28.02.2022

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

Die Versteuerung von Kryptowährungen wird sich in Österreich ändern. Nachdem bereits seit Ende letzten Jahres ein Gesetzesentwurf diskutiert wurde, tritt das Gesetz nun zum 1. März 2022 in Kraft. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengefasst.
/artikel/krypto-steuer-faq
Cryptocurrencies
Foto: Adobe Stock
  • Mit dem Verkauf von Krypto-Assets erzielte Kursgewinne fallen unter die Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent – unabhängig von der Haltedauer 
  • Der besondere Steuersatz gilt für alle Verkäufe ab dem 1. März 2022
  • Trades, die ausschließlich zwischen Kryptowährungen stattfinden sind nicht steuerwirksam
  • Inländische Finanzdienstleister müssen ab 2024 die Kapitalertragssteuer für ihre Kund:innen direkt an das Finanzamt abführen
  • Staking-Einkünfte müssen nicht versteuert werden, erst wenn die dabei erhaltenen Anteile an Krypto-Assets in Fiatgeld getauscht werden, oder für die Bezahlung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden

Was sind die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes und was soll sich für Anleger:innen ändern?

Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden mit dem Verkauf von Krypto-Assets erzielte Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer unter die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent fallen. Doch das Gesetz enthält noch weitere Punkte: So werden etwa Trades, die ausschließlich zwischen Kryptowährungen – ohne Umweg über Fiat-Währungen – stattfinden, in Zukunft nicht steuerwirksam. Verkauft man beispielsweise Bitcoin für Ether, fällt dadurch keine Steuer an. Darüber hinaus sieht das Gesetz unter anderem auch vor, dass inländische Finanzdienstleister die Kapitalertragssteuer ab 2024 direkt für ihre Kundinnen und Kunden an das Finanzamt abführen sollen.

Zudem erklärt Johannes Edlbacher, Steuerexperte und Partner bei PwC Österreich, dass zukünftig Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen mit Kryptowährungsgewinnen, aber auch mit Einkünften aus Wertpapieren, wie Zinsen und Dividenden sowie mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren verrechnet werden könnten. “Umgekehrt können Verluste aus Wertpapierverkäufen mit Einkünften aus Kryptowährungen gegengerechnet werden”, meint Edlbacher.

Kursgewinne aus dem Verkauf mit Krypto-Assets waren bisher steuerfrei, sofern man diese über ein Jahr lang gehalten hatte. Bei einer kürzeren Haltedauer wurde Einkommenssteuer fällig. Deren Höhe hängt von der jeweiligen Tarifstufe ab, die sich wiederum nach dem Jahreseinkommen der jeweiligen Person richtet – also nicht nur den Einkünften aus Krypto-Assets, sondern beispielsweise auch Arbeitseinkommen.

Was heißt das in der Praxis? Wenn ich Bitcoin im Wert von 1.000 Euro kaufe und später für 2.000 Euro wieder verkaufe, wie viel Steuer bezahle ich nach der neuen Regelung?

In dem Fall wäre ein Gewinn von 1.000 Euro erzielt worden, für den gemäß der Neuregelung 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig würden. Konkret müsste man also 275 Euro Steuern zahlen und es blieben 725 Euro an reinem Gewinn für die Anlegerin oder den Anleger.

Gilt das Gesetz erst für Krypto-Assets, die ich nach dem 1. März 2022 kaufe?

Nein, denn das Gesetz wird rückwirkend auf alle Käufe nach dem 28. Februar 2021 angewendet.

Das heißt, die Steuer fällt auch für Krypto-Assets an, die ich bereits besitze, sofern ich sie nach dem 28. Februar 2021 gekauft habe?

Eigentlich gilt das Gesetz erst ab dem 1. März 2022. Da aber bisher ein Jahr vergehen musste, damit eine Veräußerung steuerfrei ist, ist eine steuerfreie Veräußerung bereits für ab dem 28. Februar 2021 gekaufte Assets nicht mehr möglich. Denn hier kann kein ganzes Jahr Haltedauer vergehen bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Die einjährige Spekulationsfrist konnte für diese Assets bis zum Stichtag 1. März 2022 nicht ablaufen. Deshalb gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man verkauft diese nach dem 28. Februar 2021 gekauften Assets vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Einkommensteuersatz oder danach zum Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 28.02.2022 gibt es des Weiteren auch eine Optionsmöglichkeit. Für steuerpflichtige Verkäufe, die in diesem Zeitraum stattfinden, kann in die neue Rechtslage optiert werden (und somit eine Besteuerung zum Einkommensteuertarif vermieden werden).

