10.12.2024
GASTBEITRAG

Kryptowährungen in der GmbH: Stolpersteine bei bilanzieller und steuerlicher Behandlung

Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger erklärt im Gastbeitrag, worauf Unternehmen bei Kryptoinvestments achten müssen.
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Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung
Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung

Bitcoin hat kürzlich die magische Marke von 100.000 US-Dollar überschritten (brutkasten berichtete) und sorgt weltweit für Schlagzeilen. Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum erreicht nicht nur private Anleger:innen, sondern rückt auch immer stärker in den Fokus von Unternehmen. Dies wirft insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder FlexCos wichtige bilanzielle und steuerliche Fragen auf. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerexpertin und Geschäftsführerin von crypto-tax.at, CEO des spezialisierten Krypto-Accounting- und Forensik-Dienstleisters questr.io sowie Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria (DAAA), klärt auf, worauf Geschäftsführer:innen achten müssen.


Gewinnermittlung 

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Das österreichische Unternehmensrecht legt dabei besonderen Wert auf den Gläubigerschutz, was eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände erfordert. Verluste sind sofort, Gewinne erst bei tatsächlicher Realisierung auszuweisen. Im Steuerrecht hingegen wird tendenziell eine höhere Bemessungsgrundlage angestrebt, wodurch beispielsweise Wertminderungen oder Abschreibungen restriktiver gehandhabt werden.

Erwerb von Kryptowährungen und deren Zuordnung

Beim Erwerb von Kryptowährungen werden die Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Ob Kryptowährungen als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanziert werden, hängt von ihrer Verwendung ab:

  • Anlagevermögen: Werden Kryptowährungen langfristig gehalten (z. B. als strategische Reserve), zählen sie zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Ein eigener Posten „Kryptowährungen“ in der Bilanz schafft hier Transparenz.
  • Umlaufvermögen: Für kurzfristige, spekulative Handelsaktivitäten werden Kryptowährungen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ erfasst. Wichtig: Kryptowährungen gelten nicht als liquide Mittel, da sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Die Klassifizierung ist entscheidend, da sie Auswirkung auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hat.

Tauschvorgänge: Unterschiede zwischen Bilanz und Steuer

Ein häufiges Missverständnis bei Unternehmern besteht in der Behandlung von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Hier gehen Unternehmens- und Steuerrecht in Österreich unterschiedliche Wege:

  • Unternehmensrecht: Jeder Tausch gilt als Veräußerung und muss sofort gewinn- oder verlustwirksam erfasst werden. Der Marktwert der hingegebenen und erhaltenen Kryptowährung dient dabei als Berechnungsgrundlage.
  • Steuerrecht: Der Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander ist nicht steuerbar. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung werden auf die neu erhaltene Kryptowährung übertragen. Erst bei einem Verkauf in Fiatgeld wird der Gewinn oder Verlust steuerlich relevant.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen tauscht Bitcoin im Wert von 10.000 Euro gegen Ether. Unternehmensrechtlich wird dieser Tausch als Veräußerung betrachtet, und ein etwaiger Gewinn oder Verlust aus dem Bitcoin wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Steuerrechtlich bleibt der Tausch hingegen ohne unmittelbare steuerliche Konsequenzen. Erst bei einem späteren Verkauf der erhaltenen Ether-Bestände gegen Euro wird ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust realisiert.

Staking-Erträge: Bilanzieren und versteuern

Für Unternehmen, die Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen erzielen, gelten ebenfalls unterschiedliche Regeln:

  • Unternehmensrecht: Erträge aus Staking werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, unabhängig davon, ob die Kryptowährung später gegen gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wird. 
  • Steuerrecht: Erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Tausch in andere Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen werden die Erträge steuerpflichtig. 

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält durch das Staking von Ether wöchentliche Rewards in Höhe von 1.000 Euro. Diese Rewards werden unternehmensrechtlich sofort als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Steuerlich entsteht die Steuerpflicht jedoch erst, wenn diese Rewards beispielsweise in Euro umgetauscht oder für den Kauf von anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen verwendet werden.

Überleitungsrechnung: Die Brücke zwischen zwei Welten

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in Unternehmens- und Steuerrecht sind Überleitungsrechnungen vom Unternehmensrecht auf das Steuerrecht („Mehr-Weniger-Rechnung“) notwendig. Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Gewinn wird durch Zu- und Abschläge auf das steuerliche Ergebnis übergeleitet. Das Problem: Am Markt fehlen derzeit noch die Softwarelösungen, die diese Abweichungen automatisch berücksichtigen. Besonders bei einer großen Anzahl an Transaktionen steigt daher der manuelle Aufwand – und mit ihm die Fehleranfälligkeit. Bis solche spezialisierten Tools verfügbar sind, bleibt die Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater:innen ein entscheidender Erfolgsfaktor, um die Abweichungen korrekt und effizient abzubilden.

Risiken vermeiden

Die Einbindung von Kryptowährungen bietet vielfältige Chancen – birgt jedoch ebenso rechtliche und steuerliche Herausforderungen, die mit sorgfältiger Planung gemeistert werden können. Die Integration von Kryptowährungen in das Portfolio einer GmbH oder FlexCo verlangt daher ein hohes Maß an Sorgfalt bei der bilanzrechtlichen und steuerlichen Behandlung. Um die Potenziale digitaler Assets optimal zu nutzen und gleichzeitig Risiken – insbesondere bei Betriebsprüfungen – zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberater:innen unverzichtbar. Mit fundierter Beratung lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und individuelle Strategien entwickeln, die eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleisten.


