12.07.2019

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

Manchmal ist es nötig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennte Wege gehen. Das österreichische Arbeitsrecht sieht hier klare Unterschiede zwischen Kündigung und Entlassung vor. Der brutkasten liefert einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen. Fazit: Die einvernehmliche Lösung ist in dieser schwierigen Situation noch immer das beste Szenario.
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Kündigung und Entlassung
(c) fotolia / Antonioguillem

Es ist meist schmerzvoll, aber manchmal einfach notwendig: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Entlassung. Dabei gibt es jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hierzu empfiehlt sich der Blick in das österreichische Arbeitsrecht – beginnend damit, worum es bei einem Arbeitsvertrag überhaupt geht.

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Ein Arbeitsvertrag zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber ist grundsätzlich ein Tauschkontrakt: Der Arbeiter oder Angestellte bietet seine Arbeitskraft an und der Arbeitgeber zahlt für (bis zu) 40 Stunden pro Woche einen bestimmten Lohn oder Gehalt. Was über diese so genannte „Normalarbeitszeit“ hinaus geht, gilt in der Regel als Überstunden und ist mit Zuschlägen zu kompensieren.

Davon abweichend können Überstundenpauschalen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen „All in“-Verträge ausgehandelt werden. Weiters kann ein Durchrechnungszeitraum gelten, in dem zeitweise mehr gearbeitet werden darf: Bis zu zwölf Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche sind in Österreich derzeit möglich. Mit Ende des Durchrechnungszeitraums muss allerdings ein Ausgleich hergestellt werden.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Den Rahmen für all dies gibt in Österreich das Arbeitszeitgesetz vor. Daneben sind auch Kollektivverträge zu berücksichtigen, die ein verbindliches Mindesteinkommen und weitere Grundlagen für die Tätigkeit in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. Berufen definieren.

Arbeitsverträge können frei gestaltet werden, solange sie keine Verschlechterungen für den Arbeitnehmer gegenüber Kollektivvertrag und Arbeitsrecht festschreiben. Allfällige Verbesserungen sind aber jedenfalls verbindlich und können bei Nichteinhaltung der Vereinbarung vom Arbeitnehmer auch als Kündigungsgrund hergenommen werden – selbstverständlich unter Einhaltung einer definierten Kündigungsfrist. Umgekehrt kann natürlich auch der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung

Liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, durch das zum Beispiel das Vertrauensverhältnis zerstört wird und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, kann eine Entlassung ausgesprochen werden. Dies ist grundsätzlich mündlich möglich, wobei die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherzeit (zusätzlich) empfohlen ist. Als schwerwiegendes Fehlverhalten ist etwa zu sehen, wenn jemand vorgeblich im Krankenstand ist, tatsächlich aber auf Urlaub fährt.

In allen anderen Fällen der Arbeitsvertragsauflösung – etwa bei nicht ausreichender Arbeitsleistung oder wegen einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens – ist von einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu sprechen. Diese bedarf zwar keiner Begründung, aus Wertschätzung gegenüber den Betroffenen sollte der Sachverhalt aber besprochen werden. Umso mehr, als eine Kündigung von Arbeitnehmerseite auch angefochten werden kann. Erfolgversprechend ist eine solche Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht, falls eine „Motivkündigung“ vorliegt: Etwa wegen des Engagements bzw. der Mitgliedschaft des Mitarbeiters in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft/Betriebsrat).

Sonderfall: Einvernehmliche Lösung

Kündigungsfristen sind jeweils einzuhalten, wobei der Arbeitgeber auch eine Freistellung bei laufenden Bezügen gewähren kann. Sollte ein Arbeitnehmer entgegen anderslautender Vereinbarung vor Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zum Dienst erscheinen, ist der Verfall von Ansprüchen (z.B. aliquote Sonderzahlungen) zu prüfen. Im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zu berücksichtigen, dass dieser ab Ende des Arbeitsverhältnisses vier Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – obwohl die notwendige Vorversicherungszeit vorliegt. Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages beugt dem vor und stellt die Idealvariante der Kündigung dar.

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Martina Egger, Director Country Management Österreich bei Redcare Pharmacy (Shop-Apotheke.at) |(c) brutkasten / Haris Dervisevic

Redcare Pharmacy ist Europas führende Online-Apotheke und tritt in Österreich unter Shop-Apotheke.at auf. Die Gruppe setzte 2025 rund 2,9 Mrd. Euro um, ein Plus von 24 Prozent, und zählt europaweit über 14,2 Millionen aktive Kund:innen. Laut Handelsverband war das Unternehmen zuletzt der drittgrößte Onlineshop des Landes, nach Amazon und Zalando. Ein zentrales Geschäftsfeld bleibt hierzulande aber verschlossen: Der Versand rezeptpflichtiger Medikamente, in acht EU-Ländern längst erlaubt, ist in Österreich verboten.

Für dieses Thema steht bei Redcare Martina Egger. Die gebürtige Deutsche wurde in der heimischen Startup-Szene als Mitgründerin von Pluz Care bekannt, einer Plattform, die rezeptfreie Medikamente gemeinsam mit lokalen Apotheken nach Hause lieferte. Nach dem Aus des Startups holte sie Redcare Pharmacy als Director Country Management Österreich, unter der Bedingung, unternehmerisch frei agieren zu können.

