21.12.2022

Legal Accelerator: Die Finalisten von equIP stehen fest – finaler Entscheid noch offen

Die Anwaltskanzlei CMS nimmt neue Kandidaten:innen in das internationale Startup-Programm equIP auf und startet mit der "Start-up Night" ein neues Branchenevent.
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equIP, Legal Accelerator, Wundsam, Kambis, Kohansal, Pateter, Anwalt
(c) CMS - Klaus Pateter, Hanna Wundsam und Kambis Kohansal Vajargah (v.l.n.r.) bei der equIP Start-up Night.

Die Anwaltskanzlei CMS möchte mit ihrer internationalen Startup-Initiative technologieorientierten Wachstums­unternehmen einen Zugang zu grenzüberschreitenden Rechtsservices sowie Unterstützungsnetzwerken ermöglichen. Dafür hat man das equIP-Programm ins Leben gerufen.

Die Finalist:innen des diesjährigen Bewerbungsverfahrens – darunter Global Rockstar, CityRiddler, MobyGreen, Green Cloud Nine, Money Care, und Commonsun – haben ihr Geschäftsmodell im Rahmen der „Start-up Night“ vor erfahrenen Branchenvertreter:innen präsentiert.

Erste equIP Start-up Night

Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten fortan bekannte Vertreter:innen der heimischen Startup-Szene wie Kambis Kohansal Vajargah (Wirtschaftskammer Österreich), Hanna Wundsam (AustrianStartups), Michael Murg (Brickwise), und Cristof Straub (Global Rockstar), mit jungen Gründer:innen über die Finanzierungssituation mit der Startups derzeit konfrontiert sind.

Abschließend wurde gemeinsam mit der Branche die erste „equIP Start-up Night“ gestartet. Die finale Entscheidung, wer in das Programm aufgenommen wird, fällt in den nächsten Tagen.

„Wir waren beeindruckt von der überragenden Qualität der Pitches und den innovativen Businessideen. Wir haben heute Unternehmen gesehen, die unsere Zukunft auf einzigartige Weise mitgestalten werden. Mit equIP wollen wir diese Innovatoren in ihrer Wachstumsphase begleiten und auf Top-Niveau beraten“, sagt Klaus Pateter, Attorney-at-Law bei CMS. „Wer ins Programm aufgenommen wird, hat nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa und darüber hinaus Zugang zu einem Netzwerk von Startup-begeisterten Anwält:innen, die auch über die reine Beratung hinaus zum Erfolg beitragen möchten – und das zu Konditionen, die für Startups attraktiv sind.“

Kambis Kohansal Vajargah: „Unterschiedliche Rechtsordnungen stellen Hürde dar“

Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup-Services der Wirtschaftskammer Österreich, kennt die Herausforderungen, vor denen innovative Wachstumsunternehmen heute stehen.

„Die Digitalisierung kennt keine Landesgrenzen, diese Unternehmen können rasch ins Ausland expandieren“, sagt er. „Dennoch stellen unterschiedliche Rechtsordnungen in vielen Fällen eine Hürde dar, die allein nicht zu bewältigen ist. Neben einer guten Idee, großem Engagement, finanzkräftigen Investor:innen und dem Mut zur Expansion braucht es daher auch kompetente Partner:innen, die beratend zur Seite stehen. Die Expert:innen der Wirtschaftskammern in Österreich sowie Anwält:innen sind hier wichtige Ansprechpersonen.“

Hanna Wundsam: „Großer bürokratischer Dschungel“

Auch Hanna Wundsam, Managing Director von AustrianStartups betont, welchen Mehrwert Initiativen wie das equIP-Programm für junge Startups haben.

„Initiativen wie das equIP-Programm haben einen unbezahlbaren Mehrwert für junge Startups. In Österreich gibt es einen großen bürokratischen Dschungel, daher sollte man sich frühzeitig rechtliche Unterstützung holen. Dann muss man sich später keine Sorgen mehr machen und kann sich auf sein Produkt und das strategische Wachstum konzentrieren“, sagt sie.

Bewerbung offen

Bei der Beratung der Startups stehen Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligungs­programme und Arbeitsrecht, geistiges Eigentum, IT- und Datenschutzrecht sowie Gewerbe- und Aufsichtsrecht im Mittelpunkt. Darüber hinaus stellt CMS den equIP-Mitgliedern sein Netzwerk aus Investor:innen, Industrie und relevanten Akteur:innen der Branche zur Verfügung.

Interessierte Startups können sich vorab schon für die nächste Bewerbungsphase 2023 hier registrieren.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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