12.09.2024
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Krypto-Startup Iknaio holt sich Ex-Google-Manager als Marketing-Chef

Das Wiener Startup Iknaio will Kriminalität im Krypto-Sektor besser nachverfolgen. Ein neuer Marketing- und Sales-Chef soll nun die Expansion vorantreiben.
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Maik Jordt Iknaio
Maik Jordt ist Chief Revenue Officer von Iknaio Cryptoasset Analytics. (c) Iknaio

Wer an Kryptowährungen denkt, hat oft kriminelle Machenschaften im Kopf. Diesem Vorurteil muss sich die Branche regelmäßig stellen. Das Wiener Startup Iknaio Cryptoasset Analytics will dem entgegenwirken und bietet umfassende Tools zur Verfolgung verdächtiger Krypto-Transaktionen an. Bisher gab es vor allem Services für die Finanzindustrie, Sicherheitsfirmen, Rechts- und Steuerberatung, sowie Behörden. Mittlerweile ist man auch verstärkt im privaten Sektor im Bereich der Zahlungsindustrie und Sicherheitsdienstleister tätig.

Maik Jordt will Expansion vorantreiben

Nun konnte das Startup mit Maik Jordt einen ehemaligen Google- und Chainalysis-Manager als neuen Chief Revenue Officer (CRO) an Bord holen. Der Deutsche habe „umfassende Erfahrung in Vertrieb, Marketing und als Experte im Umfeld der Regulierung von Kryptowährungen“, wie Iknaio in einer Aussendung schreibt. Jordt soll die internationale Expansion und die Stärkung der globalen Marktposition des Unternehmens vorantreiben.

Jordt schreibt in einem LinkedIn-Beitrag, dass er die Skalierung des Unternehmens vorantreiben möchte. Und: „Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Vertriebs- und Marketingwelt bin ich bereit, die vor uns liegenden Herausforderungen anzugehen und unseren Kunden dabei zu helfen, sich in komplexen regulatorischen Umgebungen zurechtzufinden, die Krypto-Forensik zu optimieren und sich gleichzeitig für eine sichere und glänzende Zukunft der Kryptowährung einzusetzen.“

Auch Iknaio-CEO Karl Zettl freut sich auf die Zusammenarbeit: „Wir sind stolz darauf, Maik Jordt für Iknaio gewonnen zu haben. Mit seiner umfangreichen Expertise sind wir bestens aufgestellt, um unser Wachstum sowohl in Europa als auch weltweit zu beschleunigen. Maik wird uns dabei helfen, unsere Plattform zu erweitern und unsere Kundenbasis, die sowohl staatliche Behörden als auch Unternehmen der Privatwirtschaft umfasst, zu diversifizieren.“

Kriminelle Krypto-Aktivitäten verfolgen

Aktuelle Herausforderungen in der Kryptobranche würden neue Lösungen verlangen, sagt Maik Jordt: „Mit den aktuellen Entwicklungen rund um die MiCA-Verordnung und den zunehmenden Anforderungen im Bereich Anti-Geldwäsche ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, meine Expertise im Bereich der Krypto-Regulierung und -Forensik bei Iknaio einzubringen.“ Als Team wolle er innovative Lösungen entwickeln, um eine sichere digitale Transformation zu garantieren.

Europa habe durch eigene regulatorische Rahmenbedingungen für Kryptowährungen eine Vorreiterrolle. Dadurch habe auch Iknaio einen Vorteil gegenüber internationalen Mitbewerbern. Konkret bietet das Startup Blockchain-Analyse- und Krypto-Forensiklösungen an. Diese automatisieren Compliance- und Forensikprozesse helfen Kund:innen so bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller Aktivitäten im Bereich der Kryptowährungen.

Als Spin-Off gegründet

Das Startup wurde 2021 als Spin-off des Complexity Science Hub gegründet und erhielt vergangenen Sommer eine 700.000 Euro schwere Förderung aus dem aws-Programm „Seedfinancing – Deep Tech“ – brutkasten berichtete. Dahinter stehen zwei Forscher, die die eingesetzte Forensik-Methode entwickelt haben: Ross King und Bernhard Haslhofer. Die Methode beruht auf einer systematischen Analyse von Zahlungsströmen direkt auf der Blockchain.

Die beiden haben das Startup gemeinsam mit Karl Zettl, Matthias Rella und Rainer Stütz gegründet. Bisher war die Methode als Open-Source-Lösung verfügbar. Bei Iknaio wird sie in Form kommerzieller Services angeboten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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