27.08.2025
KI

leiwand.ai: Wiener KI-Startup erhält Auftrag von EU-Kommission

Das österreichische DeepTech-Startup leiwand.ai wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, neue Testverfahren für Künstliche Intelligenz mitzuentwickeln.
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© leiwand.ai - Gertraud Leimüller und Rania Wazir von leiwand.ai.

Rania Wazir und Gertraud Leimüller gründeten 2022 leiwand.ai. Seither setzt sich das Duo für Fairness in der Künstlichen Intelligenz ein – brutkasten berichtete. Nun spielt man bei der EU-weiten Umsetzung des neuen KI-Gesetzes eine wichtige Rolle: Die EU-Kommission hat unter anderem das Wiener Startup im Programm Digital Europe damit beauftragt, die europaweite Umsetzung des KI-Gesetzes (EU AI Act) bis 2026 vorzubereiten und zu begleiten.

leiwand.ai: Hochrisiko-KI-Risiken gering halten

Gemeinsam mit Partnern aus Frankreich, Belgien und Spanien arbeitet das Unternehmen aktuell an der Verbesserung der Sicherheit von KI-Produkten. Konkret geht es darum, künftig die Sicherheit von sogenannter Hochrisiko-KI, zum Beispiel im Gesundheitswesen, in Schulen, Banken und öffentlicher Verwaltung zu gewährleisten und Risiken für Bürger:innen möglichst gering zu halten.

KI-Systeme sollen Menschenleben, Gesundheit und Grundrechte nicht gefährden, lautet eine zentrale Zielsetzung in der EU. Jedoch gibt es weltweit noch keine umfassende Regelung für die Produktsicherheit von KI-Systemen und damit auch keine Blaupausen.

Projekt NoLeFa

Im Projekt NoLeFa entwickelt leiwand.ai daher gemeinsam mit seinen Partnern in den kommenden zwei Jahren wesentliche Instrumente für die Bewertung der Sicherheit und Qualität von KI-Systemen. Vor allem geht es um die Fertigstellung von Standards für KI und ihre Übersetzung in neuartige Testverfahren und Testwerkzeuge. Diese dienen insbesondere als Pilot für die geplanten „Union Testing Facilities“ (UTFs), durch die KI-Systeme künftig auf Sicherheit, Gesundheit und andere Risiken geprüft werden sollen.

Auch soll es möglich sein, in diesen Testeinrichtungen die Compliance von KI-Systemen im Sinne des KI-Gesetzes festzustellen und somit KI-Anbieter und -Betreiber vor möglichen Bußgeldern zu bewahren.

„Gesetzgebung kann innovativ sein“

„Die Qualität von KI-Produkten ist eine wichtige Voraussetzung, damit sie künftig breit eingesetzt werden können“, sagt CEO Leimüller. Und CTO Wazir hebt die Neuerungen im Umgang mit KI ebenfalls hervor: “Auch Gesetzgebung kann innovativ sein. Mit dem AI Act werden zum ersten Mal Grundrechtsrisiken in einer Produktsicherheit eingeschlossen. Das ist inhaltlich und technologisch herausfordernd. Wir bei leiwand.ai freuen uns sehr, dass wir im NoLeFa-Konsortium Mitverantwortung für die Entwicklung der Testeinrichtungen tragen und dabei eine treibende Rolle hinsichtlich der Integration von Grundrechtsthemen haben.“

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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