15.02.2018

Bitcoin & Co. regulieren? Wie das Unmögliche möglich gemacht werden soll

Regeln, Verbote, Steuern: Die Lage rund um Bitcoin wird leider immer unübersichtlicher. Könnte es schon heuer globale Regeln geben - oder geht es weiter wie bisher, wo jedes Land seinen eigenen Weg geht?
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Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio
Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio

Eigentlich ist es ja bizarr. Bitcoin ist vor nicht mal zehn Jahren angetreten, um die Welt des Geldes für immer zu verändern. Als dezentrale, nicht manipulierbare Währung, deren Geldpolitik für alle Zeiten durch einen Algorithmus geregelt wird. Als Alternative für staatliche Papiergelder, die von einer Zentralbank verwaltet und nach Belieben gesteuert werden können. Aber jetzt, da Bitcoin seinen großen Auftritt auf der Weltbühne hat, geht es vor allem um eines: Wie werden die Regierungen reagieren? Welche Krypto-Regulierung wird es geben? Und wird sie umgesetzt?

+++ Archiv: Regeln, Verbote, Warnungen: Ist die wilde Zeit von Bitcoin bald vorbei? +++

Lagarde: „wahrscheinlich einiges an dunklen Aktivitäten“

Erst vor wenigen Tagen sagte Christine Lagarde, immerhin die Chefin des Internationalen Währungsfonds, auf die Frage nach Krypto-Regulierung: „Das ist unausweichlich. Hier gibt es eindeutig ein Gebiet, in dem wir internationale Regulierung und anständige Aufsicht brauchen.“ Im Bereich der Kryptowährungen sei „wahrscheinlich einiges an dunklen Aktivitäten“ zu verzeichnen. Ihre Bemerkungen fielen am „World Government Summit“ in Dubai.

Bitcoin als Thema beim G20-Gipfel

Wenige Tage zuvor, in vergleichbar kühlerem Klima, sagte die britische Premierministerin Theresa May im Schweizerischen Davos, dass ihre Regierung das Thema Kryptowährungen „sehr ernst“ nehme, weil „sie von Kriminellen verwendet werden“. Ironischer Weise gelten sowohl Dubai als auch die Schweiz als eher kryptofreundlich. Die Message der Mächtigen ist dennoch klar: „Wir kommen“. Deutschland, Frankreich und die USA haben bereits gefordert, das Thema Bitcoin beim G20-Gipfel in Argentinien im März auf die Agenda zu setzen. Dann wird die junge Kryptowährung erstmals im höchsten Gremium überhaupt besprochen. Dass es tatsächlich zu einer globalen Krypto-Regulierung kommen wird, ist allerdings höchst unwahrscheinlich. Zu unterschiedlich sind die Zugänge der einzelnen Staaten.

CFTC und RZB zuletzt überraschend bitcoinfreundlich

In den vergangenen Tagen befanden sich die Kurse im Aufwind, nachdem die Aufsichtsbehörden in den USA und Europa sich überraschend bitcoinfreundlich gezeigt haben. So hat der Chef der CFTC gesagt, dass man eine „ausgeglichene Position“ zu Kryptowährungen anstrebe. In Europa hat die EZB durchblicken lassen, dass man sich für die Regulierung von Kryptowährungen nicht zuständig fühle.

Noch kein konkreter Plan zur Krypto-Regulierung

Leider bleiben derartige Ankündigungen – egal ob im positiven oder negativen Sinne – bisher immer sehr allgemein. Das liegt freilich daran, dass die Politiker noch keinen konkreten Plan zur Krypto-Regulierung haben. Oft fehlt schon das Verständnis für die Technologie. Und dann ist da noch die Kleinigkeit zu beachten, dass es fast unmöglich ist, einen „Distributed Ledger“ wie eine Blockchain einfach abzuschalten oder anderweitig „unter Kontrolle“ zu bringen. Deshalb beschränken sich die Behörden bisher auf die Kontrolle zentralisierter Knotenpunkte: etwa Börsen. In Europa wurden Kryptobörsen und Wallet-Betreiber in der fünften Geldwäscherichtlinie erstmals berücksichtigt. Diese wird derzeit von den Staaten in nationales Recht umgesetzt.

+++ Die Deutsche Bank zertrümmert die dümmsten Bitcoin-Mythen +++

Unterschiedliche Zugänge in China und Japan

Es gibt also Versatzstücke und punktuelle Erfahrungen aus verschiedenen Ländern. Aber die sind zum Teil sehr widersprüchlich. So gelten die Chinesen als ähnlich bitcoinbegeistert wie die Japaner. Aber während die Insel voll auf Blockchain setzt und Bitcoin sogar zu einem legalen Zahlungsmittel erklärt hat, geht Peking immer härter gegen Miner und Nutzer vor. In Japan hat nach dem Hack gegen Coincheck eine Debatte eingesetzt: Ist die Regulierung doch zu lax? Hat man bei den Regeln gehudelt?

In China wurde jetzt sogar die „Große Firewall“, Chinas Zensurtool für das Internet, eingesetzt, um Chinesen den Zugang zu Trading-Seiten zu verwehren. ICOs sind längst verboten. Auch die Teilnahme an ausländischen. Freilich: US-Amerikaner waren von ICOs schon immer ausgeschlossen. Und niemand kann bestreiten, dass es in diesem Bereich zu einer entfesselten Bubble gekommen ist. Selbst Vitalik Buterin, der Erfinder von Ethereum selbst, hat das schon festgestellt. Für die Behörden weltweit stellt das insofern ein Problem dar, als dass sie nicht untätig erscheinen wollen – für den Fall, dass die Bubble platzt.

Das sagen hinter vorgehaltener Hand auch die Vertreter von Aufsichtsbehörden und Zentralbanken in Österreich und Europa: „Wenn das Ding platzt, kommen die Leute und sagen: warum habt ihr nix gemacht?“

Mehrere Bitcoin-Fronten für Österreichs Behörden

In Österreich beschäftigen sich die Behörden derzeit gleich an mehreren Fronten mit Bitcoin. Da wären die Ermittlungen in der Sache Optioment, die inzwischen bereits ein europäisches Niveau erreicht haben. Von der Finanzmarktaufsicht kommen in Abstimmung mit den europäischen Aufsichtsbehörden immer neue Warnungen, die immer einen Inhalt haben: „Finger weg von Bitcoin“. Gleichzeitig weist man in der Behörde aber auch darauf hin, dass man nicht zuständig sei, wenn es um Kryptowährungen geht.

Änderungen in der Besteuerung in Österreich?

Ein besonders heikler Punkt ist zudem die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Die Szene ist in heller Aufregung, weil ein Begutachtungsentwurf des Finanzministeriums eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Bitcoin in Aussicht stellt. Hier hat Bitcoin Austria das Problem zusammengefasst. Noch ist allerdings unklar, ob diese Änderungen tatsächlich übernommen werden. Außerdem ist ein Wartungserlass, wie er hier debattiert wird, noch kein Gesetz. Für Bitcoin-Besitzer könnte er trotzdem Probleme bereiten, so Bitcoin Austria: „Diese Änderungen würden daher primär zu Rechtsunsicherheit führen und Steuerzahler müssten sich wohl aufwendig durch die Instanzen klagen. Im diesem Sinne hoffen wir, dass unsere Stellungnahme Beachtung findet und die überarbeiteten Richtlinien für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen anstatt das Gegenteil zu bewirken.“

+++ Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen +++

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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