02.01.2024

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

Gastbeitrag. Was die ab 2024 verpflichtende Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro für österreichische Anleger:innen bedeutet? Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger fasst dies für den brutkasten zusammen.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger


Ab dem 01.01.2024 sind österreichische Krypto-Plattformen und Broker wie Bitpanda oder Coinfinity dazu verpflichtet, beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten. Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger erklärt als brutkasten-Gastautorin, was Anleger:innen in Österreich nun beachten müssen.

Passend zum Thema hat cryptotax by enzinger hat einen umfassenden Krypto-Steuer-Guide online herausgegeben, der neben wichtigen Informationen zur korrekten Besteuerung von Kryptowährungen auch das Thema KESt-Abzug ab 2024 enthält.


Krypto-Neuvermögen und Wohnsitz in Österreich

Der ab 01.01.2024 eingeführte KESt-Abzug gilt für alle Kunden, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Ein Abzug der Kapitalertragsteuer hat nur zu erfolgen, sofern die gegen Euro verkaufte Kryptowährung ab dem 01.03.2021 („Krypto-Neuvermögen“) erworben wurde. Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 angeschafft wurden, können ohne Abzug einer Kapitalertragsteuer verkauft werden.

Mitteilung und Ermittlung der Anschaffungskosten

Um die Kapitalertragsteuer korrekt zu berechnen, benötigen die österreichischen Krypto-Plattformen und Broker Informationen zu Anschaffungszeitpunkten und Anschaffungskosten, die von den Kunden bekannt gegeben werden müssen. Da Kryptowährungen auf verschiedenen Plattformen im In- und Ausland gekauft werden und auch auf eigenen Wallets verwahrt werden können, gestaltet sich die Feststellung der Anschaffungskosten für den Kunden nicht immer einfach.

Ein Grund hierfür ist die seit dem 1. März 2022 geltende Rechtslage, nach der Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen steuerneutral sind. In solchen Fällen müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten in Euro auf die im Rahmen eines Krypto-Tausches erhaltene Kryptowährung übertragen werden. Finden daher eine Vielzahl von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen statt, so muss für die Feststellung der Anschaffungskosten in Euro die Transaktionshistorie zurück bis zu den Kaufvorgängen in Euro durchforstet werden. Eine weitere Hürde ist die Ermittlung der Anschaffungskosten bei Krypto-Neuvermögen, wenn eine Kryptowährung in mehreren Tranchen gekauft und auf einer Kryptowährungsadresse verwahrt wird. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises zu ermitteln und der Krypto-Plattform bzw. Broker mitzuteilen sind. Der gleitende Durchschnittspreis pro Kryptowährung errechnet sich, indem die Summe der Anschaffungskosten der einzelnen Tranchen durch die Menge der jeweiligen Kryptowährung dividiert wird. Bei einer höheren Anzahl von Transaktionen wird die Berechnung der Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises nur mit Hilfe eines Krypto-Steuertools zu bewältigen sein.

Plausibilitätsprüfung der Anschaffungskosten

Plattformen und Broker haben die mitgeteilten Anschaffungskosten auf Plausibilität zu überprüfen, wobei eine standardisierte automatisierte Überprüfung erfolgen kann. Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt plausibel, so haben Plattformen und Broker vom Veräußerungspreis die mitgeteilten Anschaffungskosten in Abzug zu bringen und vom Gewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten. In einem solchen Fall muss der Anleger diese Einkünfte nicht mehr in seiner Steuererklärung aufnehmen (sogenannte „Endbesteuerungswirkung“).

Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten allerdings unplausibel oder werden vom Kunden keine Informationen übermittelt, so haben Plattformen und Broker einen sogenannten pauschalen KESt Abzug durchzuführen. Vom Veräußerungspreis werden pauschale Anschaffungskosten in Höhe von 50% des Veräußerungspreises angesetzt und auf den resultierenden Gewinn werden 27,5% Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall entfällt aber nicht die Verpflichtung, diese Einkünfte ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Das Gleiche gilt, wenn vom Kunden unrichtige Daten an die Plattform oder Broker übermittelt werden, selbst wenn diese von diesen als plausibel eingestuft werden. In der Steuererklärung sind die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen und die durch die Plattform bzw. Broker einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Inländische versus ausländische Plattform

Da der KESt-Abzug nur für inländische Plattformen und Broker greift, ist es möglich und erlaubt auf ausländische Plattformen auszuweichen. In diesem Fall müssen die Gewinne aber auf jeden Fall wie bisher in der Steuererklärung deklariert werden.

