29.03.2022

KSV1870 erhöht Beteiligung bei FINcredible – Viemeg steigt aus

Der KSV1870 ist seit dem Jahr 2019 an der FINcredible GmbH, einem Spin-off von Wissenschaftlern der Wirtschaftsuniversität Wien, als strategischer Investor beteiligt. Nun hat der Gläubigerschutzverband seine Anteile auf 58,6 Prozent erhöht und damit die Mehrheitsrechte übernommen.
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(c) Anna Rauchenberger - Stephan Gasser, Michael Pavlik und Christian Ochs von FINcredible.

Der KSV1870 beteiligte sich bereits im Oktober 2019 zu 25,1 Prozent an FINcredible GmbH, einem Spin-off von Wissenschaftlern der Wirtschaftsuniversität Wien. Diese Aufstockung auf von nun 58,6 Prozent ist für den KSV1870 der nächste Schritt, um die Internationalisierung des FinTechs noch schneller zu ermöglichen. Im Zuge dessen wurde Michael Pavlik zum dritten Geschäftsführer des Startups bestellt. In dieser Funktion wird er vor allem den Vertrieb und die zukünftige Expansion verantworten. Das Consulting-Unternehmen Viemeg von u.a. Daniel Cronin, Vlad Gozman und Philipp Kinsky ist indes beim Financial-Tech-Startup ausgestiegen.

KSV1870: Fokus auf Internationalisierung von FINcredible

„Mit der Erhöhung unserer Anteile an der FINcredible GmbH sowie der Bestellung von Michael Pavlik zum dritten Geschäftsführer untermauern wir die strategische Bedeutung unseres Investments und sehen dies als Basis, um in Zukunft gemeinsam mit dem Team von FINcredible auch international stärker in Erscheinung zu treten“, erklärt Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding AG.

Das Ziel ist, das bestehende Angebot aus KSV1870-Daten und PSD2-basierten Informationen im Bereich der Bonitätsabfrage nachhaltig zu etablieren und sukzessive voranzutreiben, um eine verbesserte Wertschöpfung für KSV1870-Kunden zu generieren.

Echtzeit-Informationen

Die Erhebung von Echtzeit-Informationen erfolgt bei FINcredible auf Basis von tagesaktuellen, verifizierten Bankkontodaten. Die rechtliche Grundlage für diesen DSGVO-konformen Prozess bildet die seit 2018 EU-weit gültige Richtlinie Payment Services Directive II (PSD2).

Die auf Basis der PSD2 funktionierenden Services der FINcredible GmbH bieten die Möglichkeit, mithilfe von „objektiven Finanzinformationen, umfassende und validierte Entscheidungsgrundlagen im ID- und Bonitätsbereich bereitzustellen“ – etwa im Rahmen der Vermietung von Immobilien oder der automatisierten Erhebung von Haushaltsrechnungen für Kreditfinanzierungen.

Im Bereich von Bonitätsabfragen habe sich, laut Verband, der Wettbewerb in jüngster Vergangenheit weiter intensiviert. Faktoren wie Vertrauen, Aktualität und objektive Informationen, ausgespielt innerhalb weniger Sekunden, stünden mehr denn je im Mittelpunkt gegenwärtiger Kundenerwartungen.

Kooperation mit KSV1870 als Chance

„Die Branche für Kreditauskunfteien ist international stark im Wandel und wird durch regulatorische Maßnahmen sowie neue Geschäftsmodelle geprägt. Die in Zukunft noch engere Zusammenarbeit mit dem KSV1870 gibt uns die Chance, in einem innovativen und auf Schnelligkeit fokussierten Umfeld als Vorreiter zu agieren“, erklärt Christian Ochs, Geschäftsführer und Co-Founder der FINcredible GmbH.

Um das Wachstum sowie den Expansionskurs der FINcredible GmbH weiter zu intensivieren, wird Pavlik nun Teil der Führungsmannschaft rund um die bisherigen Geschäftsführer.

Stepahn Gasser dazu: „Wir freuen uns, Michael Pavlik an Bord begrüßen zu dürfen und sind davon überzeugt, von seinen vielfältigen Kompetenzen langfristig als Unternehmen zu profitieren.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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