10.12.2025
GASTBEITRAG

Legal Challenges im Corporate Venturing: Der Spagat zwischen Compliance und Agilität

Im Gastbeitrag im Rahmen der brutkasten-Serie "Corporate Venturing" beleuchten die AKELA-Gründungspartner Martin Kollar und Christiane Steurer rechtliche Fragen rund um Corporate-Venturing-Aktivitäten.
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Martin Kollar und Christiane Steurer sind Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei AKELA | (c) AKELA
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Corporate Venturing ist ein effektives Werkzeug, um Innovation und Agilität in großen Unternehmen wirksam zu fördern. Ob durch konzerninterne Inkubatoren, Minderheitsbeteiligungen, Joint Ventures, strategische Kooperationen oder auch Venture Clienting: Konzerne nutzen Startups zunehmend als externe Innovationsmotoren.

Gleichzeitig führt die enge Verzahnung zweier sehr unterschiedlicher Welten – große Corporates und junge Startups – auch zu komplexen rechtlichen Fragestellungen. Die größten Herausforderungen liegen dabei in der strategischen Balance von Governance-Strukturen, dem Management von wettbewerbs- und kartellrechtlichen Restriktionen, dem Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property oder IP), der Festlegung von Ausstiegs- und Bewertungsmechanismen, der Definition einer klaren Strategie sowie insgesamt einer soliden Vertragsstruktur.

Im Folgenden wollen wir die zentralen rechtlichen Spannungsfelder kurz analysieren:

1. Governance und Mitspracherechte, oder: Die Kunst der negativen Kontrolle

Eine der meistdiskutierten Fragen bei der Strukturierung von Corporate Ventures betrifft den Grad an Governance, Reporting und Kontrolle, der implementiert wird. Corporate-Investoren wollen ausreichend Einblick und Mitspracherechte, um ihre strategischen Ziele zu sichern. Das Risiko: Wer zu tief in das operative Geschäft eingreift, rutscht in eine faktische Kontrolle und behindert damit möglicherweise auch die Agilität, die für Innovationen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Risiken:

  • Konsolidierungsrisiko: Zu starke Eingriffe können zur Pflicht führen, das Startup in den Konzernabschluss einzubeziehen (Vollkonsolidierung nach IFRS/GB), was oft nicht gewünscht ist; darüber hinaus entfällt in diesem Fall auch die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme nach § 67a EStG.
  • Haftungsdurchgriff: Faktische Konzernierung kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Muttergesellschaft nach sich ziehen.
  • Agilitätsverlust: Startups benötigen schnelle Entscheidungswege für strategische Neuausrichtungen (Pivot). Schwerfällige Corporate-Governance-Strukturen wirken hier oft als Bremse.

Lösungsansatz: Die Gestaltung von präzisen Veto-Rechten (negative Kontrolle) statt operativer Mitsprache. Diese sollten sich auf fundamentale Entscheidungen beschränken (z.B. Gesellschaftsvertragsänderungen, außergewöhnliche Geschäfte), ohne das Tagesgeschäft und die Innovationskraft des Startups zu lähmen.

2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Umgang mit sensiblen Daten

Besonders herausfordernd ist die Situation, wenn Corporate VCs in Unternehmen investieren, die technologisch oder marktseitig an das eigene Kerngeschäft angrenzen oder gar Wettbewerber sind:

  • Informationsaustausch & Gun Jumping: Der Austausch von strategischen Daten (Preise, Kunden, Roadmap) muss strikt reguliert werden, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden. Clean-Team-Strukturen und definierte Datenräume sind dabei essenziell.
  • Fusionskontrolle (Merger Control): Auch Minderheitsbeteiligungen können anmeldepflichtig sein, wenn „Kontrolle“ erlangt wird. Dieser Punkt wird in der Praxis häufig unterschätzt bzw. übersehen. Die Merger Control kann – abhängig von der Beteiligungsstruktur – auch bei Startups mit sehr geringen Umsätzen anwendbar sein. Nachdem die Strafen in diesem Bereich exorbitant hoch sind, ist gerade in diesem Bereich höchste Vorsicht geboten.

