14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um „irreführende“ und „intransparente Angaben“, die Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“ hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: „Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.“

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und „bereits erste Änderungen implementiert“ habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter („GoStudent Leaks“) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, „geleakte“ Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan „#1 Nachhilfeschule weltweit“ als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis „Empfohlen von …“ auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie „Kurier“, „Forbes“ und „Zeit“ zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit „unwirksam“ ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso „unwirksam“ ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das „nicht rechtens“.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

„Nicht wettbewerbswidrig“

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass „diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.“

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere „Leaks“ folgen werden.

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Hoher Druck, lange Arbeitstage, finanzielle Unsicherheit und große Verantwortung: Die psychische Belastung in Startups ist hoch. Gleichzeitig nehmen viele Gründer:innen und Mitarbeitende professionelle Unterstützung gar nicht oder erst sehr spät in Anspruch.

Instahelp adressiert Startups

„Als Gründer redest du nicht über Erschöpfung, du funktionierst. Dabei ist mentale Gesundheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für nachhaltigen Erfolg – darüber wird in der Startup-Welt noch immer viel zu wenig offen gesprochen“, mahnt Florian Gschwandtner, Mitgründer von Runtastic und Foxyfitness.

Deshalb richtet sich das Grazer Mental-Health-Unternehmen Instahelp mit einem neuen Konzept konkret an Startups, für die klassische betriebliche Gesundheitsangebote oft zu aufwändig oder zu teuer sind. Als Alternative bietet die Plattform eine psychologische Online-Beratung an, die sich eigenständig buchen lässt und kein traditionelles Onboarding erfordert. Im Jahr 2026 fällt dafür keine Grundgebühr an. Stattdessen funktioniert das Modell über ein Guthabensystem mit einer Mindestabnahme von zehn Beratungseinheiten. Mitarbeitende können die vertraulichen Termine ortsunabhängig wahrnehmen, was auch Randzeiten wie Abende und Wochenenden einschließt.

Enorme Arbeitsdichte als massives Gesundheitsrisiko

Die Belastung in jungen österreichischen Unternehmen ist häufig strukturell bedingt. Was stellvertretend für den gesamten DACH-Raum in einer Studie des deutschen Startup-Bundesverbands und der Techniker Krankenkasse in Zahlen gegossen wurde, lässt sich nahezu eins zu eins auf die heimische Szene umlegen: 68 % der Gründer:innen sehen die enorme Arbeitsdichte als massives Gesundheitsrisiko, 62 % nennen die ständige berufliche Unsicherheit als wesentlichen Stressfaktor.

Auch im heimischen Ökosystem kommen eine Kultur der ständigen Erreichbarkeit, der oftmals zermürbende Finanzierungsdruck und die Tatsache hinzu, dass in den meist kleinen Teams österreichischer Startups der Ausfall einer einzigen Person oft direkte und weitreichende Konsequenzen für das gesamte Unternehmen hat.

Instahelp-CEO: „Gesundheit kein Luxus“

„Mentale Gesundheitsförderung darf kein Luxus sein, den sich nur große, etablierte Unternehmen leisten können. Gerade in der Gründungsphase, wo viel auf dem Spiel steht und Ressourcen knapp sind, brauchen Menschen Unterstützung“, sagt Bernadette Frech, CEO von Instahelp. „Genau hier wollen wir mit einem Angebot ansetzen, das sich an die Realität junger Unternehmen anpasst und nicht umgekehrt.“

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