14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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Flasher, Radlicht, Licht für Radfahrer, Armlicht, Leuchtarmband
(c) Nina Huber - Alexander Rech und Ines Wöckl von Flasher.

In Österreich gab es laut dem Statistik-Portal Statista im Jahr 2023 insgesamt fast 10.300 Straßenverkehrsunfälle, bei denen Fahrräder (inklusive E-Bikes) involviert waren. Die Zahl ging damit im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich zurück. Zwischen 2010 und 2023 gab es im Durchschnitt jedes Jahr etwa 7.925 Unfälle mit “Drahteseln”. Vielleicht ein Grund, warum der “Höhle der Löwen“-Alumnus Flasher in der zwölften Staffel nach Angeboten von allen fünf Löwen einen Deal mit Ralf Dümmel und Carsten Maschmeyer (mit jeweils zehn Prozent Beteiligung) abschließen konnte. Kurz darauf folgte eine Partnerschaft mit Tier Mobility.

Flasher: Arm heben führt zu Signal

Das Produkt der Grazer funktioniert als gestengesteuerter Blinker und automatisches Notbremslicht für Zweiräder und Fußgänger, das für Stabilität und 360°-Sichtbarkeit direkt auf Augenhöhe des restlichen Verkehrs sorgen soll. Die Leuchtarmreifen werden dabei am Oberarm getragen. Beim Heben des Armes geben sie ein Lichtsignal ab. Mit ihrem neuen Feature, der haptischen Navigation, erweitern die Gründer:innen nun ihre Armbänder um eine weitere Funktion.

Nutzer:innen können in der kostenlosen App eine Route planen; Vibrationen in den intelligenten Blinker-Armbändern ermöglichen dann die Echtzeit-Navigation während der Fahrt, anstatt ablenkende Handys oder Kopfhörer zu nutzen. Die Navigation ist auch mit älteren Flasher-Armbändern nutzbar.

“Augen und Ohren achten beim Radfahren bestenfalls immer auf den Verkehr. Darum nutzen wir für unsere Navigation Haptik”, sagt Alexander Rech, Co-Gründer und CEO. “Diese sichere und eindeutige Art zu navigieren kann auch gar nicht mit einem Helm oder montierten Blinker umgesetzt werden.”

AUVA als Kunde

Zusätzlich zur haptischen Navigation berichtet Flasher zudem von einem Leuchtturmprojekt mit der der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA. Österreichweit wurden bisher 1.300 ihrer Mitarbeiter:innen mit Flasher ausgestattet, um deren Arbeitswege sicherer zu machen.

“Es ist wirklich fantastisch, dass wir der AUVA mit Flasher ein Produkt bieten können, das ihr Commitment zu nachhaltiger und aktiver Mobilität unterstützt”, sagt Ines Wöckl, Co-Gründerin und CFO, zur Kooperation, “und dabei gleichzeitig die Sicherheit der Mitarbeiter stärkt.”

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