10.12.2025
GASTBEITRAG

Legal Challenges im Corporate Venturing: Der Spagat zwischen Compliance und Agilität

Im Gastbeitrag im Rahmen der brutkasten-Serie "Corporate Venturing" beleuchten die AKELA-Gründungspartner Martin Kollar und Christiane Steurer rechtliche Fragen rund um Corporate-Venturing-Aktivitäten.
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Martin Kollar und Christiane Steurer sind Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei AKELA | (c) AKELA
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Die brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ is powered by AKELARaiffeisen Bank International AGUNIQA Insurance GroupMavie NextVERBUNDwhataventure — New business. Powered by entrepreneurs. und Wien Energie GmbH.

Corporate Venturing ist ein effektives Werkzeug, um Innovation und Agilität in großen Unternehmen wirksam zu fördern. Ob durch konzerninterne Inkubatoren, Minderheitsbeteiligungen, Joint Ventures, strategische Kooperationen oder auch Venture Clienting: Konzerne nutzen Startups zunehmend als externe Innovationsmotoren.

Gleichzeitig führt die enge Verzahnung zweier sehr unterschiedlicher Welten – große Corporates und junge Startups – auch zu komplexen rechtlichen Fragestellungen. Die größten Herausforderungen liegen dabei in der strategischen Balance von Governance-Strukturen, dem Management von wettbewerbs- und kartellrechtlichen Restriktionen, dem Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property oder IP), der Festlegung von Ausstiegs- und Bewertungsmechanismen, der Definition einer klaren Strategie sowie insgesamt einer soliden Vertragsstruktur.

Im Folgenden wollen wir die zentralen rechtlichen Spannungsfelder kurz analysieren:

1. Governance und Mitspracherechte, oder: Die Kunst der negativen Kontrolle

Eine der meistdiskutierten Fragen bei der Strukturierung von Corporate Ventures betrifft den Grad an Governance, Reporting und Kontrolle, der implementiert wird. Corporate-Investoren wollen ausreichend Einblick und Mitspracherechte, um ihre strategischen Ziele zu sichern. Das Risiko: Wer zu tief in das operative Geschäft eingreift, rutscht in eine faktische Kontrolle und behindert damit möglicherweise auch die Agilität, die für Innovationen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Risiken:

  • Konsolidierungsrisiko: Zu starke Eingriffe können zur Pflicht führen, das Startup in den Konzernabschluss einzubeziehen (Vollkonsolidierung nach IFRS/GB), was oft nicht gewünscht ist; darüber hinaus entfällt in diesem Fall auch die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme nach § 67a EStG.
  • Haftungsdurchgriff: Faktische Konzernierung kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Muttergesellschaft nach sich ziehen.
  • Agilitätsverlust: Startups benötigen schnelle Entscheidungswege für strategische Neuausrichtungen (Pivot). Schwerfällige Corporate-Governance-Strukturen wirken hier oft als Bremse.

Lösungsansatz: Die Gestaltung von präzisen Veto-Rechten (negative Kontrolle) statt operativer Mitsprache. Diese sollten sich auf fundamentale Entscheidungen beschränken (z.B. Gesellschaftsvertragsänderungen, außergewöhnliche Geschäfte), ohne das Tagesgeschäft und die Innovationskraft des Startups zu lähmen.

2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Umgang mit sensiblen Daten

Besonders herausfordernd ist die Situation, wenn Corporate VCs in Unternehmen investieren, die technologisch oder marktseitig an das eigene Kerngeschäft angrenzen oder gar Wettbewerber sind:

  • Informationsaustausch & Gun Jumping: Der Austausch von strategischen Daten (Preise, Kunden, Roadmap) muss strikt reguliert werden, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden. Clean-Team-Strukturen und definierte Datenräume sind dabei essenziell.
  • Fusionskontrolle (Merger Control): Auch Minderheitsbeteiligungen können anmeldepflichtig sein, wenn „Kontrolle“ erlangt wird. Dieser Punkt wird in der Praxis häufig unterschätzt bzw. übersehen. Die Merger Control kann – abhängig von der Beteiligungsstruktur – auch bei Startups mit sehr geringen Umsätzen anwendbar sein. Nachdem die Strafen in diesem Bereich exorbitant hoch sind, ist gerade in diesem Bereich höchste Vorsicht geboten.