3. IP-Rechte und Know-how-Schutz: Wem gehört die Innovation?

Das geistige Eigentum (IP) ist häufig das wesentliche Asset eines Startups. Corporates wollen dieses Know-how verstehen und nutzen, dürfen das Startup dabei aber nicht aushöhlen:

  • Background vs Foreground IP: Es muss klar geregelt sein, welche IP dem Startup zuzurechnen ist (Background) und wem die Ergebnisse gemeinsamer Entwicklungen (Foreground) zustehen.
  • Lizenzmodelle: Corporates wollen Zugriff zur IP ihrer Startups. Dabei können insbesondere nicht-exklusive Lizenzen der goldene Mittelweg sein, um die Bewertung des Startups nicht zu untergraben.
  • Open-Source-Software (OSS): Startups, die OSS nutzen, können für Konzerne durch Copyleft-Effekte (Verpflichtung zur Offenlegung des eigenen Quellcodes) problematisch werden. Eine IP-Due-Diligence und klare OSS-Policies sind daher unverzichtbar.

4. Exit-Regelungen und Bewertungsfragen

Während klassische Risikokapital-Investoren (VCs) einen klaren Renditefokus und einen mittelfristigen Exit an den Meistbietenden als Zielvorgabe haben, verfolgen Corporate-Investoren oft strategische Ziele (z.B. spätere Übernahme oder Technologiezugriff):

  • Strategische Klauseln: Liquidation Preferences und Anti-Dilution-Klauseln müssen der strategischen Ausrichtung entsprechen und mit der mittel- und langfristigen Strategie der Shareholder kompatibel sein.
  • Interessenkonflikt beim Exit: Wenn das Corporate selbst als potenzieller Käufer auftritt, etwa über eine Call Option oder ein Vorkaufsrecht, kann es zu Konflikten bei der Bewertung des Startups kommen.
  • Transparenz: Bewertungsverfahren müssen im Vorfeld transparent definiert werden, um Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.

5. Compliance und Regulatorik: „Culture Clash“ im Paragrafendschungel

Startups leben von Trial-and-Error, Corporates dagegen von Null-Fehler-Toleranz. Wenn diese Welten aufeinanderprallen, entstehen Spannungen:

  • Datenschutz (DSGVO): Nutzt der Konzern Kundendaten des Startups für Pilotprojekte, müssen komplexe datenschutzrechtliche Vereinbarungen (AVV, Joint Controller) getroffen werden.
  • Lieferketten und ESG: Konzerne müssen oft die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards (z.B. ESG-Reporting) sicherstellen. Startups sind hiermit administrativ oft überfordert. Die Herausforderung liegt im Aufbau proportionaler Compliance-Strukturen, die das Startup professionalisieren, ohne es in administrativem Aufwand zu ersticken.

6. Klare Strategie und Vertragsstruktur

Corporate Venture-Strukturen verbinden regelmäßig Finanzierungs- und Kooperationsaspekte. Ein Deal umfasst meist mehrere Verträge: Investment Agreement (IA), Shareholders’ Agreement (SHA) und Commercial Agreements (z.B. Lizenz- oder Vertriebsverträge):

  • Klare Strategie: Innovation Hubs und operative Business Units von Konzernen haben oft unterschiedliche Zeithorizonte. Die Interessen der internen Stakeholder müssen harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass Corporate Ventures im Gefüge klare Vorgaben haben und diese auch erreichen können.
  • Klare Vertragsstruktur: Die Strategie muss sich auch im rechtlichen Setup widerspiegeln. Was passiert mit der Lizenz, wenn das Corporate seine Anteile verkauft? Was passiert mit dem Investment, wenn die Kooperation scheitert? Für solche Fälle müssen entsprechende Mechanismen vertraglich vorgesehen sein.

