26.08.2021

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

Diese Woche hat Finanzminister Gernot Blümel mit Aussagen zu Kryptowährungen aufhorchen lassen. Er will diese stärker regulieren und ähnlich wie Aktien besteuern - was Nachteile für Krypto-Anleger bringen könnte. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt.
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Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel | © BKA / Christopher Dunker

Finanzminister Gernot Blümel will eine stärkere Regulierung von Kryptowährungen – und möchte diese außerdem ähnlich wie Aktien besteuern lassen. Dies sagte der ÖVP-Politiker diese Woche bei einem Treffen der deutschsprachigen Finanzminister in Liechtenstein. Es könne nicht sein, dass Kryptowährungen weniger stark reguliert würden als andere Zahlungsmöglichkeiten, wurde Blümel in österreichischen Medien zitiert. Er wolle kein Totalverbot, aber es bräuchte Maßnahmen, die höhere Sorgfaltspflichten mit sich bringen würden.

Völlig neu ist das nicht, Blümel hatte sich in der Vergangenheit schon gelegentlich ähnlich geäußert. Doch welche Maßnahmen schweben dem Finanzminister konkret vor? Und bezieht er sich dabei auf aktuelle Diskussionen auf der EU-Ebene – etwa auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der Geldwäsche-Richtlinie, mit der unter anderem anonyme Krypto-Wallets verboten werden sollen? Oder könnte es auch auf nationalstaatlicher Ebene Änderungen geben?

„Zahlreiche Maßnahmen“ auf europäischer Ebene in Diskussion

Der brutkasten hat im Ministerium nachgefragt: Auf europäischer Ebene seien derzeit „zahlreiche Maßnahmen in Diskussion“, die nur zum Teil bereits im aktuellen Vorschlag zur Geldwäsche-Richtlinie enthalten seien, teilte ein Sprecher des Ministers mit. Bei dem Vorschlag gehe es vor allem um Einschränkungen bei anonymen Krypto-Wallets sowie bei der Anonymität von Überweisungen im Kryptobereich. Daneben werde aber auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert. Diese könnte Krypto-Börsen in der EU zur Kooperation mit Finanzämtern zwingen, sodass diese kontrollieren können, ob Anleger ihre Krypto-Assets korrekt versteuert haben.

Beides ist bereits bekannt. Der Sprecher des Ministers stellte aber klar, dass „Themen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbereich grundsätzlich am besten gesamteuropäisch zu lösen“ seien, während Steuerfragen dem jeweiligen Mitgliedsstaat obliegen würden.

Finanzministerium will „steuerliche Harmonisierung“ von Aktien und Krypto-Assets

Das wirft die Folgefrage auf, ob das Finanzministerium nun Änderungen bei der Versteuerung von Kursgewinnen aus Krypto-Assets plant. Diese unterliegen aktuell nicht der Kapitalertragssteuer – und müssen, sofern sie länger als ein Jahr gehalten werden, überhaupt nicht versteuert werden. Bei Aktien dagegen werden auf Kursgewinne 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – derzeit unabhängig davon, wie lange man sie hält.

Im Regierungsübereinkommen sei die Wiedereinführung einer Haltefrist für Aktien angedacht und Minister Blümel habe sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, teilte der Sprecher dazu mit. Der brutkasten hat über das Vorhaben im April berichtet. „Aktuell wird darüber innerhalb der Koalition verhandelt, im Idealfall gilt diese Regelung auch für Kryptowährungen. Derzeit bestehen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen für die Besteuerung von Kryptos in Österreich, daher braucht es hier jedenfalls eine steuerliche Harmonisierung“, hieß in der Stellungnahme des Ministeriums weiter.

Harmonisierung könnte Verschlechterung für Krypto-Anleger bringen

Bei einer Haltefrist würden Kursgewinne aus Aktien steuerfrei – sofern man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Dieser lag vor der Abschaffung der Haltefrist in Österreich im Jahr 2012 bei einem Jahr. Im Regierungsprogramm ist nun kein konkreter Zeitraum genannt. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer im April hatte Blümel jedoch angedeutet, dass die vorgesehene Haltedauer wahrscheinlich deutlich mehr als ein Jahr betragen würde – weil die Haltefrist „nicht Spekulation, sondern Vorsorge“ begünstigen solle.

Würde die neue Regelung beispielsweise drei Jahre betragen und neben Aktien eben auch Kryptowährungen umfassen, wäre dies eine steuerliche Verschlechterung für langfristig orientierte Krypto-Anleger: Denn jetzt sind Kursgewinne aus Kryptowährungen ja bereits nach einem Jahr steuerfrei. Für den hypothetischen Fall, dass eine Harmonisierung kommt, sich aber die Koalition nicht auf eine Haltefrist einigen kann, wäre es ohnehin eine Verschlechterung für Krypto-Anleger: Denn dann würde die Kapitalertragssteuer unabhängig von der Haltedauer fällig.

Hat man Coins weniger als ein Jahr gehalten, fallen die erzielten Gewinne aktuell unter die Einkommenssteuer. Je nach Einkommenssteuertarif könnte sich in diesen Fällen ein Vorteil ergeben, wenn stattdessen 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer bezahlt werden müsste.

