22.01.2018

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

Gastbeitrag. Natalie Enzinger legt mit ihrer Enzinger Steuerberatung einen Fokus auf die Besteuerung im Krypto-Bereich. Für den Brutkasten erläutert sie die Frage: Wann sind im Krypto-Trading Steuern abzuführen?
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Das Jahr 2017 war aufgrund des starken Kursanstieges das Erfolgsjahr schlechthin für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Anzahl der Neuregistrierungen bei Kryptobörsen wie Kraken, Poloniex & Co boomten, sodass sogar die eine oder andere Börse die Neueröffnung von Trading-Accounts vorübergehend aussetzen musste. Viele sind mit dem Trading von Kryptowährungen reich geworden. Ja, es gibt sie wirklich, jene Personen die durch das Trading von Bitcoins und Altcoins im Jahr 2017 ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Aber welche Regeln gelten eigentlich bei Krypto-Trading und Steuern?

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++

Ein Jahr als Grenze – HODLer nicht betroffen

Werden Bitcoins oder andere Coins länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind allfällige Kursgewinne nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei. Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die jeweilige Kryptowährung mehr als ein Jahr (von Tag zu Tag gerechnet) gehalten wird. Der „HODLer“ – wie es in der Kryptosprache so schön heißt – ist daher aus steuerlicher Sicht fein draußen, solange er die jeweilige Kryptowährungen nicht in andere Coins getauscht hat oder die Kryptowährung als Tauschmittel gegen Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

Krypto-Trading und Steuern: Die Sache mit dem Tauschgrundsatz

Der Tausch ist im Steuerrecht ganz allgemein eine entgeltliches Geschäft, dh. werden Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Kryptowährungen, getauscht, so liegt eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes und eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes vor. Hat das hingegebene Wirtschaftsgut seit seiner Anschaffung eine Wertsteigerung erfahren, ist diese Wertsteigerung nach derzeitiger Rechtslage mit dem Einkommensteuertarif (Achtung: nicht mit 27,5 Prozent!) im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu besteuern, sofern die Anschaffung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Veräußerungserlös – Anschaffungskosten = zu versteuernder Betrag

Auch das BMF hat in der BMF-Info vom 25.07.2017 klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist führt daher zur Realisierung von Kursgewinnen beziehungsweise Kursverlusten, welche in Euro umzurechnen sind. Im Zeitpunkt der Veräußerung (bzw. des Tausches gegen andere Kryptowährungen oder Waren bzw. Dienstleistungen) muss für die hingegebene Kryptowährung ein Veräußerungserlös in Euro berechnet werden. Als Kurs für die Umrechnung in Euro wird man idR Kurse der verwendeten Kryptobörsen heranziehen können. Von diesem Veräußerungserlös können die Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden.

Wer lückenlos dokumentiert ist im Vorteil

Werden Bestände einer Kryptowährung in mehreren „Tranchen“ hintereinander angeschafft, so stellt sich die Frage, welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden dürfen. Laut BMF-Info ist im Falle eines Verkaufs bzw. Tausches einer in einem „virtual wallet“ gehaltenen Kryptowährung entscheidend, welche dieser „Tranchen“ verkauft wird. Dabei kann laut BMF der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten Bestände einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (sogenannte First-In-First-Out-Methode). Das bedeutet: Wer seine Käufe lückenlos dokumentiert, hat im Hinblick auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr, mehr taktischen Spielraum beim Thema Krypto-Trading und Steuern.

Wann müssen Gewinne in die Steuererklärung?

Im Falle von steuerpflichtigen Kursgewinnen und bei Überschreiten der Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr sind die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, sofern die jährlichen Gesamteinkünfte insgesamt (also auch aus anderen Verdienstquellen) 11.000 Euro überschreiten. Verluste aus der Veräußerung (bzw. Tausch) eines Kryptowährungsbestandes können mit Gewinnen aus der Veräußerung (bzw. Tausch) von anderen Kryptowährungsbeständen im selben Kalenderjahr saldiert werden. Ergibt sich insgesamt ein Verlust kann dieser weder mit anderen Einkünften (zB aus einem Dienstverhältnis) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen werden, noch in die Folgejahre mitgenommen werden. (Anm.: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat ohne Steuerberater bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine längere Frist.)

