12.07.2019

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

Manchmal ist es nötig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennte Wege gehen. Das österreichische Arbeitsrecht sieht hier klare Unterschiede zwischen Kündigung und Entlassung vor. Der brutkasten liefert einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen. Fazit: Die einvernehmliche Lösung ist in dieser schwierigen Situation noch immer das beste Szenario.
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Kündigung und Entlassung
(c) fotolia / Antonioguillem

Es ist meist schmerzvoll, aber manchmal einfach notwendig: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Entlassung. Dabei gibt es jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hierzu empfiehlt sich der Blick in das österreichische Arbeitsrecht – beginnend damit, worum es bei einem Arbeitsvertrag überhaupt geht.

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Ein Arbeitsvertrag zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber ist grundsätzlich ein Tauschkontrakt: Der Arbeiter oder Angestellte bietet seine Arbeitskraft an und der Arbeitgeber zahlt für (bis zu) 40 Stunden pro Woche einen bestimmten Lohn oder Gehalt. Was über diese so genannte „Normalarbeitszeit“ hinaus geht, gilt in der Regel als Überstunden und ist mit Zuschlägen zu kompensieren.

Davon abweichend können Überstundenpauschalen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen „All in“-Verträge ausgehandelt werden. Weiters kann ein Durchrechnungszeitraum gelten, in dem zeitweise mehr gearbeitet werden darf: Bis zu zwölf Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche sind in Österreich derzeit möglich. Mit Ende des Durchrechnungszeitraums muss allerdings ein Ausgleich hergestellt werden.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Den Rahmen für all dies gibt in Österreich das Arbeitszeitgesetz vor. Daneben sind auch Kollektivverträge zu berücksichtigen, die ein verbindliches Mindesteinkommen und weitere Grundlagen für die Tätigkeit in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. Berufen definieren.

Arbeitsverträge können frei gestaltet werden, solange sie keine Verschlechterungen für den Arbeitnehmer gegenüber Kollektivvertrag und Arbeitsrecht festschreiben. Allfällige Verbesserungen sind aber jedenfalls verbindlich und können bei Nichteinhaltung der Vereinbarung vom Arbeitnehmer auch als Kündigungsgrund hergenommen werden – selbstverständlich unter Einhaltung einer definierten Kündigungsfrist. Umgekehrt kann natürlich auch der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung

Liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, durch das zum Beispiel das Vertrauensverhältnis zerstört wird und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, kann eine Entlassung ausgesprochen werden. Dies ist grundsätzlich mündlich möglich, wobei die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherzeit (zusätzlich) empfohlen ist. Als schwerwiegendes Fehlverhalten ist etwa zu sehen, wenn jemand vorgeblich im Krankenstand ist, tatsächlich aber auf Urlaub fährt.

In allen anderen Fällen der Arbeitsvertragsauflösung – etwa bei nicht ausreichender Arbeitsleistung oder wegen einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens – ist von einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu sprechen. Diese bedarf zwar keiner Begründung, aus Wertschätzung gegenüber den Betroffenen sollte der Sachverhalt aber besprochen werden. Umso mehr, als eine Kündigung von Arbeitnehmerseite auch angefochten werden kann. Erfolgversprechend ist eine solche Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht, falls eine „Motivkündigung“ vorliegt: Etwa wegen des Engagements bzw. der Mitgliedschaft des Mitarbeiters in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft/Betriebsrat).

Sonderfall: Einvernehmliche Lösung

Kündigungsfristen sind jeweils einzuhalten, wobei der Arbeitgeber auch eine Freistellung bei laufenden Bezügen gewähren kann. Sollte ein Arbeitnehmer entgegen anderslautender Vereinbarung vor Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zum Dienst erscheinen, ist der Verfall von Ansprüchen (z.B. aliquote Sonderzahlungen) zu prüfen. Im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zu berücksichtigen, dass dieser ab Ende des Arbeitsverhältnisses vier Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – obwohl die notwendige Vorversicherungszeit vorliegt. Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages beugt dem vor und stellt die Idealvariante der Kündigung dar.

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Lagebold.one
© elements.envato - Beispielfoto.

Besonders in den letzten Sommerjahren häuften sich global Bilder von verheerenden Waldbränden und evakuierten Personen. Man las von Griechenland, den USA, Spanien, Frankreich oder Italien. Doch auch hierzulande waren Brände ein großes Thema. Die Landesfeuerwehrkommandanten aus der Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol haben am gestrigen Mittwoch in Wien Bilanz über die heurige Waldbrandsaison gezogen.

