16.03.2015

Kundenakquise: Ist Werbung per E-Mail immer Spam?

Viele junge Gründer stehen am Anfang vor der Schwierigkeit, eine Kundendatenbank aufzubauen. Darüber, was beim Mailen erlaubt und was verboten ist, informieren wir hier.
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Der Versand unerwünschter E-Mails bzw. Spam ist in Österreich strafbar.

Gerade zu Beginn ist es oft mühsam, das Zielpublikum auf das eigene Produkt – möglichst ohne Kosten – aufmerksam zu machen. Manch einer kommt dabei vielleicht auf die Idee, E-Mailadressen oder Telefonnummern zu recherchieren und Direktwerbung zu betreiben. Ist diese “Zwangsbeglückung” eigentlich erlaubt?

Nein. Unerwünschte Werbungen sind im allgemeinen Sprachgebrauch “Spam”. Darunter zu verstehen sind massenhaft verschickte E-Mails, die manchmal auch Viren oder Betrugsabsichten beinhalten können.

+++ Checkliste: So schreiben Sie Mails richtig! +++

Wann ist elektronische Werbung verboten?

In Österreich ist die Zusendung elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn die Zusendung ohne vorhergehende Einwilligung zu Werbezwecken erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger geht (auch ohne Werbung).

Was fällt unter Direktwerbung?

Unter Direktwerbung fällt jedes elektronisch versendete Angebot: Ob die Aufforderung zur Ansicht einer Website, der Eintrag in einen Newsletter oder Werbung für Produkte und Dienstleitungen. Nicht unter elektronische Post fallen Mitteilungen die von Firmen oder Organisationen an die Mitarbeiter oder Mitglieder verteilt werden.

Wann darf Werbung per Mail verschickt werden?

Direktwerbung in Österreich darf verschickt werden, wenn

  • der Kunde seine Kontaktdaten anlässlich eines Kaufs bzw. einer Dienstleistung hinterlassen hat
  • die Daten für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden
  • der Empfänger bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat – auch bereits bei Erhebung der Daten – sich in die Versandliste aus- bzw. gar nicht erst einzutragen
  • der Empfänger nicht in der E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) eingetragen ist.

+++ Mehr zum Thema: So schreiben Sie überzeugende Mails +++

Auch Anrufe und Faxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Ebenfalls rechtswidrig sind Anrufe, um eine Einwilligung für die Zusendung einzuholen. Und es ist verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen.

(Anrufe, die der Marktforschung dienen oder Telefonumfragen sind übrigens in Ordnung, da kein Werbezweck vorhanden ist.)

Tipp: Die meisten Internet Service Provider haben in ihren AGBs strenge Spam-Regelungen. Sollte man massenweise unerbetene E-Mails versenden, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch internationale “Black Lists” werden immer effizienter. Die Betreiber urteilen hier nach der Anzahl der Beschwerden – nicht, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Zusammengefasst:

Zustimmung ist erforderlich, wenn es sich um Direktwerbung oder um ein Massenmail handelt. Wenn die Kundenbeziehung bereits besteht (“Customer Relationship”) ist eine vorherige Zustimmung nicht erforderlich – dies ist dann der Fall, wenn die Kontaktdaten aufgrund eines Kaufs/einer Dienstleistung erhalten wurden, es um Direktwerbung für ähnliche Produkte geht, jederzeit die Möglichkeit besteht, sich vom Newsletter abzumelden und der Empfänger nicht in der ECG liste eingetragen ist.

Sollte man sich nicht daran halten, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig dafür ist beispielsweise das Fernmeldebüro in der Radetzkystraße 2 in Wien.

 

Quelle: BMVITRTR

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(c) Christoph Steinbauer & Das Merch

Die Initiative No Walls Left wurde ursprünglich von Ali Mahlodji, Klaus Buchroithner (Das Merch), Colin Linde und Hannes Puchner ins Leben gerufen. Bereits 2020 und 2023 wurden Kampagnen umgesetzt, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Das Team freut sich dieses Jahr über Zuwachs: Sie holten Patricia Wenigwieser, Frauenpreisträgerin der Stadt Linz 2024, an Bord.

No Walls Left startet auch in diesem Jahr wieder eine Kampagne. Die Initiatoren machen hierfür erstmals mit UN Women Austria und deren Orange the World Kampagne gemeinsame Sache. Die UN-Initiative findet jährlich zwischen dem 25. November, dem “Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen”, und dem 10. Dezember, dem “Internationalen Menschenrechtstag”, statt.

No Walls Left spendet Geld an den Orange Fund der UN Women

Pünktlich am 25. November öffnet der No Walls Left-Webshop seine Türen und startet die Charity-Kampagne, “Kunst, die bewegt”. Zu erwerben gibt es T-Shirts mit exklusiven Designs und Botschaften aufstrebender, österreichischer Künstler:innen. Die T-Shirts werden durch das Linzer Startup Das Merch fair und umweltfreundlich in Portugal hergestellt. Der Preis beträgt 38 Euro pro Shirt – ein Symbol für den 8. März, den Internationalen Frauentag.

Das gesamte Team arbeitet ehrenamtlich. Der Reinerlös fließt direkt als Spende in den Orange Fund der UN Women. Mit Spendengeldern realisieren die UN Women jährlich etwa 170 lokale, effektive Programme zur Gewaltprävention. Je mehr Mittel zur Verfügung stehen, desto mehr Projekte können umgesetzt werden und desto weniger Frauen müssen unter geschlechtsspezifischer Gewalt leiden.

Kritik an Werbebotschaften großer Konzerne

In den vergangenen Jahren konnte die Initiative übrigens über 68.000 Euro an Spenden sammeln, die unter anderem an Frauenhäuser überreicht wurden (brutkasten berichtete). Der Name No Walls Left möchte zudem auf einen weitere Misstand in unserer Gesellschaft hinweisen. “Die Wände unserer Städte sind voll mit Werbebotschaften großer Konzerne. Wenn keine Wände mehr übrig sind, um Menschen an wichtige gesellschaftliche Themen zu erinnern, müssen wir selbst zu Träge:innen dieser Botschaften werden”, so die Initiative in einer Aussendung.


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