14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um „irreführende“ und „intransparente Angaben“, die Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“ hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: „Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.“

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und „bereits erste Änderungen implementiert“ habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter („GoStudent Leaks“) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, „geleakte“ Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan „#1 Nachhilfeschule weltweit“ als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis „Empfohlen von …“ auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie „Kurier“, „Forbes“ und „Zeit“ zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit „unwirksam“ ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso „unwirksam“ ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das „nicht rechtens“.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

„Nicht wettbewerbswidrig“

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass „diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.“

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere „Leaks“ folgen werden.

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Auf dem Bild zu sehen ist ein Architektenplan vom Innenhof des Innovationshubs in Steyr. Menschen sitzen im Garten des ehemaligen Klosters, arbeiten und genießen das schöne Wetter.
Der geplante Innenhof des Innovationshub. (c) TP3 Architekten Gunther Mühlehner/Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH

Im 17. Jahrhundert hausten die Cölestinerinnen im Kloster in der Berggasse in Steyr. Als das Kloster aufgehoben wurde, wurde in einigen Gebäuden ein Gefängnis errichtet. Heute stehen diese leer. Nun soll hier ein Forum für Wissenschaft & Technologie, ebenso wie ein Inkubator für Startups entstehen.

„Es ist seit jeher ein abgekapselter Ort gewesen, ein verbotener Teil der Stadt, ein Stadtteil, der nicht zugänglich war. Und jetzt ist er da für die Öffnung. Das macht den Reiz aus. Eine verbotene Stadt zu betreten, einen verbotenen Stadtteil zu erkunden“, erklärt Chris Müller gegenüber dem ORF Oberösterreich.

Geplant sind konkret mehr als 40 private Offices, Co-Working Spaces, Meetingräume, ein Theatersaal für ca. 250 Personen, Meetingpoints sowie grüne Stadtoasen und gastronomische Einrichtungen.

Industrieregion Steyr

Die Stadtregion Steyr, mit ihren rund 75.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, zählt zu den führenden Industrie- und Wirtschaftsregionen Österreichs. Der Standort ist vor allem durch Leitbetriebe wie BMW, AVL List, BMD, SKF und Steyr Automotive bekannt. Mit dem Projekt Horizont Steyr soll vor allem das Wachstum und die Vernetzung der Jungunternehmen vorangetrieben werden.

„Horizont Steyr verbindet Innovation mit verantwortungsvoller Stadtentwicklung. Die Wiederbelebung ungenutzter Flächen ist gelebte Nachhaltigkeit – ökologisch, ökonomisch und sozial“, betont Simon Asanger, Projektmanager bei Business Upper Austria.

Geplantes Restaurant & Seminarraum. (c) TP3 Architekten Gunther Mühlehner/Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH
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