10.12.2025
GASTBEITRAG

Legal Challenges im Corporate Venturing: Der Spagat zwischen Compliance und Agilität

Im Gastbeitrag im Rahmen der brutkasten-Serie "Corporate Venturing" beleuchten die AKELA-Gründungspartner Martin Kollar und Christiane Steurer rechtliche Fragen rund um Corporate-Venturing-Aktivitäten.
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Martin Kollar und Christiane Steurer sind Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei AKELA | (c) AKELA
Martin Kollar und Christiane Steurer sind Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei AKELA | (c) AKELA

Die brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ is powered by AKELA, Raiffeisen Bank International AG, UNIQA Insurance Group, Mavie Next, VERBUND, whataventure — New business. Powered by entrepreneurs. und Wien Energie GmbH.

Corporate Venturing ist ein effektives Werkzeug, um Innovation und Agilität in großen Unternehmen wirksam zu fördern. Ob durch konzerninterne Inkubatoren, Minderheitsbeteiligungen, Joint Ventures, strategische Kooperationen oder auch Venture Clienting: Konzerne nutzen Startups zunehmend als externe Innovationsmotoren.

Gleichzeitig führt die enge Verzahnung zweier sehr unterschiedlicher Welten – große Corporates und junge Startups – auch zu komplexen rechtlichen Fragestellungen. Die größten Herausforderungen liegen dabei in der strategischen Balance von Governance-Strukturen, dem Management von wettbewerbs- und kartellrechtlichen Restriktionen, dem Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property oder IP), der Festlegung von Ausstiegs- und Bewertungsmechanismen, der Definition einer klaren Strategie sowie insgesamt einer soliden Vertragsstruktur.

Im Folgenden wollen wir die zentralen rechtlichen Spannungsfelder kurz analysieren:

1. Governance und Mitspracherechte, oder: Die Kunst der negativen Kontrolle

Eine der meistdiskutierten Fragen bei der Strukturierung von Corporate Ventures betrifft den Grad an Governance, Reporting und Kontrolle, der implementiert wird. Corporate-Investoren wollen ausreichend Einblick und Mitspracherechte, um ihre strategischen Ziele zu sichern. Das Risiko: Wer zu tief in das operative Geschäft eingreift, rutscht in eine faktische Kontrolle und behindert damit möglicherweise auch die Agilität, die für Innovationen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Risiken:

  • Konsolidierungsrisiko: Zu starke Eingriffe können zur Pflicht führen, das Startup in den Konzernabschluss einzubeziehen (Vollkonsolidierung nach IFRS/GB), was oft nicht gewünscht ist; darüber hinaus entfällt in diesem Fall auch die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme nach § 67a EStG.
  • Haftungsdurchgriff: Faktische Konzernierung kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Muttergesellschaft nach sich ziehen.
  • Agilitätsverlust: Startups benötigen schnelle Entscheidungswege für strategische Neuausrichtungen (Pivot). Schwerfällige Corporate-Governance-Strukturen wirken hier oft als Bremse.

Lösungsansatz: Die Gestaltung von präzisen Veto-Rechten (negative Kontrolle) statt operativer Mitsprache. Diese sollten sich auf fundamentale Entscheidungen beschränken (z.B. Gesellschaftsvertragsänderungen, außergewöhnliche Geschäfte), ohne das Tagesgeschäft und die Innovationskraft des Startups zu lähmen.

2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Umgang mit sensiblen Daten

Besonders herausfordernd ist die Situation, wenn Corporate VCs in Unternehmen investieren, die technologisch oder marktseitig an das eigene Kerngeschäft angrenzen oder gar Wettbewerber sind:

  • Informationsaustausch & Gun Jumping: Der Austausch von strategischen Daten (Preise, Kunden, Roadmap) muss strikt reguliert werden, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden. Clean-Team-Strukturen und definierte Datenräume sind dabei essenziell.
  • Fusionskontrolle (Merger Control): Auch Minderheitsbeteiligungen können anmeldepflichtig sein, wenn „Kontrolle“ erlangt wird. Dieser Punkt wird in der Praxis häufig unterschätzt bzw. übersehen. Die Merger Control kann – abhängig von der Beteiligungsstruktur – auch bei Startups mit sehr geringen Umsätzen anwendbar sein. Nachdem die Strafen in diesem Bereich exorbitant hoch sind, ist gerade in diesem Bereich höchste Vorsicht geboten.

