03.05.2021

Laori: Startup orientiert sich bei der Herstellung von alkoholfreiem Gin an französischen Parfüms

Stella Strüfing und Christian Zimmermann wagen den Versuch mit Laori eine alkoholfreie Gin-Alternative auf den Markt zu bringen. Dabei orientiert man sich an der Parfüm-Destillation aus Frankreich.
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Laori, Gin- Esratz, alkoholfreier Gin,
(c) Laori - Die beiden Laori-Gründer Stella-Oriana Strüfing und Christian Zimmermann.

Die Idee für eine alkoholfreie Variante von Gin hatten Laori-Gründer Christian Zimmermann und Stella Strüffing aus einem einfachen Grund: Dem Kater nach einem Gin-Abend. Sie haben dafür ein extra Verfahren entwickelt, bei dem sie sich an der Destillation von Parfüm in Frankreich orientieren. Dabei werden alle Kräuter und Gewürze schonend mit Wasser destilliert.

Schonend destilliert

„Wir nutzen die jahrelange Erfahrung traditioneller Herstellungsweisen der Parfümherstellung in Frankreich. Unsere Kräuter und Gewürze werden dabei in einem besonders schonenden Verfahren einzeln auf Wasserbasis destilliert. So können wir viel besser auf die einzelnen Bedürfnisse der Kräuter eingehen und das volle Aroma aus der Pflanze gewinnen. Das Ergebnis ist ein einzigartiger Geschmack, der vergessen lässt, dass Laori alkoholfrei ist“ sagen die Gründer.

(c) Laori/FB – Ernte von wildem Lavendel bei der Laori-Partner-Destillerie in Frankreich.

Der besagte Gin-Abend fand in einer Berliner Bar statt. Strüffing war mit Freunden aus und wollte keinen Alkohol trinken, um am nächsten Tag fit zu sein. Sie landete bei Limonade, alkoholfreien Saft-Cocktails oder Wasser. Was ihr alles recht langweilig erschien. „Ich wollte doch einfach nur einen Gin Tonic ohne den Alkohol“, erklärt sie und nahm die Idee dazu in sich auf. Destilliert wurde in der eigenen Küche bis sie den Lebensmitteltechnologe Zimmermann traf und sie als Team an der Vision von Laori arbeiteten.

Rund eineinhalb Jahre später benutzen die beiden Wasser, Kräuter-und Gewürz-Destillate, natürliches Wacholderaroma, Verdickungsmittel Pektin, Säuerungsmittel Apfelsäure, Konservierungsstoff Kaliumsorbat und das Süßungsmittel Steviolglycoside, um die alkoholfreie Alternative zu Gin herzustellen. Greifen dabei auf französische Partner zurück und wollen heute Abend Laori den Investoren in der „Höhle der Löwen“ schmackhaft machen. Weiters dabei: Ndyefoods, primoza, SmartQ und ajuma.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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