22.01.2018

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

Gastbeitrag. Natalie Enzinger legt mit ihrer Enzinger Steuerberatung einen Fokus auf die Besteuerung im Krypto-Bereich. Für den Brutkasten erläutert sie die Frage: Wann sind im Krypto-Trading Steuern abzuführen?
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Das Jahr 2017 war aufgrund des starken Kursanstieges das Erfolgsjahr schlechthin für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Anzahl der Neuregistrierungen bei Kryptobörsen wie Kraken, Poloniex & Co boomten, sodass sogar die eine oder andere Börse die Neueröffnung von Trading-Accounts vorübergehend aussetzen musste. Viele sind mit dem Trading von Kryptowährungen reich geworden. Ja, es gibt sie wirklich, jene Personen die durch das Trading von Bitcoins und Altcoins im Jahr 2017 ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Aber welche Regeln gelten eigentlich bei Krypto-Trading und Steuern?

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++

Ein Jahr als Grenze – HODLer nicht betroffen

Werden Bitcoins oder andere Coins länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind allfällige Kursgewinne nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei. Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die jeweilige Kryptowährung mehr als ein Jahr (von Tag zu Tag gerechnet) gehalten wird. Der „HODLer“ – wie es in der Kryptosprache so schön heißt – ist daher aus steuerlicher Sicht fein draußen, solange er die jeweilige Kryptowährungen nicht in andere Coins getauscht hat oder die Kryptowährung als Tauschmittel gegen Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

Krypto-Trading und Steuern: Die Sache mit dem Tauschgrundsatz

Der Tausch ist im Steuerrecht ganz allgemein eine entgeltliches Geschäft, dh. werden Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Kryptowährungen, getauscht, so liegt eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes und eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes vor. Hat das hingegebene Wirtschaftsgut seit seiner Anschaffung eine Wertsteigerung erfahren, ist diese Wertsteigerung nach derzeitiger Rechtslage mit dem Einkommensteuertarif (Achtung: nicht mit 27,5 Prozent!) im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu besteuern, sofern die Anschaffung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Veräußerungserlös – Anschaffungskosten = zu versteuernder Betrag

Auch das BMF hat in der BMF-Info vom 25.07.2017 klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist führt daher zur Realisierung von Kursgewinnen beziehungsweise Kursverlusten, welche in Euro umzurechnen sind. Im Zeitpunkt der Veräußerung (bzw. des Tausches gegen andere Kryptowährungen oder Waren bzw. Dienstleistungen) muss für die hingegebene Kryptowährung ein Veräußerungserlös in Euro berechnet werden. Als Kurs für die Umrechnung in Euro wird man idR Kurse der verwendeten Kryptobörsen heranziehen können. Von diesem Veräußerungserlös können die Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden.

Wer lückenlos dokumentiert ist im Vorteil

Werden Bestände einer Kryptowährung in mehreren „Tranchen“ hintereinander angeschafft, so stellt sich die Frage, welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden dürfen. Laut BMF-Info ist im Falle eines Verkaufs bzw. Tausches einer in einem „virtual wallet“ gehaltenen Kryptowährung entscheidend, welche dieser „Tranchen“ verkauft wird. Dabei kann laut BMF der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten Bestände einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (sogenannte First-In-First-Out-Methode). Das bedeutet: Wer seine Käufe lückenlos dokumentiert, hat im Hinblick auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr, mehr taktischen Spielraum beim Thema Krypto-Trading und Steuern.

Wann müssen Gewinne in die Steuererklärung?

Im Falle von steuerpflichtigen Kursgewinnen und bei Überschreiten der Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr sind die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, sofern die jährlichen Gesamteinkünfte insgesamt (also auch aus anderen Verdienstquellen) 11.000 Euro überschreiten. Verluste aus der Veräußerung (bzw. Tausch) eines Kryptowährungsbestandes können mit Gewinnen aus der Veräußerung (bzw. Tausch) von anderen Kryptowährungsbeständen im selben Kalenderjahr saldiert werden. Ergibt sich insgesamt ein Verlust kann dieser weder mit anderen Einkünften (zB aus einem Dienstverhältnis) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen werden, noch in die Folgejahre mitgenommen werden. (Anm.: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat ohne Steuerberater bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine längere Frist.)

Nachweis- & Dokumentationspflicht: Wenn man nicht dokumentiert, wird geschätzt

Als Nachweis für die Behaltedauer bzw. zur Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ist es notwendig, alle Transaktionen (Trades, Deposits und Withdrawals) der Kryptobörsen bzw. auch alle Transaktionen der persönlichen Adressen, auf denen Kryptowährungsbestände verwaltet werden, evident zu halten. Bei den meisten Exchanges ist es möglich, alle Transaktionen in eine csv-Datei auszugeben. Ein Export dieser Transaktionen sollte jedenfalls regelmäßig durchgeführt werden, um die gesamte „Transaktionshistorie“ belegen zu können. Nur dadurch ist sichergestellt, dass die Transaktionsdaten verfügbar sind, selbst wenn die Kryptobörse ihren Betrieb einstellt. Um die Validität der exportierten Trades zu belegen, empfiehlt es sich, zusätzlich Screenshots der Börsentransaktionen zu machen. Fehlende Nachweise bzw. die Nichterfüllung der Dokumentationspflicht können die Finanzbehörde zu einer Schätzung der Einkünfte berechtigen. Aufgrund der Komplexität und der hohen Dokumentationserfordernisse, empfiehlt sich beim Thema Krypto-Trading und Steuern eine professionelle Unterstützung, beispielsweise durch spezialisierte Steuerberater, in Anspruch zu nehmen.

