31.03.2022

Krypto-Marktanalyse: Was hinter dem Bullenmarkt steckt

Aktueller Blick auf die Krypto-Märkte: Ukraine dokumentiert Krieg mit NFT-Museum, Russland ermöglicht Erdölkauf in Bitcoin, ExxonMobil plant nachhaltiges Mining.
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Karim AbdelMawla ist Research Associate bei 21shares © 21shares/Unsplash/Montage
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Marktausblick: Bitcoin klettert auf neues Jahreshoch

Krypto-Assets stecken mitten in einem Bullenmarkt. Einer der Gründe für diese Entwicklung, die auch andere risikobehaftete Anlageklassen wie Tech-Aktien betrifft, sind mögliche Kapitalzuflüsse aus dem Anleihenmarkt, der von Inflationsängsten geprägt ist. Wie man an der invertierten Renditekurve – einer historisch gesehen zuverlässigen Kennzahl für eine mögliche Rezession – erkennen kann, sind die kurzfristigen Zinssätze aktuell höher bepreist als langfristige Zinssätze. Dies stellt eine Anomalie dar, da langfristige Kredite aufgrund des höheren Risikos, das sie mit sich bringen, traditionell höher bewertet werden sollten. Sie ist auch ein Indiz für ein eher düsteres wirtschaftliches Zukunftsszenario.

Quelle: Coindesk/Tradingview
Quelle: Coindesk/Tradingview

Infolgedessen sind einige Anleger der Ansicht, dass es für die FED schwierig sein wird, die Inflation einzudämmen, ohne über einen längeren Zeitraum eine Rezession auszulösen. Vor allem, da die wirtschaftliche Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine noch verstärkt wird. Aus dieser Sicht werden Anleger, die sich für sichere Häfen wie Staatsanleihen entschieden haben, dazu veranlasst, nach risikoreicheren Optionen wie Kryptowährungen und Tech-Aktien zu suchen. Die gesamte Marktkapitalisierung von Kryptowährungen stieg in der vergangenen Woche aufgrund dieser makroökonomischen Entwicklungen um fast 20 Prozent und erreichte damit eine Bewertung von insgesamt 2,15 Billionen US-Dollar.

Bitcoin konnte indes einen Anstieg von zehn Prozent verzeichnen und damit ein neues Rekordhoch für das aktuelle Jahr erreichen, während die übrigen Large Caps gegenüber der Vorwoche mindestens zweistellig zulegen konnten – was nicht nur auf die zaghafte wirtschaftliche Realität zurückzuführen ist. Bitcoin erfreute sich auch eines zusätzlichen Kaufdrucks, der auf die Handlungen von Do Kwon zurückzuführen ist. Kwon, der Gründer des Blockchain-Protokolls Terra, kaufte jüngst Bitcoin im Wert von 125 Millionen Dollar mit dem Vorhaben, die Terra USD-Reserven zu stärken, um die beabsichtigte Preisbindung der Stablecoin zu sichern.

Auch die institutionelle Adoption und zugehörige Spekulation nimmt wieder an Fahrt auf. Betreiber von Hedgefonds wie dem bekannten Bridgewater-Fonds von Ray Dalio gaben ihre Vorhaben bekannt, aufgrund der durch den Ukraine-Konflikt verschärften wirtschaftlichen Risiken in externe Vehikel zu investieren, die am Krypto-Markt beteiligt sind. Inzwischen haben einer Umfrage zufolge 60 Prozent der Investoren von Goldman Sachs bekannt gegeben, dass sie ihre Krypto-Bestände im kommenden Jahr erhöhen wollen. Die amerikanische Investmentbank führte zudem ihren ersten erfolgreichen außerbörslichen Handel mit BTC-Optionen in Zusammenarbeit mit der Managementfirma Galaxie Digital durch, während auch Israels zweitgrößte Bank – die Bank Leumi – grünes Licht für den Kryptohandel gab.

Erdöl in Bitcoin und NFT-Museum in der Ukraine

In einer am vorigen Donnerstag abgehaltenen Konferenz verkündete das Vorsitzende des Energieausschusses des russischen Parlaments, sein Öl – zumindest für seine Verbündeten, China und die Türkei – in Lira, Yuan und Bitcoin zu verkaufen. Staaten, die gegen Russland Sanktionen erwirkten, müssten hingegen mit Gold oder Rubel bezahlen.

Während die Vereinigten Staaten durch einen Erlass von US-Präsident Biden bereits jetzt den Import von russischem Öl verbieten, gerät die EU durch diese Entwicklung in eine missliche Lage. Denn aktuell sind die russischen Ölfelder für ein Viertel der europäischen Ölversorgung verantwortlich, was zu einer europäischen Spaltung in Sachen Energieversorgung führen könnte.

Zeitgleich ließ Alex Bornyakow, der stellvertretende Minister für digitale Transformation der Ukraine, verlautbaren, dass Krypto-Assets eine signifikante Rolle in der Verteidigung der Ukraine spielen. Obwohl der Anteil an in Krypto-Assets abgegebener Spenden mit einer Summe von insgesamt 71,6 Millionen US-Dollar relativ gering ist, betonen ukrainische Behörden, dass es die Schnelligkeit und Leichtigkeit dieser Krypto-Transaktionen ist, die dem kriegsgebeutelten Land zugutekommen.

Und das trifft nicht nur für Spenden zu: Jüngst verkündete die Ukraine, ein NFT-Kriegsmuseum zu eröffnen, das die russische Invasion in einer Foto-Timeline per Blockchain dokumentiert. Jedes Token, das Informationen, Nachrichten und Illustrationen beinhaltet, steht als NFT zum Verkauf. Das Projekt soll sowohl die Erinnerung an die realen Ereignisse des Kriegs bewahren als auch wahrheitsgemäße Informationen in der digitalen Gemeinschaft weltweit verbreiten und Spenden für die Unterstützung der Ukraine sammeln.

Die Regierung kooperierte dafür mit dem NFT-Shop Fair.xyz, um die zugehörige Website , die auf der Ethereum-Blockchain basiert, zu erstellen. Zum ersten Verkaufstag am Mittwoch wurden 5.000 bis 7.000 NFTs zu einem Preis von je 450 US-Dollar angeboten.

Bitcoin Miner Greenidge will Vertrieb ausbauen, ExxonMobil überschüssige Energie zum Bitcoin-Mining nutzen

Bitcoin-Mining sorgte in der vergangenen Woche für mehrere Schlagzeilen. Der Eigentümer von Greenidge Generation Holdings, einem großen Krypto-Mining-Zentrum in New York, hat 100 Millionen Dollar aufgebracht, um eine Expansion seines Betriebs zu finanzieren. Die Finanzierungsrunde setzt sich zusammen aus einem 81,4-Millionen-Dollar-Darlehen einer Tochtergesellschaft des Bitcoin-Unternehmens NYDIG und einem 26,5-Millionen-Dollar-Schuldschein bei einer Tochtergesellschaft von B. Riley Financial Inc. Greenidge plant, seine Rechenzentrumskapazität in diesem Jahr auf 4,7 EH/s zu verdreifachen, wobei der größte Teil der Kapazitätserweiterung außerhalb des ursprünglichen Standorts des Unternehmens in New York stattfinden soll.

Darüber hinaus verkündete ExxonMobil, der größte Ölförderer der USA, den Start eines Pilotprojekts, um in North Dakota Bitcoin aus überschüssiger Energie zu gewinnen. Es wurde berichtet, dass ExxonMobil mit Crusoe Energy Systems zusammenarbeitet, um dieses Erdgas in Strom umzuwandeln, um Schiffscontainer mit Tausenden von Bitcoin-Minern zu betreiben.

ExxonMobil geht davon aus, mit diesem Projekt Aufforderung der Weltbank nachzukommen, das routinemäßige Abfackeln von überschüssigem Gas bis 2030 zu beenden. Das Unternehmen erwägt angeblich ähnliche Projekte in Alaska, am Qua Iboe Terminal in Nigeria, im argentinischen Vaca Muerta Schieferfeld, in Guyana und in Deutschland.

Mehr Bitcoin und das nachhaltiger

Es ist wichtig, in wachsende Mining-Einrichtungen und -Operationen zu investieren, um die Auswirkungen von Krypto-Razzien wie jenen in China auszugleichen. In diesem Sinne ist die geplante Expansion von Greenidge eine gute Nachricht für das Bitcoin-Ökosystem.

Die Bemühungen von ExxonMobil kommen hingegen in zweierlei Hinsicht zum Tragen:

  1. Wie auch das Projekt von Greenidge würden sie die Hashrate von Bitcoin verbessern.
  2. Sie würden auch den CO2-Fußabdruck reduzieren, der mit dem Proof of Work-Mining verbunden ist.

Tatsächlich sind die USA mit diesen Bemühungen nicht allein. Eine kleine Bitcoin-Mining-Anlage in der Slowakei wandelt bereits jetzt Biogas sowie menschliche und tierische Abfälle, in Bitcoin-Mining um. Es ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie kryptoaffine Umweltschützer und Informatiker auf der ganzen Welt ihre Kräfte bündeln, um die Hash-Rate zu erhöhen und dabei sicherzustellen, dass dies nicht auf Kosten der Umwelt geschieht.


Disclaimer: Das in diesem Gastbeitrag enthaltene Material dient ausschließlich Informationszwecken. Die 21Shares AG und ihre verbundenen Unternehmen empfehlen keine Maßnahmen auf der Grundlage dieser Informationen. Das Material ist weder als Angebot oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers noch als Anlageberatung auszulegen. Darüber hinaus stellen diese Informationen keine Zusicherung dar, dass die hier beschriebenen Anlagen für eine Person geeignet oder sinnvoll sind. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für künftige Kursentwicklungen.

Über den Autor

Karim AbdelMawla ist Research Associate bei 21 Shares, wo er Einblicke in das globale Kryptoasset-Ökosystem bietet. Er studierte Internationale Beziehungen und Journalismus. Vor 21Shares arbeite Karim arbeitete als Forschungspraktikant am Cambridge Center for Alternative Finance. Dort arbeitete an der Veröffentlichung der 3. globalen Kryptoasset Benchmarking-Studie über die globale Digital Asset-Industrie mit. Karim studiert zudem derzeit im Master über Blockchain und digitale Währung an der Universität von Nikosia.

21Shares verfügt über die weltweit größte Palette an börsengehandelten Kryptowährungsprodukten (ETPs). Mit der Notierung des ersten Kryptowährungsindices an der SIX Swiss Exchange im Jahr 2018 leistete 21Shares Pionierarbeit und erweitert sein Produktportfolio seitdem konsequent mit innovativer Forschung und zukunftsweisenden Ansätzen. 21Shares möchte allen Anlegern eine einfache, sichere und regulierte Möglichkeit für den Kauf, Verkauf und Leerverkauf von Kryptowährungen über bestehende Bank- und Maklerkonten bieten. Onyx, die Emissionsplattform von 21Shares wird sowohl von 21Shares als auch von Drittpartnern für die Emission und das operative Geschäft mit Kryptowährungs-ETPs weltweit genutzt.

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X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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