14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um „irreführende“ und „intransparente Angaben“, die Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“ hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: „Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.“

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und „bereits erste Änderungen implementiert“ habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter („GoStudent Leaks“) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, „geleakte“ Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan „#1 Nachhilfeschule weltweit“ als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis „Empfohlen von …“ auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie „Kurier“, „Forbes“ und „Zeit“ zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit „unwirksam“ ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso „unwirksam“ ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das „nicht rechtens“.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

„Nicht wettbewerbswidrig“

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass „diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.“

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere „Leaks“ folgen werden.

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Tamburi-Geschäftsführer Paul Brandstätter (r.) und Dominic Allram. © Beatriz Hasler

Das 2019 in Wien gegründete Unternehmen Tamburi betreibt ein zustellerneutrales Paketkastennetz. Nun hat das Startup einen weiteren Schritt beim Ausbau seiner Infrastruktur gesetzt: In der Antonie-Lehr-Straße im Bezirk Wien-Floridsdorf wurde die tausendste Anlage in Österreich in Betrieb genommen.

300 Stationen in einem Jahr

Noch im vergangenen Jahr hielt das Unternehmen bei rund 700 Standorten, wie brutkasten berichtete. Innerhalb von einem Jahr kamen somit 300 neue Anlagen hinzu. Tamburi möchte sich mit diesen autarken Stationen als Alternative zu den geschlossenen Systemen etablierter Logistikkonzerne positionieren.

Die Anlagen finden sich in Wohnanlagen, bei Unternehmen sowie an Verkehrsknotenpunkten. Durch eine Kooperation mit den ÖBB stehen die Schließfächer zudem an den österreichischen Landeshauptstadtbahnhöfen zur Gepäckaufbewahrung bereit. Die modularen Schließfächer benötigen laut Unternehmen weder Fundament noch Stromanschluss und lassen sich dadurch flexibel aufstellen.

Nächste Wachstumsphase

Für die Zukunft plant die Geschäftsführung, das Netz gemeinsam mit Wohnbaugesellschaften, Gemeinden und Immobilieneigentümer:innen weiter zu verdichten. Gebündelte Zustellungen sollen dabei helfen, den Verkehr auf der sogenannten letzten Meile zu reduzieren.

Paul Brandstätter, Geschäftsführer der Tamburi Holding GmbH, skizziert die langfristige Ausrichtung der Firma: „Unser Anspruch ist es, eine Infrastruktur aufzubauen, die so selbstverständlich verfügbar wird wie der klassische Briefkasten.“ Der aktuelle Meilenstein von 1.000 Stationen sei dabei laut Brandstätter lediglich „der Ausgangspunkt für die nächste Wachstumsphase“.

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