Lagebild.one: Joint Venture von DroneCorps und Joanneum Research

Laut Bundesfeuerwehrverband waren heuer österreichweit rund 55.000 Feuerwehrmitglieder bei etwa 3.500 Wald- und Vegetationsbränden im Einsatz. In der Steiermark zählte der Waldbrand in Eisbach-Rein zu den größten Einsätzen. Mehr als 2.600 Kräfte leisteten dort rund 26.000 Arbeitsstunden. Die Einsatzkosten lagen bei mehreren Millionen Euro.

In der Startup-Szene ist vor allem das Münchner Scaleup Ororatech bekannt, das von den beiden Österreichern Martin Langer und Thomas Grübler geführt wird. Es liefert mittels eigener Satellitenkonstellation erhobenen Waldbrand-Daten mittlerweile an Kunden auf der ganzen Welt.

Nun tritt Lagebild.one, ein österreichisches Technologieunternehmen und ein Joint Venture von DroneCorps — das im April mit drei Millionen Euro für 89 Prozent der Anteile eingestiegen ist — und Joanneum Research vor den Vorhang. Gegründet wurde es im Februar des heurigen Jahres. Das Unternehmen entwickelt ein bei Joanneum Research entstandenes Forschungsprojekt weiter und überführt die daraus hervorgegangenen Technologien schrittweise in eine Lösung für den Einsatz in der Praxis.

Start 2027

Im Zentrum steht eine herstellerunabhängige Plattform für die digitale Lageführung, die Integration von Drohnen sowie die KI-gestützte Unterstützung von Einsatzorganisationen. Daten und Informationen aus Drohnen, Sensoren, Kartenmaterial und von Einsatzkräften werden hierbei in einem gemeinsamen digitalen Lagebild zusammengeführt und für die operative Nutzung aufbereitet. Ab 2027 soll die Plattform Feuerwehren, Katastrophenschutz und andere Rettungs- und Einsatzorganisationen dabei unterstützen, schneller einen Überblick über komplexe Situationen zu erhalten.

Konkret können aus der Luft schwer zugängliche Gebiete erfasst werden. Live- und Wärmebilder an allen Leitständen und Einsatzstandorten sollen einen umfassenden Überblick über das Einsatzgebiet ermöglichen und dabei helfen, hartnäckige Brandherde oder Glutnester effizient zu bekämpfen.

Partner aus Spanien

Bezüglich der automatisierten Drohnenmissionen bringt das spanische Partnerunternehmen Drone Hopper seine Erfahrung bei der Entwicklung von Schwerlastdrohnen für die Waldbrandbekämpfung in das Projekt ein. Im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts „Wildhopper“ wurde beispielsweise eine Drohnenplattform entwickelt, die bis zu 600 Liter Löschmittel transportieren und gezielt über Brandgebieten ausbringen kann.

Bei der Einbindung weiterer Drohnen-, Sensor- und Einsatzsysteme sei Lagebild.one herstellerunabhängig konzipiert und grundsätzlich offen für unterschiedliche Technologien und Anbieter, liest man per Aussendung.

„Unser Ziel ist es, bestehende Informationen und Systeme so miteinander zu verbinden, dass daraus ein tatsächlich nutzbares Lagebild entsteht“, erklärt Raffael Dreiher, Geschäftsführer der Lagebild.one GmbH. „Gerade in zeitkritischen Situationen kann es entscheidend sein, relevante Informationen schnell und übersichtlich dort zur Verfügung zu stellen, wo sie von den Einsatzkräften benötigt werden.“

Lagebild.one mit weiteren Use-Cases

Neben Waldbränden soll die Technologie künftig unter anderem auch bei Hochwasser, Suchaktionen sowie weiteren Katastrophen- und Großschadenslagen eingesetzt werden können.

„Wald- und Vegetationsbrände sind längst keine Herausforderung einzelner Regionen mehr. Auch in Europa werden extreme Wetterlagen und großflächige Brände zunehmend zu einem Thema für Einsatzorganisationen. Österreich verfügt über hervorragendes technologisches und wissenschaftliches Know-how. Mit Lagebild.one wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dieses Wissen in konkrete Lösungen zu übersetzen, die auch international eingesetzt werden können“, sagt Stephen Grimm, Geschäftsführer von DroneCorps.

Und Matthias Rüther von Joanneum Reserach ergänzt: „Auf Basis der bisherigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten von Joanneum Reserach entsteht gemeinsam mit Lagebild.one nun eine Lösung mit hohem Praxisbezug. Wir werden Anfang kommenden Jahres ein Produkt zur Verfügung haben, das insbesondere für die Bekämpfung von Waldbränden einen konkreten Mehrwert bietet und gleichzeitig das Potenzial für den internationalen Markt hat.“ Damit soll der Übergang von einem Forschungsprojekt hin zu einer praxistauglichen und skalierbaren Plattform gelingen.

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