14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um „irreführende“ und „intransparente Angaben“, die Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“ hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: „Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.“

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und „bereits erste Änderungen implementiert“ habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter („GoStudent Leaks“) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, „geleakte“ Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan „#1 Nachhilfeschule weltweit“ als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis „Empfohlen von …“ auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie „Kurier“, „Forbes“ und „Zeit“ zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit „unwirksam“ ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso „unwirksam“ ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das „nicht rechtens“.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

„Nicht wettbewerbswidrig“

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass „diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.“

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere „Leaks“ folgen werden.

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Es ist bisher ein geschäftiges Jahr für das Wiener Startup fonio.ai. Im Juni schloss man eine Seed-Runde über 14,6 Millionen Euro ab – angeführt von 20VC, bei einer Bewertung von 120 Millionen Euro. Es folgte die Verkündung, die 10-Millionen-Dollar-ARR-Marke (Annual Recurring Revenue) geknackt zu haben – siehe hier – und dass man Pläne verfolge, neue Standorte zu eröffnen.

fonio-CEO: „Emotionaler Schritt“

Das Startup, das von Daniel Keinrath (CEO) und Matthias Gruber (CTO) gegründet wurde, entwickelt KI-Agenten für KMU, für die telefonische Erreichbarkeit geschäftskritisch ist. Kern ist ein Orchestration-Layer, der verschiedene KI-Modelle in Echtzeit mit der Unternehmenssoftware koordiniert. Nun tut man das auch aus Barcelona heraus.

Gründer Keinrath beschreibt die Eröffnung gegenüber brutkasten wie folgt: „Das ist ein sehr emotionaler Schritt für uns. Dieser Monat wird der erste, in dem voraussichtlich über 50 Prozent von unserem Umsatz bereits aus Non-DACH-Märkten kommt. Das Büro in Barcelona wird unser Hub für Italien, Frankreich und Spanien. Das Team für diese Märkte besteht schon aus über 15 Personen und wird wahrscheinlich bis Ende des Jahres auf 30 anwachsen. Wir suchen tatsächlich schon nach dem nächsten Büro“, sagt er.

Polen, Brasilien und England

Zusätzlich zu Barcelona sind auch Ausweitungen nach u.a. London, Warschau, München, Berlin, Amsterdam, New York und sogar nach Brasilien geplant: „Grundsätzlich expandieren wir unabhängig von Büros in Länder. Wir starten damit, dass wir top Leute aus den Ländern nach Wien (teils temporär) relocaten. Und wenn das Team dann groß genug wird, machen wir ein Büro auf“, erklärt Keinrath.

Das Warschau-Office soll bereits innerhalb der nächsten beiden Wochen eröffnet werden, gefolgt von Campinas (rund 100 Kilometer nordwestlich von São Paulo) Anfang November. London wird mit Dezember-Beginn anvisiert und New York wahrscheinlich in ersten Quartal 2027. „Für München, Berlin und Amsterdam“, so Keinrath weiter, „haben wir noch keine genauen Pläne, weil wir da den Headcount zuerst aufbauen. Aber wir haben bereits aus allen Städten Hires.“

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