02.01.2024

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

Gastbeitrag. Was die ab 2024 verpflichtende Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro für österreichische Anleger:innen bedeutet? Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger fasst dies für den brutkasten zusammen.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger


Ab dem 01.01.2024 sind österreichische Krypto-Plattformen und Broker wie Bitpanda oder Coinfinity dazu verpflichtet, beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten. Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger erklärt als brutkasten-Gastautorin, was Anleger:innen in Österreich nun beachten müssen.

Passend zum Thema hat cryptotax by enzinger hat einen umfassenden Krypto-Steuer-Guide online herausgegeben, der neben wichtigen Informationen zur korrekten Besteuerung von Kryptowährungen auch das Thema KESt-Abzug ab 2024 enthält.


Krypto-Neuvermögen und Wohnsitz in Österreich

Der ab 01.01.2024 eingeführte KESt-Abzug gilt für alle Kunden, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Ein Abzug der Kapitalertragsteuer hat nur zu erfolgen, sofern die gegen Euro verkaufte Kryptowährung ab dem 01.03.2021 („Krypto-Neuvermögen“) erworben wurde. Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 angeschafft wurden, können ohne Abzug einer Kapitalertragsteuer verkauft werden.

Mitteilung und Ermittlung der Anschaffungskosten

Um die Kapitalertragsteuer korrekt zu berechnen, benötigen die österreichischen Krypto-Plattformen und Broker Informationen zu Anschaffungszeitpunkten und Anschaffungskosten, die von den Kunden bekannt gegeben werden müssen. Da Kryptowährungen auf verschiedenen Plattformen im In- und Ausland gekauft werden und auch auf eigenen Wallets verwahrt werden können, gestaltet sich die Feststellung der Anschaffungskosten für den Kunden nicht immer einfach.

Ein Grund hierfür ist die seit dem 1. März 2022 geltende Rechtslage, nach der Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen steuerneutral sind. In solchen Fällen müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten in Euro auf die im Rahmen eines Krypto-Tausches erhaltene Kryptowährung übertragen werden. Finden daher eine Vielzahl von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen statt, so muss für die Feststellung der Anschaffungskosten in Euro die Transaktionshistorie zurück bis zu den Kaufvorgängen in Euro durchforstet werden. Eine weitere Hürde ist die Ermittlung der Anschaffungskosten bei Krypto-Neuvermögen, wenn eine Kryptowährung in mehreren Tranchen gekauft und auf einer Kryptowährungsadresse verwahrt wird. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises zu ermitteln und der Krypto-Plattform bzw. Broker mitzuteilen sind. Der gleitende Durchschnittspreis pro Kryptowährung errechnet sich, indem die Summe der Anschaffungskosten der einzelnen Tranchen durch die Menge der jeweiligen Kryptowährung dividiert wird. Bei einer höheren Anzahl von Transaktionen wird die Berechnung der Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises nur mit Hilfe eines Krypto-Steuertools zu bewältigen sein.

Plausibilitätsprüfung der Anschaffungskosten

Plattformen und Broker haben die mitgeteilten Anschaffungskosten auf Plausibilität zu überprüfen, wobei eine standardisierte automatisierte Überprüfung erfolgen kann. Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt plausibel, so haben Plattformen und Broker vom Veräußerungspreis die mitgeteilten Anschaffungskosten in Abzug zu bringen und vom Gewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten. In einem solchen Fall muss der Anleger diese Einkünfte nicht mehr in seiner Steuererklärung aufnehmen (sogenannte „Endbesteuerungswirkung“).

Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten allerdings unplausibel oder werden vom Kunden keine Informationen übermittelt, so haben Plattformen und Broker einen sogenannten pauschalen KESt Abzug durchzuführen. Vom Veräußerungspreis werden pauschale Anschaffungskosten in Höhe von 50% des Veräußerungspreises angesetzt und auf den resultierenden Gewinn werden 27,5% Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall entfällt aber nicht die Verpflichtung, diese Einkünfte ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Das Gleiche gilt, wenn vom Kunden unrichtige Daten an die Plattform oder Broker übermittelt werden, selbst wenn diese von diesen als plausibel eingestuft werden. In der Steuererklärung sind die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen und die durch die Plattform bzw. Broker einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Inländische versus ausländische Plattform

Da der KESt-Abzug nur für inländische Plattformen und Broker greift, ist es möglich und erlaubt auf ausländische Plattformen auszuweichen. In diesem Fall müssen die Gewinne aber auf jeden Fall wie bisher in der Steuererklärung deklariert werden.

Für Kunden, die nur eine inländische Plattform für den Kauf- und Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro verwenden und die Kryptowährungen auch von der inländischen Plattform verwahren lassen, ist der KESt-Abzug jedenfalls ein Vorteil, weil der Plattform alle Informationen zu den Anschaffungskosten vorliegen und der KESt-Abzug einfach administriert werden kann. Der Kunde muss in diesem Fall diese Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Wer auf ausländischen Plattformen bzw. im Defi-Bereich unterwegs ist, wird in der Regel eine Steuererklärung abgeben müssen, in der die Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen zu deklarieren sind. Bei der Erfassung der Einkünfte in der Steuererklärung ergibt sich im Vergleich zum sofortigen KESt-Abzug ein gewisser Liquiditätsvorteil. Bei Nutzung einer inländischen Plattform bzw. Broker wird die Kapitalertragsteuer sofort vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht. Wenn man eine ausländische Plattform wählt, muss man die Einkünfte im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben, für die man bekanntlich bis zum 30.06. des Folgejahres Zeit hat. Die Steuer fällt hier also erst später an. Mit einem Steuerberater kann diese Frist sogar noch weiter nach hinten verschoben werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass diese Neuerungen sowohl für Krypto-Anleger:innen als auch für inländische Plattformen und Broker eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der KESt-Abzug in der Praxis bewährt und welche Auswirkungen er tatsächlich auf die Krypto-Landschaft in Österreich haben wird.

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Wie stark ist das neue EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz wirklich? (c) Adobe Stock, generiert mit KI

Der AI Act hat seine letzte Hürde genommen. Vor knapp zwei Wochen hat der EU-Rat das Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz final verabschiedet, noch dieses Jahr soll damit begonnen werden, es schrittweise auszurollen. Auf die Frage, was KI für die Zukunft unserer Arbeitswelt bedeute, lassen Politiker:innen quer durch die Reihen und Fraktionen des Europäischen Parlaments eine ähnliche Einschätzung vom Stapel: Künstliche Intelligenz berge großes Potenzial für Wirtschaft – aber auch ernstzunehmende Risiken für Arbeitnehmer:innen. Es häufen sich die Bedenken, man könne in Zukunft am Arbeitsplatz dauerüberwacht und -kontrolliert werden. Gleichzeitig wird Branchen wie beispielsweise Marketing, Journalismus und Softwareentwicklung medial bereits die Trauerrede gelesen.

Nie mehr Langeweile

Verständlich also, dass viele Menschen Angst davor haben, ihren Schreibtisch künftig mit KI teilen zu müssen. Andere hingegen prognostizieren kein Gegeneinander, sondern ein symbiotisches Miteinander von Mensch und Maschine; so auch Sead Ahmetovic, selbst Softwareentwickler und CEO des Wiener Startups WeAreDevelopers. In seiner Keynote am diesjährigen 4Gamechangers-Festival malte er ein eher blumiges Zukunftsbild von einer KI-gestützten Arbeitswelt: „Wenn ein Journalist mich fragt, ob ich Angst hätte, als Entwickler meinen Arbeitsplatz zu verlieren, sage ich nein. Endlich kann ich meine Expertise, meine Fachkenntnis für sinnvolle Aufgaben verwenden. Die KI ist nicht hier, um unsere Arbeitsplätze wegzunehmen. Sie ist hier, um die langweiligen Aufgaben zu übernehmen, die wir ohnehin nicht machen wollen“, so Ahmetovic.

