02.01.2024

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

Gastbeitrag. Was die ab 2024 verpflichtende Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro für österreichische Anleger:innen bedeutet? Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger fasst dies für den brutkasten zusammen.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger


Ab dem 01.01.2024 sind österreichische Krypto-Plattformen und Broker wie Bitpanda oder Coinfinity dazu verpflichtet, beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten. Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger erklärt als brutkasten-Gastautorin, was Anleger:innen in Österreich nun beachten müssen.

Passend zum Thema hat cryptotax by enzinger hat einen umfassenden Krypto-Steuer-Guide online herausgegeben, der neben wichtigen Informationen zur korrekten Besteuerung von Kryptowährungen auch das Thema KESt-Abzug ab 2024 enthält.


Krypto-Neuvermögen und Wohnsitz in Österreich

Der ab 01.01.2024 eingeführte KESt-Abzug gilt für alle Kunden, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Ein Abzug der Kapitalertragsteuer hat nur zu erfolgen, sofern die gegen Euro verkaufte Kryptowährung ab dem 01.03.2021 („Krypto-Neuvermögen“) erworben wurde. Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 angeschafft wurden, können ohne Abzug einer Kapitalertragsteuer verkauft werden.

Mitteilung und Ermittlung der Anschaffungskosten

Um die Kapitalertragsteuer korrekt zu berechnen, benötigen die österreichischen Krypto-Plattformen und Broker Informationen zu Anschaffungszeitpunkten und Anschaffungskosten, die von den Kunden bekannt gegeben werden müssen. Da Kryptowährungen auf verschiedenen Plattformen im In- und Ausland gekauft werden und auch auf eigenen Wallets verwahrt werden können, gestaltet sich die Feststellung der Anschaffungskosten für den Kunden nicht immer einfach.

Ein Grund hierfür ist die seit dem 1. März 2022 geltende Rechtslage, nach der Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen steuerneutral sind. In solchen Fällen müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten in Euro auf die im Rahmen eines Krypto-Tausches erhaltene Kryptowährung übertragen werden. Finden daher eine Vielzahl von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen statt, so muss für die Feststellung der Anschaffungskosten in Euro die Transaktionshistorie zurück bis zu den Kaufvorgängen in Euro durchforstet werden. Eine weitere Hürde ist die Ermittlung der Anschaffungskosten bei Krypto-Neuvermögen, wenn eine Kryptowährung in mehreren Tranchen gekauft und auf einer Kryptowährungsadresse verwahrt wird. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises zu ermitteln und der Krypto-Plattform bzw. Broker mitzuteilen sind. Der gleitende Durchschnittspreis pro Kryptowährung errechnet sich, indem die Summe der Anschaffungskosten der einzelnen Tranchen durch die Menge der jeweiligen Kryptowährung dividiert wird. Bei einer höheren Anzahl von Transaktionen wird die Berechnung der Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises nur mit Hilfe eines Krypto-Steuertools zu bewältigen sein.

Plausibilitätsprüfung der Anschaffungskosten

Plattformen und Broker haben die mitgeteilten Anschaffungskosten auf Plausibilität zu überprüfen, wobei eine standardisierte automatisierte Überprüfung erfolgen kann. Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt plausibel, so haben Plattformen und Broker vom Veräußerungspreis die mitgeteilten Anschaffungskosten in Abzug zu bringen und vom Gewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten. In einem solchen Fall muss der Anleger diese Einkünfte nicht mehr in seiner Steuererklärung aufnehmen (sogenannte „Endbesteuerungswirkung“).

Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten allerdings unplausibel oder werden vom Kunden keine Informationen übermittelt, so haben Plattformen und Broker einen sogenannten pauschalen KESt Abzug durchzuführen. Vom Veräußerungspreis werden pauschale Anschaffungskosten in Höhe von 50% des Veräußerungspreises angesetzt und auf den resultierenden Gewinn werden 27,5% Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall entfällt aber nicht die Verpflichtung, diese Einkünfte ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Das Gleiche gilt, wenn vom Kunden unrichtige Daten an die Plattform oder Broker übermittelt werden, selbst wenn diese von diesen als plausibel eingestuft werden. In der Steuererklärung sind die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen und die durch die Plattform bzw. Broker einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Inländische versus ausländische Plattform

Da der KESt-Abzug nur für inländische Plattformen und Broker greift, ist es möglich und erlaubt auf ausländische Plattformen auszuweichen. In diesem Fall müssen die Gewinne aber auf jeden Fall wie bisher in der Steuererklärung deklariert werden.