Was ist mit Krypto-Assets, die ich vor dem 28. Februar 2021 gekauft habe – beispielsweise mit 2017 gekauften Bitcoin?

Diese zählen als Altbestand bzw. Altvermögen, die neue Regelung ist für sie also nicht anzuwenden. Wer beispielsweise 2016 Bitcoin oder Ether gekauft hat, muss seine Gewinne beim Verkauf nicht versteuern – unabhängig davon, ob vor oder nach dem 1. März 2022 verkauft wird: „Die Veräußerung von Krypto-Assets, für welche die 1-jährige Spekulationsfrist zum 1. März 2022 bereits abgelaufen ist oder sein wird, können somit auch zukünftig steuerfrei veräußert werden“, schreiben Christoph Rommer und Christian Oberkleiner von der Steuerberatung TPA in ihrer Einschätzung. Ein „Notverkauf“ sei also nicht nötig.

Allerdings gibt eines zu beachten: „Werden diese Krypto-Assets dann steuerfrei gegen andere Krypto-Assets getauscht, fallen die neu erhaltenen Krypto-Assets in das neue Besteuerungsregime“. Mit anderen Worten: Diese neu erhaltenen Krypto-Assets werden bei einem Verkauf in Euro – oder eine andere Fiatwährung – steuerpflichtig.

Aber grundsätzlich ist es künftig steuerfrei, Kryptowährungen in andere Kryptowährungen zu tauschen?

Ja, das neue Gesetz sieht dies explizit so vor. Steuer auf Gewinne fällt erst wieder an, wenn man zurück in Fiatgeld, also etwa in Euro, wechselt, oder die Kryptowährung als Bezahlung für Dienstleistungen oder Produkte verwendet. Expert:innen bewerten dies als einen der großen Pluspunkte der Reform.

Wie sieht es mit Staking-Einkünften aus?

Staking-Einkünfte sollen steuerfrei bleiben, solange man die dabei erhaltenen Einheiten an Krypto-Assets nicht in Fiatgeld umtauscht. Werden sie dann aber verkauft, müssen bei der Berechnung des Gewinns die Anschaffungskosten mit 0 angesetzt werden. Der Betrag, um den man die Staking-Rewards verkauft, wird also vollständig mit 27,5 Prozent versteuert. Das Finanzministerium selbst hat dazu folgendes Beispiel veröffentlicht

Beispiel: A erzielt durch „Staking“ Kryptowährungsanteile, die am 1.4.2022 zufließen (Wert zum Zuflusszeitpunkt: 100). Es verkauft diese Kryptowährung am 5.7.2024 um 500. Die Steuerpflicht entsteht erst im Verkaufszeitpunkt. Der Veräußerungsgewinn beträgt durch den Ansatz der Anschaffungskosten in Höhe von Null 500, wodurch es zu einer Steuerpflicht in Höhe von 137,5 (27,5% von 500) kommt.

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger hat mit Blick auf den veröffentlichten Gesetzesentwurf bereits im November gegenüber dem brutkasten darauf hingewiesen, dass Mining anders als Staking behandelt wird. Bei Mining würden die Mining-Rewards bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards besteuert werden.

Wie wird Lending und „Pool-Staking“ konkret besteuert?

p>Auch bei Einkünften aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) komme es zu einer Steuerpflicht (mit einem Steuersatz von 27,5 Prozent) unabhängig davon, ob die Einkünfte in Kryptowährung oder in Fiatgeld ausbezahlt werden. Diese 27,5 Prozent beziehen sich sowohl auf Lending als auch auf „Pool-Staking“. Beim Lending sind die 27,5 Prozent beim Zufluss zu versteuern, beim „Pool-Staking“ gilt die Staking-Regelung. Das heißt, beim Verkauf der Staking-Rewards werden sie vollständig mit 27,5 Prozent versteuert. PwC Österreich fügt dem hinzu, dass die Entgelte nur bei einem Privatdarlehen dem progressiven Steuersatz von bis zu 55 Prozent unterliegen würden.

Was ist mit anderen Anlageformen aus dem Bereich Decentralized Finance (DeFi) – beispielsweise mit Liquidity Mining oder Yield Farming?