AI Act: „Progressive Kräfte“ versus „Überwachungsfantasien“

Auch im EU-Parlament gehen die Meinungen an dieser Stelle auseinander. Während die einen vor dystopischen Überwachungssystemen warnen, sprechen sich andere dagegen aus, das Potenzial von künstlicher Intelligenz durch Regulierungen zu beschneiden. Die Debatte zog sich durch den gesamten Entstehungsprozess des Gesetzes; so verkündete beispielsweise NEOS-Abgeordnete Claudia Gamon bei einer Abstimmung zum AI Act im März: „Die progressiven Kräfte konnten die Überwachungsfantasien der EVP erfolgreich abwehren und die Regelungen deutlich entschärfen.“

Auch Anna Stürgkh, die für die Wahl am 9. Juni den zweiten Listenplatz der NEOS belegt, plädiert für eine offene Haltung gegenüber künstlicher Intelligenz. „Gerade für junge Menschen ist KI eine super Basis für die Zukunft. Aber sie macht die Arbeit auch nicht für uns“, so Stürgkh in einem Gespräch mit brutkasten. „Ich arbeite als Trainerin in Kommunikation und Führung. Wir hatten einmal ein Seminar, in dem zwei Gruppen Aufgaben bekommen haben. Die Gruppe, die KI als Basis genutzt und dann darauf aufgebaut hat, hat die volle Punktzahl bekommen.“

Big Brother is employing you

Was sind also diese „Überwachungsfantasien“, die anderen Parteien vorgehalten werden? Vor allem der Punkt biometrische Identifikation wurde in den Gesprächen rund um die Beschließung des AI Acts immer wieder kritisiert. Es sei zu verhindern, dass individuelle Personen identifiziert und eine Massenüberwachung möglich gemacht werden könnten. Lukas Mandl, fünfter auf der Liste der ÖVP-Kandidat:innen für die EU-Wahl, spricht von einem „Orwell’schen Risiko“, das von künstlicher Intelligenz ausginge. Gegenüber brutkasten äußert er Bedenken, dass sich Szenarien wie in dem Roman „1984“ auch an den Arbeitsplätzen der Zukunft abspielen könnten: „Beispielsweise um zu tracken, wer wie oft aufsteht von seinem Schreibtisch, wie lange ein E-Mail braucht, um bearbeitet oder beantwortet zu werden und verschiedenes mehr, was dem Arbeitsprozess des einzelnen Mitarbeiters, der einzelnen Mitarbeiterin obliegt“, so Mandl. Durch den AI Act habe man jedoch sichergestellt, dass eine solche Überwachung am Arbeitsplatz nicht erlaubt sei.

Gewerkschaften als Zweitinstanz

Wie KI die Arbeitnehmer:innen der Zukunft beeinflussen könnte, wurde naturgemäß auch für die Sozialdemokratie zu einem wichtigen Thema im Wahlkampf. Andreas Schieder, die SPÖ-Spitze des EU-Wahlkampfs, betont gegenüber brutkasten die Rolle der Gewerkschaften in der Koordination von KI im Job: „Ich glaube, es ist wichtig, dass der Einsatz von AI-Technologie je nach Arbeitsplatz nur in Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen kann oder darf. Und dass es auch Bereiche gibt, wo es sehr reglementiert sein muss – Justiz, Ermittlungsmethoden und dergleichen. Gewerkschaften und Personalvertretern in Betrieben kommt, glaube ich, eine zentrale Rolle zu. Sie werden nämlich die Stelle sein, die mit dem Unternehmen zu verhandeln hat und abklärt: Wird das eingesetzt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Und ich glaube, sie werden auch eine wichtige Beschwerdeinstanz. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gefühl haben, da läuft etwas in die falsche Richtung, dann sind Betriebsrat und Gewerkschaft eine der ersten Ansprechstellen, wo man diese Probleme mal erörtern kann.“

