12.07.2019

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

Manchmal ist es nötig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennte Wege gehen. Das österreichische Arbeitsrecht sieht hier klare Unterschiede zwischen Kündigung und Entlassung vor. Der brutkasten liefert einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen. Fazit: Die einvernehmliche Lösung ist in dieser schwierigen Situation noch immer das beste Szenario.
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Kündigung und Entlassung
(c) fotolia / Antonioguillem

Es ist meist schmerzvoll, aber manchmal einfach notwendig: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Entlassung. Dabei gibt es jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hierzu empfiehlt sich der Blick in das österreichische Arbeitsrecht – beginnend damit, worum es bei einem Arbeitsvertrag überhaupt geht.

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Ein Arbeitsvertrag zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber ist grundsätzlich ein Tauschkontrakt: Der Arbeiter oder Angestellte bietet seine Arbeitskraft an und der Arbeitgeber zahlt für (bis zu) 40 Stunden pro Woche einen bestimmten Lohn oder Gehalt. Was über diese so genannte „Normalarbeitszeit“ hinaus geht, gilt in der Regel als Überstunden und ist mit Zuschlägen zu kompensieren.

Davon abweichend können Überstundenpauschalen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen „All in“-Verträge ausgehandelt werden. Weiters kann ein Durchrechnungszeitraum gelten, in dem zeitweise mehr gearbeitet werden darf: Bis zu zwölf Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche sind in Österreich derzeit möglich. Mit Ende des Durchrechnungszeitraums muss allerdings ein Ausgleich hergestellt werden.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Den Rahmen für all dies gibt in Österreich das Arbeitszeitgesetz vor. Daneben sind auch Kollektivverträge zu berücksichtigen, die ein verbindliches Mindesteinkommen und weitere Grundlagen für die Tätigkeit in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. Berufen definieren.

Arbeitsverträge können frei gestaltet werden, solange sie keine Verschlechterungen für den Arbeitnehmer gegenüber Kollektivvertrag und Arbeitsrecht festschreiben. Allfällige Verbesserungen sind aber jedenfalls verbindlich und können bei Nichteinhaltung der Vereinbarung vom Arbeitnehmer auch als Kündigungsgrund hergenommen werden – selbstverständlich unter Einhaltung einer definierten Kündigungsfrist. Umgekehrt kann natürlich auch der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung

Liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, durch das zum Beispiel das Vertrauensverhältnis zerstört wird und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, kann eine Entlassung ausgesprochen werden. Dies ist grundsätzlich mündlich möglich, wobei die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherzeit (zusätzlich) empfohlen ist. Als schwerwiegendes Fehlverhalten ist etwa zu sehen, wenn jemand vorgeblich im Krankenstand ist, tatsächlich aber auf Urlaub fährt.

In allen anderen Fällen der Arbeitsvertragsauflösung – etwa bei nicht ausreichender Arbeitsleistung oder wegen einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens – ist von einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu sprechen. Diese bedarf zwar keiner Begründung, aus Wertschätzung gegenüber den Betroffenen sollte der Sachverhalt aber besprochen werden. Umso mehr, als eine Kündigung von Arbeitnehmerseite auch angefochten werden kann. Erfolgversprechend ist eine solche Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht, falls eine „Motivkündigung“ vorliegt: Etwa wegen des Engagements bzw. der Mitgliedschaft des Mitarbeiters in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft/Betriebsrat).

Sonderfall: Einvernehmliche Lösung

Kündigungsfristen sind jeweils einzuhalten, wobei der Arbeitgeber auch eine Freistellung bei laufenden Bezügen gewähren kann. Sollte ein Arbeitnehmer entgegen anderslautender Vereinbarung vor Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zum Dienst erscheinen, ist der Verfall von Ansprüchen (z.B. aliquote Sonderzahlungen) zu prüfen. Im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zu berücksichtigen, dass dieser ab Ende des Arbeitsverhältnisses vier Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – obwohl die notwendige Vorversicherungszeit vorliegt. Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages beugt dem vor und stellt die Idealvariante der Kündigung dar.

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Blockchain, DeFi und Co bringen die digitale (R)Evolution der Finanzmärkte
(c) Adobe Stock - Siarhei

Schon letztes Jahr gab es einige Neuerungen in der Blockchain Welt unseres Landes, heuer folgt ein leichter Pivot und ein großer Zuwachs: Die jährlich aktualisierte Blockchain Landscape Austria zeigt über 230 Unternehmen, die im Blockchain-Ökosystem hierzulande eine Rolle spielen.

Die Blockchain Landscape Austria debütierte im Jahr 2018. Die Idee: Clemens Wasner – Founder und CEO von Enlite AI – und Robert Schwertner alias CryptoRobby haben sich mit ihrer Landkarte zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Player der Blockchain-Branche vor den Vorhang zu holen. Seither wurden jährlich neue Versionen der Landkarte vorgestellt. Für das laufende Jahr 2024 ist es nun soweit: In ihrer siebenten Edition veranschaulicht die Landscape Zuwächse, Pivots und auch weniger erfreuliche News.

42 Neuzugänge

Good News zuerst: Die aktualisierte Version zeigt 42 neue Player am Blockchain-Markt – darunter Startups, Organisationen und Initiativen, Konferenzen, Entwickler:innen sowie Steuerexpert:innen. Damit werden insgesamt 230 Unternehmen und Key Player der Blockchain-Branche gefeatured.

Als Editor stand auch dieses Mal Robert Schwertner alias CryptoRobby in Verantwortung. Input gab es unter anderem von Mathias Tarasiewicz des RIAT Institut of Future Cryptoeconomics, Stefan Craß vom Austrian Blockchain Center sowie von Georg Brameshuber von Validvent und Ed Prinz von DLT Austria. Auch Clemens Wasner, CEO von EnliteAI, half dieses Mal wieder in der Umsetzung.