3. IP-Rechte und Know-how-Schutz: Wem gehört die Innovation?

Das geistige Eigentum (IP) ist häufig das wesentliche Asset eines Startups. Corporates wollen dieses Know-how verstehen und nutzen, dürfen das Startup dabei aber nicht aushöhlen:

  • Background vs Foreground IP: Es muss klar geregelt sein, welche IP dem Startup zuzurechnen ist (Background) und wem die Ergebnisse gemeinsamer Entwicklungen (Foreground) zustehen.
  • Lizenzmodelle: Corporates wollen Zugriff zur IP ihrer Startups. Dabei können insbesondere nicht-exklusive Lizenzen der goldene Mittelweg sein, um die Bewertung des Startups nicht zu untergraben.
  • Open-Source-Software (OSS): Startups, die OSS nutzen, können für Konzerne durch Copyleft-Effekte (Verpflichtung zur Offenlegung des eigenen Quellcodes) problematisch werden. Eine IP-Due-Diligence und klare OSS-Policies sind daher unverzichtbar.

4. Exit-Regelungen und Bewertungsfragen

Während klassische Risikokapital-Investoren (VCs) einen klaren Renditefokus und einen mittelfristigen Exit an den Meistbietenden als Zielvorgabe haben, verfolgen Corporate-Investoren oft strategische Ziele (z.B. spätere Übernahme oder Technologiezugriff):

  • Strategische Klauseln: Liquidation Preferences und Anti-Dilution-Klauseln müssen der strategischen Ausrichtung entsprechen und mit der mittel- und langfristigen Strategie der Shareholder kompatibel sein.
  • Interessenkonflikt beim Exit: Wenn das Corporate selbst als potenzieller Käufer auftritt, etwa über eine Call Option oder ein Vorkaufsrecht, kann es zu Konflikten bei der Bewertung des Startups kommen.
  • Transparenz: Bewertungsverfahren müssen im Vorfeld transparent definiert werden, um Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.

5. Compliance und Regulatorik: „Culture Clash“ im Paragrafendschungel

Startups leben von Trial-and-Error, Corporates dagegen von Null-Fehler-Toleranz. Wenn diese Welten aufeinanderprallen, entstehen Spannungen:

  • Datenschutz (DSGVO): Nutzt der Konzern Kundendaten des Startups für Pilotprojekte, müssen komplexe datenschutzrechtliche Vereinbarungen (AVV, Joint Controller) getroffen werden.
  • Lieferketten und ESG: Konzerne müssen oft die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards (z.B. ESG-Reporting) sicherstellen. Startups sind hiermit administrativ oft überfordert. Die Herausforderung liegt im Aufbau proportionaler Compliance-Strukturen, die das Startup professionalisieren, ohne es in administrativem Aufwand zu ersticken.

6. Klare Strategie und Vertragsstruktur

Corporate Venture-Strukturen verbinden regelmäßig Finanzierungs- und Kooperationsaspekte. Ein Deal umfasst meist mehrere Verträge: Investment Agreement (IA), Shareholders’ Agreement (SHA) und Commercial Agreements (z.B. Lizenz- oder Vertriebsverträge):

  • Klare Strategie: Innovation Hubs und operative Business Units von Konzernen haben oft unterschiedliche Zeithorizonte. Die Interessen der internen Stakeholder müssen harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass Corporate Ventures im Gefüge klare Vorgaben haben und diese auch erreichen können.
  • Klare Vertragsstruktur: Die Strategie muss sich auch im rechtlichen Setup widerspiegeln. Was passiert mit der Lizenz, wenn das Corporate seine Anteile verkauft? Was passiert mit dem Investment, wenn die Kooperation scheitert? Für solche Fälle müssen entsprechende Mechanismen vertraglich vorgesehen sein.

Fazit

Corporate Venturing entfaltet sein Innovationspotenzial nur dann, wenn Corporates sowohl die rechtlich neuralgischen Punkte beherrschen als auch eine konsistente, langfristig ausgerichtete Strategie verfolgen. Dabei dürfen die zentralen Spannungsfelder nicht als voneinander getrennte Einzelfragen betrachtet werden, sondern müssen als kommunizierende Gefäße eines Gesamtsystems verstanden werden – rechtlich, strategisch und organisatorisch miteinander verflochten. Nur so entsteht ein Setup, das Innovation ermöglicht, ohne Kontrolle oder Sicherheit zu verlieren.