+++ Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems +++


Natalie Enzinger hat sich mit ihrer Kanzlei Enzinger Steuerberatung (www.enzinger-stb.at, www.crypto-tax.at) auf die Beratung von steuerlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen spezialisiert. Als Steuerexperten im Bereich Kryptowährungen & FinTech berät Enzinger Steuerberatung Unternehmen und Privatpersonen. Natalie Enzinger gibt ihr steuerliches Wissen über Kryptowährungen außerdem regelmäßig im Rahmen von Vorträgen und Workshops weiter.

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(c) Standortagentur Tirol

Im Juli wird auf der Streif Golf gespielt. Wo im Jänner die Weltelite mit bis zu 140 km/h in den Zielhang rast, wird jetzt am Grün geputtet, dahinter staffeln sich die Kitzbüheler Alpen in ein sattes Grün, wie es nur der Tiroler Sommer hinbekommt. Im Rasmushof, direkt im Zielgelände, ging es an zwei Tagen allerdings nicht um Hundertstel, sondern um Dekaden: um die Frage, wovon Österreich in zwanzig Jahren leben wird.

Beim Business Angel Summit 2026 im Rasmushof Hotel Kitzbühel trafen am 9. und 10. Juli nationale und internationale Investor:innen auf zwölf ausgewählte österreichische Startups. Das von der Standortagentur Tirol und Austria Wirtschaftsservice (aws) organisierte Event ist die größte Veranstaltung dieser Art in Westösterreich und brachte heuer bereits zum zwölften Mal Kapital, Know-how und Gründungsgeist zusammen.

(V.l): Bernhard Sagmeister (aws), Alexander Pekarsky und Elisabeth Brunner (Thyra Imaging), Doris Müller und Bernhard Müller (Startup M-Chem) und Lisa Spöck (Standortagentur Tirol) beim 12. Business Angel Summit in Kitzbühel | (c)  Standortagentur Tirol

Der inhaltliche Bogen des Programms: Mit schönen Bergen allein wird sich der Wohlstand dieses Landes künftig nicht halten lassen, es braucht Innovation. Und dafür braucht es jene Spezies, die sich einmal im Jahr in Kitzbühel trifft: Business Angels, die dort investieren, wo Banken abwinken und Fonds noch nicht hinschauen, nämlich in der frühesten, riskantesten Phase eines Startups.

Boris Nemsic über den Wirtschaftsstandort

Den Auftakt machte die Standortfrage. Ob Europa den Anschluss verloren habe, ob wir, wie es ein Moderator zitierte, schlicht „fucked“ seien? Ex-Telekom-Austria-Chef Boris Nemsic, der Europas Mobilfunkindustrie einst an der Weltspitze erlebte, antwortete: „Wir sind frei, wir sind reich, wir sind eigentlich sehr erfolgreich.“ Die entscheidende Frage laute: „Was machen wir daraus?“ Als Hauptproblem benannte er die Regulierung und das Tempo: Die EU stocke ihre Technologie-Budgets erst ab 2028 auf, während relevante KI-Modelle im Abstand weniger Monate erscheinen. Sein Fazit: „No, we are not fucked yet, weil das ist das Vorspiel.“

Ex-Telekom-Austria-Chef Boris Nemsic | (c) Standortagentur Tirol

„Beware the AI Wash“: Platz warnt vor der Blase

Tricentis-Co-Founder Wolfgang Platz widmete seine Keynote dem „KI-Tsunami aus Investorensicht“, von Deep Blue über AlphaFold bis zur Gegenwart. Seine Botschaft: Bei Startups, die sich als AI-Companies verkaufen, sei rund ein Drittel „nur Marketing, nur Schmäh“, nur sieben Prozent hätten ein echtes KI-Produkt. Auch auf Unternehmensseite sei die Bilanz ernüchternd. Laut einer MIT-Untersuchung holen nur fünf Prozent der Firmen, die massiv in KI investieren, tatsächlich etwas heraus. Sein Appell an die Angels: „Beware the AI Wash.“

Tricentis-Co-Founder Wolfgang Platz | (c) Standortagentur Tirol

Platz beschrieb zudem einen aus seiner Sicht überhitzten Markt, in dem sich das KI-Ökosystem gegenseitig finanziere und Bewertungen von den Umsätzen entkoppelt seien, samt persönlicher Konsequenz: Für 2027, wenn große Tech-Börsengänge ihre Sperrfristen verlieren, rechnet er mit Abverkaufswellen.

Zwölf Startups am Business Angel Summit

Die zwölf ausgewählten Startups deckten eine Bandbreite von GreenTech bis MedTech ab. Darunter Serwas: Das Startup entwickelte ein System, das Serverleistung bereitstellt und die dadurch entstandene Abwärme zum Heizen von Gebäuden nutzt. Eine Pilotanlage ist seit Frühjahr 2026 im Amraser Schwimmbad in Innsbruck installiert und soll durch die Wärmerückgewinnung sieben Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

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Außerdem mit dabei ist in diesem Jahr das österreichische Spin-off Thyra Imaging, das mit Unterstützung einer aws Preseed-Förderung und der MedUni Wien eine Methode zur frühen Detektion von Neuroinflammation über das Auge entwickelt hat. „Die Netzhaut ist ein direktes Fenster ins Gehirn – das ist die Grundlage unserer Technologie. Wir können Zellen und Mikrostrukturen sichtbar machen, die mit herkömmlicher Bildgebung unsichtbar bleiben. Unser Ziel ist es, neurologische Erkrankungen wie Alzheimer früher zu erkennen – nicht-invasiv und in wenigen Sekunden“, erklärt Mitgründerin Elisabeth Brunner.


Disclaimer: brutkasten war beim Business Angel Summit 2026 in Kitzbühel vor Ort. Die Übernachtungskosten wurden zum Teil von der Austria Wirtschaftsservice (aws) getragen.

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