3. IP-Rechte und Know-how-Schutz: Wem gehört die Innovation?

Das geistige Eigentum (IP) ist häufig das wesentliche Asset eines Startups. Corporates wollen dieses Know-how verstehen und nutzen, dürfen das Startup dabei aber nicht aushöhlen:

  • Background vs Foreground IP: Es muss klar geregelt sein, welche IP dem Startup zuzurechnen ist (Background) und wem die Ergebnisse gemeinsamer Entwicklungen (Foreground) zustehen.
  • Lizenzmodelle: Corporates wollen Zugriff zur IP ihrer Startups. Dabei können insbesondere nicht-exklusive Lizenzen der goldene Mittelweg sein, um die Bewertung des Startups nicht zu untergraben.
  • Open-Source-Software (OSS): Startups, die OSS nutzen, können für Konzerne durch Copyleft-Effekte (Verpflichtung zur Offenlegung des eigenen Quellcodes) problematisch werden. Eine IP-Due-Diligence und klare OSS-Policies sind daher unverzichtbar.

4. Exit-Regelungen und Bewertungsfragen

Während klassische Risikokapital-Investoren (VCs) einen klaren Renditefokus und einen mittelfristigen Exit an den Meistbietenden als Zielvorgabe haben, verfolgen Corporate-Investoren oft strategische Ziele (z.B. spätere Übernahme oder Technologiezugriff):

  • Strategische Klauseln: Liquidation Preferences und Anti-Dilution-Klauseln müssen der strategischen Ausrichtung entsprechen und mit der mittel- und langfristigen Strategie der Shareholder kompatibel sein.
  • Interessenkonflikt beim Exit: Wenn das Corporate selbst als potenzieller Käufer auftritt, etwa über eine Call Option oder ein Vorkaufsrecht, kann es zu Konflikten bei der Bewertung des Startups kommen.
  • Transparenz: Bewertungsverfahren müssen im Vorfeld transparent definiert werden, um Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.

5. Compliance und Regulatorik: „Culture Clash“ im Paragrafendschungel

Startups leben von Trial-and-Error, Corporates dagegen von Null-Fehler-Toleranz. Wenn diese Welten aufeinanderprallen, entstehen Spannungen:

  • Datenschutz (DSGVO): Nutzt der Konzern Kundendaten des Startups für Pilotprojekte, müssen komplexe datenschutzrechtliche Vereinbarungen (AVV, Joint Controller) getroffen werden.
  • Lieferketten und ESG: Konzerne müssen oft die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards (z.B. ESG-Reporting) sicherstellen. Startups sind hiermit administrativ oft überfordert. Die Herausforderung liegt im Aufbau proportionaler Compliance-Strukturen, die das Startup professionalisieren, ohne es in administrativem Aufwand zu ersticken.

6. Klare Strategie und Vertragsstruktur

Corporate Venture-Strukturen verbinden regelmäßig Finanzierungs- und Kooperationsaspekte. Ein Deal umfasst meist mehrere Verträge: Investment Agreement (IA), Shareholders’ Agreement (SHA) und Commercial Agreements (z.B. Lizenz- oder Vertriebsverträge):

  • Klare Strategie: Innovation Hubs und operative Business Units von Konzernen haben oft unterschiedliche Zeithorizonte. Die Interessen der internen Stakeholder müssen harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass Corporate Ventures im Gefüge klare Vorgaben haben und diese auch erreichen können.
  • Klare Vertragsstruktur: Die Strategie muss sich auch im rechtlichen Setup widerspiegeln. Was passiert mit der Lizenz, wenn das Corporate seine Anteile verkauft? Was passiert mit dem Investment, wenn die Kooperation scheitert? Für solche Fälle müssen entsprechende Mechanismen vertraglich vorgesehen sein.

