14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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4 Tage-Woche, Martin Kocher, egger, TeamEcho, 35 Stunden-Woche, Arbeitszeitverkürzung, Teilzeit,
(c) TeamEcho - Markus Koblmüller (l.) und David Schellander von TeamEcho.

Wie ist die Stimmung im Unternehmen? Seit 2015 hilft das Linzer Startup teamecho mit seiner Feedback-Plattform dabei, diese Frage zu beantworten – und zwar nicht einmal im Jahr, sondern in einem laufenden Prozess. Damit könne man das Arbeitsklima “in Echtzeit verbessern”, so der Claim des Startups, das vor Jahren eines der ersten in Österreich war, das die Vier-Tage-Woche einführte.

Besonders starker Anstieg psychischer Belastung am Arbeitsplatz seit Corona

Nun erweitert teamecho sein Angebot um ein neues Modul, mit dem psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst werden sollen. “Die psychische Gesundheit von Mitarbeitenden ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Mit unserer neuen Funktion bieten wir Unternehmen eine einfache, aber wirkungsvolle Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern und Risiken frühzeitig zu erkennen”, erklärt dazu Co-Founder und Geschäftsführer Markus Koblmüller in einer Aussendung.

“Besonders in Zeiten, in denen psychische Belastungen stark zunehmen, ist es entscheidend, proaktiv zu handeln”, meint der Gründer. Denn insbesondere seit der Covid-Pandemie habe die psychische Belastung am Arbeitsplatz statistisch deutlich zugenommen, führt teamecho an. Demnach wurde etwa in Deutschland von der “KKH Kaufmännische Krankenkasse” im ersten Halbjahr 2023 ein Anstieg der Ausfalltage wegen psychischer Belastungen um 85 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erfasst. In Österreich habe sich die Anzahl der Krankenstandstage aufgrund psychischer Erkrankungen seit Mitte der 1990er-Jahre vervierfacht. Aktuell fühlten sich laut einer Erhebung der Arbeiterkammer Österreich mehr als 60 Prozent der Beschäftigten einem psychischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Zusammenarbeit mit Kepler-Uni für neues teamecho-Modul

Das neue Modul wurde in Zusammenarbeit mit Arbeitspsychologinnen der Johannes Kepler Universität Linz entwickelt. “Es bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Methode zur Analyse psychischer Belastungen im Unternehmen. Durch die Erfassung valider Daten können gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit implementiert werden”, heißt es von teamecho. Das Modul ist direkt in die bestehende Plattform integriert. Es
erlaube “die anonyme Erfassung und Bewertung konkreter psychischer Belastungsfaktoren, sodass Mitarbeitende offen über ihre Erfahrungen berichten können, ohne persönliche Konsequenzen befürchten zu müssen”, so das Startup.

Mit dem Modul könnten Unternehmen laut teamecho auch gesetzliche Vorgaben erfüllen, die sonst häufig vernachlässigt würden. Sowohl das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Österreich als auch das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland verlangen demnach die regelmäßige Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und die Umsetzung präventiver Maßnahmen. “Dennoch fehlen vielen Unternehmen zeitgemäße und effektive Werkzeuge, um diesen Anforderungen gerecht zu werden”, so das Startup.

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