22.06.2017

Stromnetzbetreiber können die Lastspitzen managen

Lastspitzen im Stromnetz sind ein bekanntes Problem. Damit die Stromnetze in Zeiten von starkem Stromverbrauch nicht zusammenbrechen, werden zur Abdeckung dieser Lastspitzen meist Erdgas- und Kohlekraftwerke hochgefahren. Es gäbe allerdings eine ökologische Alternative, nämlich den Verbrauch kurzfristig zu senken – und genau das hat sich das Startup Lastbörse vorgenommen.
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In den Lastprofilen der Stromnetzbetreiber kann nachverfolt werden, wann die Menschen morgens ihre Kaffeemaschinen einschalten, wie lange der Sonntagsbraten im Elektrobackherd gart oder wann jemand abends heimkommt, das Handy ansteckt, den Fernseher, Computer oder die Stereoanlage einschaltet. Dass zu bestimmten Tageszeiten zu sog. Lastspitzen doppelt so viel Strom verbraucht wird wie zu anderen, ist nichts Ungewöhnliches. Immer mehr erneuerbare Energie im Stromnetz dient dem Klimaschutz, erhöht aber auch das Risiko, dass Wind und Sonne ausgerechnet zu Spitzenlastzeiten ihren Dienst verweigern. So kann es an manchen Tagen eng, vor allem, wenn es sehr kalt oder sehr heiß ist.

Bitte abschalten

„Lastspitzen kommen den Netzbetreibern – und damit letztlich den Stromkunden– teuer. Denn der Kraftwerkspark und die Stromnetze müssen sich am maximal zu erwartenden Stromverbrauch ausrichten oder es muss teurer Spitzenstrom zugekauft werden“, erklärt Lastbörse-Gründer Wolfgang Kurzböck. „Wir wollen daher private, aber auch gewerbliche Stromkunden animieren, an wenigen Tagen im Jahr – wenn die höchsten Lastspitzen in den Stromnetzen erwartet werden – Stromverbraucher, die gerade nicht benötigt werden, eine Stunde lang vom Netz zu nehmen.“

Günstiger Stromtarif beim Lastspitzen Management

Schon seit langem können Industriebetriebe Strom günstiger beziehen, wenn sie energieintensive Prozesse in Schwachlastzeiten verlagern. Diesen Deal zwischen Stromversorger und Verbrauchern möchte Kurzböck gemeinsam mit der Kommunikations- und Marketingexpertin Sandra Persson nun auch für private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland und Österreich zugänglich machen.

Redaktionstipps

Funktionsweise

• Verbraucher melden sich bei der Lastbörse an.

• Finden sich in einem bestimmten Versorgungsgebiet (Stromnetz) ausreichend viele Interessierte, tritt die Lastbörse in Verhandlungen mit dem jeweiligen Netzbetreiber.

• Stimmt der Netzbetreiber zu, gewährt er den teilnehmenden Verbrauchern einen besonders günstigen Stromtarif.

• Die Kunden erhalten wenige Male im Jahr per SMS eine Aufforderung, ihren Verbrauch in Spitzenlastzeiten eine Stunde lang zu reduzieren. Ist ein Gebäudeautomationssystem vorhanden – Stichwort: Smart Home – können Abschaltungen auch automatisch vorgenommen werden.

Intelligente Stromzähler

Grundvoraussetzung für das Funktionieren der Lastbörse sind intelligente Stromzähler, die sogenannten Smart Meter, bei den Verbrauchern. Denn nur so kann überprüft werden, ob der Verbrauch tatsächlich reduziert wurde. Außerdem muss der Strom vom lokalen Energieversorger bezogen werden, dessen Stromnetz entlastet wird. „Die Möglichkeit, nicht nur das Netz zu entlasten, sondern vielleicht auch einige KundInnen zurückzugewinnen, ist natürlich auch ein wichtiges Argument in unseren Verhandlungen mit Stromversorgern“, sagt Kurzböck.

Kein Komfortverlust

Aber welche Verbraucher können abgeschaltet werden, wenn eine besonders hohe Stromspitze im Netz droht? „Keine Angst, niemand muss im Dunkeln sitzen“, meint Kurzböck. „Aber man kann daheim zum Beispiel den Geschirrspüler, die Waschmaschine oder den Staubsauger erst ein, zwei Stunden später einschalten. In Büros lässt sich die Klimaanlage ohne Komfortbeeinträchtigung für 15 Minuten ausschalten und in der Gastronomie bleiben die Getränke auch dann erfrischend, wenn die Kühlvitrine 15 Minuten Pause macht.“ Auch der Elektromobilität kommt beim Lastmanagement künftig eine wichtige Rolle zu. Denn wenn die Batterie in der Früh voll sein soll, muss sie nicht während der abendlichen Lastspitze mit voller Leistung geladen werden, sondern könnte kurzfristig sogar Strom ins Netz liefern.

Unterstützung erwünscht

Die Lastbörse befindet sich derzeit in der Gründungsphase. „Ich habe meinen Job in Schweden gekündigt und werde mich nun voll und ganz auf die Lastbörse konzentrieren“, erklärt Kurzböck. Greenstart, die Startup-Initiative des Klima- und Energiefonds, erlebt der Jungunternehmer als hilfreich beim Netzwerken sowie durch die mediale Unterstützung. Und Unterstützung können Kurzböck und Persson nun dringend brauchen, denn jetzt geht es darum, einerseits möglichst viele Haushalte und Firmen, andererseits die Netzbetreiber und Stromanbieter von ihrer Idee zu überzeugen. Und vielleicht kann die menschliche Lösung für ein technisches Problem erstmals in einer Klima- und Energie-Modellregion realisiert werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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