Für Kunden, die nur eine inländische Plattform für den Kauf- und Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro verwenden und die Kryptowährungen auch von der inländischen Plattform verwahren lassen, ist der KESt-Abzug jedenfalls ein Vorteil, weil der Plattform alle Informationen zu den Anschaffungskosten vorliegen und der KESt-Abzug einfach administriert werden kann. Der Kunde muss in diesem Fall diese Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Wer auf ausländischen Plattformen bzw. im Defi-Bereich unterwegs ist, wird in der Regel eine Steuererklärung abgeben müssen, in der die Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen zu deklarieren sind. Bei der Erfassung der Einkünfte in der Steuererklärung ergibt sich im Vergleich zum sofortigen KESt-Abzug ein gewisser Liquiditätsvorteil. Bei Nutzung einer inländischen Plattform bzw. Broker wird die Kapitalertragsteuer sofort vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht. Wenn man eine ausländische Plattform wählt, muss man die Einkünfte im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben, für die man bekanntlich bis zum 30.06. des Folgejahres Zeit hat. Die Steuer fällt hier also erst später an. Mit einem Steuerberater kann diese Frist sogar noch weiter nach hinten verschoben werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass diese Neuerungen sowohl für Krypto-Anleger:innen als auch für inländische Plattformen und Broker eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der KESt-Abzug in der Praxis bewährt und welche Auswirkungen er tatsächlich auf die Krypto-Landschaft in Österreich haben wird.

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Seoul zählt zu den innovativsten Wirtschafts- und Technologiestandorten Asiens. Die südkoreanische Metropole ist global bekannt für ihre Vorreiterrolle bei Künstlicher Intelligenz, Robotik, Halbleitertechnologien und fortgeschrittener Fertigung. Hier prägen Konzerne wie Samsung, Hyundai oder LG ein Ökosystem, das von rasanter Digitalisierung und einem starken Fokus auf Forschung, Entwicklung und kommerzielle Umsetzung lebt. Für Startups, die mit Hightech-Lösungen international skalieren wollen, bietet Seoul damit eine Bühne mit enormem Potenzial – und genau hier setzt GO SEOUL 2026 an.

Chancenmarkt für AI & Advanced Manufacturing

Mit dem neuen Call des Global Incubator Network Austria (GIN Austria) erhalten österreichische Gründer:innen aus den Bereichen Advanced Manufacturing und Artificial Intelligence (KI) die Möglichkeit, ihre Expansion nach Südkorea gezielt vorzubereiten und wichtige Netzwerke vor Ort aufzubauen. Das Programm richtet sich an Startups, die bereits erste Erfolge am Markt zeigen konnten, ein funktionierendes Produkt bzw. Prototyp (MVP) vorweisen, Traction aufgebaut und idealerweise eine Seed-Finanzierung abgeschlossen haben. Ziel ist, sie beim Eintritt in einen der anspruchsvollsten, aber auch chancenreichsten Märkte Asiens zu unterstützen.

+++ Jetzt für GO SEOUL 2026 bewerben +++

Die Bewerbungsphase startet am 3. November 2025. Wer ausgewählt wird, reist vom 15. bis zum 19. Juni 2026 zu einer intensiven, fünftägigen Markteintrittswoche nach Seoul – vollgepackt mit Geschäftschancen, Expert:innenwissen und wertvollen Kontakten.

Mit Know-how und Netzwerk vor Ort zum Markteintritt

Damit die Teilnehmer:innen bestmöglich auf den südkoreanischen Markt vorbereitet sind, beginnt das Programm bereits in Österreich. Ein Kick-off in Wien bringt die gesamte Kohorte zusammen: Die Startups erhalten Einblicke ins Programm, lernen potenzielle Sparringpartner kennen und tauschen sich über individuelle Markteintrittsstrategien aus. Ergänzt wird dies durch ein flexibles digitales Onboarding, das Masterclasses, Marktdaten sowie drei Stunden kostenloses IP-Coaching umfasst. So können Geschäftsmodelle und Schutzstrategien rechtzeitig an lokale Besonderheiten angepasst werden.