Für Kunden, die nur eine inländische Plattform für den Kauf- und Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro verwenden und die Kryptowährungen auch von der inländischen Plattform verwahren lassen, ist der KESt-Abzug jedenfalls ein Vorteil, weil der Plattform alle Informationen zu den Anschaffungskosten vorliegen und der KESt-Abzug einfach administriert werden kann. Der Kunde muss in diesem Fall diese Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Wer auf ausländischen Plattformen bzw. im Defi-Bereich unterwegs ist, wird in der Regel eine Steuererklärung abgeben müssen, in der die Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen zu deklarieren sind. Bei der Erfassung der Einkünfte in der Steuererklärung ergibt sich im Vergleich zum sofortigen KESt-Abzug ein gewisser Liquiditätsvorteil. Bei Nutzung einer inländischen Plattform bzw. Broker wird die Kapitalertragsteuer sofort vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht. Wenn man eine ausländische Plattform wählt, muss man die Einkünfte im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben, für die man bekanntlich bis zum 30.06. des Folgejahres Zeit hat. Die Steuer fällt hier also erst später an. Mit einem Steuerberater kann diese Frist sogar noch weiter nach hinten verschoben werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass diese Neuerungen sowohl für Krypto-Anleger:innen als auch für inländische Plattformen und Broker eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der KESt-Abzug in der Praxis bewährt und welche Auswirkungen er tatsächlich auf die Krypto-Landschaft in Österreich haben wird.

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Das Team des aws Gründungsfonds | (c) aws Gründungsfonds

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen.


refinq macht Klimarisiken berechenbar

Dass ein Umspannwerk in einem Überflutungsgebiet steht, weiß der Betreiber – was ihn das pro Jahr kostet, weiß er selten. Genau hier setzt refinq an: Beim Wiener Startup lädt ein Unternehmen seine Standorte hoch und bekommt sie auf einer Karte angereichert mit Klimaszenarien und Naturdaten zurück. Ein Klick auf einen Standort zeigt, welche Gefahren dort drohen, von Hochwasser über Hitze bis Dürre, was sie kosten und welche Maßnahmen das Risiko senken; von der Landkarte zur Kennzahl zum Eurobetrag.

Wie konkret das wird, zeigt die Arbeit mit europäischen Stromnetzbetreibern: In einem Programm von Terna, Elia, Swissgrid und weiteren Netzbetreibern setzte sich refinq gegen mehr als 85 Bewerbungen durch und unterstützt nun bei der Absicherung der Leitungen und Umspannwerke gegen Extremwetter. Auch die Wiener Stadtwerke prüfen mit der Plattform mehr als 5.000 Standorte, um die Wiener Energieversorgung zu schützen. Weil jede Kennzahl offen dokumentiert ist, lassen sich die Ergebnisse zugleich als Nachweis für CSRD, EU-Taxonomie und TNFD exportieren. Im Februar führte der aws Gründungsfonds die Seed-Runde über 2,2 Millionen Euro an.

Das Team von refinq | (c) refinq

Kickscale befreit den Vertrieb von Admin-Arbeit

Verkaufsgespräche sind die am schlechtesten dokumentierte Ressource vieler Unternehmen: Was im Termin besprochen wurde, landet bestenfalls in einer kurzen Notiz. Kickscale ändert das und geht dabei weiter als ein reiner Notizassistent – die Plattform erfasst Meetings, Calls und CRM-Daten, wertet sie mit KI aus und befüllt die CRM-Felder nach jedem Gespräch automatisch, samt Follow-ups und nächsten Schritten. Dazu kommt Coaching aus echten Gesprächsdaten statt aus Vermutungen: Sichtbar wird, was die besten Verkäufer anders machen – und wie wahrscheinlich der Abschluss eines erfolgreichen Deals ist.

