22.01.2018

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

Gastbeitrag. Natalie Enzinger legt mit ihrer Enzinger Steuerberatung einen Fokus auf die Besteuerung im Krypto-Bereich. Für den Brutkasten erläutert sie die Frage: Wann sind im Krypto-Trading Steuern abzuführen?
/artikel/krypto-trading-und-steuern
Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Das Jahr 2017 war aufgrund des starken Kursanstieges das Erfolgsjahr schlechthin für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Anzahl der Neuregistrierungen bei Kryptobörsen wie Kraken, Poloniex & Co boomten, sodass sogar die eine oder andere Börse die Neueröffnung von Trading-Accounts vorübergehend aussetzen musste. Viele sind mit dem Trading von Kryptowährungen reich geworden. Ja, es gibt sie wirklich, jene Personen die durch das Trading von Bitcoins und Altcoins im Jahr 2017 ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Aber welche Regeln gelten eigentlich bei Krypto-Trading und Steuern?

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++

Ein Jahr als Grenze – HODLer nicht betroffen

Werden Bitcoins oder andere Coins länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind allfällige Kursgewinne nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei. Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die jeweilige Kryptowährung mehr als ein Jahr (von Tag zu Tag gerechnet) gehalten wird. Der “HODLer” – wie es in der Kryptosprache so schön heißt – ist daher aus steuerlicher Sicht fein draußen, solange er die jeweilige Kryptowährungen nicht in andere Coins getauscht hat oder die Kryptowährung als Tauschmittel gegen Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

Krypto-Trading und Steuern: Die Sache mit dem Tauschgrundsatz

Der Tausch ist im Steuerrecht ganz allgemein eine entgeltliches Geschäft, dh. werden Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Kryptowährungen, getauscht, so liegt eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes und eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes vor. Hat das hingegebene Wirtschaftsgut seit seiner Anschaffung eine Wertsteigerung erfahren, ist diese Wertsteigerung nach derzeitiger Rechtslage mit dem Einkommensteuertarif (Achtung: nicht mit 27,5 Prozent!) im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu besteuern, sofern die Anschaffung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Veräußerungserlös – Anschaffungskosten = zu versteuernder Betrag

Auch das BMF hat in der BMF-Info vom 25.07.2017 klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist führt daher zur Realisierung von Kursgewinnen beziehungsweise Kursverlusten, welche in Euro umzurechnen sind. Im Zeitpunkt der Veräußerung (bzw. des Tausches gegen andere Kryptowährungen oder Waren bzw. Dienstleistungen) muss für die hingegebene Kryptowährung ein Veräußerungserlös in Euro berechnet werden. Als Kurs für die Umrechnung in Euro wird man idR Kurse der verwendeten Kryptobörsen heranziehen können. Von diesem Veräußerungserlös können die Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden.

Wer lückenlos dokumentiert ist im Vorteil

Werden Bestände einer Kryptowährung in mehreren “Tranchen” hintereinander angeschafft, so stellt sich die Frage, welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden dürfen. Laut BMF-Info ist im Falle eines Verkaufs bzw. Tausches einer in einem “virtual wallet” gehaltenen Kryptowährung entscheidend, welche dieser “Tranchen” verkauft wird. Dabei kann laut BMF der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten Bestände einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (sogenannte First-In-First-Out-Methode). Das bedeutet: Wer seine Käufe lückenlos dokumentiert, hat im Hinblick auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr, mehr taktischen Spielraum beim Thema Krypto-Trading und Steuern.

Wann müssen Gewinne in die Steuererklärung?

Im Falle von steuerpflichtigen Kursgewinnen und bei Überschreiten der Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr sind die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, sofern die jährlichen Gesamteinkünfte insgesamt (also auch aus anderen Verdienstquellen) 11.000 Euro überschreiten. Verluste aus der Veräußerung (bzw. Tausch) eines Kryptowährungsbestandes können mit Gewinnen aus der Veräußerung (bzw. Tausch) von anderen Kryptowährungsbeständen im selben Kalenderjahr saldiert werden. Ergibt sich insgesamt ein Verlust kann dieser weder mit anderen Einkünften (zB aus einem Dienstverhältnis) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen werden, noch in die Folgejahre mitgenommen werden. (Anm.: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat ohne Steuerberater bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine längere Frist.)

Nachweis- & Dokumentationspflicht: Wenn man nicht dokumentiert, wird geschätzt

Als Nachweis für die Behaltedauer bzw. zur Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ist es notwendig, alle Transaktionen (Trades, Deposits und Withdrawals) der Kryptobörsen bzw. auch alle Transaktionen der persönlichen Adressen, auf denen Kryptowährungsbestände verwaltet werden, evident zu halten. Bei den meisten Exchanges ist es möglich, alle Transaktionen in eine csv-Datei auszugeben. Ein Export dieser Transaktionen sollte jedenfalls regelmäßig durchgeführt werden, um die gesamte “Transaktionshistorie” belegen zu können. Nur dadurch ist sichergestellt, dass die Transaktionsdaten verfügbar sind, selbst wenn die Kryptobörse ihren Betrieb einstellt. Um die Validität der exportierten Trades zu belegen, empfiehlt es sich, zusätzlich Screenshots der Börsentransaktionen zu machen. Fehlende Nachweise bzw. die Nichterfüllung der Dokumentationspflicht können die Finanzbehörde zu einer Schätzung der Einkünfte berechtigen. Aufgrund der Komplexität und der hohen Dokumentationserfordernisse, empfiehlt sich beim Thema Krypto-Trading und Steuern eine professionelle Unterstützung, beispielsweise durch spezialisierte Steuerberater, in Anspruch zu nehmen.

