25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus „Altbeständen“, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die „Krypto-Steuer“ eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Das C-Level von Minimist: Robert Andrei Damian (CTO), Anna Greil (COO) und Stephan Hofmann (CEO). | © Minimist

Nach der Finanzierungsrunde in Höhe von rund einer Million Euro im März treibt das Wiener Kreislaufwirtschafts-Startup Minimist seine internationale Expansion voran. Nach dem Markteintritt in Großbritannien kooperiert das Unternehmen nun mit Salvos Stores, dem Einzelhandelszweig der Heilsarmee in Australien.

Salvos: 400 Filialen in Australien und Teil der Heilsarmee

Salvos Stores betreibt landesweit rund 400 Filialen und verarbeitet nach eigenen Angaben jährlich mehr als 50 Millionen Sachspenden. Als Einzelhandelszweig ist Salvos organisatorisch Teil der Heilsarmee, einer international tätigen evangelischen Freikirche mit sozialem Hilfswerk, die weltweit in Territorien und Divisionen gegliedert ist. Die Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Ware fließen laut Unternehmen in soziale Projekte der Organisation.

Minimists Software soll die Erfassung, die automatisierte Preisfindung und den Multi-Channel-Verkauf von Sachspenden digitalisieren. Salvos verspricht sich dadurch weniger administrativen Aufwand und kürzere Durchlaufzeiten in den Filialen. Ein Pilotprojekt sei laut Minimist erfolgreich abgeschlossen worden.

Minimist COO Anna Greil (links) vor einem der 400 Salvos Stores in Australien © Minimist

WU Ignite Ventures und Seebacher mit je 50.000 Euro

Laut Pressemitteilung investieren mit WU Ignite Ventures und dem Angel-Investor Johannes Seebacher zwei neue Geldgeber:innen in Minimist. Wie Anna Greil im Gespräch mit brutkasten präzisiert, beteiligen sich beide mit jeweils 50.000 Euro.

Insgesamt seien nach der 1-Million-Runde vom März diesen Jahres im Mai nochmals zwischen 150.000 und 200.000 Euro an zusätzlichem Kapital in das Startup geflossen; die übrigen Investor:innen dieser Nachfinanzierung wollten laut Greil nicht genannt werden.

WU-Ignite-Ventures-Co-Geschäftsführer Rudolf Dömötör begründet sein Investment in Minimist: „Re-Commerce wird oft als Nische betrachtet. Stephan, Anna und Robert beweisen mit Minimist das Gegenteil: Sie bauen die Infrastruktur für einen der wirksamsten Hebel der Kreislaufwirtschaft, und zwar in globalem Maßstab.Dass ein Wiener Team mit Salvos Stores einen der größten Charity-Retailer Australiens gewinnt, zeigt, wie ernst dieser Anspruch gemeint ist.“

Von Wien in die Welt

Minimist wurde von Stephan Hofmann und Robert Andrei Damian gegründet. 2025 stieß Anna Greil als Late-Co-Founder und COO dazu. Das Startup sicherte sich bereits mehrere Finanzierungsrunden, unter anderem von Eversports-Gründer Hanno Lippitsch. Die Produktentwicklung bleibt laut Unternehmen in Wien verankert.

CEO Stephan Hofmann sagt zur Expansion: „Wir sind im Kern ein Software-Startup und ein globales Team. Die Welt ist unser Spielfeld, und der Erfolg in Australien zeigt, dass wir durch diesen internationalen Ansatz massiv an Geschwindigkeit gewinnen. Die Skalierbarkeit unserer Technologie kennt keine Grenzen.“

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