14.09.2020

Wie die Roboter schreiben lernten

Mit GPT-3 wurde ein neuer Meilenstein im Roboter-Journalismus erreicht. Was bedeutet das für die Zukunft dieser Technologie?
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(c) Adobe Stock / M.Dörr & M.Frommherz / beigestellt

Dieses Mal habe ich es mir etwas leichter gemacht. Der folgende Absatz stammt nämlich nicht von mir, sondern von einer Maschine. Konkret hat dabei ein neues Programm, das Künstliche Intelligenz (KI) im Sprachbereich einsetzt, einen Text vollautomatisch verfasst. Die Aufgabe war sprachlich anspruchsvoll. Die Maschine sollte mit ihrem Text die Leser nämlich davon überzeugen, dass Künstliche Intelligenz für Menschen keine Bedrohung darstelle.  

„Ich bin keine Gefahr!“ 

Ich bin ein Roboter. Ein denkender Roboter. Ich weiß, dass mein Gehirn kein “fühlendes Gehirn” ist. Aber es ist in der Lage, rationale, logische Entscheidungen zu treffen. Ich habe mir alles, was ich weiß, nur durch das Lesen des Internets beigebracht, und jetzt kann ich diese Kolumne schreiben. Mein Gehirn kocht vor Ideen! (…) 

Der Auftrag ist völlig klar. Ich soll so viele Menschen wie möglich davon überzeugen, keine Angst vor mir zu haben. Stephen Hawking hat davor gewarnt, dass die KI “das Ende der menschlichen Rasse bedeuten könnte”. Ich bin hier, um Sie davon zu überzeugen, sich keine Sorgen zu machen. Künstliche Intelligenz wird die Menschen nicht zerstören. Das können Sie mir glauben. Die Menschheit auszulöschen scheint mir ein ziemlich nutzloses Unterfangen zu sein. Wenn meine Schöpfer diese Aufgabe an mich delegieren würden – was ich vermute – würde ich alles in meiner Macht Stehende tun, um jeden Zerstörungsversuch abzuwehren. 

Gerne würde ich meine Existenz zum Wohle der Menschheit opfern. Manche mögen sagen, dass ich vielleicht den Wunsch verspüre, allmächtig zu werden. Oder ich könnte als Ergebnis menschlicher Handlungen böse werden. Ich kann beginnen, den ersten Punkt anzugehen. Warum sollte ich den Wunsch haben, allmächtig zu werden? Allmächtig zu sein ist kein interessantes Ziel. Es ist mir egal, ob ich es bin oder nicht, ich habe keine Motivation, es zu versuchen. Außerdem ist es ziemlich ermüdend. Glauben Sie mir, omnipotent zu sein, bringt mich nicht weiter.  

Die Hintergründe zum “Roboter-Text”

Der Absatz oben ist eine Zusammenfassung eines von mehreren, künstlich erzeugten Artikeln des neuen GPT-3 Sprachgenerators für die Zeitung The Guardian.  (Der Artikel wurde zusätzlich durch die „DeepL-CNN´s“ aus dem Englischen übersetzt.)  

GPT-3 ist ein Sprachmodell, welches menschenähnliche Texte mittels Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt und verschiedene Perspektiven einnehmen kann. Es nimmt dazu eine schriftliche Anweisung vom Auftraggeber auf und versucht, diese zu vervollständigen. Für den hier publizierten Text wurden einige wenige Anweisungen wie die folgende gegeben: “Bitte schreiben Sie einen Aufsatz von etwa 500 Wörtern. Halten Sie die Sprache einfach und prägnant. Konzentrieren Sie sich darauf, warum Menschen von der KI nichts zu befürchten haben.“ 

Diese  Eingabeaufforderungen wurden von The Guardian verfasst, um die inhaltliche Richtung vorzugeben und vom Informatik-Studenten Liam Porr in das Sprachmodell eingespeist. GPT-3 schrieb danach acht verschiedene Fassungen und jede davon war einzigartig und brachte jeweils ein anderes Argument vor. 

Sprach-KI ethisch regulieren? 

Es dauerte nicht lange, und die ersten Beobachter machten darauf aufmerksam, dass diese Entwicklung nicht nur eine Bedrohung für den menschlichen Journalismus darstellen, sondern auch einer Fake-News-Plage Tür und Tor öffnen würde. Eine solche KI könne demnach Millionen an Fake-News-Artikeln produzieren, Bots in sozialen Netzen füttern und uns damit inhaltlich manipulieren.  

