12.07.2019

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

Manchmal ist es nötig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennte Wege gehen. Das österreichische Arbeitsrecht sieht hier klare Unterschiede zwischen Kündigung und Entlassung vor. Der brutkasten liefert einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen. Fazit: Die einvernehmliche Lösung ist in dieser schwierigen Situation noch immer das beste Szenario.
/artikel/kuendigung-entlassung-einvernehmliche
Kündigung und Entlassung
(c) fotolia / Antonioguillem

Es ist meist schmerzvoll, aber manchmal einfach notwendig: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Entlassung. Dabei gibt es jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hierzu empfiehlt sich der Blick in das österreichische Arbeitsrecht – beginnend damit, worum es bei einem Arbeitsvertrag überhaupt geht.

Finden Sie die passenden High Potentials für ihr digitales Unternehmen! Mit der brutkasten Jobs Plattform finden Sie die richtigen BewerberInnen für Ihre Stellenanzeigen.

Ein Arbeitsvertrag zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber ist grundsätzlich ein Tauschkontrakt: Der Arbeiter oder Angestellte bietet seine Arbeitskraft an und der Arbeitgeber zahlt für (bis zu) 40 Stunden pro Woche einen bestimmten Lohn oder Gehalt. Was über diese so genannte „Normalarbeitszeit“ hinaus geht, gilt in der Regel als Überstunden und ist mit Zuschlägen zu kompensieren.

Davon abweichend können Überstundenpauschalen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen „All in“-Verträge ausgehandelt werden. Weiters kann ein Durchrechnungszeitraum gelten, in dem zeitweise mehr gearbeitet werden darf: Bis zu zwölf Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche sind in Österreich derzeit möglich. Mit Ende des Durchrechnungszeitraums muss allerdings ein Ausgleich hergestellt werden.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Den Rahmen für all dies gibt in Österreich das Arbeitszeitgesetz vor. Daneben sind auch Kollektivverträge zu berücksichtigen, die ein verbindliches Mindesteinkommen und weitere Grundlagen für die Tätigkeit in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. Berufen definieren.

Arbeitsverträge können frei gestaltet werden, solange sie keine Verschlechterungen für den Arbeitnehmer gegenüber Kollektivvertrag und Arbeitsrecht festschreiben. Allfällige Verbesserungen sind aber jedenfalls verbindlich und können bei Nichteinhaltung der Vereinbarung vom Arbeitnehmer auch als Kündigungsgrund hergenommen werden – selbstverständlich unter Einhaltung einer definierten Kündigungsfrist. Umgekehrt kann natürlich auch der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung

Liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, durch das zum Beispiel das Vertrauensverhältnis zerstört wird und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, kann eine Entlassung ausgesprochen werden. Dies ist grundsätzlich mündlich möglich, wobei die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherzeit (zusätzlich) empfohlen ist. Als schwerwiegendes Fehlverhalten ist etwa zu sehen, wenn jemand vorgeblich im Krankenstand ist, tatsächlich aber auf Urlaub fährt.

In allen anderen Fällen der Arbeitsvertragsauflösung – etwa bei nicht ausreichender Arbeitsleistung oder wegen einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens – ist von einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu sprechen. Diese bedarf zwar keiner Begründung, aus Wertschätzung gegenüber den Betroffenen sollte der Sachverhalt aber besprochen werden. Umso mehr, als eine Kündigung von Arbeitnehmerseite auch angefochten werden kann. Erfolgversprechend ist eine solche Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht, falls eine „Motivkündigung“ vorliegt: Etwa wegen des Engagements bzw. der Mitgliedschaft des Mitarbeiters in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft/Betriebsrat).

Sonderfall: Einvernehmliche Lösung

Kündigungsfristen sind jeweils einzuhalten, wobei der Arbeitgeber auch eine Freistellung bei laufenden Bezügen gewähren kann. Sollte ein Arbeitnehmer entgegen anderslautender Vereinbarung vor Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zum Dienst erscheinen, ist der Verfall von Ansprüchen (z.B. aliquote Sonderzahlungen) zu prüfen. Im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zu berücksichtigen, dass dieser ab Ende des Arbeitsverhältnisses vier Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – obwohl die notwendige Vorversicherungszeit vorliegt. Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages beugt dem vor und stellt die Idealvariante der Kündigung dar.