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Gruppenfoto von Georg Kopetz, CEO und Mitgründer von TTTECH und Eddie Myers, CEO TTTech Systems SE / (c) Nicky Webb
Gruppenfoto von Georg Kopetz, CEO und Mitgründer von TTTECH und Eddie Myers, CEO TTTech Systems SE / (c) Nicky Webb

Die Wiener High-Tech-Gruppe TTTech stellt sich neu auf. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 gründet das Unternehmen die TTTech Systems SE, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft, in der die Geschäftsfelder Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und kritische Infrastruktur gebündelt werden. Zur kritischen Infrastruktur zählt TTTech etwa Anwendungen in der Energieerzeugung. Laut Aussendung wachsen diese Märkte gerade in Nordamerika und Europa stark.

Das Portfolio der neuen Gesellschaft umfasst Komponenten, Produkte und komplette Plattformlösungen für sicherheitsrelevante Anwendungen. Zum Einsatz kommen sie nach Unternehmensangaben in Kommunikations- und Avionikarchitekturen von Verkehrsflugzeugen, militärischen Luftfahrzeugen, Advanced-Air-Mobility-Plattformen, Satelliten, Raumfahrzeugen und Trägerraketen. Technologien und Produkte von TTTech kommen unter anderem in der europäischen Trägerrakete Ariane 6 und bei der NASA-Mondmission Artemis II zum Einsatz.

Nächster Schritt nach NXP-Deal und Invest-AG-Einstieg

TTTech ordnet die Gründung als weiteren Schritt seiner langfristigen Wachstumsstrategie ein. Anfang 2025 hatte die Gruppe ihre Anteile an der von ihr mitbegründeten TTTech Auto an NXP verkauft und sich danach stärker auf ihre Kerngeschäfte konzentriert. Erst im August stieg zudem die Linzer Invest AG mit 11 Prozent bei TTTech ein (brutkasten berichtete).

Das Unternehmen verweist auf die weltweit steigende Nachfrage nach sicheren, resilienten und zunehmend autonomen Technologien. Gleichzeitig würden technologische Souveränität, Versorgungssicherheit und digitale Resilienz an Bedeutung gewinnen.

„Europa braucht in Bereichen wie Raumfahrt, Verteidigung, kritischer Infrastruktur und industrieller Automatisierung starke Technologieunternehmen mit langfristiger Perspektive. Mit der TTTech Systems SE schaffen wir die Voraussetzungen, unsere Stärken gezielter einzusetzen und neue Wachstumschancen in internationalen Märkten zu nutzen“, wird Georg Kopetz, CEO und Mitgründer von TTTech, in der Aussendung zitiert.

Eddie Myers wird CEO

An der Spitze der TTTech Systems SE steht Eddie Myers. Er ist am 15. Juli zu TTTech gekommen und derzeit als CEO von TTTech North America tätig. Die Leitung der neuen Gesellschaft übernimmt er mit 1. Oktober zusätzlich. Myers soll laut Aussendung Branchenkenntnisse und Verbindungen in Nordamerika, einen Kernmarkt von TTTech, einbringen und die weltweite Marktpositionierung der Tochter vorantreiben.

Hauptsitz bleibt Wien

Sowohl TTTech als auch die TTTech Systems SE haben ihren Hauptsitz in Wien. Die Stadt soll auch künftig das Zentrum der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gruppe bleiben, ergänzt durch Engineering-Teams in Deutschland, Finnland, Serbien und Rumänien.

Für Kunden, Partner und Lieferanten ändert sich mit dem Übergang der Geschäftsbereiche laut TTTech nichts. Produkte, Dienstleistungen, laufende Projekte und Supportleistungen würden in gewohnter Form fortgeführt. Bestehende Verträge, Zertifizierungen und Geschäftsbeziehungen bleiben demnach gültig, ebenso die bisherigen Ansprechpartner und Prozesse.

„Gleichzeitig steht dieser Schritt für Kontinuität. Unsere Kunden und Partner können weiterhin auf die technologische Exzellenz und Verlässlichkeit vertrauen, für die TTTech seit Jahrzehnten steht“, so Kopetz.

Die TTTech Group beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 1.200 Mitarbeitende an zwölf Standorten in elf Ländern.

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