren um mich gehabt, wäre ich sicher wesentlich schneller vorangekommen. Deswegen habe ich mich dazu entschlossen, nun jungen Menschen zu helfen – auch mit meinem Know-How und Netzwerk. Dadurch ergeben sich oftmals wesentliche Möglichkeiten.

+++Live-Stream, Hintergründe und Porträts zu 2 Minuten 2 Millionen“+++

Worauf achtest du, wenn du in Startups investierst?

Grundsätzlich auf die Founder selbst, die Gründer und deren Spirit sind ein wesentlicher Faktor. Das ist der wichtigste Ausgangspunkt, damit man ihm auch die richtigen Fragen stellen kann. Eine kreative Idee allein reicht nicht aus – es braucht auch: Konsequenz, Konsequenz und nochmals Konsequenz. Und ich muss das Leuchten in den Augen sehen.

Wie bewertest du allgemein den Status des österreichischen Startup-Ökosystems?

Wir sind noch ein kleiner, weißer Fleck, wenn man es auf internationaler Ebene betrachtet. In Tel Aviv spielt es sich hingegen richtig ab – oder auch hier in Südafrika, wo ich mich gerade aufhalte. Das ist eine andere Liga. Die Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ trägt in Österreich aber sicher dazu bei, mehr Aufmerksamkeit und Breitenwirkung für Startups zu generieren.

Investierst du auch außerhalb von „2 Minuten 2 Millionen“ in Startups?

Selten, und wenn dann nur sehr selektiv. In den sechs Jahren, in denen ich nun dabei bin, haben sich schon sehr viele Investitionen in tolle Startups ergeben.


Zur Person: Leo Hillinger

Leo Hillinger ist Bio-Winzer, Unternehmer, Marketingstratege, Investor und Business Angel. Er wurde sowohl als Unternehmer als auch als Bio-Winzer mehrfach ausgezeichnet. Über 90 Hektar Weingärten bewirtschaftet der Betrieb im burgenländischen Jois, die Weine werden in mehr als 30 Länder der Welt exportiert.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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