12.11.2025
UNTERNEHMERTUM

Landkarte 2030: Nationaler Aktionsplan für Entrepreneurship Education vorgestellt

Im Rahmen des Entrepreneurship Summits präsentierten das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMB) den gemeinsam erarbeiteten nationalen Aktionsplan Landkarte 2030. Mit dem Ziel, unternehmerisches Denken bei jungen Menschen zu fördern.
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Landkarte 2030
© brutkasten/elevato - Die Landkarte 2030.

Das 166-seitige Programm möchte die Kräfte der Partner bündeln und unternehmerische Bildung als Schlüssel für Österreichs Zukunft in den Mittelpunkt stellen – von der Elementarstufe bis zur Matura. Ziel ist es, Eigeninitiative zu fördern, unternehmerisches Denken zu stärken und junge Talente auf die Wirtschaft von morgen vorzubereiten, heißt es in einer Aussendung.

Landkarte 2030: Unternehmerisches Denken als Zukunftskompetenz verankern

„Unternehmerisches Denken ist wirtschaftliche Bildung im besten Sinn und somit ein zentraler Teil unserer Gesellschaft. Wenn wir Österreich zukunftsfit machen wollen, müssen wir junge Menschen früh dazu befähigen, Chancen zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen und Ideen in die Tat umzusetzen. Die Landkarte 2030 schafft dafür den Rahmen“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Die Landkarte 2030 zeigt konkret die bisherige Umsetzung des 2020 vorgestellten nationalen Aktionsplans für Entrepreneurship Education und legt die Umsetzungsziele für die nächsten Jahre fest. Sie definiert zudem Maßnahmen und Verantwortlichkeiten, um unternehmerisches Denken als Zukunftskompetenz systematisch in der Bildungslaufbahn zu verankern.

„Eine Haltung“

„Entrepreneurship Education ist weit mehr als ein Unterrichtsprinzip – sie ist eine Haltung, die Kreativität, Verantwortungsbewusstsein und Innovationskraft stärkt. Mit der ‚Landkarte 2030‘ schaffen wir ein gemeinsames Dach für bestehende Initiativen und bringen Schulen, Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft enger zusammen“, sagt Bildungsminister Christoph Wiederkehr.

Zentrale Elemente der Landkarte sind:

  • Frühförderung: Kinder sollen frühzeitig ermutigt und befähigt werden, Probleme zu erkennen, eigene Lösungsideen zu entwickeln und zu erproben.
  • Schulische Verankerung: Entrepreneurship Education als fächerübergreifendes Thema und zentraler Bestandteil der Schulentwicklung – von der Primarstufe über die Sekundarstufe bis zu den berufsbildenden Schulen.
  • Lehrkräftequalifizierung: Praxisnahe Aus- und Fortbildungen für Pädagoginnen und Pädagogen sollen für eine aktive und inspirierende Umsetzung von Entrepreneurship Education in den Schulen sorgen.
  • Vernetzung von Wirtschaft und Bildung: Durch Kooperationen mit Betrieben, Gründerinitiativen und Startups sollen Jugendliche praxisnah erfahren, wie Ideen in erfolgreiche Projekte umgesetzt werden können.
  • Evaluation und Wirkungsmessung: Durch die Messung des Entrepreneurial-Mindsets von Jugendlichen soll regelmäßig die Wirkung der Maßnahmen überprüft und wissenschaftlich beforscht werden.
  • Erfolge gemeinsam feiern: Wettbewerbe wie der Next Generation-Award, Jugend Innovativ und die Euroskills Landes- und Staatsmeisterschaften sollen zeigen, wie viel Jugendliche bereits lernen und erreichen können.

Mit der Landkarte 2030 sollen somit im Detail praxisnahe Maßnahmen gesetzt werden, um das Entrepreneurial Mindset nachhaltig zu verankern. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Youth Entrepreneurship Weeks (YEW) – eine Kooperation von BMWET, WKÖ und BMB, umgesetzt durch AustrianStartups bzw. nunmehr die Stiftung Unternehmerische Zukunft und IFTE. Im Schuljahr 2025/26 finden österreichweit 145 YEWs statt.

Gründer:innen-Potenzial

„Die ‚Landkarte 2030‘ zeigt eindrucksvoll: Unternehmertum kann man lernen und leben. Formate wie die Youth Entrepreneurship Weeks beweisen jedes Jahr, welches Gründerpotenzial, welche Tatkraft und welche Ideenlust in unseren Jugendlichen stecken“, kommentiert Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. „Wer jungen Menschen den Mut und den Raum gibt, ihre Ideen in die Tat umzusetzen, legt den Grundstein für neue Unternehmen, Arbeitsplätze und Innovationen. Das ist eine Investition in unsere Zukunft, sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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