14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um „irreführende“ und „intransparente Angaben“, die Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“ hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: „Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.“

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und „bereits erste Änderungen implementiert“ habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter („GoStudent Leaks“) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, „geleakte“ Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan „#1 Nachhilfeschule weltweit“ als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis „Empfohlen von …“ auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie „Kurier“, „Forbes“ und „Zeit“ zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit „unwirksam“ ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso „unwirksam“ ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das „nicht rechtens“.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

„Nicht wettbewerbswidrig“

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass „diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.“

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere „Leaks“ folgen werden.

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Nach dem Einstieg der Investmentholding Armira Growth und der Invest AG stehen beim Batteriediagnose-Scaleup Aviloo aus Wiener Neudorf die Zeichen auf Wachstum. Im Zuge der 30-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde kauften die neuen Geldgeber den frühen Investor European Innovation Council Fund (EIC) aus – brutkasten berichtete. Das 2018 gegründete Unternehmen schärft seine strategischen Prozesse nach dem Abschluss nochmals nach.

Strukturwandel und neues Personal

Das frische Kapital hat im Unternehmen tiefgreifende organisatorische Veränderungen bewirkt. CEO Marcus Berger spricht im brutkasten-Interview von einem „enormen Professionalitätsschub“. Das veränderte Mindset der Führungsriege schlage sich bereits in konkreten Expansionsschritten nieder: Allein im Juni stellte das Startup 20 neue Mitarbeitende ein. Fünf davon besetzen Positionen in den USA. Zudem befindet sich ein neues Büro in China im Aufbau und das Team arbeitet an der Entwicklung neuer Hardware.

Dabei profitiere das Scaleup nicht nur vom Investmentvolumen. „Armira bringt nicht nur Geld, sondern insbesondere auch Know-how“, erklärt Berger. Der Fonds stelle dem Team externe Industrie-Expert:innen zur Seite, um das Wachstum in Bereichen wie Marketing und Vertrieb strategisch zu begleiten. Der Wandel im Startup sei dabei tiefgreifend: „Das ist so ein bisschen von der österreichischen Bundesliga in die Champions League. Dann musst du anders trainieren, anders aufstehen, andere Taktik fahren“, ordnet der CEO ein.

„Man wolle es jetzt richtig wissen“, erzählt Berger weiter. Es wäre bei Aviloo immer schon aufregend gewesen, aber die jetzige Zeit zähle mitunter zu den spannendsten und intensivsten.

Neues Produkt: Batterie-Garantie

Ein Teil dieser neuen Produktstrategie ist eine kostenlose Batterie-Garantie, die im Juli nach einer ersten Phase in Schweden und Frankreich im DACH-Raum sowie in weiteren europäischen Märkten anläuft. Fällt der Gesundheitszustand (State of Health) der Batterie innerhalb eines Jahres oder nach 20.000 Kilometern unter ein individuell berechnetes Limit, zahlt das Unternehmen 3.000 Euro sowie die Testkosten an die Käufer:innen aus.

Die Summe orientiere sich laut Berger an den realen Kosten eines potenziellen Schadens, da ein Modultausch „ungefähr bei diesen 3.000 Euro“ liege. Über 12 Monate hinweg habe man intern Berechnungen und Risikoanalysen durchgeführt und das Risiko schlussendlich an prominente, internationale „Versicherungspartner weitergetragen“ und Partnerschaften geschlossen.

Strategischer Hebel und Abgrenzung von Konkurrenz

Mit dem neuen Produkt möchte man sich bewusst vom bestehenden Markt abgrenzen. „Damit sind wir nach wie vor die Einzigen und wir bauen diese Führungsrolle am Markt weiter aus“, ordnet Berger die Entwicklungen ein.

Während Mitbewerber meist nur fahrzeugeigene Daten auslesen und ausdrucken, ermittelt Aviloo den Batteriezustand über eigene Berechnungen. Mit der Garantie geht das Unternehmen nun den nächsten Schritt und koppelt die Diagnose an ein finanzielles Versprechen. „Wir behaupten nicht nur etwas, sondern wir stehen auch zu diesem Versprechen“, betont Berger.

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