20.06.2018

Reguliert die EU das Internet zu Tode?

Bereits im Vorfeld hatte eine geplante EU-Urheberrechtsreform für viel Kritik gesorgt. Heute hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments der entsprechenden Richtlinie den Weg geebnet. Im Raum steht nichts geringeres, als das Ende des Internets, wie wir es kennen.
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Leistungsschutzrecht
(c) fotolia.com - brankospejs

Das Argument hat auf den ersten Blick etwas für sich. Internet-Giganten wie Google und Facebook verdienen Milliarden damit, Inhalte anderer, etwa aus dem News-Bereich, anzuzeigen. Und sie zahlen keinen Cent dafür. Im Entwurf zu einer Reform des Urheberrechts, der im EU-Parlament behandelt wird, will man genau da ansetzen. Ein „Leistungsschutzrecht“, das die entsprechende Richtlinie vorsieht, soll Internetdienste dazu zwingen, Lizenzgebühren für das Anzeigen von Verlags-Inhalten zu entrichten. Und ein „Upload-Filter“, ähnlich wie von Youtube bekannt, soll dafür sorgen, dass fremde Inhalte gar nicht erst auf Plattformen hochladen werden können.

+++ EU-Urheberrechtsreform: “Das Wesen des Internets wird verändert” +++

Rechtsausschuss stimmt für Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

Heute wurden im Rechtsausschuss des EU-Parlaments für die besagten zwei Artikel der geplanten Richtlinie gestimmt. Beim „Leistungsschutzrecht“ war es eine knappe Entscheidung von 13 zu 12 Stimmen. Der „Upload-Filter“ ging mit 14 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) sehr deutlich durch. Noch ist die Richtlinie nicht beschlossene Sache. Sie geht als nächstes ins Plenum des EU-Parlaments. Dort ist die Verteilung der Sitze nach Befürworter- und Gegner-Parteien freilich ähnlich. Die Entscheidung bleibt dennoch abzuwarten.

Internet-Ikonen besorgt

Die Richtlinie sorgte bereits im Vorfeld für heftige Kritik. An vorderster Front standen dabei US-Internet-Urgestein Tim Berners-Lee, oft als „Erfinder des WWW“ bezeichnet und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. Was ist es also, was diese beiden Ikonen des freien Internets auf der anderen Seite der Welt so erzürnt, dass sie sich in einem offenen Brief mit rund 70 prominenten Unterzeichnern gegen eine geplante EU-Richtlinie stellten?

Das Ende der Internet-Satire?

Es ist das freie Internet an sich, das zur Disposition steht. Am Beispiel Satire lässt es sich leicht erklären. Denn dort gehört es dazu, das Material anderer Urheber verwertet wird, um es ins Absurde zu ziehen. Derartige Inhalte könnten – trotz Satire-Freiheit – künftig im Upload-Filter „hängenbleiben“. Auch das übliche, durch andere Gesetze abgesicherte, Zitieren von Inhalten in Medien, könnte Opfer des Filters werden. Und die Lizenzgebühren im Rahmen des Leistungsschutzrechts mögen sich Google, Facebook und Co. leisten können – auch wenn fraglich ist, ob sie dann tatsächlich bereit sind, zu zahlen. Kleinere Internetdienste, etwa Startups, die ein eigenes Social Network aufbauen, könnten das aber wahrscheinlich nicht.

Freier Zugang zu Information gefährdert

Die Folgen, wie sie von Kritikern, etwa Mic Hirschbrich, der dem Brutkasten ein Interview dazu gab, skizziert werden: Erstens sind am Ende wieder die Internet-Giganten im Vorteil. Der freie Zugang zu Information über sie könnte aber, wenn sie nicht bereit sind in die Tasche zu greifen, was zu erwarten ist, massiv beschnitten werden. Für kleinere Medien könnte es zum existenziellen Problem werden, wenn sie beim Ausspielen ihrer Inhalte über Internetdienste derartige Hürden nehmen müssten. Zweitens könnte einer der Grundsätze des freien Journalismus – das Zitieren von Inhalten – zumindest im Internet innerhalb der EU der Vergangenheit angehören.

Spekulation über eine lukrative Einnahmequelle

Warum also denkt man überhaupt daran, eine derartige Richtlinie zu beschließen. Dahinter stehen, soviel kann man sagen, einige einflussreiche Großverlage. Sie spekulieren scheinbar damit, dass ihre Inhalte für die Internetdienste so wichtig sind, dass diese auch dafür bezahlen. Und das ergäbe natürlich eine lukrative Einnahmequelle. Bisherige Erfahrungen mit derartigen Gesetzen in Deutschland und Spanien zeigen aber ein konträres Bild. Im nördlichen Nachbarland Österreichs schaffte man kurz nach Einführung genau für die Internet-Giganten Ausnahmen. Geld eingetrieben wurde bei kleinen Unternehmen und Startups – die Kosten dafür überstiegen die Einnahmen um ein Vielfaches. In Spanien verschwanden News dadurch einfach von den Internet-Plattformen. Massive Einbußen bei den Klickzahlen und ein massiver wirtschaftlicher Schaden waren die Folge.

Absurde Annahmen

Es wirkt also, als lägen der Forderung falsche Annahmen zugrunde. Eine ist ganz gewiss, dass die Internet-Dienste mit den Verlagsinhalten Geld machen. Sie zeigen diese Inhalte ja nicht an – sie verlinken nur darauf. Sie bringen zusätzlichen Traffic auf die Websites, sie nehmen ihn nicht weg. Doch darüber sind sich die Verantwortlichen wahrscheinlich sogar bewusst. Die größere Fehlannahme liegt darin, dass Google, Facebook und Co. für ihren eigenen Service zahlen werden. Das wäre schlicht absurd und widerspräche dem Geschäftsmodell.

Nutzen und Schaden

Ob Leistungsschutzrecht und Upload-Filter also ihren Verfechtern überhaupt nützen, ist mehr als fraglich. Zweifelsfrei richten sie aber eine Menge Schaden an. Sie schaden kleinen Medien, sie schaden dem ganzen Wirtschaftsstandort, sie schaden der Pressefreiheit und sie schaden dem Internet an sich. Das Plenum des EU-Parlaments ist gut beraten, hier massive Änderungen einzufordern. Es kann niemandes Wunsch sein, dass die EU das Internet zu Tode reguliert.

⇒ Offener Brief der Kritiker rund um Tim Berners-Lee und Jimmy Wales

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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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