25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus „Altbeständen“, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die „Krypto-Steuer“ eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Chris Müller steht vor einer Präsentation und redet in ein Mikro. (c) Tobias Zachl
Chris Müller bei der Präsentation von Horizont Steyr. (c) Tobias Zachl

„Je komplexer die Welt um uns herum wird, desto mehr sehnen wir uns nach Orten, die die Menschen schon lange prägen“. Mit dieser Vision startet Chris Müller von CMb.industries gemeinsam mit der Stadt Steyr in das neue Projekt Horizont Steyr. Bekannt ist Müller in der Szene vor allem seit seinem erfolgreichen Projekt der Tabakfabrik in Linz, wo heute einer der wichtigsten Startup-Treffs Österreichs anzufinden ist.

„Wie bei der Tabakfabrik, von den Tabakwaren hin zu rauchenden Köpfen, soll in Steyr ein Ort der Unfreiheit zu einem Ort der Freiheit werden“, so der Plan. Auf dem Areal in der Berggasse befand sich im 17. Jahrhundert ein Kloster, bevor die Räumlichkeiten rund 200 Jahre lang als Gefängnis dienten.

Sollte das Projekt den Gemeinderat im Herbst passieren, wird 2029/2030 mit der Fertigstellung von Horizont Steyr gerechnet.

Zuerst war es ein Kloster, dann über 200 Jahre ein Gefängnis. Müller plant nun einen Startup-Hub. (c) Tobias Zachl

Milieu aus Industrie, Infrastruktur und Verständnis

„Die Stadt Steyr kommt mit einem industriellen Erbe“, hebt Müller den Standort hervor. „Hier kommt ein Milieu zusammen aus Industrie, aus Infrastruktur, aus Mobilität, Nachhaltigkeitsthemen, aus Internationalität und auch aus der Fachhochschule. Hier muss man einfach innovativ sein.“ Der Standort ist vor allem durch Leitbetriebe wie BMW, AVL List, BMD, SKF und Steyr Automotive bekannt.

Auf dem rund 3.000 Quadratmeter großen Gelände rund um die Berggasse sollen künftig Büros, Coworking-Spaces und Begegnungszonen für Startups sowie junge Unternehmen entstehen, wie brutkasten bereits berichtete. Gemeinsam mit Tp3 Architekten will Chris Müller die alte Immobilie zu einem „Ort der Begegnung und der Entwicklung von Zukunftsprojekten“ umgestalten und damit auch den Wirtschaftsstandort Steyr stärken.

„Unsere Orte sind kuratierte Orte“

Müller versteht den zukünftigen Hub als eine Produktionskette. „Wir haben uns gedacht, wir nehmen Wände weg und verbinden die einzelnen Gebäude, wir bringen die Freiheit hinein“, so der Projektentwickler. Im letzten Trakt der Gebäudereihe befindet sich das alte Theater der Stadt. Diesen Ort sieht Müller als zukünftigen Präsentationsraum mit einem Fassungsvermögen von 300 Menschen.

Eines der wichtigsten Learnings, die der Oberösterreicher aus seinem Projekt der Tabakfabrik in Horizont Steyr mitbringt, ist das Schaffen kuratierter Orte. Im Vordergrund stünde nicht die reine Vermietung von Büros, es ginge vielmehr um das Zusammenspiel der einzelnen Firmen. „Wir fragen nach den Bedürfnissen der Interessent:innen, was sie brauchen, aber natürlich auch, was sie sich von diesem Ort erwarten. Wir nehmen nicht alle rein, nur weil sie bezahlen.“

Das alte Theater könnte für zukünftige Präsentationen und Talks genutzt werden. (c) MecGreenie

Bereits 70 Prozent vorvermietet

Laut Angaben von Müller sind bereits 70 Prozent der Räumlichkeiten vorvermietet, für knapp 2.000 Quadratmeter der Fläche sind bereits Letters of Interests unterschrieben worden. Müller erwähnt dabei, dass ständig neue Anfragen kommen.

Für Interessierte an den Räumlichkeiten gibt es hier mehr Informationen.

Das Projekt Horizont Steyr soll von CMb.industries gemeinsam mit den Tp3 Architekten umgesetzt werden. (c) Raffael Portugal
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