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt hierzu: „Unter die Einkünfte aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) können auch Vorgänge fallen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Kryptowährungen für Liquiditätspools („Liquidity Providing oder Mining“) bzw. Erträge aus Yield-Farming. Solche Einkünfte sind mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent beim Zufluss am Wallet (nicht erst beim Tausch in eine Fiatwährung) zu besteuern.“

Was sieht die neue Rechtslage zu Mining vor und was zu Krypto-Derivaten?

Einkünfte aus Mining im Privatvermögen werden entsprechend des neuen Gesetzes als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert. Dementsprechend greift hier der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. PwC Österreich fügt dem hinzu: “Nur dann, wenn die Miningtätigkeit nach Art und Umfang über die reine Vermögensverwaltung hinausgeht, liegen gewerbliche Einkünfte vor, die dem progressiven Steuersatz bis zu 55 Prozent unterliegen.“ Außerdem würden auch jene Einkünfte aus Krypto-Derivaten, wie beispielsweise aus Token auf Aktien, dem “besonderen Steuersatz” unterliegen, wenn der Nutzer sie von einem inländischen Dienstleister bezieht. Die inländische Kryptobörse kann freiwillig ab dem 01.01.2023 und ist verpflichtet ab dem 01.01.2024 unter bestimmten Voraussetzungen auf Einkünfte aus solchen Krypto-Assets die KESt einzubehalten.

Das Gesetz sieht auch eine automatische Abfuhrpflicht der Kapitalertragssteuer für inländische Finanzdienstleister vor. Was bedeutet das für mich als Anleger:in?

Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass inländische Finanzdienstleister, wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity, die Kapitalertragssteuer (KESt) für ihre Kund:innen automatisch ans Finanzamt abführen müssen – wie es derzeit beispielsweise bei inländischen Brokern etwa für Aktien oder ETFs der Fall ist. Künftig soll dies auch für Krypto-Assets gelten.

Allerdings noch nicht mit 1. März 2022 – hier ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen. Die Verpflichtung soll nämlich erst für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen. Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer auf freiwilliger Basis einbehalten. Steuerexperte Edlbacher hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass Dienstleister bereits 2022 diese Kann-Bestimmung nutzen werden – schließlich sei die Implementierung eines KESt-Abrechnungssystems komplex und benötige viel Vorlaufzeit.

Sowohl Bitpanda als auch Coinfinity haben sich im November gegenüber dem brutkasten kritisch zu dieser Abfuhrpflicht geäußert, auch einige Expert:innen kritisierten den Punkt. Eines der Probleme dabei: Die Finanzdienstleister können nur wissen, zu welchen Einstandskurs ein Asset gekauft wurde, dass tatsächlich auf ihrer eigenen Plattform erworben wurde. Hat aber jemand beispielsweise auf Binance gekauft und verkauft auf Bitpanda, muss die Person die Einstandskosten selbst angeben – was mit bürokratischem und organisatorischem Mehraufwand verbunden ist, der aber eben nur österreichische Anbieter betreffen würde.

itemprop=“name“>Das Gesetz sieht auch eine automatische Abfuhrpflicht der Kapitalertragssteuer für inländische Finanzdienstleister vor. Was bedeutet das für mich als Anleger:in?

Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass inländische Finanzdienstleister, wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity, die Kapitalertragssteuer (KESt) für ihre Kund:innen automatisch ans Finanzamt abführen müssen – wie es derzeit beispielsweise bei inländischen Brokern etwa für Aktien oder ETFs der Fall ist. Künftig soll dies auch für Krypto-Assets gelten.

Allerdings noch nicht mit 1. März 2022 – hier ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen. Die Verpflichtung soll nämlich erst für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen. Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer auf freiwilliger Basis einbehalten. Steuerexperte Edlbacher hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass Dienstleister bereits 2022 diese Kann-Bestimmung nutzen werden – schließlich sei die Implementierung eines KESt-Abrechnungssystems komplex und benötige viel Vorlaufzeit.