Nachweis- & Dokumentationspflicht: Wenn man nicht dokumentiert, wird geschätzt

Als Nachweis für die Behaltedauer bzw. zur Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ist es notwendig, alle Transaktionen (Trades, Deposits und Withdrawals) der Kryptobörsen bzw. auch alle Transaktionen der persönlichen Adressen, auf denen Kryptowährungsbestände verwaltet werden, evident zu halten. Bei den meisten Exchanges ist es möglich, alle Transaktionen in eine csv-Datei auszugeben. Ein Export dieser Transaktionen sollte jedenfalls regelmäßig durchgeführt werden, um die gesamte „Transaktionshistorie“ belegen zu können. Nur dadurch ist sichergestellt, dass die Transaktionsdaten verfügbar sind, selbst wenn die Kryptobörse ihren Betrieb einstellt. Um die Validität der exportierten Trades zu belegen, empfiehlt es sich, zusätzlich Screenshots der Börsentransaktionen zu machen. Fehlende Nachweise bzw. die Nichterfüllung der Dokumentationspflicht können die Finanzbehörde zu einer Schätzung der Einkünfte berechtigen. Aufgrund der Komplexität und der hohen Dokumentationserfordernisse, empfiehlt sich beim Thema Krypto-Trading und Steuern eine professionelle Unterstützung, beispielsweise durch spezialisierte Steuerberater, in Anspruch zu nehmen.

+++ Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems +++


Natalie Enzinger hat sich mit ihrer Kanzlei Enzinger Steuerberatung (www.enzinger-stb.at, www.crypto-tax.at) auf die Beratung von steuerlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen spezialisiert. Als Steuerexperten im Bereich Kryptowährungen & FinTech berät Enzinger Steuerberatung Unternehmen und Privatpersonen. Natalie Enzinger gibt ihr steuerliches Wissen über Kryptowährungen außerdem regelmäßig im Rahmen von Vorträgen und Workshops weiter.

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Marie Pierer, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore, und Nino Groß, Head of Brand & Communications bei Instahelp | © Niki Pommer
Marie Pierer, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore, und Nino Groß, Head of Brand & Communications bei Instahelp | © Niki Pommer

Bunt, warm, lebendig und offen: So beschreibt Instahelp seinen neuen Auftritt. Die 2015 gegründete Plattform für Online-Therapie und psychologische Beratung hat gemeinsam mit Studio Furore Logo, Typografie, Farbwelt, Fotografie und Illustration neu entwickelt. Entstanden ist laut Aussendung alles in Graz.

Der Auftritt soll laut Aussendung ein Gegenentwurf zur häufig cleanen und zurückhaltenden Ästhetik des Gesundheitsbereichs sein. Das in der Aussendung als „schnell“ beschriebene Logo rückt ein Kernattribut der Plattform ins Zentrum: den garantierten Erstkontakt mit Psycholog:innen binnen 24 Stunden.

Nino Groß, seit Jänner Head of Brand & Communications bei Instahelp, formulierte laut Aussendung den Markenauftrag, das Thema in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.

Über sein Netzwerk kam er laut Aussendung mit Marie Pierer in Kontakt, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore. brutkasten hat bei beiden nachgefragt, was Gründer:innen und Marketingverantwortliche aus dem Projekt lernen können.

1. Die Marke laufend hinterfragen

„Man sollte wohl nie damit aufhören, seine Marke kritisch zu betrachten. Auch, wenn man etwas Ikonisches geschaffen hat“, sagt Groß. Spätestens wenn Markenelemente nicht mehr praktikabel oder im Kontext des Zeitgeists nicht mehr zielführend seien, sei es an der Zeit, etwas zu verändern.

Bei Instahelp sei die Ausgangssituation ideal gewesen: ein starkes Fundament und zehnjähriges Bestehen. „Die Grundidee war von Beginn weg, auf dem Bestehenden aufzubauen und es in die Zukunft zu tragen“, so Groß. Die Marke solle Strahlkraft über den Health-Bereich hinaus bekommen.

„Sei mutig.“: Der neue Auftritt von Instahelp soll laut Aussendung nicht klinisch oder distanziert wirken, sondern nahbar und selbstbewusst | © Studio Furore / Instahelp

2. Mit den W-Fragen beginnen

Als erste Best Practice nennt Groß die strategische Annäherung mit den wichtigsten W-Fragen: „Wozu machen wir das, wo wollen wir damit hin, welche Ziele soll die Marke erreichen, die sie bislang noch nicht erreicht hat?“

Pierer beschreibt den Ausgangspunkt ihrer Arbeit so: „Am Anfang steht für uns immer die Frage: Was wollen wir eigentlich vermitteln, wen wollen wir erreichen und was sollen Menschen fühlen, wenn sie mit der Marke in Berührung kommen?“

Darauf aufbauend entwickle Studio Furore ein Konzept mit einer klaren Herleitung. Daraus entstehe Schritt für Schritt die Brand Identity, von Logo, Farben, Typografie und Bildwelt bis hin zu Layoutsystem, Gestaltungselementen und Tonalität. Ziel sei ein Aha-Moment, „bei dem man versteht, warum etwas genau so gestaltet ist“.