Fazit

Corporate Venturing entfaltet sein Innovationspotenzial nur dann, wenn Corporates sowohl die rechtlich neuralgischen Punkte beherrschen als auch eine konsistente, langfristig ausgerichtete Strategie verfolgen. Dabei dürfen die zentralen Spannungsfelder nicht als voneinander getrennte Einzelfragen betrachtet werden, sondern müssen als kommunizierende Gefäße eines Gesamtsystems verstanden werden – rechtlich, strategisch und organisatorisch miteinander verflochten. Nur so entsteht ein Setup, das Innovation ermöglicht, ohne Kontrolle oder Sicherheit zu verlieren.

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Salesforce-CEO Marc Benioff bei der Dreamforce-2026-Eröffnungs-Keynote. © brutkasten

Rund 45.000 Besucher:innen versammeln sich beim jährlichen Flaggschiff-Event des CRM-Riesen Salesforce rund um das Moscone Center in San Francisco. Höhepunkt ist die Eröffnungskeynote von CEO Marc Benioff: Wer einen Platz im größten Saal des Dreamforce-Areals ergattern will, muss bereits Stunden zuvor vor Ort sein.

Hawaiianische Rituale und ein Kurzauftritt von Grammy-Preisträgerin Gwen Stefani überbrücken die Wartezeit, ehe der Salesforce-Mitgründer eindrucksvoll inszeniert die Bühne betritt, um sich dem Leitthema der diesjährigen Konferenz zu widmen: der Transformation von Unternehmen durch autonome KI-Agenten.

Der Dreamforce-Haupteingang in San Francisco.

Anthropic- und Nvidia-CEO mit auf der Bühne

Den Auftakt zum dreitägigen Programm bestreitet Benioff nicht allein. An seiner Seite: Dario Amodei, Co-Founder und CEO von Anthropic, Jensen Huang, CEO von Nvidia, Siemens-CEO Roland Busch sowie mehrere Vertreter:innen aus dem eigenen Haus.

Die Auswahl ist alles andere als Zufall. Mit Claudeforce holt Salesforce seine Applikationen direkt in die Anthropic-Umgebung. Parallel dazu entsteht mit Nvidia das hauseigene Modell „Koa“, das auf Nvidias Nemotron-Architektur aufbaut und mit synthetischen Daten, die auf 27 Jahren Salesforce-CRM-Wissen basieren, trainiert wurde.

„Ich habe kein einziges autonomes Fahrzeug in Europa gesehen“

Geografisch spielt sich Dreamforce zwar in den Vereinigten Staaten ab, dennoch nimmt Europas Position im globalen KI-Wettlauf breiten Raum in Benioffs Eröffnungskeynote ein. Das Bild, das der Salesforce-Mitgründer zeichnet, fällt ernüchternd aus: „Ich war einige Monate in Europa und habe kein einziges autonomes Fahrzeug gesehen“, berichtet der CEO, als Sinnbild für die ungleiche globale Verteilung und die zögerliche Nutzung von KI-Technologien.

„Die Tür ist offen, aber noch nicht jeder ist hindurchgegangen“, führt Benioff aus. Kund:innen, so seine Einschätzung, seien teilweise noch in einer alten Welt verhaftet und hätten die unternehmerische Transformation durch KI noch nicht vollzogen. Genau hier will Salesforce ansetzen, um die Adoption zu beschleunigen.

AIforce vorgestellt

AIforce soll die Arbeitsweise von Unternehmen transformieren.

Konkret wird dieser Anspruch bei der zentralen Produktankündigung, die Benioff im Rahmen seiner Keynote als „die aufregendste in der Geschichte von Salesforce“ bezeichnet: Mit AIforce möchte das Unternehmen Daten, Workflows, Geschäftslogik und Governance direkt in Arbeitsumgebungen wie Slack, Claude oder Salesforce Lightning bringen, ohne dass Nutzer:innen Salesforce selbst öffnen müssen. „KI führt zu einer Revolution der Benutzeroberflächen“, so Benioff laut offizieller Ankündigung. Dabei betont Salesforce von Beginn an, dass das System auf Zero Data Retention setzt. „Deine Daten sind deine Daten“, versichert der CEO mehrfach.