Ministerium erwartet keine negativen Auswirkungen auf Krypto-Branche

Generell sind Regulierungen und Steuern für die Krypto-Branche ein heikles Thema – dies zeigte sich zuletzt wieder in den USA. Dort sind, wie berichtet, in einem geplanten massiven Infrastrukturpaket neue steuerliche Meldepflichten für Krypto-Broker vorgesehen. Weil aber die Broker-Defintion in dem Entwurf schwammig formuliert war, warnen Branchenvertreter vor negativen Auswirkungen auf den gesamten Krypto-Bereich.

Ähnliches muss man in Österreich laut dem Ministerium aber nicht befürchten: „Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen immer wieder mit Vertretern der Branche aus“, teilte das Ministerium gegenüber dem brutkasten mit. Bei den EU-weiten Richtlinien entstehe österreichischen Unternehmen gegenüber dem europäischen Wettbewerb kein spezifischer Nachteil.

Was die Frage der Besteuerung betrifft, gehe man davon aus, dass auch die Betreiber der Plattformen ein Interesse an steuerlicher Fairness hätten, heißt in der Stellungnahme des Ministeriums weiter. Diese geplanten Regelungen würden im Wesentlichen den Veräußerungsgewinn des einzelnen Anlegers betreffen. Daneben verweist man noch auf ein Beispiel aus einer anderen Branche: „Wir haben auch bei der Offenlegung der Umsatzdaten großer Hosting-Plattformen wie Airbnb gesehen, dass die Betreiber in der Regel sehr konstruktiv mit den Finanzbehörden zusammenarbeiten“.

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Everleaf
© Everleaf - Christophe Vermeersch, Gründer Everleaf.

Vor etwas mehr als einem Jahr konnte Everleaf eine Finanzierungsrunde in sechsstelliger Höhe holen – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man ebenfalls ein Investment im gleichen Umfang.

Everleaf: Umsatz fast verzehnfacht

Frisches Gemüse in der eigenen Wohnung ernten, ohne Garten und ohne grünen Daumen: Mit diesem Versprechen ist Everleaf mit der ersten Version seines vertikalen Indoor-Gartens auf den Markt gegangen. Beim Mai-Investment 2025 lautete das Ziel, den Umsatz im laufenden Jahr zu verzehnfachen. Dieses Ziel hat das Startup nach eigenen Angaben beinahe erreicht.

Die neuen Investoren beteiligen sich als Business Angels und bringen, neben dem Kapital, Netzwerk und operative Erfahrung mit, heißt es. Einer von ihnen habe im Silicon Valley selbst ein Unternehmen aufgebaut und erfolgreich verkauft. Namen der neuen Gesellschafter werden jedoch nicht genannt.

„Geld allein löst in unserer Phase wenig. Was uns wirklich weiterbringt, sind Leute, die den Weg vom Startup zum großen Unternehmen schon einmal gegangen sind und wissen, wo es dabei knirscht“, kommentiert Gründer Christophe Vermeersch die Finanzierungsrunde.

Kapital fließt in Ware

Ein Großteil der neuen Mittel soll nicht ins Marketing, sondern in die Ware selbst fließen. Für Everleaf sei genau das die zentrale Herausforderung im Consumer-Hardware-Geschäft: Produktion und Einkauf müssen Monate vorfinanziert werden, lange bevor ein einziger Garten verkauft ist. Je stärker das Unternehmen wächst, desto größer werde der Kapitalbedarf, der in Lager und Vorproduktion gebunden ist.

Klassische Einkaufsfinanzierungen von Banken würden in dieser Größenordnung noch nicht greifen. Genau hier setzt die neue Runde an: Sie soll das Working Capital stärken und damit die Basis für das geplante Wachstum schaffen. Everleaf hält sich außerdem die Option offen, künftig ein weiteres Double Equity zu beantragen, um diesen Bereich dauerhaft abzusichern, wie man mitteilt.

„Bei Hardware entscheidet nicht nur, wie gut du verkaufst, sondern ob du die Ware überhaupt durchgehend vorfinanzieren kannst, ohne dabei ‚Out of Stock‘ zu sein. Diese Hürde wird mit jedem Wachstumsschritt größer“, erklärt Vermeersch.

Everleaf mit In-House-Konzept

Everleaf entwickelt seine Produkte seit einem Jahr vollständig in-house und bringt dabei zunehmend neues Zubehör für den Everleaf-Garden auf den Markt. Mithilfe von 3D-Druck werden Ideen zunächst getestet, bevor bei erfolgreicher Nachfrage in skalierbare Produktion investiert wird. Das Unternehmen setzt dabei weiterhin auf ein kleines Team und KI-gestützte Prozesse. Mit dem neuen Kapital will Everleaf ab dem kommenden Jahr auch erstmals über den deutschsprachigen Raum hinausgehen.

„Uns war immer wichtig, erst zu zeigen, dass unser Produkt und unser Ansatz in DACH funktioniert, bevor wir in neue Märkte gehen“, sagt Vermeersch. „Inzwischen haben wir ein System gefunden, das funktioniert. Genau das wollen wir jetzt auf weitere Länder übertragen.“ Die Entscheidung, um welche Länder es sich dabei handelt, ist noch nicht final getroffen worden, doch stehen die nordischen ganz oben auf der Liste, wie der Gründer brutkasten mitteilt: „Das werden wir aber testen müssen“, sagt er. „Und dann wählen, wo wir das größte Potenzial sehen.“

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