10.12.2019

FlowCV: Sidepreneure entwickeln Gratis-Tool zum Erstellen von stilvollen Lebensläufen

FlowCV ist ein Online-Tool, mit dem jedermann gratis einen professionellen Lebenslauf erstellen kann. Künftig wollen die Gründer außerdem weitere kostenpflichtige Add-ons anbieten.
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FlowCV online tool gratis lebenslauf gestalten
FlowCV ist ein Online-Tool, mit dem man gratis seinen Lebenslauf gestalten kann. (c) FlowCV

Professionelle Lebensläufe einfach online über ein Tool erstellen: Das ist die Mission von FlowCV, dem Startup von Alexander Zeman und Lauris Bernhart. Die beiden Co-Founder kennen sich bereits seit der Schule und haben sich bei einem Maturatreffen darüber unterhalten, wie mühsam das Erstellen von Lebensläufen ist – und schon war aus diesem Need heraus die Idee für ihr Online-Tool geboren.

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Im Jahr 2018 haben die Founder mit der Entwicklung begonnen, im April 2019 ging FlowCV dann online. „Wir hätten damals nicht gedacht, wie schnell es aus einem Programmier-Projekt ein Produkt wird, das von Usern auf der ganzen Welt verwendet wird“, sagt Zeman. Den ersten großen Auftritt hatten die beiden Österreicher auf der Website ProductHunt, wo sie gleich zum „Produkt des Tages“ gewählt wurden und innerhalb weniger Tage mehrere tausend User akquirierten.

FlowCV hat User in 150 Ländern

Diese Erfolgswelle setzt sich fort – denn das Online-Tool zur Erstellung von Lebensläufen ist gratis und adressiert eine recht breite Zielgruppe. „Derzeit haben wir User aus über 150 Ländern, von Schülern über Studenten bis hin zu Geschäftsführern“, sagt Zeman – und die Userzahl wächst weiterhin organisch, da ein entsprechender Need am Markt vorhanden ist.

„Seit Launch sind wir eigentlich nur daran, User-Feedback einzuarbeiten“, sagt Zeman hinsichtlich der sehr motivierten Community: „Zum Glück haben wir eine sehr begeisterte und engagierte Userbase. Das macht es wesentlich einfacher, sinnvolle Verbesserungen zu entwickeln. Das war gerade im ersten Jahr sehr schwierig, als wir außer Feedback von Freunden nicht wussten, ob das, was wir entwickeln, auch wirklich einen Wert hat.“

Gratis-Tool für Erstellung von Lebensläufen

Im Kurztest durch den brutkasten zeigt sich, dass es tatsächlich sehr einfach ist, seinen Lebenslauf online mit Hilfe des FlowCV-Tools zu erstellen: Zuerst werden Inhalte wie Kontaktdaten, Foto, Ausbildung und Berufserfahrung hinterlegt, im zweiten Schritt das Design festgelegt und angepasst – und schon kann der Lebenslauf heruntergeladen werden.

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„Wir kümmern uns darum, dass das Design passt. Man hat aber trotzdem absolute Gestaltungsfreiheit, sofern man das möchte“, sagt Zemann: Für viele User sei es am Anfang „ein Wow-Effekt“, dass sie mit ein paar Klicks ihren Lebenslauf komplett umgestalten können.

Wichtig ist den FlowCV-Gründern aufgrund der breiten geographischen Streuung auch, dass das Online-Tool weltweit zur Erstellung von Lebensläufen genutzt werden kann. Daher können zum Beispiel auch Datumsformate angepasst werden, damit diese dem jeweiligen kulturellen Kontext entsprechen.

FlowCV: Gratis Lebenslauf Online-Tool
Eine Auswahl von Templates der Lebenslauf-Designs (c) FlowCV

Lebenslauf-Erstellung – auch am Smartphone

FlowCV ist eine Web-App, die sowohl im Front- als auch im Backend mit JavaScript programmiert wurde. Als solche funktioniert das Online-Tool auch auf jedem modernen Smartphone – für den Fall, dass man sich theoretisch auch unterwegs in der Ubahn rasch bewerben möchte.

Die meisten User verwenden FlowCV allerdings auf ihrem Computer, erläutert Zemann: „Das macht auch Sinn, da der ganze Bewerbungsprozess im Normalfall eher auf dem Computer erledigt wird.“

Startup entsteht im Sidepreneurship

Derzeit wird das Projekt FlowCV von den Gründern allerdings nicht fulltime, sondern parallel zu ihren Brotberufen betrieben. Das ist nicht immer einfach, wie die Founder verraten: Erstens, weil sie natürlich auch private Verpflichtungen haben und zweitens, weil sie oft nicht zur gleichen Zeit am selben Ort sind: Bernhart hat zum Beispiel einige Zeit von Südamerika aus an FlowCV gearbeitet und Zeman ist derzeit bei einem Fintech in London  beschäftigt.

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Dementsprechend versuchen die beiden FlowCV-Gründer, ihre Zeit zu effizient wie möglich zu nutzen. „Daher priorisieren wir knallhart und automatisieren alles, was zu automatisieren geht“, sagt Zeman: „Zapier übernimmt zum Beispiel unsere Rechnungsverwaltung, wir verwenden jede Menge Textvorlagen für unsere Support-Mails und schreiben auch oftmals ein shell script, um alle möglichen manuellen Tasks zu automatisieren. Außerdem sind wir große Fans von Produktivitäts-Tools, weil wir gesehen haben, dass das richtige Tool einen enormen Einfluss haben kann.“

Die Zukunftspläne der FlowCV-Gründer

Und wie geht es weiter mit dem jungen Startup? Neben der stark wachsenden Userbase profitieren die Gründer auch von vergleichsweise niedrigen laufenden Kosten, da sie alles selbst konzipieren, designen und entwickeln. „Die Serverkosten halten sich soweit im Rahmen, dass wir sie aus eigener Tasche tragen können“, ergänzt Zeman.

Auch in Zukunft soll das Tool zur Online-Erstellung von Lebensläufen gratis bleiben. Allerdings wollen die FlowCV-Gründer in Zukunft auch Add-ons, wie etwa 1:1 Feedback von professionellen Recruitern, anzubieten. „Der heilige Gral im Bereich Jobs für uns ist derzeit wohl, den richtigen Bewerber mit dem richtigen Job zu matchen“, sagt Zeman: „Für unsere User wäre FlowCV daher eine logische Anlaufstelle, um gleich auf den für sie passenden Job aufmerksam zu werden — und sich idealerweise auch gleich nahtlos dort bewerben zu können.“

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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FlowCV: Sidepreneure entwickeln Gratis-Tool zum Erstellen von stilvollen Lebensläufen

Professionelle Lebensläufe einfach online über ein Tool erstellen: Das ist die Mission von FlowCV, dem Startup von Alexander Zeman und Lauris Bernhart. Die beiden Co-Founder kennen sich bereits seit der Schule und haben sich bei einem Maturatreffen darüber unterhalten, wie mühsam das Erstellen von Lebensläufen ist – und schon war aus diesem Need heraus die Idee für ihr Online-Tool geboren. Im Jahr 2018 haben die Founder mit der Entwicklung begonnen, im April 2019 ging FlowCV dann online. Wichtig ist den FlowCV-Gründern aufgrund der breiten geographischen Streuung auch, dass das Online-Tool weltweit zur Erstellung von Lebensläufen genutzt werden kann. Auch in Zukunft soll das Tool zur Online-Erstellung von Lebensläufen gratis bleiben.

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