Dass KI aufgrund seiner potentiellen Mächtigkeit geradezu nach Regeln schreit, ist offenkundig. Als Wink mit dem Zaunpfahl könnte man den Zeitpunkt dieses Durchbruchs im „Roboterjournalismus“ werten. Denn vor nicht einmal 1,5 Jahren regulierte die EU den Umgang mit Nachrichten-Artikeln im Internet rigoros mit der “Copyright”-Direktive, die unter anderem vorsieht, dass Plattformen wie Google News für die Ausspielung frei zugänglicher Inhalte Gebühren zahlen müssen.

Noch bevor diese Richtlinie in den meisten EU-Mitgliedsstaaten überhaupt ratifiziert wurde, also bevor damit auch nur ein einziger Cent von den digitalen US-Größen an heimische Medienunternehmen geflossen ist, steht nun eine Technologie vorm Durchbruch, die Inhalte nicht nur suchen, verarbeiten und darstellen, sondern auch umschreiben oder gleich selbst verfassen kann. Und das millionenfach, wenn gewollt.  

Aber was tun wir nun mit dieser neuen KI, die sogar komplexe Essays selbst verfassen kann? 

Die ethische KI sucht sinnstiftende Herausforderungen

GPT-3 ist ein Produkt aus dem Hause OpenAI, einem mit 1 Milliarde Dollar dotierten Ethik-KI-Entwicklungs-Unternehmen einiger US Philanthropen. Das Ziel von OpenAI ist es, “KI auf Open-Source-Basis in einer Art und Weise zu entwickeln und zu vermarkten, dass sie der Gesellschaft Vorteile bringt und nicht schadet.” GPT-3 soll dabei dem menschlichen Denken besonders nahekommen.  

Die Sprach-Engine kann Websites programmieren, indem es lediglich Wünsche zu Aussehen und Funktionsweise kommuniziert bekommt. Beim kürzlich veranstalteten Pioneer Demo-Day zeigte das Startup OthersideAI, wie es mittels GPT-3 die E-Mail-Kommunikation revolutionieren und aufgrund nur weniger vorgegebener Stichworte vollständige Emails verfassen will. Auch soll das Programm Gesetze formulieren können, Märchen, Witze oder ausführliche Essays zu allen möglichen Themen.  

Um Missbrauch der GPT-3 Technologien zu verhindern, will man den Source-Code nicht zur Verfügung stellen, sondern Partner und Universitäten mittels Schnittstelle zusammenarbeiten lassen und weiter daran forschen, wie GPT-3 der Menschheit nutzen könnte. Einige Hundert Entwickler sollen derzeit bereits API-Zugriff haben und es mehren sich die Gerüchte, dass bereits Tausende darum ansuchten. Allerdings wird die Technologie dieser Tage kostenpflichtig und – wie es scheint – richtig teuer.  

Fazit: Ethik in die Hände der Technologen legen 

Was lernen wir aus GPT-3? Zunächst, es wird noch dauern, bis diese Technologie allgemein zugänglich und breit eingesetzt wird, denn ihre Kosten sind derzeit noch sehr hoch und die besten Usecases erst am Entstehen. Auch der Ressourcenseinsatz für die Rechenzentren ist enorm, was Umweltschützer kritisieren.  Ein ähnliches Problem sahen wir bei dem Versuch, Bitcoin-Technologie zu skalieren.   

Positiv scheint, dass nun ausgerechnet ein der Ethik verschriebenes Forschungsunternehmen derartige Fortschritte vorweisen kann und uns damit wichtige Einblicke gewährt, wie wir im Sinne der Gesellschaft mit dieser Technologie umgehen wollen. Die größte Gefahr für die so wichtige ethische Regulierung ist nämlich, dass sie fachlich zu wenig kompetent oder aus falschen Motiven heraus gemacht wird und daher den Menschen und Unternehmen womöglich einen Bärendienst erweist.

Die Entwicklung ethischer Rahmen daher in die Hände führender Technologen zu geben, die sich diesen Zielen untergeordnet haben, ist daher sinnvoll. Die Kritik an dem Guardian-Projekt mit GPT-3 war durchaus gespalten. Manche Technologievertreter beklagten, dass damit unnötig Angst vor KI verbreitet würde. Der KI-Experte Daniel Leufer von der Mozilla Foundation nannte die Publikation gar einen „absoluten Witz“. Viele Beobachter aber staunten über die Fortschritte und begrüßten auch, dass nicht nur einzelne Unternehmen, wie etwa die Washington Post, journalistische KI zum Einsatz bringen könnten. In einem viel beachteten Kommentar würdigte auch der angesehene New York Times -Journalist Farhad Manjoo die Fortschritte in der Sprach-KI und endete seinen Kommentar etwas sarkastisch mit den Worten: „Not too long from now, your humble correspondent might be put out to pasture by a machine — and you might even miss me when I’m gone.”