Die Blockchain Landscape Austria 2024

In ihrer diesjährigen Version verzeichnet Österreichs Blockchain-Landkarte 42 Neuzugänge. Neben diesem nicht unansehnlichen Zuwachs an Key Playern kamen auch neue Trends auf. Darunter die Bereiche “Art & Entertainment”, “Rating”, “Education & Media”, “Infrastructure & Wallets” sowie “Investors”, “ID & Data Solutions”, “Trading & Tracking” und der Newcomer “Regenerative Finance” – kurz ReFi.

2023 lag der Fokus noch auf den sogenannten DAOs – also dezentralisierten, autonomen Organisationen. Auf die Landkarte schafften es im letzten Jahr Orpheus DAO, TRPPN und elemints.club. Dieses Jahr hat sich der Fokus geändert: Regenerative Finance – kurz ReFI – stubst den Trend “Blockchain goes green” an. Außerdem hebt Initiator Crypto Robby die Bedeutung innovativer Blockchain-Lösungen für den Sektor “ID und Datenintegrität” hervor.

Doch nicht alle Trends kletterten ins Positive: So verzeichnete man dieses Jahr eine Rekordzahl an Insolvenzen und nicht final umgesetzten Projekten.

Blockchain wird grün

Schwertner schreibt indes vor allem über den “Blockchain wird grün”-Trend der diesjährigen Landscape – angesiedelt im Newcomer-Bereich “Regenerative Finance” (ReFi). Hierbei sollen aktuell viele neue Startups an Nachhaltigkeitsprojekten arbeiten. Zu erwähnen sind unter anderem das ClimateTech Vlinder Climate, 7Energy als Energiegemeinschaft für erneuerbaren Strom, der Supply-Chain-Optimierer ESG Chain sowie itreebute.com als Schnittstelle für Einzelpersonen und Unternehmen, um nachhaltige Initiativen, Projekte und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.

Dass sich das Anwendungsgebiet von Blockchain weit über die Kryptoszene hinaus streckt, zeigt unter anderem die Arbeit des Blockchain-Netzwerks ESG Chain rund um Andreas Böcskör. ESG Chain zielt auf die Optimierung des Supply Chain Managements ab. Durch die Integration robuster, nachhaltige Kontrollen auf Basis von Blockchain und nicht-finanzieller Compliance soll eine Verbindung zwischen allen Beteiligten der Lieferkette sichergestellt werden.

Ähnliche “grüne” Intentionen hat itreebute rund um Daniel Gosterxeier: Die Plattform verbindet Einzelpersonen, Unternehmen sowie ganze Communities, um Biodiversität in unserem Ökosystem zu stärken.

ID und Datenintegrität

Indes zeigt sich auch eine Zunahme an Blockchain-Lösungen für ID und Datenintegrität. Der erst mit Jahresbeginn abgeklungene Krypto-Winter soll in deren Entwicklung geholfen haben. Hervorgehoben werden hierbei Taceo rund um Roman Walch – ein Grazer Startup, das sich mit moderner Kryptographie, sicherer Kommunikation und Transaktion sowie der Sicherung von Daten und Privatsphäre befasst.

Ein weiterer Keyplayer: Das SoftwareTech-Startup tagbase.io rund um Manuel Mertl. Und – die SaaS-Plattform Future Verification Technology (kurz: FVT) rund um Annemarie Monschein. Mithilfe von Blockchain, Sensoren und Webanwendungstechnologien wird dabei geholfen, die Echtheit von Produkten zu überprüfen.

Blockchain auch im öffentlichen Sektor auf Vormarsch

Ein kostenfreier Service zur Dokumenten-Zertifizierung ist eine der wenigen Blockchain-Lösungen im öffentlichen Sektor unseres Landes. Seit mehreren Jahren in der Kategorie “Organisations & Public” aktiv ist der Verein Austria Pro – zur Förderung standardkonformer E-Business Lösungen. Im Spitzenfeld mit dabei ist außerdem die Blockchain Initiative Austria – kurz BCI-Austria, die 2021 als Verein zur Förderung der Blockchain-Technologie gegründet wurde. Mehr als 20 Unternehmen haben eine Mitgliedschaft. Damit ist BCI der größte Verband seiner Art “im Bereich der privatwirtschaftlichen Nutzung der Blockchain-Technologie”, heißt es.

brutkasten Teil von “Enablers & extended Ecosystem”

Entwicklung, Optimierung und Revolution bringt wenig, wenn Stakeholder nicht informiert und Neuerungen nicht kommuniziert werden. Auch dies wird in der Blockchain Landkarte berücksichtig: So stellt CryptoRobby in Kooperation mit ABC Research, EnliteAI, Validvent und den Riat Labs sowie DLT Austria die sogenennaten “Enablers” und das erweiterte Ökosystem der österreichischen Blockchain Landschaft vor.

Zur Information und Unterstützung des Ökosystems tragen unter anderem Organisationen wie Austrian Standards, bitcoin Austria und DLT Austria bei. Auch im öffentlichen Sektor spielt Unterstützung eine signifikante Rolle – so unter anderem über die Stadt Wien, das Bundesrechenzentrum (BRZ), das Bundesministerium für Finanzen und Advantage Austria der WKO.

Branchenspezifische Medienunterstützung sowie Hubs und Accelerators tragen indes zur Weiterentwicklung und Vernetzung in der Szene bei – so wird auch brutkasten als Medium neben anderen Key Playern der Branche genannt.

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