14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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Gründer und CEO der Rohlik Group - Tomas Cupr (c) Rohlik

Bis 2023 ist eine Expansion in 15 weitere Städte Ost- und Zentraleuropas einschließlich der DACH-Region geplant. Dies verkündete die tschechische Rohlik Group – die Muttergesellschaft des in Österreich aktiven Online-Supermarktes Gurkerl (gurkerl.at).

EIB stellte Wachstumskapital bereit

Zur Expansion verhelfen soll unter anderem die nun verkündetete Kapitalspritze in Höhe von 170 Millionen US-Dollar – umgerechnet etwa 158,9 Millionen Euro. Die Investitionsrunde angeführt hat die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) – gemeinsam mit Sofina, Index Ventures, Quadrille und TCF Capital. Außerdem wurde das Wachstumskapital im Rahmen der Scaleup-Initiative der Europäischen Investitionsbank (EIB) ergänzt.

News gab es hinsichtlich der geplanten Effizienzsteigerung schon diesen März: Damals verkündete gurkerl.at, das Wiener Lager bis zum kommenden Spätersommer vollautomatisieren zu wollen. Die Absicht dazu erklärte die Rohlik-Gruppe schon im Oktober 2021 – und steckte europaweit 400 Millionen Euro in die Automatisierung ihrer “Fulfilment-Zentren”.

Investment folgte Jobabbau & Management-Merger

Eine Maßnahme mit dem Ziel der Ressourcenschonung setzte man auch im Februar 2023 – damals in Form des Management-Mergers der beiden Rohlik-Töchter grukerl.at und Knuspr – dem deutschen Pendant zu gurkerl.at.

Es folgte ein Jobabbau in Österreich: Gurkerl baute laut Medienberichten 290 Jobs ab (brutkasten berichtete). Grund dafür war Effizienzsteigerung durch Automatisierung. Zu den Tochterunternehmen der Gruppe gehören neben Gurkerl und Knuspr auch das ungarische Pendant Kifli sowie die rumänische Plattform Sezamo.

Automatisierung brachte Profitabilität

Nach jüngsten Angaben sei man in Tschechien, Ungarn und auch am Münchner Standort der Gruppe schon profitabel. Indes soll die Rohlik Gruppe seit dem Ende der Corona-Pandemie “ein Wachstum von 40 Prozent” verzeichnet haben, heißt es per Aussendung. Europaweite Maßnahmen zur Automatisierung sowie zum Kostenabbau und der Effizienzsteigerung sollten damit Früchte getragen haben.

Mit dem jüngsten Investment soll die Expansion, Markenstärke und Profitabilität der Gruppe vorangetrieben werden. Potential sehe man im Online-Lebensmittelhandel allemal. Laut einer McKinsey-Studie rechne man damit, bis 2030 bis zu 30 Prozent der Lebensmittel in Europa online zu verkaufen. Der Expansion und kontinuierlichen Erweiterung der Kundenbasis soll schließlich ein Börsengang (IPO) in den kommenden Jahren folgen, so Rohlik per Aussendung.

“Erste Maßnahme im Rahmen der EIB Scaleup-Initiative”

Zuversicht gibt es jedenfalls vonseiten der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE): “Vor drei Jahren haben wir erstmals eine Partnerschaft mit Rohlik geschlossen und sind seitdem immer wieder beeindruckt von der Umsetzungsstärke des Managementteams, der Weiterentwicklung der firmeneigenen Technologie sowie der fortschreitenden Automatisierung und Integration von KI in den Betriebsabläufen”, meint Tamás Nagy, Direktor und Co-Leiter Equity Investments der EBWE, zum Status Quo bei Rohlik.

Indes sei die jüngste Finanzierung “die erste Maßnahme im Rahmen der EIB Scale-Up Initiative, die darauf abzielt, etablierte Wachstumsunternehmen wie Rohlik zu unterstützen”, meint Kyriacos Kakouris, Vizepräsident der Europäischen Investmentbank (EIB). Gestärkt werden soll damit Engagement, Innovation und Digitalisierung “in ganz Europa”.

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