12.07.2019

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

Manchmal ist es nötig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennte Wege gehen. Das österreichische Arbeitsrecht sieht hier klare Unterschiede zwischen Kündigung und Entlassung vor. Der brutkasten liefert einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen. Fazit: Die einvernehmliche Lösung ist in dieser schwierigen Situation noch immer das beste Szenario.
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Kündigung und Entlassung
(c) fotolia / Antonioguillem

Es ist meist schmerzvoll, aber manchmal einfach notwendig: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Entlassung. Dabei gibt es jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hierzu empfiehlt sich der Blick in das österreichische Arbeitsrecht – beginnend damit, worum es bei einem Arbeitsvertrag überhaupt geht.

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Ein Arbeitsvertrag zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber ist grundsätzlich ein Tauschkontrakt: Der Arbeiter oder Angestellte bietet seine Arbeitskraft an und der Arbeitgeber zahlt für (bis zu) 40 Stunden pro Woche einen bestimmten Lohn oder Gehalt. Was über diese so genannte „Normalarbeitszeit“ hinaus geht, gilt in der Regel als Überstunden und ist mit Zuschlägen zu kompensieren.

Davon abweichend können Überstundenpauschalen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen „All in“-Verträge ausgehandelt werden. Weiters kann ein Durchrechnungszeitraum gelten, in dem zeitweise mehr gearbeitet werden darf: Bis zu zwölf Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche sind in Österreich derzeit möglich. Mit Ende des Durchrechnungszeitraums muss allerdings ein Ausgleich hergestellt werden.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Den Rahmen für all dies gibt in Österreich das Arbeitszeitgesetz vor. Daneben sind auch Kollektivverträge zu berücksichtigen, die ein verbindliches Mindesteinkommen und weitere Grundlagen für die Tätigkeit in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. Berufen definieren.

Arbeitsverträge können frei gestaltet werden, solange sie keine Verschlechterungen für den Arbeitnehmer gegenüber Kollektivvertrag und Arbeitsrecht festschreiben. Allfällige Verbesserungen sind aber jedenfalls verbindlich und können bei Nichteinhaltung der Vereinbarung vom Arbeitnehmer auch als Kündigungsgrund hergenommen werden – selbstverständlich unter Einhaltung einer definierten Kündigungsfrist. Umgekehrt kann natürlich auch der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung

Liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, durch das zum Beispiel das Vertrauensverhältnis zerstört wird und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, kann eine Entlassung ausgesprochen werden. Dies ist grundsätzlich mündlich möglich, wobei die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherzeit (zusätzlich) empfohlen ist. Als schwerwiegendes Fehlverhalten ist etwa zu sehen, wenn jemand vorgeblich im Krankenstand ist, tatsächlich aber auf Urlaub fährt.

In allen anderen Fällen der Arbeitsvertragsauflösung – etwa bei nicht ausreichender Arbeitsleistung oder wegen einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens – ist von einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu sprechen. Diese bedarf zwar keiner Begründung, aus Wertschätzung gegenüber den Betroffenen sollte der Sachverhalt aber besprochen werden. Umso mehr, als eine Kündigung von Arbeitnehmerseite auch angefochten werden kann. Erfolgversprechend ist eine solche Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht, falls eine „Motivkündigung“ vorliegt: Etwa wegen des Engagements bzw. der Mitgliedschaft des Mitarbeiters in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft/Betriebsrat).

Sonderfall: Einvernehmliche Lösung

Kündigungsfristen sind jeweils einzuhalten, wobei der Arbeitgeber auch eine Freistellung bei laufenden Bezügen gewähren kann. Sollte ein Arbeitnehmer entgegen anderslautender Vereinbarung vor Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zum Dienst erscheinen, ist der Verfall von Ansprüchen (z.B. aliquote Sonderzahlungen) zu prüfen. Im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zu berücksichtigen, dass dieser ab Ende des Arbeitsverhältnisses vier Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – obwohl die notwendige Vorversicherungszeit vorliegt. Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages beugt dem vor und stellt die Idealvariante der Kündigung dar.

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Das Sodex-Gründer-Trio Bernhard Gantner, Ralf Pfefferkorn und Raphael Ott
Das Sodex-Gründer-Trio Bernhard Gantner, Ralf Pfefferkorn und Raphael Ott | (c) Sodex

Durch Sodex werden Baumaschinen zu mobilen Datensammlern. Mithilfe einer AI-gestützten Technologie werden Baustellen, Minen und Infrastrukturprojekte während des Betriebes automatisch vermessen und digital abgebildet. Die Abkürzung steht für „Software-Driven Excavator“. Gegründet wurde Sodex von den drei HTL-Absolventen Ralf Pfefferkorn, Raphael Ott und Bernhard Gartner, über die Gründungsstory hat brutkasten bereits berichtet.

Nun schließt das Startup in einer Finanzierungsrunde über vier Millionen Euro, mit Capmont Technology als Lead Investor.

Erfassung und Analyse in Echtzeit

Mit einem Mix aus maschinenintegrierter Sensorik, Cloud-Technologie und KI macht Sodex Bauprojekte transparent. Baudaten werden kontinuierlich und in Echtzeit erfasst sowie analysiert. Mit Sodex sollen sich Baustellen besser überwachen und effizienter steuern lassen.

„Echtzeit-Updates direkt von der Baustelle sind zum zentralen Ausgangspunkt geworden und für viele unserer Kunden heute nicht mehr wegzudenken. Mit dieser Finanzierung können wir nicht nur unser Team, sondern auch unser Portfolio ausbauen und deutlich schneller international skalieren”, sagt Ralf Pfefferkorn, CEO und Mitgründer von Sodex Innovations. 

Sodex Innovations hat über 100 Kunden in den USA, Australien und Europa.

Baumaschinen werden durch Sodex Innovations zu Datensammlern. (c) Sodex Innovations.

Namhafte Investoren

Der Lead-Investor ist Capmont Technology, ein in München ansässiger, unternehmerisch geprägter Private-Capital-Investmentmanager. „Eine Verbindung aus Hardware, Software, Daten und AI, die diesen Sektoren einen echten Produktivitätssprung ermöglicht, halten wir nicht nur für hochspannend, sondern für überfällig“, so Michael Wittner, Partner bei Capmont Technology.

Ebenfalls an der Runde beteiligt und damit neue Investoren, sind Bloomhaus- und Look AI Ventures sowie die deutsche Business-Angel-Gruppe „Superangels“. Die bestehenden Investoren SOSV, OMA (Gründer von ProGlove) sowie 12 Rounds Capital (Katharina Klausberger und Armin Strbac) investieren erneut.

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