14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um „irreführende“ und „intransparente Angaben“, die Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“ hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: „Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.“

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und „bereits erste Änderungen implementiert“ habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter („GoStudent Leaks“) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, „geleakte“ Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan „#1 Nachhilfeschule weltweit“ als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis „Empfohlen von …“ auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie „Kurier“, „Forbes“ und „Zeit“ zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit „unwirksam“ ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso „unwirksam“ ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das „nicht rechtens“.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

„Nicht wettbewerbswidrig“

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass „diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.“

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere „Leaks“ folgen werden.

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Das energiedigital Team mit Investor Ali Siddiqui (7. v.l.) © energiedigital

Bislang war das 2022 gegründete Grazer Startup energiedigital rein aus Eigenmitteln, Förderungen und Cashflow gewachsen. Nun hat das Team rund um die Gründer Martin Moser, Andreas Zobl und Stefano Coss erstmals externes Kapital aufgenommen. Wie der ORF Steiermark zunächst berichtete, steigt Ali Siddiqui, Vorsitzender der JS Bank in Pakistan bei dem steirischen Unternehmen ein. Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass der neue Gesellschafter 50 Prozent der Anteile übernimmt. Über die genaue Summe der Seed-Runde wurde Stillschweigen vereinbart.

Fokus auf Spanien, Frankreich und UK

Der Kontakt in die Vereinigten Arabischen Emirate kam vor ca. einem Jahr über NEOS-Mitgründer Veit Dengler zustande, der sowohl mit dem Investor als auch mit Co-Founder Coss vernetzt ist. „Dieser Investor hat schon sehr viele Green-Tech-Investments getätigt und ein sehr großes Netzwerk“, erklärt Mitgründer Martin Moser im Gespräch mit brutkasten. Man hätte sich über mehrere Monate hinweg angenähert und schussendlich beschlossen zusammenzuarbeiten.

Das frische Kapital fließt nun in die Weiterentwicklung der Produkte und vorrangig in den Vertriebsausbau. Im Visier hat das aktuell zehnköpfige Team, das bis Jahresende auf 20 Mitarbeitende anwachsen soll, Märkte wie Spanien, Frankreich und Großbritannien.

„Low-hanging fruits“ ernten

Entscheidend für den Markteintritt sind rechtliche Rahmenbedingungen, der lokale Smart-Meter-Ausbau sowie die Verfügbarkeit dynamischer Stromtarife. „Deswegen ist zum Beispiel Deutschland nicht ganz vorne auf unserer Liste, weil die leider mit dem Smart-Meter-Ausbau noch weiter hinten sind“, so Moser.

Die beauftragte Marktstudie identifiziert Spanien, Frankreich oder auch England als attraktive Zielmärkte. Dort will man nun im nächsten Schritt „die Low-hanging fruits ernten“, erklärt Moser im Interview. Eigene Büros im Ausland sind vorerst nicht geplant, das Startup operiert weiterhin vom Grazer Standort aus.

Zwei Säulen im Geschäftsmodell

Hinter energiedigital steht ein eingeschweißtes Gründerteam: Martin Moser und Andreas Zobl arbeiten bereits seit 2005 zusammen, als sie die heutige quadratic GmbH (ursprünglich snowreporter Telekommunikationssysteme GmbH) gründeten. Das anfängliche Kerngeschäft mit Wetterstationen unter anderem auf Skipisten verlagerte sich im Laufe der Jahre zunehmend in den Energiebereich. Aus diesem strategischen Wandel heraus entstand schließlich die Tochtergesellschaft energiedigital.

Energiedigital finanziert sich über zwei Standbeine: Einerseits bietet das Startup eine Software-Lösung für die Verwaltung und Verrechnung von Energiegemeinschaften an. Dabei werden ein bis zwei Cent pro ausgetauschter Kilowattstunde verrechnet. Andererseits optimiert das Unternehmen Stromlasten bei Endkonsument:innen. Über Kooperationen mit Herstellern, etwa von Warmwasser-Boilern, und ein B2C-Abonnement sorgt das Startup laut eigenen Angaben dafür, dass Hardware dann Energie bezieht, wenn der Strom günstig ist.

Mit dem frischen Kapital im Rücken bereitet sich energiedigital bereits auf das nächste Wachstumskapitel vor: Laut Moser soll spätestens in zwei Jahren eine Series-A-Runde folgen.

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