22.01.2018

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

Gastbeitrag. Natalie Enzinger legt mit ihrer Enzinger Steuerberatung einen Fokus auf die Besteuerung im Krypto-Bereich. Für den Brutkasten erläutert sie die Frage: Wann sind im Krypto-Trading Steuern abzuführen?
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Das Jahr 2017 war aufgrund des starken Kursanstieges das Erfolgsjahr schlechthin für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Anzahl der Neuregistrierungen bei Kryptobörsen wie Kraken, Poloniex & Co boomten, sodass sogar die eine oder andere Börse die Neueröffnung von Trading-Accounts vorübergehend aussetzen musste. Viele sind mit dem Trading von Kryptowährungen reich geworden. Ja, es gibt sie wirklich, jene Personen die durch das Trading von Bitcoins und Altcoins im Jahr 2017 ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Aber welche Regeln gelten eigentlich bei Krypto-Trading und Steuern?

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++

Ein Jahr als Grenze – HODLer nicht betroffen

Werden Bitcoins oder andere Coins länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind allfällige Kursgewinne nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei. Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die jeweilige Kryptowährung mehr als ein Jahr (von Tag zu Tag gerechnet) gehalten wird. Der “HODLer” – wie es in der Kryptosprache so schön heißt – ist daher aus steuerlicher Sicht fein draußen, solange er die jeweilige Kryptowährungen nicht in andere Coins getauscht hat oder die Kryptowährung als Tauschmittel gegen Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

Krypto-Trading und Steuern: Die Sache mit dem Tauschgrundsatz

Der Tausch ist im Steuerrecht ganz allgemein eine entgeltliches Geschäft, dh. werden Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Kryptowährungen, getauscht, so liegt eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes und eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes vor. Hat das hingegebene Wirtschaftsgut seit seiner Anschaffung eine Wertsteigerung erfahren, ist diese Wertsteigerung nach derzeitiger Rechtslage mit dem Einkommensteuertarif (Achtung: nicht mit 27,5 Prozent!) im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu besteuern, sofern die Anschaffung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Veräußerungserlös – Anschaffungskosten = zu versteuernder Betrag

Auch das BMF hat in der BMF-Info vom 25.07.2017 klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist führt daher zur Realisierung von Kursgewinnen beziehungsweise Kursverlusten, welche in Euro umzurechnen sind. Im Zeitpunkt der Veräußerung (bzw. des Tausches gegen andere Kryptowährungen oder Waren bzw. Dienstleistungen) muss für die hingegebene Kryptowährung ein Veräußerungserlös in Euro berechnet werden. Als Kurs für die Umrechnung in Euro wird man idR Kurse der verwendeten Kryptobörsen heranziehen können. Von diesem Veräußerungserlös können die Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden.

Wer lückenlos dokumentiert ist im Vorteil

Werden Bestände einer Kryptowährung in mehreren “Tranchen” hintereinander angeschafft, so stellt sich die Frage, welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden dürfen. Laut BMF-Info ist im Falle eines Verkaufs bzw. Tausches einer in einem “virtual wallet” gehaltenen Kryptowährung entscheidend, welche dieser “Tranchen” verkauft wird. Dabei kann laut BMF der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten Bestände einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (sogenannte First-In-First-Out-Methode). Das bedeutet: Wer seine Käufe lückenlos dokumentiert, hat im Hinblick auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr, mehr taktischen Spielraum beim Thema Krypto-Trading und Steuern.

Wann müssen Gewinne in die Steuererklärung?

Im Falle von steuerpflichtigen Kursgewinnen und bei Überschreiten der Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr sind die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, sofern die jährlichen Gesamteinkünfte insgesamt (also auch aus anderen Verdienstquellen) 11.000 Euro überschreiten. Verluste aus der Veräußerung (bzw. Tausch) eines Kryptowährungsbestandes können mit Gewinnen aus der Veräußerung (bzw. Tausch) von anderen Kryptowährungsbeständen im selben Kalenderjahr saldiert werden. Ergibt sich insgesamt ein Verlust kann dieser weder mit anderen Einkünften (zB aus einem Dienstverhältnis) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen werden, noch in die Folgejahre mitgenommen werden. (Anm.: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat ohne Steuerberater bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine längere Frist.)

Nachweis- & Dokumentationspflicht: Wenn man nicht dokumentiert, wird geschätzt

Als Nachweis für die Behaltedauer bzw. zur Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ist es notwendig, alle Transaktionen (Trades, Deposits und Withdrawals) der Kryptobörsen bzw. auch alle Transaktionen der persönlichen Adressen, auf denen Kryptowährungsbestände verwaltet werden, evident zu halten. Bei den meisten Exchanges ist es möglich, alle Transaktionen in eine csv-Datei auszugeben. Ein Export dieser Transaktionen sollte jedenfalls regelmäßig durchgeführt werden, um die gesamte “Transaktionshistorie” belegen zu können. Nur dadurch ist sichergestellt, dass die Transaktionsdaten verfügbar sind, selbst wenn die Kryptobörse ihren Betrieb einstellt. Um die Validität der exportierten Trades zu belegen, empfiehlt es sich, zusätzlich Screenshots der Börsentransaktionen zu machen. Fehlende Nachweise bzw. die Nichterfüllung der Dokumentationspflicht können die Finanzbehörde zu einer Schätzung der Einkünfte berechtigen. Aufgrund der Komplexität und der hohen Dokumentationserfordernisse, empfiehlt sich beim Thema Krypto-Trading und Steuern eine professionelle Unterstützung, beispielsweise durch spezialisierte Steuerberater, in Anspruch zu nehmen.

