09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
/artikel/krypto-steuer-details
Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit “anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften”, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: “Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen”

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. “Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen”.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine “spannende und auch gute Entwicklung”, sagte Blümel weiter. “Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere”, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

Deine ungelesenen Artikel:
17.01.2025

Kinder und selbstständig: Fluch oder Segen?

Mutter oder Unternehmerin? Oft scheint es, als müsse man sich zwischen diesen beiden Rollen entscheiden. Ist es überhaupt finanziell und zeitlich machbar, als Selbstständige eine Familie zu gründen?
/artikel/kinder-und-selbststaendig-fluch-oder-segen
17.01.2025

Kinder und selbstständig: Fluch oder Segen?

Mutter oder Unternehmerin? Oft scheint es, als müsse man sich zwischen diesen beiden Rollen entscheiden. Ist es überhaupt finanziell und zeitlich machbar, als Selbstständige eine Familie zu gründen?
/artikel/kinder-und-selbststaendig-fluch-oder-segen
Es ist oft schwierig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. © Unsplash

Die österreichische Wirtschaft wird zunehmend weiblicher: Laut der WKO wurden 2023 so viele Einzelunternehmen von Frauen gegründet wie nie zuvor. Fast jedes zweite neue Unternehmen wird von einer Frau gegründet. Gleichzeitig zeigen Daten, dass Frauen im Angestelltenverhältnis 2,5-mal häufiger ein Kind bekommen als Selbstständige. Woran könnte das liegen?

Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht

Möchte eine selbstständige Frau ein Kind bekommen, gibt es im Vorfeld einige bürokratische Schritte bei der SVS zu erledigen. Das Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht, was bedeutet, dass es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot gibt. Dennoch sollen bestimmte Unterstützungsleistungen es ermöglichen, jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten zu müssen.

Selbstständige Frauen können sich beispielsweise entscheiden, ihr Gewerbe während dieser Zeit ruhend zu melden oder eine externe Betriebshilfe als Vertretung einzustellen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf das Wochengeld.

Konsequenzen bei Ausfall

Für ein wachsendes Unternehmen sind alle drei Optionen wohl nicht ideal. Viele Unternehmer:innen wissen, dass ein Gewerbe für 16 Wochen vom Markt zu nehmen, erhebliche Konsequenzen hat. Die Alternative, eine Betriebshilfe als Vertretung einzustellen, garantiert aufgrund fehlender Expertise nicht, dass das Unternehmen reibungslos weiterläuft. „Wir sehen natürlich in der Realität, dass das nur in bestimmten Branchen sinnvoll möglich ist und bei weitem nicht für alle Selbständigen“, sagt Michael Fuchs, Direktor der SVS.

Am Mittwochmorgen fand in der Wirtschaftskammer Wien eine Veranstaltung zum Thema Selbstständigkeit und Kinderwunsch statt. Unter den Anwesenden waren auch einige Startup-Gründer:innen, darunter Stephan Haymerle, CEO von Schrankerl, der selbst Vater von drei Kindern ist. Sein erstes Kind war gerade sechs Monate alt, als er 2020 sein Unternehmen gründete. Für ihn stehen EPU vor besonderen Herausforderungen: „Die selbständigen Einzelunternehmer, gerade als Frau, müssen, wenn sie wirklich ausfallen und auch einen Einkommensverlust haben, das irgendwie kompensieren“.

Neues Modell für Kinderbetreuung notwendig

Auch die Kinderbetreuung stellt für Selbstständige oft eine große Herausforderung dar. Dabei sind nicht nur gutes Zeitmanagement, sondern auch viel Flexibilität gefragt. Für Stephan Haymerle ist es dringend erforderlich, „ein Modell zu schaffen, wo Selbständige oder Unternehmerinnen nach zwei, drei, vier Monaten wieder Teilzeit arbeiten können und auch ausreichend Kinderbetreuung bekommen”. Öffentliche Betreuungseinrichtungen würden nämlich keine Kinder unter einem Jahr aufnehmen.

Alice Pitzinger-Ryba, Gründerin von kinderbetreuung.at, vermittelt mit ihrem Verein verschiedene Betreuungsformen – von Au-pair-Mädchen bis hin zu Leih-Omas. Besonders bei Kindern unter einem Jahr sei es wichtig, eine Betreuung anzubieten, „die nicht außerhäuslich ist, sondern sich in einer familiären Atmosphäre abspielt“, erklärt sie.

Kinderwunsch und Selbstständigkeit: “Es muss vereinbar sein”

Trotz der Herausforderungen möchten die Gründer:innen Mut machen: Kinder zu bekommen und gleichzeitig selbstständig zu sein, bietet auch viele Vorteile. Barbara Havel, CEO von Havel Healthcare, sagt dazu: „Es ist sicher nicht einfach, aber ich denke, es ist eine der besten Möglichkeiten, selbstständig zu sein und Kinder zu bekommen, weil man sich seine Zeit selbst einteilen kann.“ So sei es beispielsweise möglich, tagsüber einen Schultermin wahrzunehmen oder spontan zu Hause beim kranken Kind zu bleiben.

Alice Pitzinger-Ryba fügt hinzu: „Keine Frau, die sich ein Kind wünscht, sollte diesen Kinderwunsch jemals für ihren Job zurückstellen oder aufgeben müssen. Es muss vereinbar sein. Dazu ist aber auch notwendig, dass wir Kinder nicht als eine wahnsinnige Einschränkung sehen. Kinder sind integrativer Bestandteil unseres Lebens, unsere Gesellschaft“.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details