22.11.2019

Legal Tech Roundtable: „Den Faktor Mensch wird es auch in Zukunft geben“

Am Donnerstagabend fand der Brutkasten-Roundtable "Recht ohne Anwälte? Mythos Legal Tech aufgeklärt" bei PHH Rechtsanwälte in Wien statt. Experten diskutierten über digitale Lösungen für den Rechtsbereich und wie sich das Berufsbild des Rechtsberaters verändern wird.
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Legal Tech
(c) PHH Rechtsanwälte

Können digitale Lösungen im Rechtsbereich den Beruf des Rechtsberaters ersetzen oder fungieren sie als reine Ergänzung, um Produktivität zu erhöhen und Fehlerquellen zu minimieren? Diese Frage stand im Zentrum des Brutkasten Roundtable zum Thema Legal Tech, der gemeinsam mit PHH-Rechtsanwälte veranstaltet wurde und am Donnerstagabend in Wien stattfand.

+++ 43 Prozent der Österreicher möchten digitalisierte Rechtsberatung +++

Rechtsexperten aus unterschiedlichsten Bereichen diskutierten über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für die Rechtsberatung. Unter den Experten waren Andreas Balog (Geschäftsführer Arbeiter-Samariter-Bund und Vorstand der Unternehmensjuristen) Nassim Ghobrial (Head of Marketing, PR & Business Development PHH Rechtsanwälte), Max Kindler (Gründer des Startups „In Case of“), Philip Rosenauer (Rechtsanwalt bei PHH Rechtsanwälte), Simon Schützeneder (Leiter Rechtsabteilung Bombardier Services CEE) und Kathrin Shahroozi (Co-Founderin der Legal Tech Initiative Austria).

Studie zu Legal Tech

Ausgangspunkt der Diskussion rund um das Thema Legal Tech war eine aktuelle Studie, die zeigt, dass die Österreicher der Digitalisierung der Rechtsberatung noch eher skeptisch gegenüber stehen. Für die repräsentative Studie wurden 1000 Personen österreichweit von marketagent.com im Auftrag von PHH Rechtsanwälte befragt – der brutkasten berichtete.

Ghobrial von PHH-Rechtsanwälte verwies am Beginn der Diskussion auf die Ergebnisse der Studie. Nur 43 Prozent der Österreicher zwischen 20 und 69 Jahren können sich „sehr gut“ oder „gut“ vorstellen, digitalisierte Rechtsdienstleistungen zu nutzen. Je nach Rechtsbereich schwankt die Zustimmung. Beträgt sie im Bank- und Finanzrecht rund 47 Prozent, so liegt sie bei familienrechtlichen Fragen lediglich bei 27 Prozent.

„Je strittiger und persönlicher das Thema wird, desto eher wollen die Österreicher einen Anwalt mit Herz und Gefühlen, der ihnen sagt, was sie machen sollen.“ Zudem sind die Befragten davon überzeugt, dass Menschen in Bezug auf die Interpretationsleistung noch immer besser sind als eine Künstliche Intelligenz, so Ghobrial.

„Tonnen an Dokumenten die geprüft werden müssen“

Ähnlich sah dies Schützeneder, der den Besuchern einen Einblick in die Arbeit der Rechtsabteilung von Bombardier Services CEE gab. Der global agierende Konzern hat sich auf die Herstellung von Flugzeugen und Schienenfahrzeuge spezialisiert. „Der Faktor Mensch wird nicht verloren gehen, obgleich neue Tools die Arbeit der Juristen effizienter gestalten werden“, so Schützeneder.

Bombardier beschäftigt sich laut Schützeneder schon länger mit dem Thema Legal Tech und hat Bereiche identifiziert, in denen die Anwendung von LegalTech Sinn macht. Im Rahmen von komplexen Projektgeschäften mit einer großen Anzahl an Stakeholdern können digitale Tools durchaus eine Abhilfe schaffen. „Wir müssen Tonnen an Dokumenten prüfen. Lösungen die beispielsweise den Aufbau von Haftungsregimen erkennen, können effektiv zur Produktivitätssteigerung beitragen“, so Schützeneder. Als weiteres Beisiel führt er das Erkennen von Normen in technischen Dokumenten an. Trotz der neuen Technologien wird der Mensch in der Rechtsberatung nicht ersetzt werden.

Rechtsberatung für KMU und Auslastung

„Für hochstandardisierte und repetitive Fälle wird es in Zukunft keine Menschen mehr brauchen“, so Max Kindler vom Startup „In Case of“. Sein Unternehmen hat eine digitale, KI-gestützte Rechtsabteilung on demand für KMU entwickelt.

Rechtsfälle lassen sich für die Mandaten über eine Plattform digital abhandeln, das Rechtsgeschäfts erledigt allerdings ein Jurist im Hintergrund. „In Case of“ möchte so einen zusätzlichen Vertriebskanal für Anwälte in ländlichen Regionen anbieten und zugleich die hohe Nachfrage nach Rechtsberatung im KMU-Segment abdecken.

„Firmen mit weniger als zehn Mitarbeiter haben ganz konkrete Bedürfnisse, da sie sich in der Regel keinen eigenen Inhouse-Juristen leisten können. Bei einem durchschnittlichen Rechtsberatungsaufwand von 15.000 Euro zahlt sich ein eigener Mitarbeiter, der dem Unternehmen 70.000 Euro im Jahr kostet einfach nicht aus“, so Kindler. Digitalisierung wird dahingehend enorme Abhilfe schaffen und der Schüssel zum Erfolg sein, um am Markt bestehen zu können. Grund zur Panik sieht er nicht.

Ausbildung, Zugang zum Recht und 24/7-Erreichbarkeit

Die Digitalisierung im Rechtsbereich, ist im Vergleich zu anderen Branchen, wie der Baubranche, erst sehr spät angekommen, so Kathrin Shahroozi von der Legal Tech Initiative Austria. Dabei handelt es sich um eine Plattform, die für Innovationen im Rechtsbereich sensibilisieren möchte.

Laut Shahroozi müsse sich auch die Ausbildung der Juristen ändern, da mit der zunehmenden Digitalisierung neue Skills gefragt werden. Die Nachfrage nach Juristen, die eine gewisse Affinität für IT-Themen und einen interdisziplinären Zugang haben, ist bereits jetzt schon groß. Die Digitalisierung im Rechtsbereich beurteilt sie durchaus positiv, da der „Zugang zum Recht“ für Laien erheblich erleichtert wird. Als Beispiel führte sie das Einklagen von Flugverspätungen an.

Balog betonte, dass es trotz der zunehmenden Digitalisierung den Beruf des Anwalts in Zukunft noch immer geben wird. Wichtig sei es, dass die Branche lernt mit den digitalen Tools umzugehen. In diesem Zusammenhang verwies er nicht nur auf das technische Verständnis, sondern auch auf die sozialen Aneignung der Tools. Sie können nämlich nicht nur Erleichterungen mit sich bringen, sondern auch eine Belastung – Stichwort 24/7-Erreichbarkeit.

Projekt- und Wissensmanagement & Marketing

Ein Thema, das im Rahmen des Roundtables ausführlich diskutiert wurde, umfasste das Thema der Kommunikation – sowohl zwischen Anwalt und Mandaten, als auch zwischen den Mitarbeitern in der Rechtsanwaltskanzlei. Wie Rosenauer erläutert, kommen bei PHH Rechtsanwälte bereits seit einiger Zeit Tools zur Anwendung, um die interne Kommunikation effizienter zu gestalten. Dies betrifft laut Rosenauer insbesondere das Projekt- und Wissensmanagment. Das Onboarding von Fachgruppen neuen Mitarbeitern aber auch Kunden könnte dadurch erheblich erleichtert werden.

Digitale Tools können nicht die interne Kommunikation in der Rechtsanwaltskanzlei vereinfachen, sondern auch die Kommunikation mit den Mandaten. Ghobrial erläuterte, dass hierfür oftmals keine komplexen Tools nötig sind. So können die Mandaten von PHH-Rechtsanwälte über den Webauftritt mit den jeweiligen Anwälten umgehend in Kontakt treten und in verschlüsselten Chat-Applikationen sich über den Stand des Verfahrens persönlich informieren.

Ein Punkt der immer wichtiger wird, sei laut Ghobrial die Positionierung der Kanzlei am Markt. Die Positionierung zielt nicht mehr nur darauf ab, neue Kunden zu akquirieren, sondern auch talentierte Mitarbeiter für die eigene Rechtsanwaltskanzlei anzuwerben.


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Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

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Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

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Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Legal Tech Roundtable: „Den Faktor Mensch wird es auch in Zukunft geben“

Diese Frage stand im Zentrum des Brutkasten Roundtable zum Thema Legal Tech, der gemeinsam mit PHH-Rechtsanwälte veranstaltet wurde und am Donnerstagabend in Wien stattfand. Rechtsexperten aus unterschiedlichsten Bereichen diskutierten über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für die Rechtsberatung. „Der Faktor Mensch wird nicht verloren gehen, obgleich neue Tools die Arbeit der Juristen effizienter gestalten werden“, so Schützeneder. Die Digitalisierung im Rechtsbereich beurteilt sie durchaus positiv, da der „Zugang zum Recht“ für Laien erheblich erleichtert wird. Balog betonte, dass es trotz der zunehmenden Digitalisierung den Beruf des Anwalts in Zukunft noch immer geben wird. Digitale Tools können nicht die interne Kommunikation in der Rechtsanwaltskanzlei vereinfachen, sondern auch die Kommunikation mit den Mandaten.

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