Sowohl Bitpanda als auch Coinfinity haben sich im November gegenüber dem brutkasten kritisch zu dieser Abfuhrpflicht geäußert, auch einige Expert:innen kritisierten den Punkt. Eines der Probleme dabei: Die Finanzdienstleister können nur wissen, zu welchen Einstandskurs ein Asset gekauft wurde, dass tatsächlich auf ihrer eigenen Plattform erworben wurde. Hat aber jemand beispielsweise auf Binance gekauft und verkauft auf Bitpanda, muss die Person die Einstandskosten selbst angeben – was mit bürokratischem und organisatorischem Mehraufwand verbunden ist, der aber eben nur österreichische Anbieter betreffen würde.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist ein journalistischer Artikel und stellt keine Steuerberatung dar. Er kann keine Beratung durch eine/n professionelle/n Steuerberater ersetzen. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, der brutkasten übernimmt jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit.

Deine ungelesenen Artikel:
28.07.2026

KI in Afrika: Eigene Spielregeln statt Nachzügler-Markt

Datenströme, Trainingsarbeit und digitale Aufmerksamkeit flossen jahrelang selbstverständlich zu den großen Tech- und KI-Zentren in den USA und China. Europa diskutiert derweil Regulierung und Eigenständigkeit – und übersieht dabei einen Raum, in dem KI längst eigene Dynamiken entfaltet: Afrika. Abseits der bekannten Achsen entsteht dort kein reiner Nachzüglermarkt, sondern ein vielschichtiges KI-Ökosystem, das mit lokalen Lösungen, politischen Strategien und wachsender Infrastruktur – trotz bleibender Hürden – zunehmend eigene Spielregeln definiert.
/artikel/ki-in-afrika-eigene-spielregeln-statt-nachzuegler-markt
28.07.2026

KI in Afrika: Eigene Spielregeln statt Nachzügler-Markt

Datenströme, Trainingsarbeit und digitale Aufmerksamkeit flossen jahrelang selbstverständlich zu den großen Tech- und KI-Zentren in den USA und China. Europa diskutiert derweil Regulierung und Eigenständigkeit – und übersieht dabei einen Raum, in dem KI längst eigene Dynamiken entfaltet: Afrika. Abseits der bekannten Achsen entsteht dort kein reiner Nachzüglermarkt, sondern ein vielschichtiges KI-Ökosystem, das mit lokalen Lösungen, politischen Strategien und wachsender Infrastruktur – trotz bleibender Hürden – zunehmend eigene Spielregeln definiert.
/artikel/ki-in-afrika-eigene-spielregeln-statt-nachzuegler-markt
Bild KI-generiert

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Der Fokus im österreichischen KI-Diskurs ist meist auf die AI-Mächte in Übersee und im Osten beschränkt. Dabei wäre ein Blick zum Nachbarkontinent im Süden bemerkenswert und würde Möglichkeiten für die heimische Innovationsszene bieten.

Afrika ist gesamtkontinental schwer zu fassen, dennoch lässt sich festhalten: Die KI-Entwicklung befindet sich hier in einer Phase vergleichbar mit dem unerwarteten Boom der Telekommunikation und des mobilen Bezahlens in den frühen 2000er-Jahren.

Das ist auch die Analogie von Kwame Odame-Darkwah, Consultant des Distributed AI Research Institute (DAIR) und Fellow des International Strategy Forum (ISF), einer von Eric und Wendy Schmidt gegründeten globalen Fellowship an der Schnittstelle von Technologie, Geopolitik und Demokratie: „Ein bekanntes Beispiel aus der frühen Mobilfunkära zeigt, wie schwierig es ist, die Verbreitung neuer digitaler Infrastrukturen linear vorherzusagen. Anfang der 80er-Jahre wurde das Potenzial von Mobiltelefonie deutlich unterschätzt. Afrika wurde später zu einem der stärksten Gegenbeispiele zu solchen Annahmen; nicht, weil der Kontinent einfach bestehende Modelle kopierte, sondern weil mobile Netze, Mobile Money, digitale Durchdringung und finanzielle Inklusion eigene Leapfrogging-Dynamiken entwickelten. Beim Roll-out von KI sehen wir heute eine ähnliche Möglichkeit. Der Ausgangspunkt ist infrastrukturell herausfordernd, aber das Wachstum kann sehr schnell kommen, wenn die Technologie reale lokale Probleme löst“, sagt Odame-Darkwah.

