12.05.2022

Spankowski: „Vom aktuellen Kurssturz nicht abschrecken lassen“

In seinem Kommentar erklärt Ulli Spankowski, Mitbegründer und CEO von BISON sowie Chief Digital Officer der Gruppe Börse Stuttgart, welche Dynamiken in Zusammenhang mit dem Kurseinbruch zum Ausverkauf führen.
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Bitcoin, Krypto
Foto: Adobe Stock
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Es gab schon mal besseres Wetter am Krypto-Himmel. Die Zinswende in den USA und die unsichere Wirtschaftslage – bedingt durch u.a. der Konjunktursorge aus China und dem Krieg in der Ukraine: Dieser Mix führte dazu, dass sich insbesondere institutionelle Investor:innen umorientierten. Sie sind stark auf Rendite aus und haben in der Vergangenheit stark auf Tech-Aktien und Krypto gesetzt.

Nun bietet sich die Änderung am Zinsmarkt an, um Teile des Portfolios für mehr Sicherheit umzuschichten, damit erwarten sie sich eine stabilere Performance. Hinzu kommt der dramatische Kollaps des Stable Coins UST von Terra Luna, der dadurch entstanden ist, weil gegen das Entbinden des Stable Coins vom US Dollar spekuliert wurde. 

Anleger:innen agieren vorsichtig durch Kurseinbruch

Das Umfeld im Kryptomarkt ist zweifelsfrei schwierig. Dennoch haben wir bei BISON einen Zuwachs der Nutzer:innen auf aktuell rund 635.000 verzeichnet. Allerdings liegen die Handelsvolumina unter dem Niveau des sehr starken Vorjahreszeitraums, sowohl insgesamt als auch an den umsatzstärksten Tagen. Dies spricht eher gegen einen Ausverkauf und für ein vorsichtiges Agieren der Anleger:innen in der aktuellen Marktphase.

Meiner Einschätzung nach werden die nächsten Monate weiter volatil sein. Der Rückzug von institutionellem Kapital, das auf hohe Renditen aus ist, wird schwer zu kompensieren sein. Allerdings gehen mittlerweile langfristig-orientierte institutionelle Anleger:innen auch in den Kryptomarkt, was den negativen Abwärtstrend abschwächen könnte. Wichtig wird sein, dass diese sich nicht vom aktuellen Kurssturz abschrecken lassen, was ich auch eher als unwahrscheinlich erachte. Sollte dies doch der Fall sein, werden die nächsten Quartale wohl enorm schwer für einen Aufschwung.

Über den Autor

Der 40-jährige Unternehmer Ulli Spankowski steckt hinter der App Bison und hat das Krypto-Startup in die Gruppe Börse Stuttgart integriert. Heute zählt die App mehr als 620.000 Nutzer:innen und ein Handelsvolumen von fast 6 Mrd. Euro. Der Digitalstratege der Börse Gruppe Stuttgart ist erklärter Krypto-Enthusiast und sieht es als seine Mission, den traditionellen Finanzkosmos mit der tokenisierten Welt zu verschmelzen. Denn er ist überzeugt davon, dass in der Blockchain-Technologie die Zukunft steckt und sich Kryptowährungen langfristig als ernstzunehmende Alternative am Investmentmarkt etablieren werden.

Hinter Bison steckt ursprünglich das FinTech Startup Sowa Labs GmbH, das Ulli Spankowski 2013 gründete. Von 2014 bis 2018 war er Gastlektor an der Universität Hohenheim, an der er auch 2014 in den Fachrichtungen „Banking & Finance“ sowie „Philosophie“ promovierte. 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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