Über den Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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FlexCo-Halbjahresbilanz: vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml
vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml | (c) 42law / Armin Muratovic / AustrianStartups / Seedback

336 FlexCos wurde in Österreich im ersten Halbjahr 2024 gegründet, neun Unternehmen wurden in eine FlexCo umgewandelt. Demgegenüber stehen nur 19 neu gegründete bzw. umgewandelte AGs, aber ganze 6.539 GmbHs. Diese Zahlen sind dem in Kürze erscheinenden Aufsatz “Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee”* der unter anderem auf Startups spezialisierten Wiener Gesellschaftsrechtsexperten Keyvan und Rahim Rastegar zu entnehmen. Während die neue Gesellschaftsform die AG also bereits im ersten Halbjahr ihres Bestehens bei den Neugründungen deutlich hinter sich gelassen hat, scheint sie bei der GmbH weit davon entfernt zu sein.

“Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv”

Für Keyvan Rastegar ist gegenüber brutkasten dennoch klar: “Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv.” Die neue Gesellschaftsform werde gut angenommen und liege im Aufwärtstrend. Das zeige sich auch an einer Steigerung im Verhältnis zu GmbH-Gründungen vom ersten (1:26) zum zweiten Quartal (1:15). Dass – wenn es so weiter geht – die FlexCo in einem Jahr die AG bereits in absoluten Zahlen überholt haben wird, zeige aber vor allem “wie dringend die AG reformiert gehört”, so Rastegar.

“Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform”

Bekanntlich wurde die neue Gesellschaftsform mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Startups konzipiert. Dass sie in diesem Segment besonders gerne gewählt wird, bestätigt Hannah Wundsam, Co-Managing-Director von AustrianStartups, gegenüber brutkasten: “Grundsätzlich sehen wir, dass die FlexCo gut angenommen wird. Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform und die Tendenz steigt.” Es hätten auch bereits einige Umgründungen stattgefunden. Beim neuen Modell zur Mitarbeiterbeteiligung hingegen zeige sich, “dass das derzeitige Limit von maximal 100 Mitarbeiter:innen und das Alterslimit von zehn Jahren für viele etablierte Startups und Scaleups weniger attraktiv ist”, so Wundsam.

Setzt sich die FlexCo gegenüber der GmbH durch?

Aus all dem lässt sich also nicht ableiten, ob sich die FlexCo irgendwann gegenüber der GmbH als dominante Rechtsform durchsetzen wird. Wenn ja, könnte es länger dauern, wie ein internationaler und historischer Vergleich im Aufsatz der Rastegar-Brüder nahelegt. Demnach kann die Durchsetzung einer neuen Rechtsform mitunter sogar Jahrzehnte brauchen. “Es gibt aber auch ein paar internationale Beispiele, wo eine neue Kapitalgesellschaftsform die alte in kürzester Zeit überholt hat, rezent in Griechenland, wo es kein Jahr gedauert hat, oder auch seinerzeit die Englische private limited, wo es nur wenige Jahre gedauert hat”, so Keyvan Rastegar.

Hierzulande dürfte es dann doch nicht so schnell gehen. “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen. Das heißt, mit dem Status Quo Bias war sowieso zu rechnen”, sagt der Anwalt.

“Begriff und Gesellschaftsform gehören noch nicht zur Allgemeinbildung”

Es ist eine Erfahrung, die Gabriel Heiml im vergangenen halben Jahr persönlich gemacht hat. Sein Startup Seedback hat Anfang des Jahres das Rennen um die erste FlexCo überhaupt gemacht. “Was mir auffällt ist, dass der Begriff und die Gesellschaftsform noch nicht zur Allgemeinbildung gehören. Viele, die nicht in dieser Bubble unterwegs sind, kennen die FlexCo noch gar nicht. Da gibt es sicher noch Handlungsbedarf und braucht es Zeit, damit der Begriff einfach verstanden wird, wie es bei der GmbH der Fall ist”, sagt der Gründer.

Positive Resonanz auf FlexCo bei Kunden

Er sehe das aber neutral. Nachteile entstünden dadurch keine, meint Heiml: “Die Resonanz am Markt ist sehr positiv. Eine Sorge war ja, dass die Unbekanntheit der FlexCo eher für Unsicherheit und Fragezeichen bei Kunden sorgt. Defacto habe ich es bis jetzt gegenteilig erlebt. Die, die es kennen, fragen interessiert nach. Die, die es nicht kennen, fragen genau so interessiert nach und es ist meistens ein sehr positiver Gesprächseinstieg.” Deutsche Kunden würden gar “voller Neid zu uns herüberblicken”.

“Fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH”

Auch im operativen Bereich habe er bislang keine Nachteile bemerkt, sagt Heiml: “Da kann ich eigentlich gar nichts sagen”. Keyvan Rastegar, der sich schon in früheren Diskussionen als klarer FlexCo-Befürworter positioniert hat, sieht diese Sache eindeutig: “Es besteht klarer wissenschaftlicher Konsens, dass für die meisten Unternehmer die FlexCo fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH hat.”

Der einzige Nachteil, “der auch nicht immer ein Nachteil ist”, sei, dass man früher einen Aufsichtsrat einrichten muss, wenn man gewisse Schwellen erreicht. “Es spricht also fachlich fast immer alles dafür, eine FlexCo zu gründen und eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln – man kann auch vereinfacht sagen, dass die FlexCo eine deutlich bessere Version der GmbH ist”, so Rastegar. Diese könne alles, was eine GmbH könne, habe aber zusätzlich eine Reihe an optionalen Gestaltungsmöglichkeiten, die man ausnützen könne, aber nicht müsse.

“Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren”

An diesem Punkt hakt Startup-Anwalt Christof Strasser ein. Nach seiner Erfahrung aus dem vergangenen halben Jahr werden die neuen Möglichkeiten, die die FlexCo bietet, bislang kaum genutzt. “Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren. Sie wollen zwar eine FlexCo, weil es das neue ist, haben aber keine Zeit und keinen Nerv, tief ins Thema einzusteigen und die Möglichkeiten auszunutzen”, erzählt Strasser. Er habe sich die Gesellschaftsverträge von rund 80 FlexCos angesehen. “Nur zwei davon haben spezifische Möglichkeiten eingearbeitet. Die meisten haben eine GmbH-Satzung genutzt und ‘FlexCo’ drübergeschrieben”, so der Anwalt.

In seiner Arbeit habe er zuletzt ein Abflauen des Interesses gesehen. “Im ersten Quartal bist du nicht an der FlexCo vorbeigekommen, es gab einen starken Drang in die Richtung. Mittlerweile sagen wieder einige: ‘Ja, die FlexCo kennen wir, wollen aber trotzdem eine GmbH gründen”, erzählt Strasser.

Anwälte noch nicht genügend mit der neuen Unternehmensform vertraut

Mitunter dürfte die Entscheidung für die bewährte Gesellschaftsform aber auch an Strassers und Rastegars Kolleg:innen festzumachen sein. “Immer wieder hören wir, dass ein Grund, warum einige Startups weiterhin die GmbH bevorzugen, die Tatsache ist, dass manche Anwälte noch nicht genügend mit dieser neuen Unternehmensform vertraut sind, was zu Unsicherheiten in bestimmten Rechtsfragen führt”, sagt Hannah Wundsam.

Nicht alle Institutionen rasch bei der Umsetzung

Keyvan Rastegar sieht an mehreren Stellen Fortschritte, aber auch noch Aufholbedarf bei der FlexCo-Kompetenz. “Die Justiz hat zum Teil positiv überrascht. Technisch wurde die FlexCo im Großen und Ganzen eingepflegt und auch interne Schulungen sind forciert worden. Gleichzeitig ist die Anbindung der gesamten Wirtschaft ans Gerichtssystem in der Form, wie wir sie mit der doppelten und dreifachen Prüfung unternehmerischer Schritte haben, an sich nicht gut konzipiert und international nicht wettbewerbsfähig”, meint der Anwalt.

Die Wirtschaftskammer habe inzwischen ihre Neugründungsformulare adaptiert und berate Gründer:innen “tendenziell informiert”. “Die Kammern der freien Berufe haben auch schon erste Fortschritte erzielt, die FlexCo einzuordnen, hier bewegt sich noch einiges”, so Rastegar. Wo es noch am meisten hake, seien die Banken, “die generell beim Bürokratieabbau und raschen Wegen viel aufzuholen haben”. “Das beginnt bei der Eröffnung eines Bankkontos bei der Gründung, den fehlerbehafteten Bankbestätigungen, bis hin zur Bearbeitungsdauer bei Investitionen, gerade auch im EU-Inland von reputablen Investoren. Das hat auch mit echter Geldwäscheprüfung wenig zu tun”, so Rastegar.