3. Innen- und Außenperspektive zusammenbringen

Groß steuerte das Projekt in Abstimmung mit der Geschäftsführung und entwickelte das markenstrategische Konzept. Eingebunden waren außerdem die internen Design-Verantwortlichen, die den bisherigen Markenauftritt verantwortet hatten, sowie der CTO.

Diesen Mix zählt Groß zu den Best Practices des Projekts. Es gehe darum, jene, die den Markenkern gebaut haben, mit jenen zusammenzubringen, die ihn weiterentwickeln werden. „Diesen Wissenstransfer braucht es.“ Ebenso wichtig sei, offen und ohne Tabus zu diskutieren, was bleiben darf und was gehen muss. „Greift man die gesamte Identität an, ist das ein schmaler Grat.“

Dass die Entscheidungen im Unternehmen schnell fielen, hat Groß nach eigenen Angaben beeindruckt. Die Marke habe in ihrer Erscheinungsform seit zehn Jahren bestanden. „Von daher ist das keine kleine Intervention, wenn man an die gesamte Identität geht.“

4. Bei der Agentursuche das eigene Netzwerk nutzen

„Wir haben mehrere Angebote eingeholt, das sollte man immer“, sagt Groß. Ausschlaggebend sei im Endeffekt der persönliche Kontakt gewesen. Er kenne die Köpfe hinter Studio Furore schon lange und habe von ihnen nie etwas gesehen, das ästhetisch und handwerklich nicht auf sehr hohem Niveau gewesen sei.

Bei einem Mittagessen mit Pierer und Fotograf Kurt Bauer, der für die Bildwelt verantwortlich zeichnete, sei ihm nach ein paar Sätzen klar gewesen: „Die spüren die Marke.“

Startups und kleineren Unternehmen rät Groß, nach Möglichkeit persönliche Kontakte anzuzapfen, also Personen mit Erfahrung und guten Drähten in die Kreativwirtschaft. „Das spart einerseits Zeit und schützt vor Leerläufen. Andererseits ist es enorm wichtig für die qualitative Einschätzung.“

Der neue Markenauftritt von Instahelp: Die Bildwelt stammt von Fotograf Kurt Bauer | © Studio Furore / Instahelp

5. Konventionen brechen, wenn sie dem Ziel im Weg stehen

Die neue Marke tritt bunt und warm statt klinisch auf. „Ich sehe das eigentlich weniger als Mut, sondern vielmehr als Notwendigkeit“, sagt Pierer dazu. Psychische Themen seien gesellschaftlich schon stark mit Schwere und Unsicherheit behaftet. „Wie soll man Hoffnung vermitteln oder ein Gefühl des Aufatmens schaffen, wenn die Gestaltung genau diese Schwere noch verstärkt?“

Verharmlosen dürfe man das Thema dadurch nicht. „Aber ernst zu nehmen bedeutet nicht automatisch, dass etwas klinisch, kühl oder schwer aussehen muss.“ Dabei müsse jedes Element eine klare Bedeutung haben. „Es geht nicht einfach darum, ein schönes Logo oder eine bestimmte Farbe zu wählen. Die Gestaltung muss in sich stimmig sein und eine Geschichte erzählen.“

Für Pierer hat das Projekt auch eine persönliche Seite. In der Aussendung schildert sie, nach der Geburt ihres ersten Kindes selbst schwierige psychische Phasen erlebt zu haben. „Wenn ich damals von einem Angebot wie Instahelp gewusst hätte, wäre mir der Weg zur Unterstützung mit Sicherheit leichter gefallen.“

6. Mit kleinem Budget: wenige Dinge richtig machen

Startups mit kleinem Budget rät Pierer, sich am Anfang klar darüber zu werden, wofür man steht und was man vermitteln möchte. „Man braucht nicht sofort ein riesiges Branding oder unzählige Gestaltungselemente. Man braucht ein gutes Konzept.“

Ein durchdachtes Logo, eine passende Farb- und Typografiewelt und eine konsistente Bildsprache könnten schon viel bewirken. Pierer rät davon ab, Trends oder andere Marken zu kopieren, nur weil sie gerade gut funktionieren. Man solle herausfinden, was einen selbst besonders macht, und das konsequent sichtbar machen.

Außerdem solle das Erscheinungsbild flexibel bleiben und mit dem Unternehmen wachsen können. „Eine gute Markenidentität muss nicht von Anfang an riesig sein. Sie muss vor allem eine klare Idee haben.“

Die neue Markenidentität von Instahelp ist laut Aussendung inzwischen vollständig ausgerollt. Die Plattform arbeitet nach eigenen Angaben mit mehr als 400 Psycholog:innen und hat bis dato rund 450.000 Beratungen durchgeführt.

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