Bei Lufthansa City Centers spart das nach Unternehmensangaben 85 Prozent der Zeit für die Nachbereitung. Mehr als 200 Kunden nutzen die Plattform, der Schwerpunkt liegt im deutschsprachigen Raum, dazu kommen Japan, Polen, Norwegen und die Niederlande. Der Serverstandort in Deutschland, die ISO-27001-Zertifizierung und die Ausrichtung auf die Anforderungen des EU AI Act sind insbesondere für europäische Unternehmen wichtige Kriterien bei der Beschaffung. Die Seed-Runde über 2,1 Millionen Euro wurde vom aws Gründungsfonds angeführt.

Die Gründer von Kickscale | (c) Michael Stabentheiner

Invisible-Light Labs spürt kleinste Spuren auf

Wer wissen will, welche Chemikalie in einer Probe steckt, braucht davon eine entsprechende Mindestmenge. Die Analyse scheitert dabei oft genau dort, wo es interessant wird: bei Nanoplastik in Luft und Wasser, bei Aerosolen in der Atmosphäre, bei Wirkstoffen, die nur in geringsten Konzentrationen vorliegen. Invisible-Light Labs, ein Deeptech-Spinoff der TU Wien, hat dafür EMILIE entwickelt, einen Sensor, der selbst Mengen im Billionstel-Gramm-Bereich und damit bislang kaum messbare Spuren nachweisen kann. Bestehende Infrarot-Spektrometer muss dafür niemand austauschen, und die winzigen Messchips lassen sich dorthin bringen, wo die Proben entstehen. Bei den Innovation Awards des Fachmagazins The Analytical Scientist landete EMILIE 2024 auf Platz eins. Seit 2025 baut eine strategische Partnerschaft mit Bruker Optics die internationale Verfügbarkeit des gemeinsam gebrandeten Systems aus.

An Bord der Tara Polar Station, die im September im Packeis einfriert, schickt ein EPFL-Team die Chips an einem Fesselballon in die Wolken, um kleinste Partikel zu untersuchen und besser zu verstehen, wie sie die Wolkenbildung und die Erwärmung der Arktis beeinflussen. Im Juni 2026 schloss Invisible-Light Labs eine Pre-Seed-Runde über 1,5 Millionen Euro ab, angeführt vom aws Gründungsfonds gemeinsam mit XISTA Science Ventures.

Invisible-Light Labs wurde 2019 als Spin-off der TU Wien gegründet| | (c) Invisible-Light Labs

HeartBeat.bio erkennt Herzrisiken früher

Ob ein Wirkstoff dem Herzen schadet, zeigt sich oft erst spät in der Entwicklung. Genau das will HeartBeat.bio ändern: Das Unternehmen aus dem Vienna Biocenter lässt aus Stammzellen sogenannte Cardioids wachsen: winzige schlagende Herzkammern, die dem menschlichen Herzen näher kommen als herkömmliche Zellkulturen. In automatisierten Testreihen lassen sich daran Risiken früh erkennen und Wirkstoffe gegen Herzerkrankungen suchen.

Angewendet wird das bereits: Mit Boehringer Ingelheim arbeitet HeartBeat.bio an Gentherapien gegen erbliche Herzmuskelerkrankungen, mit Molecular Devices ist eine Testlösung für die Herzsicherheit von Wirkstoffen auf den Markt gekommen. Der aws Gründungsfonds begleitet das Unternehmen seit 2023 und investiert damit in österreichische Spitzenforschung.

Automatisierte Zellkultur im Labor von HeartBeat.bio | (c) HeartBeat.bio

Der aws Gründungsfonds ist ein österreichischer Venture-Capital-Investor mit einem Fondsvolumen von rund 140 Millionen Euro. Er investiert im Rahmen von Frühphasenfinanzierungen in wachstumsstarke österreichische Technologieunternehmen und mobilisiert gemeinsam mit erfahrenen Co-Investoren zusätzliches privates und internationales Kapital. Als langfristiger Partner an der Seite der Gründungsteams begleitet der Fonds Startups über weitere Wachstums- und Finanzierungsphasen bis zum Exit. So trägt er dazu bei, Schlüsseltechnologien langfristig im Markt zu etablieren, international wettbewerbsfähige Unternehmen aufzubauen und den österreichischen Innovationsstandort nachhaltig zu stärken.

Hier könnt ihr mehr über den aws Gründungsfonds erfahren: gruendungsfonds.at

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