Im Gespräch mit brutkasten plädiert Egger offen für eine Liberalisierung des Rx-Versands und verweist auf eine von Redcare beauftragte EcoAustria-Studie, die ein volkswirtschaftliches Potenzial im dreistelligen Millionenbereich sieht. Sie erklärt, warum sie kein Apothekensterben fürchtet, wie das Unternehmen Beratung digital abbildet und welche Rolle KI-Agenten künftig spielen sollen.


brutkasten: Du hast Pluz Care mitgegründet, das später in Liquidation übernommen wurde. Was hat dich zu Redcare gebracht?

Ich bin dem Thema treu geblieben. Pluz Care wollte Medikamente binnen einer Stunde nach Hause bringen, in Österreich aber nur rezeptfreie. Als die Finanzierung scheiterte – zwei Due-Diligence-Runden durch, dann geplatzt – hat mich Shop-Apotheke als Country Managerin geholt. Meine Bedingung war, unternehmerisch frei handeln zu können. Heute kann ich viel mehr an der Sache arbeiten als zur Startup-Zeit, in der ich vor allem am Fundraisen war.

brutkasten: Wie entwickelt sich Redcare in Österreich?

Konkrete Österreich-Zahlen nennen wir als börsennotiertes Unternehmen nicht, wir berichten auf Group Level. Aber laut Handelsverband waren wir zuletzt der drittgrößte Onlineshop des Landes, nach Amazon und Zalando. Wir gewinnen weiter eine fünfstellige Zahl neuer Kund:innen pro Monat. Den größten Mehrwert sehen die ländlichen Regionen, dort wird die Online-Bestellung von Medikamenten am stärksten angenommen.

brutkasten: Der Versand rezeptpflichtiger Medikamente ist in Österreich verboten. Warum?

Pharmazeutisch gibt es keinen Grund, der gegen den Rx-Versand spricht. In Deutschland gibt es ihn seit 25 Jahren, in der Schweiz ist er erlaubt. In Skandinavien sind Online-Apotheken bereits lange etabliert. Shop-Apotheke ist eine echte Apotheke, die denselben Regularien unterliegt wie jede andere in Europa. Dass es das Verbot in Österreich gibt, ist eine Frage des politischen Willens. Ähnlich wie bei der Notariatskammer geht es um den Schutz bestehender Strukturen.

brutkasten: Führt der Onlineversand zum Apothekensterben?

In Österreich nicht, im Gegenteil, die Zahl der Apotheken steigt. Das deutsche Problem liegt an der schwierigen Nachfolge und an schließenden Arztpraxen. In Startup-Sprache: Der Arzt ist der Lead Generator für die Apotheke, fällt er weg, ist der Sales Funnel done. Die Dimension ist ohnehin überschaubar: In Deutschland liegt der Online-Anteil am Rx-Geschäft bei fast zwei Prozent, in Märkten mit langer Erfahrung wie Schweden bei etwa 20 Prozent.

Martina Egger im Gespräch mit brutkasten | (c) brutkasten / Haris Dervisevic

brutkasten: Wie versucht ihr, das zu ändern?

Wir sprechen uns seit rund einem Jahr offen für die Rx-Liberalisierung aus, auch im Austausch mit der Apothekerkammer. Eine von uns beauftragte EcoAustria-Studie hat das volkswirtschaftliche Potenzial einer Öffnung berechnet, etwa durch ersparte Wege, herausgekommen ist ein Betrag im dreistelligen Millionenbereich. Auf EU-Ebene erwarte ich viel, gleichzeitig liegt die Entscheidung bei den Mitgliedstaaten. Wichtig ist das hybride Modell: Niemand wird gezwungen, aber wer in Vorarlberg 30 Kilometer zur nächsten Apotheke hat, soll die Option bekommen.

brutkasten: Eine Online-Apotheke verschickt also nicht nur Pakete?

Nein, wir sind eine Apotheke und müssen beraten. Der durchschnittliche Rx-Kunde in Deutschland ist über 60, entsprechend hoch ist die Zahl unserer meist telefonischen Beratungsgespräche. Jede Bestellung durchläuft einen Wechselwirkungscheck, das Vier-Augen-Prinzip bilden wir digital ab. Erkennt das System eine Wechselwirkung, nehmen wir Kontakt auf, notfalls auch zum Arzt.

brutkasten: Wo setzt ihr auf KI?

KI nutzen wir, wo es geht, viel im Hintergrund, etwa im Pricing. Eine eigene AI-Unit beschäftigt sich mit Conversational Commerce. Wir tracken auch schon den Traffic über ChatGPT, der ist noch nicht relevant, steigt aber leicht.

brutkasten: Wo wollt ihr wachsen, und ist Amazon Pharmacy eine Gefahr?

Wachsen wollen wir in allen Bestandsmärkten, neue Markteintritte sind derzeit kein Thema, wir schauen uns aber immer potenzielle Märkte an. Der Fokus liegt klar auf dem Kerngeschäft. Amazon Pharmacy sehe ich nicht als unmittelbare Bedrohung, der US-Markt funktioniert so anders, dass sich die Modelle kaum vergleichen lassen.

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