+++ Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems +++


Natalie Enzinger hat sich mit ihrer Kanzlei Enzinger Steuerberatung (www.enzinger-stb.at, www.crypto-tax.at) auf die Beratung von steuerlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen spezialisiert. Als Steuerexperten im Bereich Kryptowährungen & FinTech berät Enzinger Steuerberatung Unternehmen und Privatpersonen. Natalie Enzinger gibt ihr steuerliches Wissen über Kryptowährungen außerdem regelmäßig im Rahmen von Vorträgen und Workshops weiter.

Deine ungelesenen Artikel:
15.11.2024

BergWind Energy: OÖ-Startup nutzt Seilbahnen für Windkrafterzeugung

Nach einer erfolgreichen Testphase bringt das oberösterreichische Startup BergWind Energy nun seine Kleinwindanlagen auf den Markt. Ab dem 1. Jänner 2025 sind die neuen Produkte erhältlich.
/artikel/bergwind-energy-ooe-startup-nutzt-seilbahnen-fuer-windkrafterzeugung
15.11.2024

BergWind Energy: OÖ-Startup nutzt Seilbahnen für Windkrafterzeugung

Nach einer erfolgreichen Testphase bringt das oberösterreichische Startup BergWind Energy nun seine Kleinwindanlagen auf den Markt. Ab dem 1. Jänner 2025 sind die neuen Produkte erhältlich.
/artikel/bergwind-energy-ooe-startup-nutzt-seilbahnen-fuer-windkrafterzeugung
CEO Ibrahim Sagerer-Foric (c) BergWind Energy

Ob Wasserkraft, Windkraft oder Solarenergie: Erneuerbare Energien spielen in unserer Zeit eine zunehmend wichtige Rolle. Angesichts der Klimakrise entwickeln Startups vermehrt neue Technologien, die auf eine nachhaltigere Zukunft abzielen.

Auch das oberösterreichische Startup BergWind Energy will mit seinen neuen Produkten zur nachhaltigen Energieversorgung beitragen. Es bietet Kleinwindanlagen an, die an Seilbahnen, Brücken oder anderen Infrastrukturen installiert werden können. Darüber hinaus fungiert eine Werbefläche auf den Anlagen als eine umweltfreundliche Werbemöglichkeit für Unternehmen.

BergWind-Anlagen seien eine “umweltfreundliche und wirtschaftlich attraktive Energiequelle”

Ab dem kommenden Jahr werden die neuen Produkte „BergWind 2000“ und „Powerflag“ verfügbar sein. Die Kleinwindturbine „BergWind 2000“ ist speziell für den Einsatz in Bergregionen, insbesondere in Skigebieten, konzipiert. Sie wird an Seilbahnen oder Brücken installiert, um die Vorteile der Höhenlagen optimal zu nutzen und bestehende Infrastrukturen einzubinden. So soll laut Unternehmen kein zusätzlicher Boden versiegelt werden. Darüber hinaus ist die Anlage mit einer Werbefahne ausgestattet, die Unternehmen als nachhaltige Werbefläche nutzen können.

Laut BergWind Energy kann jede Turbine bei einer Leistung von 2.000 Watt je nach Standort jährlich zwischen 1.500 und 2.500 kWh erzeugen. Auch bei Nacht und bewölktem Wetter bleibt die Energieproduktion laut Produktversprechen konstant. Das soll speziell für Skigebiete und Seilbahnbetreiber eine “umweltfreundliche und wirtschaftlich attraktive Energiequelle” darstellen.

Keine Bodenversiegelung durch Kleinwindturbinen

Die „Powerflag“ ist eine Windfahne, die traditionelle Fahnenmasten ersetzen soll. Die Fahnenfläche dient gleichzeitig als Rotorblatt, das den Wind einfängt und in Energie umwandelt. Zusätzlich bietet sie durch die Platzierung entlang von Straßen eine Werbefläche für Unternehmen. Durch die kompakte Größe und den flexiblen Standfuß kann die Powerflag ebenso auf Dächern oder auf Freiflächen installiert werden. Wie bei der Kleinwindturbine ist für die Installation der Powerflag keine Bodenversiegelung nötig, was CO2-Emissionen und Materialkosten einspart.

Das Besondere an den neuen Produkten liege in der Kombination von Energiegewinnung und Marketing: “Unternehmen können ihre bestehende Infrastruktur optimal nutzen und gleichzeitig nachhaltige Energie erzeugen”, so das Produktversprechen.

Energieerzeugung mit Marketing in einem Produkt

Das GreenTech-Startup wurde von CEO Ibrahim Sagerer-Foric und Co-Founder Nedeljko Milosevic ins Leben gerufen. Seit Jänner 2023 verfolgt das Unternehmen die Vision, Energieerzeugung mit Bergsport und Marketing in einem Produkt zu vereinen.

Zu seinen Kooperationspartnern zählen Unternehmen wie FE Business Parks, Kukla Waagenfabrik und Hypo Bank Immobilien und Leasing Vorarlberg. Darüber hinaus wird das Startup durch Förderprogramme unterstützt, darunter das Greenstart-Programm, bei dem BergWind im letzten Jahr zu den zehn Finalisten gehörte – brutkasten berichtete. Zudem finanziert sich BergWind zum Teil durch Dienstleistungen in Form von Innovationsworkshops, Produktentwicklung und Patenterstellung.

BergWind plant europaweites Wachstum

Mit dem offiziellen Marktstart im kommenden Jahr plant BergWind, europaweit zu wachsen. CEO Sagerer-Foric erklärt im Gespräch mit brutkasten, dass der Fokus des Startups zukünftig auf dem weiteren Ausbau liegen wird. Bereits jetzt zählen ein Skigebiet in Schweden, Salzburg und Kärnten sowie Unternehmen in Bayern und der Schweiz zum Kundenportfolio.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen