07.05.2021

Krypto: Was diese Woche geschehen ist

Eine starke Woche für Ethereum und Dogecoin, eine schwache für die Coinbase-Aktie. Krypto-News von Goldman Sachs und Citi, ein Gesetzesentwurf für ein Mining-Verbot - und noch mehr.
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Dogecoin, Bitcoin und Ethereum
Dogecoin, Bitcoin und Ethereum | Foto: BBbirdZ - stock.adobe.com

Diese Woche stand vor allem im Zeichen von Ethereum und ja, auch von Dogecoin. Für beide Coins ging es stark nach oben, was man von der Coinbase-Aktie nicht behaupten konnte. Außerdem: Krypto-News von Goldman Sachs und Citi, Binance-CEO CZ äußerte sich zur Frage eines mögliches Börsengangs – und in einem US-Bundesstaat wurde ein Gesetzesentwuf für ein Mining-Verbot vorgelegt. Aber wie immer zuerst der Blick auf…

…die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): ~ 57.300 Dollar / +2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche
  • Ethereum (ETH): ~3.800 Dollar / +27 %
  • Binance Coin (BNB): ~630 Dollar / +3 %
  • Dogecoin (DOGE) / ~0,61 Dollar / +100 %
  • XRP: ~ 1,6 Dollar / +2 %
  • Cardano (ADA) / ~1,7 Dollar / +28 %
  • Polkadot (DOT) / ~41 Dollar / +16 %
  • Uniswap (UNI) / ~41 Dollar / +2 %

Alle Daten stammen von Coinmarketcap und sind am Stand von Freitagnachmittag.

Ethereum steigt bis auf über 3.800 Dollar

Schon in unserem Rückblick der Vorwoche ist es um die starke Performance von Ether gegangen. Das Ende der Fahnenstange war damit aber noch nicht erreicht. Es ging vielmehr erst so richtig los: War der Kurs am Freitag der Vorwoche noch bei knapp unter 2.800 Dollar geblieben, erreichte er schon am Samstag die 2.900 Dollar. Am Montag fiel dann, wie berichtet, die historische 3.000-Dollar-Marke. Der Kurs schoss daraufhin gleich bis auf 3.450 Dollar hinauf. Am Dienstag knackte er die 3.500 Dollar. Zum Wochenausklang kam nun der nächste Aufwärtsschub, mit 3.800 Dollar liegt der Kurs mittlerweile also um rund 1.000 Dollar höher als in der Vorwoche.

Die ETH-Marktkapitalisierung erreichte damit 400 Mrd. Dollar. Ethereum macht mittlerweile mehr als 17 Prozent des gesamten Kryptomarkts aus – während der Bitcoin-Anteil nach einer weiteren unspektakulären Woche bei gleichzeitig starker Performance vieler Altcoins auf 41 Prozent gesunken ist.

Dogecoin-Kurs vor Musk-Auftritt um 100 Prozent gestiegen

Der Dogecoin-Hype hat unterdessen keine Ende genommen. Mit Spannung warten die Fans der Meme-Coin auf den für dieses Wochenenende angesetzten Auftritt von Elon Musk bei „Saturday Night Live“. Der Tesla-CEO ist ja bekennender DOGE-Fan und hat in den vergangenen Wochen mit dem einen oder anderen Tweet den Kurs angetrieben. Dies erhoffen sich die Dogecoin-Jünger nun auch vom seinem anstehenden Auftritt in der TV-Show. Im Vorfeld dämpfte Musk am Freitag jedoch die Erwartungen etwas, indem er auf Twitter schrieb: „Kryptowährungen sind vielversprechend, aber bitte investiert vorsichtig“.

Dem aktuellen Kursfeuerwerk tat dies jedoch keinen Abbruch. Die Dimensionen, in die Dogecoin mittlerweile vorgedrungen ist, haben wir diese Woche bereits in einem eigenen Artikel dargestellt: Die Marktkapitalisierung der als Scherz gestarteten Währung liegt mittlerweile bei über 80 Mrd. Dollar. Unternehmen wie Spotify, Twitter oder auch Ford kommen aktuell auf knapp mehr als die Hälfte. Die größten acht ATX-Unternehmen wiederum erreichen kombiniert eine ähnliche Marktkapitalisierung wie Dogecoin alleine.

Coinbase-Aktie fällt weiter, Binance plant keinen Börsengang

Von einer solchen Performance nur träumen können die Aktionäre von Coinbase. Am Donnerstag erreichte die Aktie einen neuen Tiefstand bei 250,51 Dollar – ein Minus von über 34 Prozent gegenüber dem ersten Preis beim Direct Listing an der Nasdaq vom 14. April. Tatsächlich wurde damit der im Vorfeld des Börsengangs festgelegte Referenzkurs erreicht, der ebenfalls bei 250 Dollar lag und allgemein als sehr niedrig angesetzt eingeschätzt wurde. Von den 100 Mrd. Dollar Börsenwert, die am ersten Handelstag vorübergehend überschritten wurden, sind wir damit mitterweile natürlich auch weit entfernt – aktuell liegt die Marktkapitalisierung bei 48 Mrd. Dollar.

Angesichts einer solchen Performance darf es auch nicht überraschend, dass CZ, der CEO des größeren Coinbase-Konkurrenten Binance, nicht unbedingt darauf drängt, sein Unternehmen ebenfalls an die Börse zu bringen. In einem Interview mit Bloomberg verwies er zu dem Thema auf den Medienkonzern selbst, der ja auch nicht an der Börse ist – und sprach, ohne Binance explizit zu nennen, über Unternehmen, die ausreichend kapitalisiert seien und keine Notwendigkeit hätten, Geld aufzunehmen. Alle Details dazu haben wir in diesem Artikel berichtet.

Goldman und Citi mit Schritten ins Krypto-Geschäft

Auch zum Themenkreis „institutionelle Adaption“ gab es diese Woche wieder Neuigkeiten. Zum Wochenausklang berichtete CNBC, dass Goldman Sachs in einem internen Memo die ersten erfolgreichen Trades eines neu geschaffenen Krypto-Tradingdesks vermeldet hat. Dieser ist im Bereich für globale Währungen und Schwellenländer angesiedelt. Gehandelt wurden zwei unterschiedliche Bitcoin-Derivate, eigentliche Coins könne die Bank noch nicht handeln, hieß es in dem Bericht.

Noch nicht ganz so weit ist der Konkurrent Citi. Die Großbank denkt allerdings darüber nach, im Krypto-Bereich Dienstleistungen für Kunden anzubieten. Dies sagte der Leiter der Sparte für Devisenhandel gegenüber der Financial Times. Gleichzeitig betonte er aber, dass er dafür keinen Zeitdruck sehe. Ebenfalls diese Woche kündigte das auf die Verwahrung von Krypto-Assets spezialisierte Unternehmen NYDIG an, dass hunderte kleinere Banken in den USA ihren Kunden noch in diesem Jahr das Kaufen, Verkaufen und Halten von Bitcoin über ihre bestehenden Konten ermöglichen würden.

Drohen langfristig Mining-Verbote?

Vor zwei Wochen hatte Blockchain-Experte Andreas Freitag von Accenture bei uns im brutkasten einen Gastbeitrag veröffentlicht, der sich mit dem Stromverbrauch beim Bitcoin-Mining auseinandersetzte. Konkret berechnete Freitag wie sich dieser in einem hypothetischen Szenario mit einem Bitcoin-Kurs von 1 Mio. Dollar entwickeln könnte. Freitag schlussfolgerte, dass der Stromverbrauch dann dermaßen hoch wäre, dass Staaten dazu übergehen würden, Bitcoin-Mining zu verbieten.

Diese Woche war Freitag in unserem Podcast „Editor’s Choice“ zu Gast, um noch einmal über den Beitrag und die Reaktionen darauf zu diskutieren. Zufälligerweise wurde kurz nach Aufnahme des Podcasts bekannt, dass ein Abgeordneter im Senat des US-Bundesstaats New York einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, der Bitcoin-Mining für vorerst drei Jahre verbieten würde. In diesem Zeitraum sollen dem Entwurf zufolge die Auswirkungen von Bitcoin-Mining auf die Umwelt untersucht werden. Ob der Gesetzesentwurf tatsächlich beschlossen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch völlig offen.

…die stärksten Kursbewegungen bei Altcoins

Und zum Abschluss werfen wir wieder einen Blick auf die stärksten Altcoin-Kursbewegungen. Denn Dogecoin ist unter den Top-100 der von Coinmarketcap erfassten Kryptowährungen nicht die jenige mit der stärksten 7-Tages-Performance. Tatsächlich waren es sogar vier Coins, die noch stärker stiegen – und die präsentieren wir zum Abschluss ohne weiteren Kommentar:

  • Telcoin (TEL) +375 %
  • Ethereum Classic (ETC) +274 %
  • Bitcoin Diamond (BCD) +250 %
  • Qtum (QTUM) +102 %

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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