Kwame Odame-Darkwah | Foto bereitgestellt

Afrika umfasst 55 Länder mit diversen Entwicklungsständen. Faktoren wie der Zugang zu Elektrizität beeinflussen Industrialisierung und Automatisierungsmöglichkeiten weiterhin. „Andererseits merkt man im Austausch mit Regierungsvertretern und Akteuren aus dem Privatsektor eine große Begeisterung. Diese wollen von bloßem Enthusiasmus zu konkretem Handeln übergehen“, so Odame-Darkwah.

OpenAI und Anthropic in Afrika

Auf staatlicher Ebene entstehen Partnerschaften mit lokalen wie internationalen Unternehmen. OpenAI etwa hat eine starke Präsenz bei afrikanischen Regierungen und bietet Zugangsstufen wie „Lower-Cost-Access“ für Studierende in Schwellenländern. Anthropic arbeitet mit der Regierung von Ruanda zusammen, um KI-Systeme in das Bildungssystem zu integrieren.

„Eine übergreifende kontinentale KI-Strategie wird von der Afrikanischen Union vorangetrieben, die mit der ‚Agenda 2063‘ verknüpft ist“, erklärt Odame-Darkwah. Diese Strategie zielt auf Wohlstand, Einheit und nachhaltiges Wachstum bis 2063. „Auch im Privatsektor entstehen zunehmend sogenannte Talent-Hubs.“

Afrika zwischen individuellem Handeln und Kontinental-Agenda

Während Europa auf eine einheitliche Herangehensweise setzt, kristallisiert sich in Afrika eine Mischform heraus: eine kontinentale Strategie als Rahmen, ergänzt durch nationale Ansätze. „Ein weiteres Beispiel ist der südafrikanische Entwurf einer nationalen KI-Policy, der auf mehr als drei Jahren gesellschaftlicher Konsultation basiert“, erklärt Odame-Darkwah. „Er steht im Einklang mit der Strategie der Afrikanischen Union, ist aber zugleich auf die spezifischen Bedürfnisse Südafrikas zugeschnitten. Auch Ghana hat inzwischen seine nationale KI-Strategie vorgestellt.“

Zentrales Thema ist die Datensouveränität. Afrikanische Datensätze sind in globalen KI-Modellen unterrepräsentiert; gleichzeitig wollen Regierungen Ausbeutung verhindern. „Afrikanische Regierungen machen nun Souveränitätsansprüche geltend, indem sie Gesetze erlassen, die sicherstellen, dass einheimische Datensätze nicht ausgebeutet werden. Sie verlangen beispielsweise, dass Daten von lokalen Bankkunden auch in Rechenzentren innerhalb des Landes verbleiben“, so Odame-Darkwah.

Wunsch nach Unabhängigkeit

Initiativen wie die „Africa’s AI Factory“ des Telekom-Milliardärs Strive Masiyiwa zielen auf lokale Rechenzentren und GPU-Infrastruktur. Auch Startups mischen mit: Terra aus Nigeria baut eine KI-gestützte nationale Verteidigungsinfrastruktur auf und konnte prominente Backer aus dem Silicon Valley gewinnen.

Die im Juli 2024 verabschiedete „Continental Artificial Intelligence Strategy“ der Afrikanischen Union sowie ergänzende Initiativen positionieren KI gezielt als Treiber sozioökonomischen Fortschritts: durch massive Investitionen, lokale Expertise, digitale Infrastruktur und afrikanische Datensätze – um technologische Abhängigkeiten zu vermeiden und ethisch fundierte Governance-Strukturen zu etablieren.

60-Milliarden-AI-Fonds

Verstärkt wird dies durch die „Africa Declaration on Artificial Intelligence“ und einen geplanten Africa AI Fund von rund 60 Milliarden US-Dollar, die explizit das Leitprinzip „KI mit Afrika, durch Afrika und für Afrika“ verfolgen, wie Carnegie Europe im September 2025 beschrieb. Laut dem „Daily Africa AI Intelligence Report“ von April 2026 ergänzt das Africa AI Policy Lab diesen Ansatz, indem es eine „Dekolonisierung der KI“ vorantreibt und kontextspezifische, auf afrikanischen Werten wie Ubuntu basierende Regulierungsmodelle entwickelt.

Codeswitching

Doch wo liegen die größten Hebel im Alltag? Unter anderem in der Sprache: Viele Menschen wachsen zweisprachig auf und wechseln fließend zwischen Amtssprache (Englisch, Französisch) und lokaler Sprache – eine Art „Codeswitching“.

Odame-Darkwah dazu: „Der gemeinsame Nenner ist der Zugang zu KI-Modellen in lokaler Sprache, die den Kontext nicht nur auf Englisch oder Französisch, sondern in den indigenen Sprachen des Kontinents verstehen. Wenn man KI-Agenten hat, die darauf trainiert sind, Menschen etwa über WhatsApp in einer lokalen Sprache zu antworten, kann man seine Dienstleistungen massiv ausbauen.“

Emerging Markets im Fokus

Deepali Nangia, Speedinvest-Partner Emerging Markets Fintech und „EIF Empowering Equity“-Mentor, wuchs in Indien auf und kennt die Dynamik von Schwellenmärkten. Sie baut den Bereich Emerging Markets bei Speedinvest auf, mit Fokus auf Afrika.

Deepali Nangia | Foto bereitgestellt

Die afrikanischen Portfoliounternehmen setzen laut ihr verstärkt KI ein – für Kreditwürdigkeitsprüfungen, Forderungsmanagement, Automatisierung. „Zum Beispiel nutzt unser Portfoliounternehmen Leta, eine Logistiksoftware-Firma in Kenia, KI zur Optimierung von Fahrzeugauslastung und Fahrereinsatz und trainiert seine Modelle anschließend anhand von Dispatcher-Feedback weiter“, erklärt Nangia. „Außerdem wird KI eingesetzt, um Bestellungen für Lieferungen, die per E-Mail oder in anderen Formaten eingehen, in Echtzeit zu erfassen, wodurch die manuelle Eingabe reduziert wird.“

Zu wenig grundlegende KI-Technologie

Agnes Aistleitner Kisuule indes ging 2019 nach Uganda. Sie bemerkte Fintech-Aktivität, aber zu wenig Early-Stage-Kapital. Mit Selma Ribica gründete sie 2022 First Circle Capital. Unterstützt wurde sie u. a. von Michael Ströck (Calm/Storm Ventures), PSPDFKit-Gründer Peter Steinberger, Hermann Futter und Oskar Obereder.

„Wenn man heute auf afrikanische Märkte blickt, zeigen sich spannende Entwicklungen vor allem in Ländern wie Südafrika, Ägypten und Marokko sowie punktuell in Subsahara-Afrika“, sagt sie. „Allerdings gibt es insgesamt noch zu wenig Aktivitäten und vor allem deutlich weniger Kapital als in Europa. Was derzeit aufgebaut wird, ist häufig weniger fundamental; viele Startups arbeiten eher mit sogenannten ‚LLM Wrappers‘ – also Anwendungen auf bestehenden Modellen – statt an grundlegender KI-Technologie.“

Regulierung sei oft schwach oder schwer umzusetzen. „Ein wichtiger Grund ist, dass es oft an technischem Wissen und Kapazitäten fehlt. KI spielt in politischen Diskussionen noch keine große Rolle und Regeln werden deshalb häufig nicht durchgesetzt. Oft wird KI einfach laufen gelassen.“ Es gebe Ausnahmen, etwa Kenia, wo ein Datenerfassungsprojekt zum Schutz von Identitäten gestoppt wurde. „Aus afrikanischer Sicht wirkt Europa teilweise überreguliert, während KI in Afrika eher als Chance gesehen wird, besonders wegen der jungen Bevölkerung.“

Kleiner Markt, globales Mindset

Aistleitner Kisuule weiter: „Vor allem im Fintech-Bereich gibt es Investitionen; andere Bereiche sind weniger entwickelt. KI-Tools wie Claude können lokalen Startups helfen, weil die Kosten sinken und der Einstieg leichter wird. Auch Chinas Einfluss wächst, obwohl chinesische KI wegen Sprachproblemen noch weniger genutzt wird. Die Konkurrenz zwischen China und den USA ist aber deutlich spürbar.“

Agnes Aistleitner Kisuule | (c) First Circle Capital

Nangia ergänzt: „In der Regel muss Regulierung mit der Innovation Schritt halten, denn Unternehmer warten auf niemanden. Eine leichte Regulierung ist kurzfristig hilfreich, um schnell zu entwickeln und zu iterieren.“ Langfristig brauche es Compliance, Leitplanken und Datenschutz – auch für Folgefinanzierungen. „Einige afrikanische Märkte arbeiten deshalb derzeit an KI-Gesetzen und -Rahmenwerken, darunter Kenia, Ruanda, Ägypten, Nigeria und andere.“

Es bestehe digitale Abhängigkeit; lokale Infrastruktur und stabile Energieversorgung seien nötig. „Rechenzentrum-Infrastrukturen sind kapitalintensiv und müssen finanziert werden. Hinzu kommt die Koordination über verschiedene Rechtsräume hinweg sowie die Sicherstellung hochwertiger, strukturierter Daten für das Training von Modellen. Veränderungen kommen – aber angesichts des Umfangs und der erforderlichen Investitionen wird es Zeit brauchen, diese digitale Abhängigkeit zu reduzieren“, so Nangia.

Folgen für Österreich

Mit all diesen unterschiedlichen Entwicklungen im afrikanischen KI-Sektor im Hinterkopf stellt sich die Frage, was das für die österreichische Innovationsszene bedeutet und welche Chancen sich für die heimische Startup-Welt erschließen lassen.

Odame-Darkwah sieht klare Ansatzpunkte: „Es gibt das Gesundheitswesen, die Bildung, die Landwirtschaft – das sind die Kerndienstleistungen, auf die jeder Bürger angewiesen ist. Die Bereitstellung dieser Dienste über mobile Netzwerke ist eine großartige Möglichkeit für Zusammenarbeit. Generell gibt es in fast allen afrikanischen Branchen die Chance, Werte zu schaffen. Man trifft auf Regierungen, die so viel wie möglich digitalisieren wollen, und auf eine digital sehr versierte Bevölkerung.“

Der Bericht „Global VCs Entering African AI Markets“ von „aireports.africa“ (Juni 2025) zeigt einen deutlichen Aufschwung: Obwohl diese Summe nur ein Prozent der globalen KI-Investitionen 2022/23 war, flossen rund 641 Millionen US-Dollar in über 100 Deals. Sequoia Capital, Andreessen Horowitz, Microsoft, Google und IBM steigen verstärkt ein. Im Zentrum: Fintech, Agtech, Healthtech. Dabei bleiben jedoch strukturelle Hürden bestehen, etwa der Frühphasen-Fokus, fehlende Cloud-Infrastruktur, und eine unklare Regulierung; zudem gehen nur rund zwei Prozent des Kapitals an von Frauen geführte Startups.

Afrika unter prüfenden Blicken

Nangia verweist an dieser Stelle auf Unternehmen wie Moove, LemFi oder Taptap Send, die weit über Afrika hinaus skalieren. „Manche unserer europäischen Portfolio-Unternehmen prüfen Afrika als potenziellen Wachstumsmarkt. Wir erwarten, dass sich dieser Trend verstärkt, da Schwellenmärkte nicht länger ignoriert werden können. Es gibt noch andere Wege der Zusammenarbeit mit Europa jenseits von Kapital: Wir bringen jahrelanges Skalierungs-Know-how und Erfahrung ein und unterstützen Gründer sowie Fonds.“ Mit dem Micro GP Summit in Wien bringt Speedinvest etwa Erst- und Zweitfondsmanager weltweit zusammen.

Afrika blickt auf große Märkte, aber …

Für Aistleitner Kisuule hingegen können kleinere europäische Märkte wie Österreich in Afrika perspektivisch tatsächlich eine wichtige Rolle spielen; aktuell sei diese aber noch begrenzt, warnt sie. Hohe Markteintrittskosten, begrenzte Rechenkapazitäten in vielen afrikanischen Märkten sowie die noch frühe Entwicklungsphase zahlreicher Ökosysteme stellen heute zentrale Herausforderungen dar.

„In den nächsten zehn Jahren könnte sich dies allerdings ändern“, sagt sie. Südafrika sei weit entwickelt, besonders in Healthtech. Fintech bleibe der spannendste Sektor. Chancen für österreichische Startups sieht sie bei Prozessautomatisierung, Analytics und Enabler-Technologien.

„Die Regulierung wird sich kurzfristig nicht grundlegend verändern, während die Dynamik auf der Innovationsseite hoch ist“, fasst Aistleitner Kisuule zusammen. „Insgesamt ist es aber noch ‚too soon to say‘, wie sich das Kräfteverhältnis langfristig entwickeln wird. Zugespitzt gesagt spricht aktuell vieles dafür, stärker auf die Innovationsgeschwindigkeit afrikanischer Märkte zu setzen als auf europäische Regulierungskompetenz.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten