08.02.2023

Krypto-Werbung: Gegen diese Promis laufen Klagen

Stars wie Gisele Bündchen, Madonna und Kim Kardashian haben vieles gemeinsam. Dazu gehört unter anderem eine Vorliebe für Kryptowährungen und NFTs, die auch öffentlich bekundeten. Nach dem Absturz der Kryptowährungen erheben große Anwaltskanzleien nun Anklage gegen die Promis.
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Symbolbild | (c) Adobe Stock

Auf dem Höhepunkt des Krypto-Hypes 2021 traten das brasilianische Model Gisele Bündchen und der Footballstar Tom Brady als Testimonials in einem Werbespot der US-Kryptobörse FTX auf. Zwei Jahre später ist das Unternehmen im Zuge des Bitcoin-Crashs zusammengebrochen, zahlreiche Anleger:innen verloren Geld. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried muss sich in den USA vor Gericht verantworten. Die Behörden werfen ihm Betrug vor. Der Bitcoin-Kurs wiederum ist seit seinem Rekordstand von rund 69.000 US-Dollar im November 2021 zwischenzeitlich auf bis unter 16.000 Dollar eingebrochen. Andere Kryptowährungen fielen noch stärker.

Promis in der Bredouille

Nun sind auch Gisele Bündchen und ihr damaliger Ehemann ins Visier von US-Anwält:innen geraten. In Florida wurde eine Sammelklage gegen Bankman-Fried und seine prominenten Unterstützer:innen eingereicht. Dazu gehören neben Bündchen und Brady unter anderem auch die Tennisspielerin Naomi Osaka und der ehemalige Basketballstar Shaquille O’Neal. Laut Anklageschrift hätten die Werbebotschaften der Stars Kund:innen dazu verleitet, in ein betrügerisches Schneeballsystem zu investieren. Dabei hätten sie außerdem ihre eigene Beteiligung an FTX nicht offengelegt.

Mit NFTs zur VIP-Party

Prominente Fürsprecher:innen gab es auch für die NFT-Kollektion „Bored Ape Yacht Club“ (BAYC) der Firma Yuga Labs. Tennisstar Serena Williams, Madonna, Eminem und zahlreiche weitere US-Stars erwarben einen NFT in Form eines digitalen Affen. Durch diesen erhielten sie unter anderem exklusiven Zugang zu BAYC-Partys. 

Auch gegen sie und den Entwickler Yuga Labs reichten US-Anwält:innen im Dezember eine Sammelklage ein. Der Vorwurf: Durch ihre Äußerungen hätten die Stars die Preise künstlich in die Höhe getrieben. Zudem hätten sie verschleiert, dass sie für ihre öffentlichkeitswirksamen NFT-Käufe bezahlt wurden. Yuga Labs bestreitet die Vorwürfe.

Kim Kardashian zahlte 1,2 Mio. Dollar

Die Fälle erinnern an die Klage gegen Kim Kardashian vergangenen Herbst. In einem Instagram-Posting hat der Reality-Star für den Krypto-Token EthereumMax geworben und soll, laut Anklageschrift, selbst davon profitiert haben. Mit der US-Börsenaufsicht einigte sich Kardashian auf eine Vergleichszahlung von über 1,2 Mio. Dollar.

Eine von Anleger:innen angestrebte Zivilklage gegen Kardashian wurde von einem Bundesrichter in Kalifornien dagegen abgewiesen. Die Begründung: Die Anleger:innen sollen ihre Investments nicht allein aufgrund der Äußerungen der Angeklagten getätigt haben.

Im Falle von FTX und Yuga Labs und deren prominenten Mitangeklagten ist bisher noch kein Urteil gefällt worden.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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