25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus „Altbeständen“, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die „Krypto-Steuer“ eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Die DropForce-Gründer Jakub Hamdard und Christian Mühl | (c) DropForce
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Es gibt für sie unzählige Einsatzmöglichkeiten, in den vergangenen Jahren dominieren sie aber vor allem eines: die Kriegsberichterstattung. Drohnen sind nicht nur zum Sinnbild für moderne Kriegsführung geworden, sondern auch zu einer Produktkategorie, die europäischen Scaleups mitunter Milliardeninvestments einbringt. Von dieser Kategorie ist das Wiener Startup DropForce aktuell noch weit entfernt, das Konzept, mit dem es antritt, ist aber durchaus ambitioniert und vor allem neu.

Drohne aus dem 3D-Drucker im Van oder Container

„Alle anderen Drohnen-Anbieter haben eine zentrale Fabrik und brauchen für den Bau einer Drohne meistens viel länger als nötig. Wir haben unsere Drohne so konzipiert, dass man sie von überall aus bauen kann”, sagt Jakub Hamdard. Er hat DropForce gemeinsam mit Christian Mühl gegründet. Beide bringen dabei Berufserfahrung aus dem Aerospace-Bereich mit.

Ein weiterer großer Unterschied zu anderen Anbietern: „Bei anderen Drohnen sind die Teile zusammengelötet. Daraus ergeben sich viele Fehlerquellen. Außerdem sind sie stark auf chinesische Bauteile angewiesen, die oft nicht halten, was sie versprechen”, so Hamdard. Die DropForce-Drohne kommt dagegen ohne Löten aus. Die Strukturteile und Module, etwa Kamera-Aufsätze, kommen aus dem 3D-Drucker; Platinen, Motoren und Propeller werden in Europa produziert und vom Startup als Bausatz dazugeliefert. „Man kann die Teile im 3D-Drucker aktuell in ca. 20 Minuten drucken und braucht dann zehn bis 15 Minuten, um die Drohne zusammenzubauen”, sagt der Gründer.

Und dieser Vorgang soll künftig eben nicht in einer einzelnen Fabrik, sondern in kompakten Einheiten direkt beim Kunden passieren, in einem Van oder Container, so die Vision. Denkt man an den DefenseTech-Bereich, heißt das: direkt an der Front. Die Vans bzw. Container sollen dann verkauft, die Produktion lizenziert werden. „Mit dem Van wäre man komplett mobil. Er kann direkt am Einsatzort innerhalb von Minuten Drohnen produzieren, die dann gleich losstarten können”, skizziert Hamdard.

So ein Einsatzort könnte etwa auch der Schauplatz einer Naturkatastrophe sein. In der Kundenansprache fokussiere man aber aktuell primär auf den Verteidigungsbereich. Dort will man, wenn alles nach Plan läuft, um den Jahreswechsel in die ersten Pilotprojekte starten.

Sechsstelliges Investment von BarnVentures und deutscher LNX GmbH

Bereits im Sommer holte sich DropForce für seine Expansionspläne auch ein Investment. BarnVentures rund um Filip Zganjer und die deutsche LNX GmbH stiegen mit einem sechsstelligen Betrag ein und sicherten sich jeweils 20 Prozent am Unternehmen. „Die Idee von einer dezentralen Massenproduktion im Baukasten-System hat mir so gut gefallen. Eine zentrale Produktionsstätte ist in Zeiten wie diesen gefährlich”, kommentiert Zganjer im Gespräch mit brutkasten. Das Startup unterstütze man nun nicht nur mit Geld, sondern auch durch Beratung.

Das Kapital sei bislang vor allem in die Weiterentwicklung, aber auch in Personalkosten geflossen, sagt Hamdard. Zudem sei man aktuell auch im Prozess der Patentanmeldung. Und auch an weiteren Drohnen-Modellen arbeite man bereits. Denn, so die Vision: „Kunden können sich später dann aus einem Portfolio genau die Drohnen aussuchen, die sie gerade brauchen. Wir haben schon einige Ideen, was man machen kann.”

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