Disclaimer: Dieser Gastbeitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Crypto-tax bzw. Enzinger Steuerberatung GmbH übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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Antrieb auf Frankreichs berühmtester Prachtstraße: CycloTech zeigte die CycloRotor-Technologie beim VivaTech-Showcase auf den Champs-Élysées. | (c) CycloTech

Die Champs-Élysées sind die wohl bekannteste Straße Frankreichs. Über die Pariser Prachtstraße ziehen sonst große Militärparaden, traditionell endet hier die Tour de France, und an kaum einem anderen Ort inszeniert sich das Land so selbstbewusst. Heuer aber gehörte die Avenue der Zukunft: Sie wurde zu einem der Schauplätze der VivaTech, Europas größter Messe für Startups und Innovation. Das 2016 gegründete Event bringt jährlich in Paris Gründer:innen, Investor:innen und Tech-Konzerne zusammen. Zu ihrem zehnjährigen Jubiläum verlegte die Messe ihre Feierlichkeiten erstmals nach draußen: Am 14. Juni verwandelte sie die Prachtstraße in eine frei zugängliche Open-Air-Techbühne, nach eigenen Angaben die größte ihrer Art in Europa.

Große Bühne für CycloTech

Mittendrin: ein österreichisches Startup. CycloTech aus Linz präsentierte seine CycloRotor-Technologie in der Innovation Gallery der Messe und durfte sie zusätzlich beim Champs-Élysées-Showcase zeigen. Bemerkenswert dabei: Wie das Unternehmen erklärt, gingen die VivaTech-Organisator:innen aktiv auf das Linzer Startup zu und holten dessen Antriebstechnologie damit gezielt auf die Pariser Jubiläumsbühne. Auch die Nachrichtenagentur AFP nahm den Auftritt in ihre Auswahl der bemerkenswertesten VivaTech-Innovationen auf.

CycloTech präsentierte seine CycloRotor-Technologie beim Jubiläums-Showcase der VivaTech auf den Champs-Élysées in Paris. | Foto: CycloTech

Ein Schiffsantrieb für die Luft

Herzstück von CycloTech ist der sogenannte CycloRotor, ein Antrieb in Form eines offenen Zylinders, dessen Mantel aus mehreren flügelförmigen, verstellbaren Blättern besteht. Das Prinzip geht auf den Voith-Schneider-Antrieb zurück, der ursprünglich Schiffe steuerte. Die verstellbaren Blätter erlauben eine direkte Variation der Schubkraft in Größe und Richtung auf einer vollen Kreisbahn, also eine 360-Grad-Schubvektorsteuerung. Damit unterscheidet sich das System grundlegend von herkömmlichen Luftfahrtantrieben wie Düsen, Propellern oder Rotoren, die Schub nur in eine Richtung erzeugen. Das Ergebnis: Fluggeräte, die senkrecht starten und landen, in der Luft stehen bleiben, abbremsen oder rückwärts fliegen können.

Hingucker am Messestand: CycloTech präsentierte seinen Flugantrieb in der Innovation Gallery der VivaTech in Paris. | Foto CycloTech

Vom Investment zum Erstflug

So jung die Vision wirkt, so lang ist die Vorgeschichte. Von 2016 bis 2023 entwickelte CycloTech sechs Generationen des CycloRotors, die aktuelle Version befindet sich seit 2021 im Testflugbetrieb. Anfang 2024 sicherte sich das Startup ein Investment von 20 Millionen Euro von den Investoren Breeze Invest und Konos Holding. Damit sollte der CycloRotor zum ersten Prototypen in Marktgröße weiterentwickelt und für die EASA-Zertifizierung vorbereitet werden, mit dem langfristigen Ziel eines marktfähigen Produkts bis 2030. Schon damals verwies der damalige CEO Hans-Georg Kinsky auf vielfältige Anwendungsfelder, von der Logistik über die Bauindustrie (Stichwort fliegender Kran) bis hin zu Hochpräzisionsdrohnen für die Verteidigungsindustrie.

Im November 2024 stellte CycloTech mit dem BlackBird ein Fluggerät mit sechs CycloRotoren vor. Kurz darauf übernahm der ehemalige Rolls-Royce-Direktor Marcus Bauer mit 1. Dezember 2024 die CEO-Position von Kinsky, der dem Unternehmen als Beiratsmitglied erhalten blieb. Anfang 2025 expandierte CycloTech nach Bayern, während der Hauptsitz in Linz als Entwicklungs- und Flugtestzentrum bestehen bleibt. Im April 2025 schließlich gelang der erste Testflug mit dem BlackBird. „BlackBird ist eine fliegende Testplattform für unsere Antriebstechnologie“, sagte CTO Tahsin Kart.

In Paris ging es nun um den nächsten Schritt: CycloTech nutzte die VivaTech, um sich mit potenziellen Partnern zu vernetzen, die den Antrieb künftig in eigene Fluggeräte integrieren könnten.

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