+++ Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems +++


Natalie Enzinger hat sich mit ihrer Kanzlei Enzinger Steuerberatung (www.enzinger-stb.at, www.crypto-tax.at) auf die Beratung von steuerlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen spezialisiert. Als Steuerexperten im Bereich Kryptowährungen & FinTech berät Enzinger Steuerberatung Unternehmen und Privatpersonen. Natalie Enzinger gibt ihr steuerliches Wissen über Kryptowährungen außerdem regelmäßig im Rahmen von Vorträgen und Workshops weiter.

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Die Expo 2025 in Osaka (Japan) bietet zahlreichen österreichischen Unternehmen, Startups, Universitäten und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre Innovationen vorzustellen. Mit dem Konzept „People’s Living Lab“ positioniert sich die Expo als ein “Experimentierfeld und Labor für die Gesellschaft der Zukunft”.

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Innovation Lab Austria: “Austria Composing the Future”

Die Teilnahme an der Expo sei für Österreich als Wirtschaftsstandort von großer Bedeutung. Beim Innovation Lab Austria – im österreichischen Pavillon – werden unter dem Motto „Austria Composing the Future“ heimische Unternehmen präsentiert, die die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Landes repräsentieren sollen. Die Veranstaltung würde die Möglichkeit bieten, das Land als zukunftsorientierten, innovativen Wirtschafts-, Investitions- und Forschungsstandort zu positionieren, so das Bundesministerium.

Der Budgetrahmen für die Teilnahme liegt bei 19,3 Millionen Euro. 75 Prozent der Kosten werden vom BMAW getragen, während die restlichen 25 Prozent durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) finanziert werden.

Auswahl der teilnehmenden Startups

Eine vollständige Auflistung der teilnehmenden Unternehmen ist hier zu finden: Expo Austria. Hier eine Auswahl der in Osaka vertretenen heimischen Startups:

KI & Technologie:

  • Blockpit: Dokumentation und Auswertung von Kryptowährungen für Privatpersonen, Unternehmen und Behörden
  • Oscar Stories: Entwicklung kinderfreundlicher und bias-reduzierter KI-Anwendungen
  • Newsadoo: KI für News-Automatisierung, Daten-Extraktion und Content-Personalisierung
  • parity qc: Architektur zum Bau von Quantencomputern

Life Science & Biowissenschaften:

  • My Bioma: Gesundheitsplattform zur Analyse des Darmmikrobioms mittels Stuhlproben
  • Fermify: KI-gesteuerte Fermentationsplattform zur Herstellung von Kasein (Schlüsselprotein für Käse)

Green Tech:

  • backbone.one: Verknüpfung von dezentralen Energiequellen wie Solaranlagen, Batterien und Elektrofahrzeuge auf einer Plattform
  • Blue Planet Ecosystems: Entwicklung von vertikal integrierten, solarbetriebenen Aquakultursystemen für eine nachhaltige Fischproduktion
  • FreyZein: Textillösungen, die auf bio-intelligenten und bio-inspirierten Prinzipien basieren
  • HydroSolid: Entwicklung von innovativen Wasserstoff-Speichertechnologien
  • Lignovations: Umwandlung der Abfälle aus der Landwirtschaft und der Holzverarbeitung in hochwertige Inhaltsstoffe
  • plasticpreneur: Kunststoff-Recyclinglösungen aus Maschinen, Spritzgusswerkzeugen und Wissenstransfer-Tools
  • Swimsol: Bereitstellung von großen Solarkapazitäten in Regionen, in denen wenig Landmasse vorhanden ist

Nachhaltiges Bauen:

  • greenpass: Grüne Pass für klimasichere Immobilien und Freiräume
  • Spiral Europe: Drohnensysteme für Baustellen und Tunnelinspektionen

Halbleiter & Smart Factory:

  • Holloid: KI-gestützte Analytik für Schlüsselbereiche wie synthetische Biologie, alternative Proteine und grüne Chemie

Mobility & Automotive:

Tourismus:

  • LiveVoice: Cloud-Technologie, die Smartphones und Computer in eine flexible Audiolösung verwandelt

Kreativwirtschaft:

  • Music Traveler: Globale Plattform, die es Künstler:innen und Kreativen ermöglicht, Proberäume, Studios und Veranstaltungsorte zu vermieten oder zu buchen

Gesundheit:

  • NovoArc: Skalierbare Technologien für einzigartige Lipide in biopharmazeutischen Formulierungen
  • smaXtec: Gesundheitsmanagementsystem für den Milchviehbetrieb

Österreich als Innovationsstandort

„Österreich ist ein Land der Ideen und ein Innovationsstandort, der Fortschritt aktiv gestaltet, sowohl in Europa als auch in der Welt. Belege dafür sind Österreichs 6. Platz im EU-Innovations-Ranking (…) und die Forschungsquote von 3,34 Prozent”, eint Wirtschaftsminister Martin Kocher. Das “Innovation Lab” im Österreich-Pavillon auf der EXPO 2025 Osaka biete eine perfekte Bühne.

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Die Expo bietet nicht nur eine Bühne, um Österreich als starken Wirtschaftsstandort zu positionieren, sondern auch großes Potenzial für neue Partnerschaften mit Japan. Mit einem Publikum, das voraussichtlich zu 88 Prozent aus japanischen Besucher:innen besteht, eröffnet die Veranstaltung große Chancen für den internationalen Austausch.

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