14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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Neues Joint Venture aus Österreich soll künftig Recycling von Matratzen vorantreiben

Der Schaumstoffproduzent Neveon – eine Sparte der Greiner AG aus Oberösterreich – und Brantner green solutions aus Niederösterreich unterzeichneten einen Vertrag zur geplanten Gründung eines neuen Matratzenrecycling-Unternehmens.
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v.l.n.r. Josef Scheidl, Geschäftsführer Brantner green solutions_ Stefan Tollinger, Geschäftsführer Brantner green solutions_ Jürgen Kleinrath, CEO Neveon, Wolfgang Lang

Über eine Million gebrauchte Matratzen werden laut dem Ergebnisbericht Zirkuläre Matratzen jährlich in Österreich entsorgt. Dies führt zur Freisetzung von rund 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Ein Großteil dieser Emissionen (ca. 80-90 Prozent) entsteht bei der Rohstoffgewinnung und Produktion von Matratzen.

Abhilfe möchte künftig ein neues Joint Venture zwischen dem Schaumstoffproduzenten und -verarbeiter Neveon und dem Kreislaufwirtschaftsunternehmen Brantner green solutions schaffen. Ein entsprechender Vertrag zur Gründung des Joint Ventures wurde Ende Juni unterzeichnet, wie beide Unternehmen am Dienstag bekanntgaben.

Mechanisches Recycling geplant

In einem ersten Schritt soll das neue Joint Venture, das seinen Sitz in Krems an der Donau haben wird, gebrauchte Matratzen in Zusammenarbeit mit Sammelstellen und Wertstoffsammelzentren einsammeln, zerlegen und anschließend mechanisch recyceln.

Die geretteten Rohstoffe sollen in einem weiteren Schritt von Neveon sowie von weiteren produzierenden Unternehmen zu neuen Produkten aus Verbundschaum weiterverarbeitet werden. Als Beispiele werden etwa Kuhstallmatten oder Schalldämmungselemente genannt. Ein konkreter Zeitplan für den Produktionsstart liegt allerdings noch nicht vor, zunächst soll jedoch eine entsprechende Recycling-Infrastruktur aufgebaut werden.

Weiters wird in einer gemeinsamen Aussendung darauf hingewiesen, dass es in Österreich in Bezug auf finanzielle Anreize noch Aufholbedarf gebe. So erfolge die Gründung des Joint Ventures, obwohl hierzulande noch keine entsprechende Inverkehrbringergebühr (EPR) vorliege.

“Die in vielen Ländern vorherrschende Inverkehrbringergebühr bietet einem Recyclingunternehmen finanzielle Unterstützung und schafft Anreize für Hersteller, umweltfreundlichere Produkte herzustellen”, so Stefan Tollinger von Brantner green solutions.

Beteiligung von Greiner an Matratzen-Startup

Neveon ist die Schaumstoffsparte der Greiner AG aus Oberösterreich und erwirtschaftete 2023 einen Jahresumsatz von rund 641 Millionen Euro. Über die hauseigene Innovationsschmiede Greiner Innoventures beteiligte sich die Gruppe 2022 am Wiener Startup MATR, das eine Matratzen-Management-Lösung für Hotels entwickelt (brutkasten berichtete).

Die jüngste Unterzeichnung des Joint Venture-Vertrags stand jedoch nicht in Zusammenhang mit der Beteiligung an MATR, wie eine Sprecherin von Neveon gegenüber brutkasten bestätigt. Dazu heißt es von Neveon: “Wir werden mit MATR im Rahmen der Beteiligung selbstverständlich zusammenarbeiten, sollte es hier Anknüpfungspunkte geben.”

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