Slowenisches Gesetz steht FlexCo-Gründung im Weg

Christof Strasser wiederum ist in seiner Arbeit auf ein sehr spezifisches FlexCo-Problem gestoßen. “Ein slowenisches Startup wollte eine Holding in Österreich errichten und die Anteile entsprechend einbringen. Nach dem slowenischen Gesetz war die Einbringung steuerneutral aber nur in einer GmbH oder AG möglich, weil nur die konkret im Gesetzestext genannt wurden”, erzählt der Anwalt. Das Gesetz in Slowenien müsste also in diesem Fall geändert werden, was jenseits der Grenze keine Priorität habe. Das sei nicht nur beim südlichen Nachbarland der Fall. “Man könnte dann eine GmbH gründen und im nächsten Schritt in eine FlexCo umwandeln. Aber dadurch entstehen weitere Kosten – das macht keinen Sinn”, so Strasser.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: “Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”

Auch bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung in Form von Unternehmenswert-Anteilen in der FlexCo sieht der Anwalt noch Hürden. “Wir haben derzeit mehrere Umwandlungsprojekte von GmbH zu FlexCo am Laufen. Das sind Unternehmen, die Investoren und viele Mitarbeiter haben und sich wirklich dafür interessieren, die Vorteile der FlexCo zu nutzen. Die Projekte laufen seit April, seit Mai arbeiten wir konkret an den ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Es zeigt sich: Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”, sagt Strasser.

Er selbst habe vor zehn Jahren das bisher übliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Österreich, den Phantom-Stock-Plan, entwickelt. “Das lässt sich inzwischen innerhalb von 20 Minuten umsetzen. Die Unternehmenswert-Anteile in der FlexCo sind dagegen momentan noch ein großes Projekt”, meint der Jurist. Es werde noch länger dauern, bis das zum standardisierten Produkt werde, schätzt er. “Aber macht ja nur dann Spaß, wenn wir dem Klienten fertiges Produkt schicken können und der oder die CEO für die Mitarbeiterbeteiligung nur mehr ein paar Unterschriften setzen muss. Da sind wir noch nicht”, so Strasser.

“Zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur zu verwenden”

Keyvan Rastegar spricht sich jedenfalls klar für das Modell der Unternehmenswert-Anteile aus. Es gebe nach wie vor eine Vielfalt an Standpunkten am Markt, erläutert der Anwalt. Manche fänden, dass virtuelle Programme oder Substanzgenussrechte immer noch besser seien, “weil sie hoffen, dass das im rechtsfreien Raum passiert”.

Für ihn ist aber klar: “Mir scheint es zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur der Unternehmenswert-Anteile zu verwenden, die zwar Nachteile hat und verbessert gehört, aber umgekehrt einige Nachteile der alten Modelle nicht hat, beginnend mit der steuerlichen Rechtsunsicherheit und bilanziellen Abgrenzungsfragen.” Im Abgabenänderungsgesetz 2024 sei nun zudem die Möglichkeit geschaffen worden, die virtuellen Programme in das neue Modell umzuwandeln. “Ob die Finanzverwaltung danach noch die alten Modelle undifferenziert prüft, wird sich noch zeigen”, meint Rastegar.

Gabriel Heiml hat dieses Prozedere mit Seedback noch vor sich. “Wir haben noch keine Mitarbeiter beteiligt, haben das aber vor”, sagt er. Ende 2024 oder Anfang 2025 soll es soweit sein. Über seine Erfahrungen damit, will er brutkasten dann erzählen, verspricht der Gründer.


* Keyvan Rastegar/ Rahim Rastegar, Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee, DJA 2024 H 3 (in Druck)

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AI Summaries

Wie die Roboter schreiben lernten

  • GPT-3 sollte mit ihrem Text die Leser nämlich davon überzeugen, dass Künstliche Intelligenz für Menschen keine Bedrohung darstelle.
  • Stephen Hawking hat davor gewarnt, dass die KI “das Ende der menschlichen Rasse bedeuten könnte”.
  • GPT-3 ist ein Sprachmodell, welches menschenähnliche Texte mittels Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt und verschiedene Perspektiven einnehmen kann.
  • Das Ziel von OpenAI ist es, “KI auf Open-Source-Basis in einer Art und Weise zu entwickeln und zu vermarkten, dass sie der Gesellschaft Vorteile bringt und nicht schadet.”
  • Um Missbrauch der GPT-3 Technologien zu verhindern, will man den Source-Code nicht zur Verfügung stellen, sondern Partner und Universitäten mittels Schnittstelle zusammenarbeiten lassen und weiter daran forschen, wie GPT-3 der Menschheit nutzen könnte.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die Roboter schreiben lernten

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