02.01.2024

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

Gastbeitrag. Was die ab 2024 verpflichtende Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro für österreichische Anleger:innen bedeutet? Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger fasst dies für den brutkasten zusammen.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger


Ab dem 01.01.2024 sind österreichische Krypto-Plattformen und Broker wie Bitpanda oder Coinfinity dazu verpflichtet, beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten. Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger erklärt als brutkasten-Gastautorin, was Anleger:innen in Österreich nun beachten müssen.

Passend zum Thema hat cryptotax by enzinger hat einen umfassenden Krypto-Steuer-Guide online herausgegeben, der neben wichtigen Informationen zur korrekten Besteuerung von Kryptowährungen auch das Thema KESt-Abzug ab 2024 enthält.


Krypto-Neuvermögen und Wohnsitz in Österreich

Der ab 01.01.2024 eingeführte KESt-Abzug gilt für alle Kunden, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Ein Abzug der Kapitalertragsteuer hat nur zu erfolgen, sofern die gegen Euro verkaufte Kryptowährung ab dem 01.03.2021 („Krypto-Neuvermögen“) erworben wurde. Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 angeschafft wurden, können ohne Abzug einer Kapitalertragsteuer verkauft werden.

Mitteilung und Ermittlung der Anschaffungskosten

Um die Kapitalertragsteuer korrekt zu berechnen, benötigen die österreichischen Krypto-Plattformen und Broker Informationen zu Anschaffungszeitpunkten und Anschaffungskosten, die von den Kunden bekannt gegeben werden müssen. Da Kryptowährungen auf verschiedenen Plattformen im In- und Ausland gekauft werden und auch auf eigenen Wallets verwahrt werden können, gestaltet sich die Feststellung der Anschaffungskosten für den Kunden nicht immer einfach.

Ein Grund hierfür ist die seit dem 1. März 2022 geltende Rechtslage, nach der Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen steuerneutral sind. In solchen Fällen müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten in Euro auf die im Rahmen eines Krypto-Tausches erhaltene Kryptowährung übertragen werden. Finden daher eine Vielzahl von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen statt, so muss für die Feststellung der Anschaffungskosten in Euro die Transaktionshistorie zurück bis zu den Kaufvorgängen in Euro durchforstet werden. Eine weitere Hürde ist die Ermittlung der Anschaffungskosten bei Krypto-Neuvermögen, wenn eine Kryptowährung in mehreren Tranchen gekauft und auf einer Kryptowährungsadresse verwahrt wird. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises zu ermitteln und der Krypto-Plattform bzw. Broker mitzuteilen sind. Der gleitende Durchschnittspreis pro Kryptowährung errechnet sich, indem die Summe der Anschaffungskosten der einzelnen Tranchen durch die Menge der jeweiligen Kryptowährung dividiert wird. Bei einer höheren Anzahl von Transaktionen wird die Berechnung der Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises nur mit Hilfe eines Krypto-Steuertools zu bewältigen sein.

Plausibilitätsprüfung der Anschaffungskosten

Plattformen und Broker haben die mitgeteilten Anschaffungskosten auf Plausibilität zu überprüfen, wobei eine standardisierte automatisierte Überprüfung erfolgen kann. Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt plausibel, so haben Plattformen und Broker vom Veräußerungspreis die mitgeteilten Anschaffungskosten in Abzug zu bringen und vom Gewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten. In einem solchen Fall muss der Anleger diese Einkünfte nicht mehr in seiner Steuererklärung aufnehmen (sogenannte „Endbesteuerungswirkung“).

Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten allerdings unplausibel oder werden vom Kunden keine Informationen übermittelt, so haben Plattformen und Broker einen sogenannten pauschalen KESt Abzug durchzuführen. Vom Veräußerungspreis werden pauschale Anschaffungskosten in Höhe von 50% des Veräußerungspreises angesetzt und auf den resultierenden Gewinn werden 27,5% Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall entfällt aber nicht die Verpflichtung, diese Einkünfte ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Das Gleiche gilt, wenn vom Kunden unrichtige Daten an die Plattform oder Broker übermittelt werden, selbst wenn diese von diesen als plausibel eingestuft werden. In der Steuererklärung sind die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen und die durch die Plattform bzw. Broker einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Inländische versus ausländische Plattform

Da der KESt-Abzug nur für inländische Plattformen und Broker greift, ist es möglich und erlaubt auf ausländische Plattformen auszuweichen. In diesem Fall müssen die Gewinne aber auf jeden Fall wie bisher in der Steuererklärung deklariert werden.

Für Kunden, die nur eine inländische Plattform für den Kauf- und Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro verwenden und die Kryptowährungen auch von der inländischen Plattform verwahren lassen, ist der KESt-Abzug jedenfalls ein Vorteil, weil der Plattform alle Informationen zu den Anschaffungskosten vorliegen und der KESt-Abzug einfach administriert werden kann. Der Kunde muss in diesem Fall diese Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Wer auf ausländischen Plattformen bzw. im Defi-Bereich unterwegs ist, wird in der Regel eine Steuererklärung abgeben müssen, in der die Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen zu deklarieren sind. Bei der Erfassung der Einkünfte in der Steuererklärung ergibt sich im Vergleich zum sofortigen KESt-Abzug ein gewisser Liquiditätsvorteil. Bei Nutzung einer inländischen Plattform bzw. Broker wird die Kapitalertragsteuer sofort vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht. Wenn man eine ausländische Plattform wählt, muss man die Einkünfte im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben, für die man bekanntlich bis zum 30.06. des Folgejahres Zeit hat. Die Steuer fällt hier also erst später an. Mit einem Steuerberater kann diese Frist sogar noch weiter nach hinten verschoben werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass diese Neuerungen sowohl für Krypto-Anleger:innen als auch für inländische Plattformen und Broker eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der KESt-Abzug in der Praxis bewährt und welche Auswirkungen er tatsächlich auf die Krypto-Landschaft in Österreich haben wird.

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vlnr.: Verena Handler-Kunze. Peter Buchroithner, David Pflügl und Thomas Schranz | (c) Waffle
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Viele haben es versucht und nur die Allerwenigsten haben es geschafft: Ein neues soziales Medium zu etablieren ist wohl so etwas wie die Königsklasse im Startup-Bereich. Und das, obwohl das Lamento über die Riesen am Markt allgegenwärtig ist. Auch Peter Buchroithner, Thomas Schranz, David Pflügl und Verena Handler-Kunze sind mit dem bestehenden Angebot nicht zufrieden. Mit Rakun, das eine App für neurodivergente Menschen betreibt, haben die vier erst dieses Jahr ein neues Startup gegründet, wie brutkasten berichtete. Nun kommt mit Waffle ein weiteres dazu.

Waffle: “Back to the roots der sozialen Medien”

“Bei Waffle geht es sozusagen back to the roots der sozialen Medien. In den letzten Jahren habe ich das Gefühl, dass die Verbindung zu den Menschen, mit denen ich eigentlich Kontakt haben will, bei den gängigen Social-Media-Plattformen verloren gegangen ist. Facebook ist voller Werbung und Memes, auf Instagram sieht man Gelegentlich eine Hochzeit, aber es ist dominiert von Influencern, die dir etwas verkaufen wollen, und auf TikTok sind Leute, die tanzen und dich unterhalten”, sagt Peter Buchroithner im Gespräch mit brutkasten.

Auch auf Messaging-Apps wie WhatsApp und Telegram sei man zusehends mit Werbung konfrontiert und private und berufliche Kontakte würden sich mischen. “Jeder, der irgendwann einmal deine Nummer gehabt hat, kann dir einfach schreiben”, sagt Buchroithner. Das Team habe aber einen Ort schaffen wollen, wo man wirklich nur mit seinen besten Freund:innen kommuniziert.

Kein “Geschwafel” bei Waffle

Beziehungsweise “von ihnen hört”. Denn Waffle setzt auf Voice-Messages. “Man hat nicht immer Zeit, mit seinen Freunden zu telefonieren, aber es ist schön und man fühlt sich mehr verbunden, wenn man ihre Stimme hört. So sind wir auf das Thema Voicenotes gekommen”, sagt Buchroithner. Nicht nur im Namen setzt das Startup beim Social-Media-Trend “Wednesday Waffle” an, bei dem User:innen einer ausgewählten Gruppe an Leuten einmal in der Woche ein Update über sich geben.

(c) Waffle

Wer bei der Kombination aus “Social” und “Audio” also an die ebenso schnell aufgestiegene wie untergegangene “Social-Audio-App” Clubhouse gedacht hat, kann beruhigt sein – das Konzept ist ein völlig anderes. Bei Waffle sind die Voice-Messages auf eine Minute beschränkt und User:innen sind dazu aufgefordert, dazu jeweils ein Bild hochzuladen. Maximal drei dieser Nachrichten können pro Tag gesendet werden, um “Geschwafel” zu verhindern, wie man es aus überlangen WhatsApp-Voice-Messages kennt. Und nach 24 Stunden verschwinden diese wieder von selbst.

Ungefilterte Kommunikation mit Filtern

Doch das ist nicht die einzige bewusste Einschränkung. Wer sich bei der App, die aktuell nur für iOS verfügbar ist, registriert, kann genau acht Kontakte auswählen, um seine Messages mit diesen zu teilen. Weil man auch von anderen Menschen ausgewählt werden kann, kann man dennoch in mehreren solchen Neun-Personen-Kreisen sein. “Es geht darum, nur den Leuten Updates zu geben, denen man wirklich alles erzählen kann. Es geht um ungefilterte Kommunikation”, so Peter Buchroithner.

(c) Waffle

Wobei: Filter sind bei Waffle durchaus geplant, erzählt der Gründer. “So, wie man bei Snapchat Filter über Fotos und Videos legen kann, wird man das bei uns mit dem Ton machen können – also etwa mit Darth-Vader-Stimme sprechen.” Generell wolle man im Thema Voice noch “sehr, sehr vieles dazubauen”.

“Ich denke, das Produkt hat das Potenzial, dass es von 100 Millionen Menschen verwendet wird”

Neben der Produktentwicklung geht es in den kommenden Monaten aber natürlich vor allem auch darum, viele User:innen in die App zu bekommen. Eine Android-Version soll daher bald folgen und die Plattform Product Hunt soll für Aufmerksamkeit sorgen. Firmenseitig befindet sich Waffle gerade als GmbH in Wien in Gründung. “Und wir planen auch eine Investment-Runde”, verrät Buchroithner.

In Sachen Monetarisierung werde man, wie andere soziale Medien, auf Werbung setzen. “Das ist in diesem Fall natürlich ein sehr sensibles Thema. Die Leute werden bei Waffle wohl nicht so tolerant sein wie etwa auf Facebook. Wir werden also mit ausgewählten Marken über eine Zusammenarbeit sprechen”, räumt der Gründer ein. Das sei aber “aktuell nicht wirklich hoch in der Priorität”. Denn zuerst gelte es, viele User:innen zu bekommen. “Ich denke, das Produkt hat das Potenzial, dass es von 100 Millionen Menschen verwendet wird. Und wenn man sowas schafft, dann ist die Monetarisierung nie ein Problem.”

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