21.01.2025
SAAS

LeadMetrics: Wiener Startup launcht Marketing-Tool zur zentralen Verwaltung

LeadMetrics hat es sich zum Ziel gesetzt, das Problem der fragmentierten und unübersichtlichen Daten bei der Marketingarbeit zu lösen und Beteiligten mehr Effizienz zu ermöglichen.
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LeadMetrics
(c) LeadMetrics - (v.l.) Valentin Zetter, Daniel Kalcher und Alexander Kaulich von LeadMetrics.

LeadMetrics ist ein Startup aus Wien, das mittels eines Tools Marketingagenturen, Freelancer und Performance-Marketer unterstützen möchte. Die Software wurde entwickelt, um alle Marketing-Kennzahlen zentral zu verwalten, „eine 100-prozentige Tracking-Genauigkeit bei der Leadgenerierung zu gewährleisten und datenbasiertes Wachstum sowie gezielte Optimierungen zu ermöglichen“.

LeadMetrics: Agenturen und Freelancer als Zielgruppe

Hinter LeadMetrics stehen die Gründer Alexander Kaulich und Valentin Zetter, die bereits Erfahrung aus der Performance-Marketing-Agentur AdOnly besitzen. Ergänzt wird das Team durch Daniel Kalcher, der als CTO und technischer Kopf die Umsetzung der Software verantwortet.

Das Startup richtet sich gezielt an Agenturen, Freelancer und Marketer, die mit der Herausforderung kämpfen, fragmentierte Daten effizient zu nutzen. Es verspricht, dass das hauseigene Tool alle relevanten Kennzahlen in einem zentralen System bündelt und Funktionen bietet, die direkt aus den Anforderungen der Branche abgeleitet wurden. Darunter: KPI-Dashboards inklusive dem Visualisieren aller wichtigen Kampagnen-Kennzahlen auf einen Blick, Budget Alerts, die automatisch bei Budgetabweichungen oder -überschreitungen warnen, dem Creative Hub, der eine zentrale Verwaltung und Analyse von Werbematerialien bietet, dem Event Setup-Tool, das ein einfaches Setup und Tracking von Kampagnen-Events ermöglichen soll und Funnel Insights, die die gesamte User-Journey abbilden und Insights zu den Website- bzw. Funnelbesuchern ermöglichen.

„Lücke schließen“

„LeadMetrics ist ein Produkt, das aus der Praxis heraus entstanden ist. Uns war klar, dass viele Agenturen, aber auch Marketer, mit fragmentierten und unübersichtlichen Daten kämpfen. Wir wollten ein Tool schaffen, das diese Lücke schließt und ohne komplizierte Implementierung funktioniert“, so die Founder.

Dabei geht das Startup bewusst einen unabhängigen Weg, hat die Software ohne externe Investoren entwickelt und vollständig eigenfinanziert. „Wir wollten von Anfang an unabhängig bleiben“, sagen Kaulich und Zetter, „und uns auf ein nachhaltiges Geschäftsmodell konzentrieren, das von unseren Kunden getragen wird.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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