14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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Mehr als 100 Akteure – darunter Startups, etablierte Unternehmen, Innovationszentren, Forschungseinrichtungen und Investor:innen – befassen sich laut DLT Austria in Wien aktuell mit Blockchain und Web3. Der 2021 gegründete Verein will die Positionierung der Bundeshauptstadt mit einem neuen Web3-Hub nun weiter ausbauen. Dieser soll Wien zum “zentralen europäischen Knotenpunkt für Distributed-Ledger-Technologien” machen.

Coworking-Space und mehrere Eventflächen

Der neue Web3-Hub im Bürogebäude “District Living” neben DC Tower und Uno-City wird einen Coworking-Space und mehrere Eventflächen bieten. Ziel sei es, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Startups, KMU und Investor:innen weiter zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich die österreichische Web3-Szene entfalten könne, heißt es von DLT Austria. “Der Web3-Hub soll als Plattform für interdisziplinären Austausch zwischen Startups, Experten, Investoren und allgemein Interessierten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung rund um Web3 leisten”, sagt DLT Austria Vice-Chair Martin Bechter. Denn es gebe nach wie vor große Missverständnisse rund um Web3 und Crypto.

Web3-Hub soll Event-Ort für internationale Player werden

Außerdem soll der Web3-Hub zur Adresse für Events von internationalen Unternehmen im Blockchain-Bereich werden, erklärt DLT Austria Chairman Ed Prinz: “Der Standort wird zukünftig Austragungsort regelmäßiger Events, Hackathons und Workshops sein, bei denen prominente Krypto-Player wie Solana, Polygon, Polkadot, Coinbase und Ethereum und viele weiteren vertreten sein werden.”

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Offiziell eröffnet wird der Web3-Hub am 5. November. Dabei soll es Fachvorträge zu Themen wie Quantum Computing, Distributed-Ledger-Technologien und der Zukunft von Web3 geben – und natürlich eine Networking-Party. Das erste Startup, das im neuen Hub ansässig sein wird, ist übrigens AQ Forensic, das sich auf Krypto-Forensik und -Analytik spezialisiert. Co-Founder Albert Quehenberger ist auch Board Member bei DLT Austria.

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