Fazit

Corporate Venturing entfaltet sein Innovationspotenzial nur dann, wenn Corporates sowohl die rechtlich neuralgischen Punkte beherrschen als auch eine konsistente, langfristig ausgerichtete Strategie verfolgen. Dabei dürfen die zentralen Spannungsfelder nicht als voneinander getrennte Einzelfragen betrachtet werden, sondern müssen als kommunizierende Gefäße eines Gesamtsystems verstanden werden – rechtlich, strategisch und organisatorisch miteinander verflochten. Nur so entsteht ein Setup, das Innovation ermöglicht, ohne Kontrolle oder Sicherheit zu verlieren.

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Das Bending-Spoons-Büro in Milan. | © Bending Spoons

Vor einigen Monaten erreichten Breaking News die Startup-Szene. Im März verkündete das Paschinger Pet-Tech-Scaleup Tractive den vielleicht größten Exit in der österreichischen Startup-Geschichte. Zum genauen Kaufpreis wurden damals keine Angaben gemacht, Gerüchte über einen Verkauf in Milliardenhöhe standen im Raum.

Verkauft wurde an das italienische Tech-Unternehmen Bending Spoons, das für tiefgreifende Einschnitte in Unternehmen nach deren Übernahme bekannt ist. Jetzt scheinen sich diese auch bei Tractive bemerkbar zu machen. Wie der ORF Oberösterreich berichtete, steht das Unternehmen vor einem Stellenabbau. Gründer und Ex-CEO von Tractive, Michael Hurnaus, wurde vom brutkasten für ein Statement angefragt, es kam keine Rückmeldung.

Keine Angaben über betroffene Mitarbeiter:innen

Vor zehn Monaten wurde in einem LinkedIn-Post noch die Auszeichnung Tractives als Unternehmen unter den Top 1% der Leading Employers Austria gefeiert – jetzt werden Stellen abgebaut. Wie viele Personen betroffen sind, ist nicht bekannt. „Man wolle jedoch weiterhin an den Plänen von Tractive festhalten und die Kernfunktionen des Unternehmens ausbauen“, so die Paschinger Firma in ihrer Stellungnahme gegenüber dem ORF.

Umstrittener Exit

Bending Spoons-CEO Luca Ferrari kommentierte den Deal im März sehr positiv: „Wir beabsichtigen, langfristig erheblich in Tractive zu investieren – indem wir seine Gesundheits- und Sicherheitsfunktionen ausbauen [und] Geräte der nächsten Generation entwickeln.“ Die bisherige Historie des italienischen Unternehmens könnte diesen Versprechungen entgegenstehen. So kam es auch bei anderen Firmen, die von Bending Spoons übernommen wurden, zu Kündigungswellen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit steigende Abo-Preise und Funktionskürzungen bei den übernommenen Apps kritisiert.

Trotz dieser bekannten Begleiterscheinungen – und nach eigenen Angaben trotz anderer Anfragen – entschied sich Tractive bewusst für Bending Spoons. In einem LinkedIn-Post vor einem Monat zeigte sich Hurnaus zuversichtlich: „Nach zahlreichen Anfragen haben wir uns entschieden, die Chance mit Bending Spoons zu ergreifen, anstatt uns für einen Private-Equity-Investor oder einen klassischen strategischen Partner zu entscheiden. Wir sind überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war, einen ‚Forever Owner‘ an Bord zu holen, der unsere Wachstums- und Abo-Mentalität teilt.“ Parallel dazu kündigte Hurnaus nach der Übernahme an, sich zurückzuziehen.

„Teamgeist war Schlüssel zum Erfolg“

Im genannten Post ergänzt Hurnaus, dass gerade das Team und der aufgebaute Teamgeist der Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens waren. „Während die 4-Tage-Woche und die Mallorca-Trips zweifellos einen positiven Einfluss hatten, war der wahre Erfolgsfaktor, dass wir Teammitglieder aus fast 50 Ländern haben, die wirklich gerne miteinander arbeiten und ihre Kollegen stets respektiert und unterstützt haben. So etwas kann von der Führungsebene gefördert werden, aber es kann nur dann wachsen, wenn das Team es auch wirklich verkörpert“, so der Ex-CEO.

Wie sich das Team von Tractive in der kommenden Zeit entwickeln wird, bleibt offen.

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