„Vorreiter ist ein neutraler Begriff“

Die Überlegung, in Zukunft zusätzlich zum AI Act noch weitere Kontrollinstanzen einzuschalten, wirft die Frage auf: Wie wasserdicht ist die EU-Regulierung gegen einen Job wie in Orwells Ozeanien? Laut Jan Penfrat hätte sie durchaus noch verschärft werden sollen. Der Digitalexperte ist Teil der Organisation EDRi (European Digital Rights), die ebenfalls in Brüssel sitzt – die perfekte Lage, um der Europäischen Union bei der Arbeit im Digitalbereich auf die Finger zu schauen. Dass sich die EU selbst als globaler Vorreiter bezeichnet, was die Regulierung von KI betrifft, kommentiert Penfrat zynisch: „Vorreiter ist ja erstmal ein neutraler Begriff. Das ist ja nicht in sich eine gute Sache, wenn man in irgendwas schlecht und ein Vorreiter ist. Also ja, Vorreiterrolle kann man sagen. Aber das heißt nicht, dass das ein gutes Gesetz geworden ist. Es ist ein mittelmäßiges Gesetz geworden mit vielen Schwächen.“

Laut Penfrat liege das vor allem am Lobbying von KI-Unternehmen. „Zu viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger haben sich, sag ich mal, einnebeln lassen“, so seine Einschätzung. „Manchmal reicht es im Politikbetrieb schon, dass man einfach das Label Innovation draufklebt und sagt, guck mal, das ist neu, was man da alles Tolles machen kann. Dann ist natürlich einfach sehr viel Geld im System und sobald da mit großen Zahlen gehandelt wird, hinterlässt das einen Eindruck in der Politik.“

Leere Versprechung, unterirdische Ausführung

Das EU-Parlament habe sich also von Versprechungen blenden lassen. Versprechungen zu Anwendungen, die laut Penfrat eindeutig darauf abzielen würden, menschliche Arbeit zu ersetzen. Hier gibt der Digitalexperte jedoch eine vorsichtige Entwarnung: „Die Anwendungen können bisher oft qualitativ nicht mithalten mit den Versprechen, die die Unternehmen machen. Hier schaue ich jetzt insbesondere auf Large Language Models wie ChatGPT, aber auch andere Generative-AI-Anwendungen, die zwar groß angekündigt werden, aber unterirdisch sind, was die Akkuratheit des Outputs angeht“, so Penfrat. Nach jetzigem Stand bereits ganze Branchen für obsolet zu erklären, dürfte also etwas überstürzt sein.

Zusatz statt Ersatz

Auch Stürgkh findet beschwichtigende Worte für Menschen, die Angst haben, ihren Job an KI zu verlieren: „Ich habe Geschichte studiert. Diese Welt hat sich schon mehrfach reformiert, zum Beispiel waren viele Jobs nach der industriellen Revolution nicht mehr so wie davor. Das wird jetzt vielleicht mit KI ähnlich sein. Aber das heißt nicht, dass wir alle plötzlich arbeitslos werden; das heißt, dass auch neue Möglichkeiten geschaffen werden.“ Dem pflichtet auch Mandl bei: „Der Mensch ist kreativ genug, um etwas Neues zu entwickeln. Es wird immer genug Arbeit geben.“ Und auch Schieder betont, dass KI schlussendlich Arbeiter:innen unterstützen und nicht ersetzen solle.

Fest steht: Mit dem AI Act hat das Europäische Parlament kurz vor der Wahl ein Thema in einen gesetzlichen Rahmen gebracht, das gerade in aller Munde ist. Ein kluger Zug, um die Menschen auf die EU-Arbeit am Zahn der Zeit aufmerksam zu machen und so möglicherweise sogar zum Wählen zu mobilisieren. Ob der AI Act Arbeitnehmer:innen tatsächlich in eine glorreiche Utopie führt, in der uns nie mehr langweilig ist, oder in eine Welt wie in Orwells 1984, in der uns der “Große Bruder” auf die Finger klopft, wenn die Mittagspause mal zu lang dauert – das wird sich weisen. Auf jeden Fall wird die EU der Vorreiter dorthin gewesen sein.

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