Deine ungelesenen Artikel:
09.06.2026

Münchner Startup mit Ö-Co-Founder erhält 270 Millionen Euro

Isar Aerospace hat eine Series D über 270 Millionen Euro abgeschlossen und will damit den Ausbau seiner Trägerraketenentwicklung sowie die Serienproduktion in Europa beschleunigen. Das SpaceTech mit dem österreichischen Co-Founder Daniel Metzler arbeitet an einem unabhängigen europäischen Zugang zum Weltraum für kleine und mittlere Satelliten.
/artikel/muenchner-startup-mit-oe-co-founder-erhaelt-270-millionen-euro
09.06.2026

Münchner Startup mit Ö-Co-Founder erhält 270 Millionen Euro

Isar Aerospace hat eine Series D über 270 Millionen Euro abgeschlossen und will damit den Ausbau seiner Trägerraketenentwicklung sowie die Serienproduktion in Europa beschleunigen. Das SpaceTech mit dem österreichischen Co-Founder Daniel Metzler arbeitet an einem unabhängigen europäischen Zugang zum Weltraum für kleine und mittlere Satelliten.
/artikel/muenchner-startup-mit-oe-co-founder-erhaelt-270-millionen-euro
Daniel Metzler, CEO Isar Aerospace © Isar Aerospace

Isar Aerospace mit Sitz in Ottobrunn (München) entwickelt und baut Trägerraketen für den Transport von kleinen und mittleren Satelliten sowie Satellitenkonstellationen in die Erdumlaufbahn – brutkasten berichtete. Gegründet wurde das SpaceTech-Unternehmen 2018 vom Vorarlberger Daniel Metzler gemeinsam mit Josef Fleischmann und Markus Brandl. Vor knapp einem Jahr erhielt das SpaceTech 150-Millionen-Euro-Investment.

„Weltraum keine Grenze mehr“

Nun vermeldet man eine Series D in Höhe von 270 Millionen Euro. Zu den neuen Investierenden der Runde zählen Island Green Capital und Molten Ventures; daneben sind bestehende Kapitalgebende mit erheblichen Zusagen beteiligt, darunter HV Capital, Lakestar und UVC Partners. Letzterer unterstützt Isar Aerospace bereits seit 2018, als das Unternehmen aus dem studentischen Raketenteam WARR der Technischen Universität München hervorging.

Der Vorarlberger Daniel Metzler, Mitgründer und CEO von Isar Aerospace, kommentiert die Runde wie folgt: „Der Weltraum ist keine Grenze mehr; er ist die Infrastruktur nationaler Macht. Mit dieser strategischen Unterstützung erweitern wir den Zugang zum Weltraum für Nationen weltweit und liefern ein orbitales Startsystem im großen Maßstab für staatliche und kommerzielle Kundschaft.“

Isar Aerospace möchte „Lücke schließen“

Europa führte 2025 weniger als zehn orbitale Starts durch – rund ein Zwanzigstel dessen, was die USA im selben Zeitraum erreichten. Isar Aerospace ist eigenen Angaben zufolge das einzige private europäische Unternehmen, das die Kapazitäten und die Infrastruktur im großen Maßstab aufbaue, um diese Lücke zu schließen.

Die neue Produktionsstätte von Isar Aerospace in Parsdorf bei München – Europas größte integrierte Fabrik für Trägerraketen – ist darauf ausgelegt, bis zu 40 Spectrum-Trägerraketen pro Jahr zu fertigen, mit einem hohen Automatisierungsgrad und einer vertikalen Integration, die Design, Fertigung und Tests nahezu vollständig im eigenen Haus abdeckt, heißt es. Nach der ersten Startrampe in Norwegen plant Isar Aerospace einen zweiten Startplatz am Spaceport Nova Scotia in Kanada.

Isar Aerospace: „Weltraummarkt gewinnen“

„Weltraumstarts dienten schon immer zivilen und kommerziellen Zwecken und tun dies weiterhin. Doch innerhalb der vergangenen zwölf Monate ist die Nachfrage aus Verteidigung und öffentlicher Hand als Teil der Kundenbasis von Isar Aerospace deutlich gewachsen. Sie spiegelt die wachsende Erkenntnis europäischer Regierungen wider, dass ein souveräner Zugang zum Weltraum zu einer immer wichtigeren Fähigkeit wird“, liest man in diesem Sinne in der Aussendung.

„Der Zugang zum Weltraum ist eine strategische Notwendigkeit für Deutschland und Europa“, fügt Johannes von Borries, Partner bei UVC Partners, an. „Isar Aerospace ist das Unternehmen, das dafür am besten aufgestellt ist. Mit dieser Finanzierungsrunde verfügt das Team über die finanziellen Mittel, um das System weiter zu testen und eine stabile Trägerrakete zu erreichen. Gleichzeitig fährt es die Serienfertigung der Raketen hoch. So kann Isar Aerospace einen erheblichen Teil des Weltraummarkts für sich gewinnen.“

Das Münchner Unternehmen bereitet bereits den nächsten Qualifikationsflug mit dem Namen „Onward and Upward“ vor. Die Mission soll fünf CubeSats sowie ein Experiment im Rahmen des ESA-Boost!-Programms ins All transportieren. Das Startfenster öffnet sich vom 15. bis 21. Juni am unternehmenseigenen Startkomplex bei Andøya Space in Norwegen – vorbehaltlich Wetter, Sicherheit und Verfügbarkeit des Startgeländes.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt