09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit “anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften”, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: “Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen”

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. “Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen”.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine “spannende und auch gute Entwicklung”, sagte Blümel weiter. “Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere”, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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(c) Prewave

Nach einer Series-A-Finanzierung in Höhe von elf Millionen Euro 2022 erweiterte das Wiener Scaleup diese im letzten Jahr um weitere 18 Millionen Euro. Nun folgt die Series-B-Finanzierungsrunde für das 2017 von Lisa Smith und Harald Nitschinger gegründete Startup. Das Unternehmen, das eine Lösung für das Management von Lieferkettenrisiken entwickelt, konnte nun laut eigenen Angaben ein 63 Millionen Euro schweres Investment an Land ziehen.

Prewave möchte KI-Technologie ausbauen

Die Runde wurde von der Investmentgesellschaft Hedosophia angeführt und umfasste Beteiligungen der bestehenden Investoren Creandum, Ventech, Kompas, Speedinvest und Working Capital Fund.

Die neue Finanzierung soll laut Aussendung dazu verwendet werden, die “nächste Phase des globalen Wachstums von Prewave” voranzutreiben. Zudem soll die weitere Produktforschung und -entwicklung auf Basis der firmeneigenen KI-Technologie forciert werden.

“Wir verzeichnen eine starke Nachfrage von führenden europäischen Marken, die erkannt haben, dass Prewave ihnen helfen kann, ihren Ruf zu schützen, ihre Leistung zu verbessern und ihre Rentabilität zu steigern. Mit dieser Finanzierung können wir unsere globale Expansion beschleunigen, wobei der US-Markt für uns oberste Priorität hat”, so Harald Nitschinger, Mitgründer und Managing Director von Prewave.

Plattform erkennt 140 Risikoarten

Die Plattform von Prewave für Nachhaltigkeit, Risiko und Compliance identifiziert aktuell 140 Risikoarten auf globaler Ebene. Dazu gehören Probleme, die die Widerstandsfähigkeit beeinträchtigen und Störungen verursachen, wie Naturkatastrophen, Cyber-Risiken, Unfälle Nachhaltigkeits- und ESG-Risiken sowie die Einhaltung einer wachsenden Zahl nationaler und internationaler Vorschriften – angefangen von der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) bis hin zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die 2025 in Kraft treten soll.

Analyse von Daten in 400 Sprachen

Insgesamt stecken laut dem Wiener Scaleup rund zehn Jahren Forschung, Entwicklung und Datentraining in der firmeneigenen KI-Technologie. Dabei greift Prewave auf fragmentierte Datensätze zu. Dazu zählen Nachrichten und Social-Media-Inhalte in mehr als 400 Sprachen, Unternehmenszertifizierungen und Geschäftsberichte, Datenfeeds von Regierungen und NGOs sowie Sanktionslisten und Listen politisch exponierter Personen (PEPs).

Prewave generiert dann in Echtzeit prädiktive und reaktive Warnmeldungen sowie Handlungsempfehlungen für die Lieferketten von Kund:innen, risikobehafteten Lieferanten und Sub-Tier-Netzwerken. Durch die Integration aller Anwendungsfälle von Lieferkettenrisiken und eines effektiven End-to-End-Risikomanagements über den gesamten Lebenszyklus (einschließlich Identifizierung, Tier-N-Mapping, Priorisierung, Schadensbegrenzung, Berichterstattung und Kontrolle) reduziert Prewave den Arbeitsaufwand für Unternehmen um den Faktor 40 im Vergleich zu manuellen, fragebogenbasierten Compliance-Ansätzen. 

Prewave hat laut eigenen Angaben 2023 eine Verdreifachung des Umsatzes erreicht. Mehr als 200 Unternehmen, darunter Ferrari und Dr. Oetker, nutzen mittlerweile die Lösung des Wiener Scaleups, um die Compliance zu gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten zu verbessern. 


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