03.05.2022

Legal Tech Hub Europe feiert erstes Jubiläum seines Accelerator-Programms

Die fünfte Runde des Förderprogramms für Legal-Tech-Startups und Scaleups wurde gestartet. Insgesamt sind drei internationale Top-Unternehmen für Batch #5 ausgewählt.
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Das bewährte Accelerator-Programm des Legal Tech Hub Europe geht in die Jubiläumsrunde: Heute startet Batch #5, der erneut virtuell organisiert wird. Bewerber:innen aus der ganzen Welt haben auch dieses Jahr versucht einen der begehrten Programmplätze zu ergattern. Nach dem Challenge Day stehen nun die finalen Teilnehmer:innen fest. 

„Wie es so schön heißt: Aller guten Dinge sind drei!“, so LTHE-Initiator und Vorstandsmitglied Stefan Artner, DORDA Rechtsanwälte. „Mit „Know Your Customer“ aus Hongkong, „Legl“ aus Großbritannien und „NewBanking Identity“ aus Dänemark haben wir für unseren Jubiläumsbatch drei wirklich spannende Teilnehmer:innen ausgewählt. „KYC ist ein wichtiges Thema für uns Anwält:innen, und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Produkte.“

KYC im Fokus bei Batch #5

In einem mehrstufigen Auswahlverfahren wurde aus der Vielzahl an Bewerbungen zunächst eine Shortlist ausgewählt. Im nächsten Schritt mussten diese sieben zukunftsträchtigen Bewerber:innen ihre Lösungen der LTHE-Jury am „Challenge Day“ präsentieren. 

„Das Onboarding von Mandant:innen wird aufgrund regulatorischer Vorgaben immer komplexer. Im fünften Batch haben wir uns als Kanzleien das Ziel gesetzt, diesen Onboarding Prozess – v.a. die Know-Your-Customer-Prüfung – für uns als Kanzleien und auch für die Mandant:innen effizienter zu gestalten. Nach dem Challenge Day haben wir drei internationale Startups ausgewählt, die äußerst vielversprechende Produkte in diesem Bereich anbieten.“, führt Jurymitglied Clemens Lanschützer, E+H Rechtsanwälte GmbH, über den Hintergrund der diesmaligen Entscheidung aus.

Auch Fabian Bösch, Greiter Pegger Kofler & Partner, zeigt sich von der Auswahl für Batch #5 überzeugt: „Der Challenge Day verlief sehr vielversprechend. Die eingeladenen Startups sind technisch und fachlich top aufgestellt, und sie haben das KYC-Thema für Kanzleien in anderen Ländern bereits erfolgreich umgesetzt. Gemeinsam sollte uns das auch für den österreichischen Markt gelingen.“

Ablauf des LTHE Accelerator Batch #5

Der LTHE-Jubiläumsbatch präsentiert sich in einem neuen Modus: Acht Wochen effektive und intensive Zusammenarbeit mit zahlreichen Expert:innen sowie international tätigen Kanzleien stehen auf dem Programm. Beim finalen Test wird: die professionelle Validierung des Proof of Concept von der Expert:innenjury durchgeführt. 

„Wir freuen uns über das rege Interesse an dem Accelerator-Programm“, sagt LTHE-Vorstandsmitglied Gudrun Stangl, Schönherr Rechtsanwälte. „Es bestätigt einmal mehr, dass unsere starke Praxisorientierung und unser stetig wachsendes Netzwerk ein enormer Mehrwert für innovative Legal-Tech-Startups und KMU sind. Immerhin ermöglicht das Programm den Teilnehmenden den Austausch mit mehr als 500 Jurist:innen in Europa, vor allem in CEE.“

Auf einen Blick: Die Teilnehmer:innen des Batch #5

1. Know Your Customer aus Hongkong

2. Legl aus Großbritannien

3. NewBanking Identity aus Dänemark 


Videotipp der Redaktion: LegalTechs & Investments: Sophie Martinetz von Future-Law über die globale Finanzierungslandschaft

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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