Technisch stützt sich AIforce auf drei bestehende Bausteine: Data 360 liefert den einheitlichen Datenkontext, Customer 360 die Anwendungs- und semantische Intelligenz, Agentforce die digitale Belegschaft aus KI-Agenten. Zum Start zählen dazu Claudeforce, Slackforce und Agentforce Coworker.

Amodei plädiert für Industriestandards

Die Partnerschaftsmarke Claudeforce ist seit August 2026 bekannt; Amodeis Anwesenheit unterstreicht dennoch das Gewicht der Partnerschaft. Auf Benioffs Frage, was ihn zuletzt am meisten überrascht habe, antwortet Amodei: „Das Tempo, nicht nur auf technologischer, sondern auch auf wirtschaftlicher Seite. Ich war schlicht überrascht, dass eine solche Geschwindigkeit in der Geschäftswelt überhaupt möglich ist.“

Auf Benioffs Frage, wie er die „Pacing“-Debatte und den aktuellen Stand der Sicherheit einschätze, antwortet Amodei mit einem Drei-Stufen-Plan, den er wenige Tage zuvor in seinem Essay „We Must Pace the Frontier“ veröffentlicht hatte: zunächst die eigenen Praktiken prüfen und in Transparenz investieren, dann gemeinsame Industriestandards erarbeiten, schließlich eine internationale Abstimmung anstoßen. Umgesetzt sei bislang erst der erste Schritt. Begleitet von drei Sicherheitskräften verlässt Amodei den Saal umgehend nach seinem kurzen Auftritt.

Huang sieht Verantwortung bei den Entwickler:innen

Salesforce-CEO Marc Benioff und Nvidia-CEO Jensen Huang bei der Eröffnungs-Keynote.

Während Amodei bei Sicherheitsfragen einen bedachten, koordinierten Kurs einfordert, vertritt Nvidia-CEO Jensen Huang eine andere Linie: „Sicherheit hat oberste Priorität, in vielerlei Hinsicht ist sie die wichtigste Aufgabe. Allerdings ist Sicherheit zugleich ein Ingenieursproblem“, ein komplexes Rechensystem wie jedes andere, das sich technisch beherrschen lasse. Sein Rezept: zunächst sichere Testumgebungen schaffen, in denen sich Systeme prüfen lassen, und Produkte erst freigeben, wenn man von deren Sicherheit überzeugt ist. Regulatorische Eingriffe des Staates lehnt er ab.

Die Devise laute stattdessen, Innovationen so rasch wie möglich voranzutreiben, ohne Sicherheit zu opfern: „Laufen Sie so schnell Sie können, doch sobald Sie das Gefühl haben, […] das Produkt werde nicht sicher sein, legen Sie eine Pause ein“, so der Nvidia-Chef. Tempo und Sicherheit seien für ihn kein Widerspruch, sondern gleichzeitig erreichbar. Ob sich Unternehmen im permanenten Wettlauf um Marktanteile tatsächlich so diszipliniert selbst bremsen, wie Huang es beschreibt, bleibt allerdings offen.

Das Mantra: „Software ist nicht tot“

Wie ein roter Faden zog sich zudem das Gegennarrativ zur „SaaSpocalypse“ durch den Vormittag. Huang bezeichnete die These vom Ende der Software als „kompletten Unsinn“, Benioff präzisierte: „Software ist nicht tot. Es ist das Ende jener Software, die Menschen die ganze Arbeit machen lässt.“ Ob sich diese Neuerfindung tatsächlich so reibungslos vollzieht, wie auf der Bühne suggeriert, wird sich außerhalb des Moscone Centers erst noch zeigen müssen.


Transparenzhinweis: Die Reise- und Aufenthaltskosten zur Dreamforce wurden von Salesforce übernommen. Auswahl und Bewertung der Themen erfolgten unabhängig davon.

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