(c) Global Incubator Network Austria

Vor Ort in Seoul erwartet die Teams ein inhaltsreiches Programm – kuratiert unter anderem durch das AußenwirtschaftsCenter Seoul und lokale Partner wie KOTRA und Startup Alliance Korea. In individuell arrangierten 1:1-Meetings treffen die Gründer:innen auf potenzielle Kund:innen, Technologiepartner oder Investor:innen. Networking-Events und Pitch-Gelegenheiten öffnen Türen zu Playern, die in Südkorea über Marktzugang und Implementierung neuer Technologien entscheiden.

Einer der Höhepunkte: NextRise Seoul

Ein zentrales Highlight ist die Teilnahme an der NextRise Seoul, einer der größten internationalen Startup-Tradeshows Asiens, organisiert von der Korea Development Bank und der KITA. Tausende Besucher:innen – von Corporates über VCs bis hin zu Industrieclustern – lassen NextRise Jahr für Jahr zu einem starken Hub für Deal-Flow, Technologieaustausch und internationale Kooperationen werden.

Die österreichischen Startups profitieren dabei von einer starken Sichtbarkeit auf internationaler Bühne: Sie präsentieren ihre Lösungen in Startup-Showcases, nehmen an branchenspezifischen Panels zu den wichtigsten Industrie-Trends teil und werden gezielt mit Investor:innen sowie potenziellen Kund:innen vernetzt. Durch dieses kuratierte Matchmaking erhalten die Teams direkten Zugang zu Entscheidungsträger:innen im südkoreanischen Markt – und damit einen deutlichen Schub für ihre internationale Wahrnehmung und Wachstumschancen.

Finanzielle Unterstützung für starke Teams

Damit sich Startups auf ihre Geschäftsentwicklung konzentrieren können, übernimmt GIN Austria bis zu 80 % der förderfähigen Reisekosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Unternehmen. Gründerinnen profitieren zusätzlich vom Gender Bonus – hier liegt die Förderquote sogar bei 90 %. So bleiben finanzielle Risiken gering, während die Expansionschancen maximal genutzt werden können.

Programmstruktur – in zwei Phasen zum Ziel

Das Programm ist in zwei Phasen aufgebaut, um Startups optimal auf ihre Expansion vorzubereiten. Im ersten Teil – dem Onboarding und Kick-off in Wien – erhalten die teilnehmenden Teams Zugang zu exklusiven Masterclasses, arbeiten mit Expert:innen an ihrer Markteintrittsstrategie für Südkorea und profitieren von drei Stunden individuellem IP-Coaching. Gleichzeitig lernen sie ihre Kohorte kennen und können sich bereits früh miteinander vernetzen.

(c) Global Incubator Network Austria

Darauf folgt die „Expansion Week“ in Seoul. Vor Ort erleben die Gründer:innen eine Woche voller Geschäftsanbahnungen: individuell kuratierte 1:1-Business-Meetings, Networking-Events, Pitch-Gelegenheiten sowie die Teilnahme an der internationalen Startup-Messe NextRise Seoul bieten direkten Zugang zu Investor:innen, Corporate-Partnern und Kund:innen aus dem koreanischen Innovationsökosystem.

Sprungbrett für die nächste Wachstumsphase

GO SEOUL 2026 wird in enger Zusammenarbeit mit dem AußenwirtschaftsCenter Seoul organisiert und ist Teil der GO ASIA Initiative von GIN – einem gemeinsamen Programm von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Forschungsförderungsgesellschaf (FFG). Ziel ist es, Startups den entscheidenden ersten Schritt in die Internationalisierung zu erleichtern. Erfahrungen aus vergangenen GO-ASIA-Runden zeigen: Viele Teams konnten dadurch neue Märkte erschließen, Pilotprojekte mit Industriekonzernen starten oder Investor:innen aus Asien gewinnen. Für einige war das Programm sogar der Auftakt zu einer langfristigen Präsenz in der Region.


Ansprechperson für den aktuelle Call: PEKAREK Christoph (GIN) [email protected]


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